Sozialismus durch die Hintertür: Einen Oettinger hält weder Ochs noch Esel auf

OchsEselImmer passend zum 1. April stelle ich den Sinn für Humor der Landesregierung auf die Probe und reiche eine nicht allzu ernst gemeinte Kleine Anfrage ein – in der aber ein ernst gemeinter Kern steckt. Im vergangenen Jahr durfte sich die Landesregierung mit der Computerspielbranche befassen und dieses Jahr war es Günther Oettingers „Hintertürsozialismus“ im Zuge der Netzneutralität. Oettinger war nämlich der Meinung, mit der Netzneutralität, also der Gleichbehandlung aller Daten im Internet würde der Sozialismus durch die Hintertür eingeführt. Nachfragen, was er denn damit meine, verwirrten eher noch weiter.

Die Antwort aus dem SPD-geführten Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien greift glücklicherweise die humoristische Note auf und zeigt, welche Wellen diese Kleine Anfrage vor sich herschob, schließlich lösten diese „existentiell-philosophischen Fragen“ einen „erheblichen Abstimmungsbedarf“ aus, heißt es dort. Gleichwohl ist sie auch bezeichnend.

Antwort der Landesregierung

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 4616 im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales sowie der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wie folgt:

Frage 1: Kann der Sozialismus durch die Netzneutralität eingeführt werden?
Frage 2: Bedeutet Sozialismus, dass nicht einmal medizinische und lebensnotwendige Dinge Vorrang haben?
Frage 3: Was könnte Sozialismus nach Ansicht der Landesregierung mit Netzneutralität zu tun haben?
Frage 4: Wie kann die Ministerpräsidentin bzw. die Landesregierung dabei helfen, Herrn Oettinger zu erklären, was Netzneutralität, was Sozialismus ist und was beides miteinander zu tun hat?

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet.

Die Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd weist, ungeachtet des besonderen Datums der Kleinen Anfrage, existenziell-philosophische Fragen auf und hat innerhalb der Landesregierung erheblichen Abstimmungsbedarf ausgelöst. Die Landesregierung hat die auf europäischer Ebene zwischen Parlament, Rat und Kommission geführte Debatte über Netzneutralität intensiv wie nachhaltig begleitet und damit jedenfalls großen Zuspruch von all jenen erhalten, die verstanden haben, dass das Prinzip der Netzneutralität in unserem digitalen Zeitalter schlicht die Basis ist, um unsere Demokratie, unsere Meinungsfreiheit und den freien Zugang zu vielfältigen Informationen zu sichern.

Die Frage der Gemeinsamkeiten von Netzneutralität und Sozialismus ist in den bisherigen Debatten sträflich vernachlässigt worden. Sie umfassend und mit der erforderlichen philosophischen Tiefe zu beantworten, würde aber einen Aufwand erfordern, der innerhalb einer Frist von vier Wochen nicht zu leisten ist.

Deshalb beschränkt sich die Landesregierung auf zwei grundsätzliche Feststellungen zu den Gemeinsamkeiten:

1. Netzneutralität und Sozialismus sind beide eine ständige Aufgabe.
2. Netzneutralität und Sozialismus in ihrem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf.

(Zwischenruf des Autors:) „Lassen wir jetzt den Satz, wie er geht und steht, oder vielmehr hinkt. Was hätte man als Schlussfolgerung erwartet?“, fragte schon Karl Marx in seiner Kritik am Gothaer Programm der SPD. Kann man diese Antwort etwa als ein Bekenntnis der rotgrünen Landesregierung werten, die Netzneutralität als eine Voraussetzung zur Einführung des Sozialismus im 21. Jahrhundert zu begreifen? Und versteht sie den Sozialismus immer noch als ihre Aufgabe?

Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass auch Herr EU-Kommissar Oettinger keine weiter reichenden Zusammenhänge von Netzneutralität und Sozialismus finden wird. Auch ist gewiss, dass Spezialdienste weder das Prinzip der Netzneutralität noch den Sozialismus in ihren Grundfesten erschüttern werden.

Frage 5: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung derzeit, um sich für die Stärkung der Netzneutralität einzusetzen?

Die Landesregierung befürwortet deshalb weiterhin das Prinzip der Netzneutralität. Ein wesentliches Anliegen der Landesregierung ist es dabei, sicherzustellen, dass Netzneutralität nicht nur als rein telekommunikationsrechtliche Frage, sondern auch als Frage der Vielfaltssicherung verstanden wird: Bei Netzneutralität geht es nicht nur um die technische Zugangsdienstleistung, sondern letztlich auch um die Frage, welche Inhalte im Internet verfügbar sind. Für Nutzer wie Inhalteanbieter ist es elementar, sämtliche legalen Inhalte im Internet einerseits bereitstellen und andererseits nutzen zu können. Da den Ländern auch im Internet der Auftrag zur Sicherung inhaltlicher Vielfalt zukommt, setzt sich die Landesregierung hierzu aktiv im Länderkreis wie auch gegenüber dem Bund für ein Vielfaltsmonitoring ein.

(Anmerkung des Autors:) Netzneutralität und Spezialdienste gehen nicht zusammen. Und wie man Vielfalt monitoren will, weiß kein Mensch. „In der Tat ist aber der ganze, stilistisch und inhaltlich verfehlte Paragraph nur da, um das Lassallesche Stichwort vom ‘unverkürzten Arbeitsertrag’ als Losungswort auf die Spitze der Parteifahne zu schreiben“, so sagte es Karl Marx 1875 in seiner Kritik am Gothaer Programms der SPD. Ersetzt man den „unverkürzten Arbeitsertrag“ durch „Netzneutralität“, und Ferdinand Lassalle durch Professor Tim Wu von der Columbia University, welcher den Begriff der Netzneutralität erfand, so würde es beschreiben, was der Sozialdemokratie in der NRW-Regierung zum Thema Netzneutralität einmal einfallen sollte. Und wie immer wird man sagen müssen: Marx hatte ja so Recht gehabt! Manche Dinge ändern sich eben nie.

Nach der de facto-Abschaffung der Netzneutralität in Europa

Rede zum Antrag „Nach de facto-Abschaffung der Netzneutralität in Europa. Nordrhein-Westfalen muss freies und offenes Internet für Einwohner und Unternehmen sicherstellen!“ vom 04. November 2015:


Daniel Schwerd (fraktionslos): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und an den Bildschirmen!

Stellen Sie sich vor, die Stromversorger unseres Landes würden von den Unternehmen eine Umsatzbeteiligung verlangen, sonst könnte es auf einmal passieren, dass die Stromversorgung unverhofft ausfällt oder die Spannung plötzlich absinkt, sodass Maschinen und Geräte nicht mehr betrieben werden können. Klingt nach Erpressung? – Ist es auch!

Aus gutem Grund verlangt das Wettbewerbsrecht, dass sich Betreiber solcher Plattformen wie des Stromnetzes fair verhalten müssen – fair gegenüber den Kunden und auch fair gegenüber den Stromproduzenten. Die verlangten Preise müssen der Leistung angemessen und für alle vergleichbar sein. Das gilt zum Beispiel auch für Telefonanschlüsse oder die Versorgung mit Presseerzeugnissen.

Doch ausgerechnet im Internet ist jetzt das Gegenteil der Fall. Das Europäische Parlament hat eine Regelung beschlossen, die es Netzprovidern erlaubt, umfassende Ausnahmen von der Netzneutralität einzuführen: Überholspuren für finanzstarke Anbieter, Schneckenpost für alle anderen. Die Voraussetzungen sind so schwammig formuliert, dass sich deren Normierung erst im Vollzug des Gesetzes herauskristallisieren wird. Der Markt wird erst mal machen, und dann wird man möglicherweise vor Gericht ausloten müssen, was alles erlaubt ist und was nicht, wenn sich denn ein Kläger findet.

Wie das aussehen wird, hat die Deutsche Telekom umgehend angekündigt. Sie will Spezialdienste für Video, Onlinegaming und die Industrie einführen, die dann extra kosten werden. Wen man sich vor Augen hält, dass in den USA die Streamingdienste Netflix und YouTube streckenweise jetzt schon mehr als 70 % des gesamten Traffics verbrauchen, dann sieht man, wohin der Trend gehen wird: Spezialdienste werden das größere Volumen verbrauchen, das sogenannte freie Internet quetscht sich auf den Rest. – Insofern stimme ich dem Feststellungsteil der Piratenfraktion vollständig zu.

Im Forderungsteil allerdings schießen die Piraten – leider – am Ziel vorbei. Wer sich mit den Positionen der LfM beschäftigt hat, der weiß, dass er mit Netzneutralität bei ihr offene Türen einrennt. Sie hier mit einem Auskunftsverlangen der Landesregierung unter Druck setzen zu wollen, dreht die tatsächlichen Verhältnisse um. Es ist vielmehr die Landesregierung, die wir auffordern müssen, die Landesmedienanstalten als Regulierungsbehörden für die Netzneutralität, zumindest soweit es Internetinhalte angeht, ins Spiel zu bringen. Das ist nämlich kein reines Wettbewerbsthema, in dem sich Telekommunikationsunternehmen durchsetzen, sondern es geht hier um Fragen der Meinungsfreiheit und der Medienvielfalt.

Also, vor dem Antrag bitte mit Forderungen, Positionen und Rechtslage der LfM auseinandersetzen und dann einen dazu passenden Forderungsteil schreiben. Das können wir gern zusammen tun. Dieses Angebot möchte ich ausdrücklich an alle Fraktionen richten. – Vielen Dank.

Wer kümmert sich um Netzneutralität im Land NRW?

starfish-892685_1280

Seit dem lezten Landesmediengesetz NRW (LMG NRW), das die Piraten mit Rot-Grün gemeinsam beschlossen haben, gehört es zu den Aufgaben der Landesanstalt für Medien in NRW, sich mit den relevanten Fragen der Netzneutralität in unserem Land zu befassen. Sie soll dazu forschen, und sie kann sogar „Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität treffen“, so §88 (3) Satz 4 des LMG.

Die Landesanstalt für Medien (LfM) ist die unabhängige Aufsichtsinstitution für den privaten Rundfunk, mittlerweile aber auch für die sogenannten Telemediendienste, damit sind dann Angebote im Internet gemeint. Dazu gehört zum Beispiel der Jugendschutz und die Impressumspflicht, aber auch die Förderung der Medienkompetenz. Hier leistet sie wertvolle Arbeit in einer Fülle von Projekten und Angeboten, ein Blick auf die Webseite der LfM lohnt sich. Deswegen machte es Sinn, die Fragestellung der Netzneutralität, soweit es medienpolitische Betrachtungen betrifft (und nicht alleine das Wettbewerbsrecht), auch bei der LfM anzusiedeln.

Die LfM selbst wird durch die Rundfunkbeiträge finanziert und ist staatsfern. Sie wird gesteuert durch die Medienkommission, ein Gremium, in welchem (ähnlich wie beim Rundfunkrat beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk) gesellschaftliche Gruppen repräsentiert sind – auch die Parteien, aber nur in einer geringen Anzahl. Für die Piratenpartei bin ich das entsandte Mitglied.

Im „Ausschuss für Medienentwicklung und Medienordnung“ wurde eine Resolution zur Netzneutralität entwickelt. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses, und konnte dort eine Verschärfung der Ablehnung von Zero-Rating und Spezialdiensten erreichen.

Netzneutralität ist der Grundsatz, dass alle Daten im Internet durch den Provider gleich behandelt werden müssen. Der Internet-Provider ist nämlich in einer Monopolsituation: Er kann im Grunde entscheiden, welche Daten durchgelassen werden, und welche nicht durchgelassen bzw. welche verlangsamt werden. So könnte er Einfluss auf die Meinungsbildung nehmen, oder den Wettbewerb der Anbieter im Netz beeinflussen – damit er das nicht tut, gilt der Grundsatz der Netzneutralität. Man stelle sich vor, die Deutsche Post dürfte die Zustellung der einen Zeitung beschleunigen, die der anderen verzögern oder gar einstellen, um beispielsweise Zusatzbeiträge zu kassieren. Das wäre wettbewerbswidrig.

Doch auch das sogenannte Zero-Rating ist grundsätzlich problematisch: Gemeint ist ein Dienst, dessen Traffic nicht auf das Internet-Kontingent des Nutzers einer Internetverbindung angerechnet wird. Die Telekom hat beispielsweise einen entsprechenden Vertrag mit dem Musikanbieter Spotify. Dass andere Musikanbieter damit benachteiligt werden, und dass auch die publizistische Freiheit beeinträchtigt sein kann, wenn bestimmte Musikstile bevorzugt sind, ist eigentlich offenbar. Dennoch ist diese Praxis bislang nicht verboten.

Ein weiteres Problem stellen die sogenannten Spezialdienste dar. In der öffentlichen Diskussion wird immer angedeutet, dass es bevorzugte Dienste außerhalb des „freien Internets“ geben solle, die bevorzugt transportiert werden müssen. Als Argument wird Telemedizin, also beispielsweise eine Operation über das Internet angeführt, oder das fahrerlose, sensorgesteuerte Auto, welches seine Kollisionsinformationen über das Internet bekommen können müsse.

Doch das sind Scheindebatten: Ein Auto wird sich stets nur aufgrund der eigenen Sensoren durch den Verkehr bewegen, denn jeder weiß, dass das mobile Internet auch mal abbrechen kann, zum Beispiel in Häuserschluchten, Tunneln, oder in abgelegenen Gegenden. Und dann darf auch so ein Auto nicht zur Gefahr im Verkehr werden. Die Verkehrsinformationen sind auf bevorzugte Behandlung nicht angewiesen, da kommt es auf einige Sekunden nicht an. Auch eine Tele-Operation kann man über das freie Internet nicht ausführen. Dafür braucht es nämlich spezielle, ausfallgesicherte Verbindungen – alles andere wäre fahrlässige Körperverletzung.

Dennoch wird an diesen Spezialdiensten festgehalten, obwohl es kein überzeugendes Beispiel für die Notwendigkeit einer solchen Bevorzugung gibt. Auf europäischer Ebene, wo die Netzneutralität gerade diskutiert wird, sind daher Ausnahmen für Spezialdienste vorgesehen, und es ist das Zero-Rating nicht verboten. Wir sehen das kritisch, und auch die LfM hat eine entsprechende Positionierung in ihrer Resolution zur Netzneutralität getroffen. Ich konnte im Ausschuss dafür sorgen, dass sie deutlich formuliert wurde.

Das Positionspapier zur Netzneutralität findet man hier:

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) setzt sich für die gesetzliche Sicherung von Netzneutralität ein. Netzneutralität muss umfassend gewährleistet werden, um den diskriminierungsfreien Zugang zu meinungsbildenden Inhalten und eine plurale Medienlandschaft zu garantieren. Die LfM fordert die Überarbeitung der Verordnung zur Netzneutralität und seiner Erwägungsgründe in folgenden Punkten:

a) Spezialdienste müssen noch klarer und enger definiert werden, um zu vermeiden, dass sich finanzstarke Anbieter Überholspuren im Internet kaufen können. Ausnahmen für Notdienste sind vorstellbar, aber nicht für Luxusangebote. Es muss eine noch klarere Abgrenzung zum offenen Internet erfolgen. Dafür sollten insbesondere in den Erwägungsgründen unmissverständliche Auslegungsgrenzen für die Begriffe „notwendig“ und „generell“ in Art. 3 Abs. 5 vorgesehen werden.

b) Das Best Effort-Prinzip sowie ausreichende Kapazitäten (in Abgrenzung zu den Spezialdiensten) müssen bei der Übertragung von Inhalten im offenen Internet garantiert und überwacht werden, um zu vermeiden, dass Provider einen zu großen Einfluss auf das Verkehrsmanagement nehmen können. Datenverkehrsmanagement darf außerdem nur aus technischen und nicht aus kommerziellen Gründen erfolgen.

c) Zero Rating ist grundsätzlich problematisch. Soweit es telekommunikationsrechtlich zulässig ist, darf es allerdings nicht in den publizistischen Wettbewerb eingreifen. Daher müssen alle publizistischen Angebote vom technischen Anbieter gleich behandelt werden. Für alle Inhalteanbieter müssen die Nutzungsbedingungen von Zero Rating transparent sein; die wirtschaftlichen Bedingungen dürfen nicht ausschließen, dass auch kleinere Anbieter dabei partizipieren können.

d) Inhalteregulierer, in Deutschland also die Landesmedienanstalten, sollten neben der Bundesnetzagentur Mitspracherechte bei der Regelung und Sicherung von Netzneutralität erhalten, um zu vermeiden, dass Netzneutralität ein rein technisches Thema bleibt. Dies sollte staatsvertraglich abgesichert werden.

Ich hätte mir die Resolution gerne eindeutiger gewünscht: Für mich ist klar, dass Zero-Rating gegen die Netzneutralität verstößt, und daher untersagt werden sollte, und dass es Spezialdienste ebenfalls nicht geben kann, ohne dass damit ebenfalls die Netzneutralität umgangen wird. Doch diese Formulierung ist schon recht deutlich gegenüber der laxen Haltung der EU-Kommission. Durch die geforderte Konkretisierung der Anforderungen an Spezialdienste wird hoffentlich deutlich, dass dies kein Dienst erfüllen kann.

Und ja, eine Regelung der Netzneutralität auf Bundeslandebene ist natürlich auch keine Lösung, sowas muss mindestens auf Europaebene wirksam geregelt werden. Aber da die Zeichen derzeit nicht auf eine zufriedenstellende Regelung in Europa stehen, ist das bei uns in NRW wenigstens ein Anfang.

Passend dazu gibt es einen Antrag für das Plenum im Landtag NRW: Netzneutralität ist zum Abschuss freigegeben: Pläne von EU-Kommissar Oettinger lassen das freie und offene Internet sterben. Der Antrag wird am 3. September gegen 19 Uhr im Plenum NRW beraten.

Netzneutralität: Frau Merkel, Sie spielen falsch!

joker-390863_640Folgenden Gastbeitrag habe ich am 17.12. beim Handelsblatt veröffentlicht.

„Frau Merkel, Sie spielen falsch!“

Dass Merkel Spezialdienste bevorzugt durchs Netz leiten will, ist abwegig. Es gibt nur einen Grund, manche Datenpakete im Internet anders zu behandeln als andere: Wenn davon alle profitieren.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang Dezember auf der Veranstaltung „Digitising Europe“ des Vodafone Instituts für Gesellschaft und Kommunikation die Netzneutralität grundsätzlich in Frage gestellt. Ihrer Meinung nach lässt sich Netzneutralität angesichts neuer Spezialdienste, wie fahrerlose Autos oder Telemedizin, nicht aufrechterhalten. Dieses Argument ist auf den ersten Blick genauso einleuchtend wie letztlich falsch: Alles nur Rauch und kein Braten.

Jeder weiß, dass das mobile Netz nicht überall lückenlos verfügbar sein kann. Verbindungsprobleme in abgelegenen Gegenden sind allseits bekannt, doch auch in der Stadt im Windschatten von Hochhäusern oder Unterführungen steht kein Internet zur Verfügung. Die Konstruktion von selbstfahrenden Autos, die im Verkehr nur mit stabiler Internetverbindung sicher navigieren können, wäre also mehr als fahrlässig.

Selbstverständlich muss ein fahrerloses Auto in der Lage sein, ohne Datenverbindung, aufgrund der eigenen Sensoren, im Straßenverkehr Hindernissen auszuweichen und einer vorgegebenen Route folgen zu können. Ein Auto, welches ohne Internet stehen bliebe, stellt eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Lediglich für die Routenplanung und Verkehrsinformationen ist eine Datenverbindung erforderlich.

Da spielt es aber keine Rolle, ob diese Informationen bevorzugt im Netz transportiert werden, oder einige Sekunden später eintreffen. Auch ein herkömmliches Navigationssystem stellt seinen Dienst nicht ein, wenn mal kurzzeitig kein GPS-Signal zur Verfügung steht. Ein fahrerloses Auto braucht bei verantwortlicher Programmierung nicht mehr oder stabileres Internet als irgendjemand anderes.

Auch das Telemedizin-Argument klingt so gut, wie es in die Irre führt. Das Internet ist nicht für Echtzeit-Kommunikation konzipiert worden. Der Schwerpunkt der Entwicklung lag darauf, dass sich das Netz selbst organisiert, und die zu transportierenden Daten, aufgeteilt in Pakete, selbst ihren Weg durch das Netz suchen. Eine bestimmte Transportgeschwindigkeit sieht das Netz nicht vor. Eine physische Verbindung zwischen zwei Teilnehmern gibt es nicht, die Kommunikation verläuft grundsätzlich asynchron über eine Reihe von Verbindungspunkten.

Dennoch wird das Internet heute für Echtzeit-Kommunikation genutzt. Neben Chat und IP-Telefonie stellt auch unterbrechungsfreies Streaming von Ton und Video hohe Anforderungen an die Verbindungsqualität. Diese Dienste funktionieren, weil das Internet einen bestimmten Ausbaustandard erreicht hat – eine Garantie, dass diese Dienste tatsächlich lückenlos laufen, gibt das Internet dennoch nicht.

Mit dem Begriff „Single Point of Failure“ bezeichnet man den Bestandteil eines Systems, dessen Defekt den Ausfall des ganzen Systems verursacht. Bei lebenswichtigen Systemen wird darauf geachtet, dass es keine solchen Fehlerpunkte gibt – jedes entsprechende Teil wird dann redundant, also mehrfach ausgelegt. Deswegen gibt es Notstromversorgungen, Backups und Standby-Systeme, die im Fall des Falles eintreten. Auch Anschlüsse und Leitungen müssen doppelt ausgelegt werden, wenn mal ein Bagger ein Glasfaserkabel durchtrennt.

Bei einer herkömmlichen Internetverbindung gibt es zahlreiche Fehlerquellen, deren Ausfall nicht automatisch kompensiert werden kann. Dazu zählen Router, Internetknotenpunkte auf dem Weg zwischen Sender und Empfänger, und die Leitung der letzten Meile.

Wer also eine lebenswichtige Operation als Telemedizin über das herkömmliche Internet ausführen möchte, riskiert das Leben seines Patienten. Solche Dienste über das Internet auszuführen, ist Körperverletzung – auch das Bevorzugen gewisser Datenpakete ändert nichts an der Lebensgefahr, wenn das System selbst plötzlich nicht verfügbar ist.

Eine Fern-Operation darf nur über ein dediziertes System ausgeführt werden, bei dem zwischen Sender und Empfänger jede einzelne Komponente garantiert ausfallgesichert vorhanden ist. Das Internet ist dafür nicht geeignet. Ein Gespräch zwischen Arzt und Patient, eine Fern-Untersuchung und Beratung hingegen braucht keine garantierten Antwortzeiten.

Es gibt überhaupt nur einen Grund, gewisse Datenpakete im Internet anders zu behandeln als andere: Wenn davon alle profitieren. Das kann sinnvoll sein bei Rundfunk – also da, wo viele Nutzer den gleichen Datenstrom empfangen. Diesen sollte man dann zu Gunsten der restlichen Bandbreite nur einmal übertragen, und dann an alle Nutzer verteilen.

Dass man diesen Datenpaketen dann entsprechend ihrer Bedeutung für viele Empfänger einen höheren Stellenwert einräumt, darf nicht dazu führen, dass das Netz für alle langsamer wird – setzt also einen entsprechenden Netzausbau voraus. Eine Verpflichtung der Provider zur Bevorzugung zum Beispiel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es nämlich im Grunde bereits jetzt.

Doch auch bei diesen Diensten muss Plattformneutralität gelten: Der Zugang zu diesen Diensten muss allen Teilnehmern – Anbietern wie Nutzern – gleichermaßen und diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen. Das ist nicht nur technisch möglich, das ist nötig und geboten.

Spezialdienste machen nur auf eigenen, dedizierten Systemen Sinn. Dann wird aus dem Spezialdienst eine Zusatzleistung, die eine eigene Bepreisung rechtfertigt. Eine Ausrede, damit auf den dringend notwendigen Netzausbau zu verzichten, dürfen Spezialdienste nicht sein. Die Ausgliederung eines Teils von Internetdiensten ist jedenfalls immer eine Verletzung der Netzneutralität. Und durch diese Tür sollten wir nicht gehen.

„Neue Spielräume“? Das Ende der Netzneutralität!

800px-Snail_in_dewey_grass_carramarEU-Kommisarin Neelie Kroes möchte für die Beförderung von Daten im Internet „neue Spielräume“ schaffen, so berichtet heute das Handelsblatt. Internetprovidern soll es demnach ausdrücklich erlaubt werden, bestimmte Inhalte bevorzugt oder zu bestimmten Konditionen zu übermitteln.

Das stellt eine 180 Grad-Kehrtwende da, noch im Juni wollte Neelie Kroes die Netzneutralität EU-weit gesetzlich festschreiben.

Ihr wisst, Netzneutralität ist der Grundsatz, dass alle Datenpakete im Internet ungeachtet ihres Inhaltes gleich behandelt und transportiert werden. So soll verhindert werden, dass der Besitzer der Infrastruktur, der meist ein faktisches Monopol besitzt, Einfluss auf die transportierten Inhalte nimmt.

Damit ist jedoch nach Willen der EU-Kommission bald Schluss. Was Frau Kroes hier als „neue Spielräume“ bezeichnet, stellt in Wirklichkeit ein Zwei-Klassen-Internet dar: Die Inhalte, für die der Ersteller extra an die Telekommunikationsunternehmen bezahlt, werden bevorzugt transportiert – alle andere Inhalte verlangsamt. BILD online, ZDF, CDU.de und Google sind dann vielleicht schnell zu empfangen. Abgeordnetenwatch, netzpolitik.org, Pottblog und persönliche Webseiten sind nur im Schneckentempo verfügbar. Eine Katastrophe für die Meinungsfreiheit.

Das ist etwa so, als würde Springer die Deutsche Post dafür bezahlen, dass die BILD-Zeitung immer am gleichen Tag ausgeliefert wird, alle anderen Tageszeitungen aber erst zwei Tage nach Erscheinen.

Wie kommt es zu diesem Meinungsumschwung? Haben sich Telekommunikations-Lobbyisten in der Kommission die Klinke in die Hand gegeben? Wie ist es erklärbar, dass die zuständige Kommissarin ihre Meinung von einem auf den anderen Monat so komplett ändert? Ich finde das skandalös.

Wir haben einen Antrag zur Netzneutralität im Landtag NRW eingebracht (Drs. 16/2892), zu dem es am 10. Oktober eine Anhörung geben wird. Und eine kleine Anfrage „Telekom-Drossel, strikte Netzneutralität und Deep Packet Inspection“ (Drs. 16/3403) von mir wartet noch auf eine Antwort der Landesregierung.

Unnötig und unsozial – eine Drosselung bleibt eine Drosselung

1968367444Die Telekom hat heute angekündigt, ihre Drosselung ab 2016 nicht ganz so gravierend ausfallen zu lassen wie zunächst gemeldet – so soll es nur auf das Niveau der 90er Jahre gedrosselt werden, nicht direkt zurück in die 80er. Es bleibt aber natürlich dabei, dass es eine Drosselung ist und ein Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität. Dazu habe ich heute die folgende Pressemitteilung veröffentlicht.

Diese Entscheidung ist nichts als Augenwischerei nach der altbekannten Taktik „zwei Schritte vor, einer zurück“. Sie zeigt, dass die Telekom sich des Kerns des Problems nicht im Mindesten annehmen will. Eine Drosselung ist auch dann eine Drosselung, wenn sie nicht ganz so stark abschwächt wie zunächst angekündigt. Es bleibt dabei, dass die Telekom den Anschluss ohne technische Notwendigkeit künstlich kaputt machen will.

Aus Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes muss eine Flatrate ungedrosselt sein – alles andere ist ein Volumentarif und damit Verbrauchertäuschung. Nach wie vor ist die angekündigte Drossel unsozial. Sie benachteiligt Familien und Wohngemeinschaften sowie Menschen, die das Internet intensiv für Bildung benötigen, wie Schüler, Lehrer, Studenten oder Auszubildende.

Die Telekom wirft unsere Gesellschaft im Bemühen zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft zu werden um Jahre zurück. Die Partizipation an Bildung, Kultur, Politik und Gesellschaft im Internet wird unnötig behindert. Bis zum Jahr 2016 – dem Jahr, in dem die Drosselung greifen soll – wird sich der Bedarf an Information und deren Nutzung mit Sicherheit noch deutlich erhöhen.

Es bleibt beim Verstoß gegen die Netzneutralität. Den eigenen Fernsehdienst „Entertain“ von der Drossel auszunehmen, stellt immer noch eine Benachteiligung anderer TV-Dienstleister dar. Ihn als „Managed Service“ und damit nicht als Bestandteil des normalen Internetanschlusses bezeichnen zu wollen, ist Etikettenschwindel. Dieses Vorgehen benachteiligt insbesondere neue und innovative Unternehmen.

Wir fordern nach wie vor die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität und den Verzicht der Telekom auf die Drosselungspläne.

Telekom – Netz der Zukunft

Liebe Telekom, die Volumengrenze meines Kontos ist für diesen Monat erreicht. Sie erhalten die Bezahlung Ihrer Leistung jetzt mit gedrosselter Geschwindigkeit…

Mario Sixtus und Alexander Lehmann haben ein tolles Video produziert, welches anschaulich erklärt, wohin die Drosselpläne der Telekom wirklich führen werden. Viel Spaß!

Buch und Stimme: Mario Sixtus
Animation: Alexander Lehmann
Musik: Alexander Blu
Lizenz: CC-BY