#Störerhaftung: Die Hoffnung liegt auf dem Bundesrat (Update)

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Update 06.11.: Bundesrat folgt der Empfehlung seiner Ausschüsse!

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung heute den Empfehlungen seiner Ausschüsse entsprochen. So hat beispielsweise der zuständige Minister aus NRW, Lersch-Mense (SPD) sehr eindeutig gegen Störerhaftung Position bezogen. Auch zum Freifunk, und sogar zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat er Stellung genommen. Damit folgt die Landesregierung erfreulicherweise meinem gestrigen Antrag zu 100% (obgleich die regierungstragenden Fraktionen dagegen stimmten).

Meine Rede vor dem Landtag ist jetzt auch veröffentlicht, und kann hier nachgesehen werden. Ich freue mich über Feedback!

Text vom 05.11.

Derzeit liegt eine Novelle des Telemediengesetzes vor, welches sich mit der Störerhaftung befasst, also der Haftung der Beteiber drahtloser Netzwerke für Taten ihrer Nutzer. Doch das Gesetz stellt einen Rückschritt dar.

Zur Störerhaftung wie auch zur Bedeutung freier Bürgernetzwerke und freier Internetzugänge in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag in NRW eine eindeutige Beschlusslage hergestellt. Man sieht mehrheitlich die Notwendigkeit, die Haftungsfrage von WLAN-Netzwerk-Betreibern gesetzlich zu klären, man weiß um die Wichtigkeit der Verbreitung freier Zugänge zum Netz, zum Beispiel für Tourismus, Wirtschaft und der kulturellen Entwicklung unseres Landes. Uneins ist man sich allerdings in der Wahl der Mittel.

Leider trägt der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf zur Störerhaftung auf Bundesebene diesen Anforderungen überhaupt keine Rechnung. Er macht die Freistellung von Störerhaftung von einigen Bedingungen abhängig. Zwar ist die Verschlüsselungspflicht in der letzten Version des Gesetzentwurfes nicht mehr explizit genannt, aber von „angemessenen Sicherheitsmaßnahmen“ ist nach wie vor die Rede, ohne das näher zu klären. Das stellt ein Einfallstor für neue Abmahnnwellen und Quell neuer Rechtsunsicherheit dar.

Der Gesetzgeber fordert von Betreibern eines WLAN-Netzwerkes Kenntnis über die Identität seiner Nutzer, damit die sich auf die Haftungsfreistellung berufen dürfen, was bei offenen Netzwerken schlicht nicht zu bewerkstelligen ist. Damit würde der Freifunk-Bewegung offener drahtloser Bürgernetzwerke der Todesstoß versetzt, es konterkariert alle Bemühungen, bessere Internetversorgung in unserem Land zu schaffen.

Und eine Belehrungspflicht ist vorgesehen, die jeden Zugangspunkt betrifft, und die dem freien Bewegen in einem freien Netz im Wege steht: Stellen Sie sich vor, sie müssten bei ihrem Telefon bei jeder neuen Funkzelle ihre Pin neu eingeben. Das ist schlicht nicht praktikabel. Dass so eine Dauerbelehrung, die Gesetze einzuhalten, keinen sittlichen Nährwert hat, versteht sich von selbst.

Letztlich ist auch vollkommen unbewiesen, dass offene WLAN-Zugänge eine nennenswerte Auswirkung auf illegales Filesharing haben, oder das Belehrungen oder namentliche Kenntnis der Nutzer an Urheberrechtsverletzungen irgendetwas ändern.

Das alles hat glücklicherweise auch der Bundesrat erkannt. In den Fachbefassungen in den Ausschüssen für Wirtschaft, für Recht und für Kulturfragen wurde genau das thematisiert, und man hat eine Alternativformulierung für dieses Gesetz gefunden, die die Haftungsfrage klärt, ohne die beschriebenen Nachteile auszulösen. Ich finde diese Formulierung sehr gut, ich appelliere an die Landesregierungen, sich diesen Vorschlag zu eigen zu machen.

NRW könnte im Bundesrat vorangehen, diesen Vorschlag aufgreifen und eine entsprechende Initiative auf dieser Grundlage starten. Im Landtag NRW habe ich am Donnerstag mit einem Antrag (Drucksachennummer 16/10056) dafür geworben. Damit könnte man auf elegante Weise der Beschlusslage in NRW zur Geltung verhelfen, und hätten in Form der Fachausschüsse direkt wichtige Befürworter.

In der Befassung im Plenum des Landtags haben heute die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP meinen Antrag abgelehnt, die CDU hat sich enthalten. Zustimmung erhielt ich erfreulicherweise von den Abgeordneten der Piraten. Wer das jetzt von den ablehnenden Parteien doof findet: So ist das parlamentarische Leben, man kann doch nicht für einen Antrag von jemandem sein, der nicht der richtigen Partei angehört. Aber abseits davon habe ich Lob für den Antrag bekommen – auch aus der Regierung und aus den Regierungsfraktionen. Inhaltlich sei man an meiner Seite.

Am Freitag, den 6.11. ist bereits die Befassung – ich setze meine Hoffnungen auf den Bundesrat. Vielleicht sorgt mein Antrag dann doch auf seine Weise für ein größeres Problembewusstsein dort. Und das wäre doch ein Erfolg.

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Dieser Beitrag ist in ähnlicher Form heute bei Politik-Digital erschienen.