Duldet der Innenminister rechtsfreie Räume bei Nazi-Demonstrationen?

Ein Armutszeugnis und eine Kapitulationserklärung der Polizei NRW vor Neonazis. So muss man die Antwort des Innenministeriums auf meine kleine Anfrage zum Thema „Rechtsfreier Raum Nazidemo in NRW? Symbol verbotener Organisation auf Duigida-Demo unter den Augen der Polizei“ empfinden.

Auf der Duigida-Demonstration in Duisburg am 1. Februar 2016 trugen Demonstranten ein Banner „Good Night Left Side“ durch die Straßen, in dessen Mitte zwischen dem zweiten und dritten Wort das in rechtsradikalen Kreisen beliebte, verbotene Symbol „Keltenkreuz“ abgebildet war. Fotos zeigen, dass die Zurschaustellung dieses Symbols unter den Augen der Polizisten geschah, welche die Demonstration bewachten, ohne dass diese eingriffen. Bei Gegendemonstranten, die diesen Umzug zu blockieren versuchten, wurden hingegen noch vor Ort die Personalien festgestellt.

Zwar betonte der Innenminister in seiner nunmehr vorliegenden Stellungnahme, dass „die konsequente und beweissichere Verfolgung von Straftaten zu den Kernaufgaben der nordrhein-westfälischen Polizei“ gehöre. Jedoch musste er einräumen, dass ihm weder statistischen Erkenntnisse über die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen auf Demonstrationen vorliegen, noch dass die Einsatzkräfte vor Ort die strafrechtliche Relevanz des Keltenkreuzes erkannt hatten.

Die Antworten zeigen eine erschreckende Unkenntnis der verantwortlichen Stellen. Es ist ein Armutszeugnis und eine Kapitulationserklärung der Nordrhein-Westfälischen Polizei gegenüber rechtsgerichteten Demonstrationen. Zudem werden hier erhebliche Mängel in der Ausbildung und Organisation der Polizei in NRW deutlich. Wieso reagierte die Polizei auf die verbotenen rechtsradikalen Symbole nicht einmal dann, als sie von Augenzeugen darauf hingewiesen wurde?

Mir reicht das alles nicht. Wegen der ungeklärten Fragen stelle ich eine neue kleine Anfrage an den Innenminister. „Nachfrage zum Keltenkreuz auf Duigida-Demo: Armutszeugnis und Kapitulationserklärung?“

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