Geheimnisse in der Arbeitslosengeschichte des Reker-Attentäters?

Foto: droneplcr (bei Flickr), Lizenz: CC BY 2.0Foto: droneplcr (bei Flickr), Lizenz: CC BY 2.0

Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet über Ungereimtheiten in der Arbeitslosengeschichte des Messerattentäters Frank S., der am 17.10.2015 die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker zu töten versuchte.

Frank S. soll tief in der Bonner Skinhead- und Neonaziszene verwurzelt gewesen sein, an rechtsextremen Aufmärschen teilgenommen haben und Sympathisant der später verbotenen „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) gewesen sein. Wegen Straftaten wie Raub und Körperverletzung habe er bereits im Gefängnis gesessen. Das Messerattentat selbst erinnert an ein kürzlich aufgetauchtes Video, auf dem Rechsextreme im Kölner Umland Angriffe mit Messern üben.

Der Kölner Stadt-Anzeiger schreibt, Frank S. habe jahrelang ALG2-Leistungen bezogen, ohne bei der Arbeitsagentur jemals vorsprechen zu müssen und ohne je vermittelt worden zu sein. Seine Akte beim Amt sei zudem als geheim eingestuft. Der Kölner Stadt-Anzeiger formuliert die Frage, ob hier etwas verschleiert werden soll.

Nachdem sich zahlreiche Personen des rechten Spektrums im Nachhinein als Informanten oder V-Personen der Geheimdienste herausgestellt haben, muss die Frage gestattet sein, ob das hier möglicherweise der Fall ist. Ist das womöglich der Grund für die Geheimniskrämerei?

Ich habe daher heute der Landesregierung die folgenden Fragen gestellt:

  • Welche Leistungen der Arbeitsagentur hat Frank S. bezogen?
  • Aus welchen Gründen musste Frank S. nicht bei der Arbeitsagentur vorsprechen bzw. gab es keine Vermittlungsversuche?
  • Aus welchen Gründen ist seine Akte bei der Arbeitsagentur als geheim eingestuft?
  • Welche Informationen lagen beim Verfassungsschutz des Landes NRW über Frank S. vor? Nennen Sie auch Zeitpunkte der Informationsgewinnung.
  • Wurde Frank S. als Informant oder V-Person des Verfassungsschutzes des Landes NRW oder einer anderen Verfassungsschutzbehörde geführt? Nennen Sie die beteiligte Behörde, soweit die Landesregierung Kenntnis davon hat.

160810 Leser.

45 Gedanken zu „Geheimnisse in der Arbeitslosengeschichte des Reker-Attentäters?

    • 23. Oktober 2015 um 08:53 Uhr
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      @Laser_Ulm 21. Oktober 2015 um 16:28
      „Fragen“ – das kann er sehr gut, anders ist das mit dem Antworten,
      der netnrd weiss dass, und so fragt er, zu recht und gut, wie wir hier sehen.
      Was wird uns eine Antwort auf seine Fragen dann sagen können, ob wir da mit Substanz rechnen dürfen?
      Sollte die hier aufgeworfene „Verschwörungstheorie“ kein Theorie sondern Realität sein, frage (!) ich mich, wer das wohl zugeben würde, den Schleier lüften würde, freiwillig, nur weil da einer fragt …

      Sollte das sich anderen Zusammenhängen erschliessen, z.B. die Persönlchkeitsrechte des Täters betreffend (Krankheiten o.a.), was dann?
      Beides ändert nichts an der Pflicht der Schlapphüte, und auch nichts an der Art, „pflichtbewusst“ zu schweigen, wenn andere „Hüte“ dabei sein wollen.
      Allein die Fragestellung, der Ort und die Zeit sowie der Adressat stellen damit hier erforderliche politische Haltung und Handlung dar, etwa mit der stets unerlässlichen Funktion des „Brilleputzens“ …
      Eine parlamentarische Hygienemassnahme

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  • 22. Oktober 2015 um 00:10 Uhr
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    Kannst du erklären, welchen Mehrwert die Fragen 1 bis 3 im Kontext dieses Attentates bringen sollen (auch auch dem Kontext der Datenschutzgesetze)?

    Fragen 4 und 5 verstehe ich.

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    • 22. Oktober 2015 um 01:22 Uhr
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      Ja, ich möchte wissen, ob die Informationen des KStA stimmen, und falls das so ist, einen Ansatz finden, warum. Das steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Fragen 4&5.

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    • 23. Oktober 2015 um 08:58 Uhr
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      Keinen „Mehrwert“, da eher einen „Wert“ – Alles Klar?

      Diese Fragen stellen bereits als Aktivität des Fragens IHREN Wert dar.

      Siehe weiter vorn bei mir:
      Parlamentarisches Reinigungsritual, Merkzettel für Künftiges, Aufmerksamkeits- und Anwesenheitsnachweis von DEMOKRATIE , oder?
      Ist das etwa nichts?

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  • Pingback: Die Geheimnisse des Faschoattentäters aus Köln | -=daMax=-

  • 22. Oktober 2015 um 16:08 Uhr
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    Was soll denn das heißen, die Akte sei „als geheim“ eingestuft? Jede Akte da ist geheim, das geht niemanden was an wer wann aus welchem Grund ALG2-Leistungen oder sonstige Sozialleistungen bezogen hat. Schon mal was von Sozialgeheimnis gehört? Die können auch nicht einfach hergehen und seine Krankenakte anfordern. Nur weil der Kölner Stadt-Anzeiger meint er sei Presse und darf überall rumschnüffeln heißt das noch lange nicht, dass die Arbeitsagentur oder das Jobcenter das Recht biegen.

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    • 22. Oktober 2015 um 20:40 Uhr
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      Es gibt schon einen Unterschied zwischen „normalen“ Akten und gesperrten Akten, letztere sind auch für die MA des Amtes nicht so ohne weiteres einsehbar. Und wenn das so ist, sollten wir den Grund wissen, wenn es was mit V-Leuten o.ä. zu tun hat.

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      • 23. Oktober 2015 um 07:10 Uhr
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        Grundsätzlich sollten immer so wenig Leute wie möglich solche Akten einsehen können. Ein Mitarbeiter, der mit dem Fall nicht befasst ist, sollte auch nicht die Möglichkeit haben, da reinzugucken. Und wenn der Fall erledigt ist weil der Typ tot oder im Gefängnis ist, dann braucht auch der bisher zuständige Mitarbeiter da keinen Einblick mehr zu haben. Dann könnte man höchstens revisionsmäßig mal schauen, ob da alles korrekt gelaufen ist – aber das ist sicherlich nicht die Aufgabe normaler Mitarbeiter. Im Idealfall werden solche Akten also gesperrt, wenn sie (vorläufig) erledigt sind.

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    • 23. Oktober 2015 um 09:05 Uhr
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      Jo, Hans Martin, so penetrant -kratisch kann man das auch formulieren, ich hatte versucht, den gleichen Standpunkt etwas offener, sagen wir mehr wie für Parlamentarier (!) in einer Demokratie (nicht Bürokratie) und etwas mehr dem Anlass eines Attentats zugewandt zu formulieren, nur das scheint dich in deiner kurzen Äußerung weniger zu beschäftigung, nur weil du weist, du (und „das Recht“) hätten „recht“?
      Diese Arbeitslosen“akte“ ist nun eben genau das nicht mehr, jedenfalls nicht mehr nur, sie ist nun die „Akte eines versuchten tätigen Mörders“ – oder wie???

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      • 23. Oktober 2015 um 11:30 Uhr
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        Und Straftäter sind natürlich rechtlos, ja? Geh nach Hause.

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        • 26. Oktober 2015 um 17:04 Uhr
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          @Hans Martin 23. Oktober 2015 um 11:30
          poltert:
          „Und Straftäter sind natürlich rechtlos, ja? Geh nach Hause.“

          Nein, WIR gehen mit dieser dämlichen Kontext befreiten Antwort leider noch nicht „nach Hause“, da in meinen Worten nicht von Rechtlosigkeit oder Entrechtung eines Angeklagten die Rede war, sondern von den Erforderlichkeiten, die seine Anklage in jedem Rechtsstaat hinsichtlich der gebotenen Untersuchungen aufgrund seines versuchten Mordes mit sich bringt, und das wirst du doch wohl noch unterscheiden können – es sei denn, du willst das nicht, dann geh halt doch aber du nach Hause.
          Darüber hinaus ist die Frage einer Veröffentlichung solcher AL-Sozialdaten ein völlig anderes Spielfeld, auf dem es auch Regeln, Gesetze, gibt, die einzuhalten sind. Eventuell hast du dich in diesem Bereich hochgeräufelt, der hier nicht angesprochen ist, da, so ich das richtig verstehe, der netnrd nur anfragt, inwieweit es dort Kriterien gibt, die auszuwerten bzw, zu berücksichtigen sind und gegebenenfalls sich für die Zuständigen Organe eine begrenzte oder auch öffentliche Auskunftsverpflichtung ergibt, die den Rechten des Angeklagten UND der ART und SCHWERE seiner Tat zu entsprechen haben.
          Wer anderen Menschen aktiv an das Leben geht, hat selbstverständlich damit einen Teil seiner Rechte mit dem zu stechenden Messer abgeschnitten.

          Antwort
  • Pingback: War der Kölner Attentäter ein V-Mann? | Bubbles Blog

  • 22. Oktober 2015 um 20:00 Uhr
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    Aus welchen Gründen musste Frank S. nicht bei der Arbeitsagentur vorsprechen bzw. gab es keine Vermittlungsversuche?

    Das gibt’s oft, daß Leute einfach nicht vorgeladen werden. Die Ämter sind ja systematisch überlastet, und die Angestellten bevorzugen die, von denen sie meinen, daß sie sie schnell vermitteln können, die machen sich schöner in der Statistik.

    Ansonsten: Hallo, Sozialdatenschutz? Das sind auch bei Straftätern keine Daten, die einfach mal so in die Öffentlichkeit gehören.

    Mir ist klar, was Du erreichen willst. Aber dafür ausgerechnet Sozialdaten anzufordern, dürfte nicht unbedingt der richtige Weg sein.

    Antwort
    • 22. Oktober 2015 um 20:39 Uhr
      Permalink

      Ich fordere keine Sozialdaten an: Die Frage bezieht sich nicht auf Details oder Höhe, sondern die Art der Leistung, und ob die Angaben des KStA stimmmen. Das sind dann Indizien für die weiteren Fragen.

      Antwort
      • 23. Oktober 2015 um 09:26 Uhr
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        Aber Daniel Schwerd, auch das sind doch bereits „Sozialdaten“, was denn sonst?
        Oder möchtest du hier auf Metadatendiskussionen ausweichen?

        Nein, deine Fragen, die auf eine (damit zuständige) sachgerechte Prüfung AUCH und ALLER hier relevanten Sozialdaten abzielt, sind genau in diesem Umfang nicht nur berechtigt sondern zwingend zu prüfen, ob das veröffentlicht wird oder die Presse involviert wird, ist eine völlig andere Frage, über die du hier, wenn ich das richtig sehe, gar nicht gesprochen hast.

        Antwort
    • 23. Oktober 2015 um 09:20 Uhr
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      „Aber dafür ausgerechnet Sozialdaten …“ – Aber Hallo, was denn bitte sonst?
      Dieser Attentäter ist ein extremer absichtlicher Schädiger des Sozialkonsens, da zählen VOR allem anderen ALLE SOZIALDATEN. wenn die nicht, was dann sonst?
      Mord ist eine soziale Handlung, ist dir das nicht klar? Wenn auch auf Schaden gerichtete aber dennoch zwischen Menschen und damit grundsätzlich SOZIALE Handlung, da muss alles auf den Tisch, was diese Handlung sozial tangiert.
      Im Übrigen las ich den netnrd so, dass er die Antwort als Parlamentarier fordert, und darüber sollte entschieden werden, da nicht im Individualbereich eines Menschen sondern in dem eines als Attentäters auffällig gewordenen „geschaut“ werden soll.
      Allein solche Antworten können wohl einen anderen weit größeren sozialen Schaden, den einer „Verschwörung gegen Demokratie“ nachweisen oder ausschlissen.
      Und sei es, dass nur eine Warnung übrigbleibt, nach den Erfahrungen der zu vermutenden Rechtsbeugungen durch unsere Dienste, wir nach NSA, NSU, V-Leute-Deckung und vielen anderen Merkwürdigkeiten inzwischen haben.

      Antwort
  • 23. Oktober 2015 um 16:16 Uhr
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    Man kann ja eigentlich nur wissen, dass die Daten gesperrt sind, wenn man versucht hat die abzurufen.
    Kann es nicht einfach so sein, dass die Behördenleitung genau deswegen gesperrt hat: Sie hat damit gerechnet, dass Leute nun neugierig werden und versuchen werden rechtswidrig die Daten einzusehen.

    Antwort
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