Sachverständige fordern Reform der Störerhaftung bei offenen WLANs

Wi-Fi_Mail.ruHeute war die Anhörung zu unserem Antrag „Abschaffung der Störerhaftung“, den wir in den Landtag eingebracht haben, und der in den Wirtschaftsausschuss verwiesen ist. Der lief aus meiner Sicht sehr erfreulich und eindeutig – alle anwesenden Experten waren der Meinung, dass es einer rechtlichen Klarstellung bedarf, und dass die gegenwärtige Situation schädlich für die Verbreitung des Zugangs zum Internet ist.

Bereits die vorhandene Rechtsunsicherheit sorgt dafür, dass es weniger freie WLAN-Zugänge an öffentlichen Plätzen, in Cafes und Eisdielen, aber auch von Privatleuten gibt als möglich wäre.

Interessant war auch die Feststellung mehrerer Experten, die darauf hinwiesen, dass es dieses Rechtskonstrukt der Störerhaftung nur in Deutschland gäbe – ein typisch deutsches Problem also.

Wir haben dazu die folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Sachverständige fordern Reform der Störerhaftung bei offenen WLANs

Das Urteil der Sachverständigen ist eindeutig: Die Störerhaftung, wie sie heute besteht, muss dringend reformiert werden. „Nach Ansicht der Experten verursacht das derzeitige Prinzip der Störerhaftung erhebliche Rechtsunsicherheit. Jeder, der ein offenes WLAN anbieten will – etwa Hotels, Kommunen oder Bildungseinrichtungen – muss fürchten, Opfer der Abmahnindustrie im Internet zu werden“, fasst Daniel Schwerd, Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Landtag zum Piraten-Antrag „Abschaffung der Störerhaftung“ (Drucksache 16/2284) zusammen.

Aus diesem Grund sprachen sich die Sachverständigen – darunter Amtsrichter, Vertreter der Internetwirtschaft (eco), des Chaos Computer Clubs(CCC) und der Verbraucherzentralen – einstimmig für die Abschaffung bzw. Reform der Störerhaftung aus. Von den acht eingegangenen Stellungnahmen forderte lediglich die GEMA die unveränderte Beibehaltung.

Schwerd erklärt: „Im Ausland kann man an jeder Ecke per WLAN im Internet surfen. Bei uns traut sich niemand, seinen Anschluss freizugeben. Dieser Zustand ist schädlich für die Wirtschaft und verschärft die digitale Spaltung der Gesellschaft. Das Potenzial offener WLANs, einen einfachen und kostenlosen Zugang zum Internet zu ermöglichen, wird in Deutschland nicht ansatzweise ausgeschöpft.

Die Piratenfraktion fordert daher eine Präzisierung des Telemediengesetzes, damit Anbieter offener WLANs den kommerziellen Internet-Providern gleich gestellt und so vor Abmahnungen geschützt werden. Der Gesetzgeber muss hier tätig werden – wir können nicht darauf warten, dass die Gerichte die rechtlichen Unklarheiten beseitigen.“

Für Irritationen unter den Abgeordneten der Piratenfraktion sorgte die Tatsache, dass von CDU und FDP nur jeweils ein Abgeordneter anwesend war. Von ihnen kam zudem nur eine einzige Frage. „Das zeigt das eklatante Desinteresse von CDU und FDP an einer fortschrittlichen Netzpolitik und an der Meinung der Experten. Schwarzgelb im Landtag setzt damit die Blockadepolitik der Bundesregierung bei diesem Thema fort“, so Schwerd.

Hier findet Ihr die Stellungnahmen der Sachverständigen und unseren Antragstext:

CCC
Verbraucherzentrale NRW
DEHOGA NRW
eco
Rechtsanwälte Frey
Richter Dr. Reto Mantz
Richter Dr. Ulf Buermeyer
GEMA
Antrag der Piraten „Abschaffung der Störerhaftung“, Drucksache 16/2284

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