Klares Bekenntnis zu Glasfaser-Breitband fehlt in NRW

Glasfaser

Die Versorgung mit schnellem Internet wird heutzutage für jeden Menschen immer bedeutsamer. Informationen, soziale Kontakte und Unterhaltung über das Internet, heute für viele Menschen unverzichtbar, aber auch Wirtschaft, Einkaufen, Arbeiten sowie politische und gesellschaftliche Teilhabe findet heute immer häufiger per Internet statt. Diejenigen, die – aus welchen Gründen auch immer – keinen breitbandigen und schnellen Zugang haben, sind effektiv benachteiligt.

Breitband-Internet ist eine materielle Lebensgrundlage

Nicht umsonst hat der Bundesgerichtshof den Zugang zum Breitband-Internet zu einer materiellen Lebensgrundlage erklärt – so wie Strom, Wärme und Wasser. Und diese Bedeutung wird immer wichtiger.

Diese Erkenntnis ist in den Regierungen des Landes und Bundes nur sehr langsam angekommen – in der Umsetzung hapert es aber noch fast überall. Streckenweise wird das Problem zwar erkannt, aber nach wie vor mit den falschen Instrumenten angegangen: Man hofft auf den Markt, dass er von Zauberhand die fehlenden Stücke des Puzzles ergänzt, oder man versucht die marktmächtigen Internetversorger mit finanziellen und politischen Zugeständnissen zum Ausbau zu bewegen. Diese wissen wohl um ihre bequeme Position und lassen sich ihre längst abgeschriebene, einst mit Steuermitteln erstellte Infrastruktur weiter vergolden.

Hier wird insbesondere auf die Vectoring-Technologie gesetzt, die es erlaubt, noch einigen Geschwindigkeitszuwachs aus alten Kupferkabeln herauszuquetschen. Der Preis ist ein Rückbau des Marktes hin zu neuen Monopolstrukturen. Darin investierte Steuermittel werden nur einen kurzfristigen Effekt haben, denn der geringe Leistungszuwachs wird schon in wenigen Jahren nicht mehr ausreichen, und das Geld ist dann weg. Der Übergang zur Gigabit-Gesellschaft wird so nicht gelingen.

Glasfaser bis in jedes Haus

Einzig Glasfaser ist die Technologie, mit der das Wachstum der Nutzung des Internets auch langfristig abgebildet werden kann. Bekenntnisse zur Technologie-Neutralität der Förderung verkennen diesen Umstand – wenn man die Wahl zwischen energieeffizientem Traktor und dem Doppelgespann-Pferdepflug hat, so wäre die Förderung eines zweiten Ackergauls zwar technologieneutral, aber sicher nicht zukunftsweisend.

Und damit Glasfaser seinen Vorteil voll ausspielen kann, muss es lückenlos bis in jedes Haus, bis zu jedem Nutzer reichen, denn der Engpass ist meist die letzte Meile. Doch hier fehlen klare Bekenntnisse der Landes- und Bundespolitik.

In NRW sieht es nicht rosig aus: Einigermaßen gut versorgten Ballungsgebieten stehen anachronistische Geschwindigkeiten in Randlagen und weiße Flecken im ländlichen Raum gegenüber. Hier alleine auf den freien Markt zu hoffen reicht ganz offensichtlich nicht aus.

NRW drückt sich um konkrete Antworten

Ich habe die Landesregierung nach Stand und Zukunft des Breitbandausbaus in den einzelnen Kreisen des Landes NRW gefragt. Insbesondere wollte ich wissen, welche Förderprojekte es gab, wie der Ausbaustand insbesondere mit Glasfaser ist, welche Maßnahmen für erforderlich gehalten werden, um die Lage zu verbessern und welche Maßnahmen konkret geplant sind – jeweils aufgeschlüsselt für sämtliche Städte und Gemeinden des Bundeslandes.

Die Antworten sind ernüchternd. Den Glasfaserausbaustand kennt man nicht, konkrete Projekte auf Kreisebene kann die Landesregierung nicht nennen. Stattdessen betet sie nur die allgemeinen, schon bekannten, wenig erfolgreichen bzw. wenig spezifischen Förderprogramme herunter. Eine Strategie ist genauso wenig erkennbar wie ein Ansatz zur Realisierung.

Die Antworten der Landesregierung können für die Kommunalarbeit wichtiger Anknüpfungspunkt sein. Man kann einzelnen Projekten nachforschen und der Einschätzung der Landesregierung kommunal auf den Zahn fühlen.

Die Antworten der Landesregierung findet ihr – geschlüsselt nach Kommunen – hier:

Aachen (Städteregion): Drucksache 16/11028
Bielefeld: Drucksache 16/11029
Bochum: Drucksache 16/11030
Bonn: Drucksache 16/11031
Borken: Drucksache 16/11032
Bottrop: Drucksache 16/11033
Coesfeld: Drucksache 16/11034
Dortmund: Drucksache 16/11035
Duisburg: Drucksache 16/11036
Düren: Drucksache 16/11037
Düsseldorf: Drucksache 16/11038
Ennepe-Ruhr-Kreis: Drucksache 16/11039
Essen: Drucksache 16/11040
Euskirchen: Drucksache 16/11041
Gelsenkirchen: Drucksache 16/11042
Gütersloh: Drucksache 16/11043
Hagen: Drucksache 16/11044
Hamm: Drucksache 16/11045
Heinsberg: Drucksache 16/11046
Herford: Drucksache 16/11047
Herne: Drucksache 16/11048
Hochsauerlandkreis: Drucksache 16/11049
Höxter: Drucksache 16/11050
Kleve: Drucksache 16/11051
Köln: Drucksache 16/11052
Krefeld: Drucksache 16/11053
Leverkusen: Drucksache 16/11054
Lippe: Drucksache 16/11055
Märkischer Kreis: Drucksache 16/11056
Mettmann: Drucksache 16/11057
Minden-Lübbecke: Drucksache 16/11058
Mönchengladbach: Drucksache 16/11059
Mülheim an der Ruhr: Drucksache 16/11060
Münster: Drucksache 16/11061
Oberbergischer Kreis: Drucksache 16/11062
Oberhausen: Drucksache 16/11063
Olpe: Drucksache 16/11064
Paderborn: Drucksache 16/11065
Recklinghausen: Drucksache 16/11066
Remscheid: Drucksache 16/11067
Rhein-Erft-Kreis: Drucksache 16/11068
Rheinisch-Bergischer Kreis: Drucksache 16/11069
Rhein-Kreis Neuss: Drucksache 16/11070
Rhein-Sieg-Kreis: Drucksache 16/11071
Siegen-Wittgenstein: Drucksache 16/11072
Soest: Drucksache 16/11073
Solingen: Drucksache 16/11074
Steinfurt: Drucksache 16/11075
Unna: Drucksache 16/11076
Viersen: Drucksache 16/11077
Warendorf: Drucksache 16/11078
Wesel: Drucksache 16/11079
Wuppertal: Drucksache 16/11080

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