„Nafris“ und „Racial Profiling“: Das geht zu weit! Landesregierung muss sich erklären

Deutsche durch die linke Tür, ausländisch anmutende Männer durch die rechte Tür: In der Silvesternacht 2016/2017 wurden am Bahnhof zu kontrollierende Personen offensichtlich anhand ihrer Hautfarbe selektiert. Nur auf den ersten Blick deutsch aussehende Personen konnten die Stadt ungehindert betreten. Die Polizei Köln informierte über dieses Vorgehen in der Silvesternacht folgendermaßen: „Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen.“

Die Auswahl zu kontrollierender Personen alleine anhand der Hautfarbe oder Herkunft, ohne das konkrete Hinweise auf Straftaten vorliegen, stellt Rassismus dar. Aus gutem Grund ist „Racial Profiling“ in mehreren Gerichtsurteilen verboten worden. Wenn die Polizei aus Sorge vor einer Wiederholung der Geschehnisse der Vorjahres-Silvesternacht zu dieser Form diskriminierender Kontrolle greift, geht sie eindeutig zu weit. Man darf Unrecht nicht mit Unrecht bekämpfen. Die Landesregierung muss die Auswahlkriterien der Kontrolle nennen, und gegen rassistische Auswahl Konsequenzen einleiten.

Auch der verwendete Begriff „Nafris“ hat Kritik ausgelöst. Intern wurde der Begriff bei der Polizei für „Nordafrikanische Intensivtäter“ benutzt. Seinen Ursprung hat dieser Ausdruck allerdings in der Neonazi-Szene als abwertende Bezeichnung für Nordafrikaner allgemein. Mittlerweile wird der Begriff synonym für „Nordafrikaner“ benutzt, auch wenn keinerlei Hinweise auf Intensivtäter vorliegen.

Damit hat es der Schmähbegriff dank der unterschiedslosen Verwendung durch die Polizei in den allgemeinen Sprachgebrauch geschafft. Neben der damit verbundenen Schmähung wird transportiert, dass Nordafrikaner mit Intensivtätern gleichzusetzen seien. Die Polizei macht einen rassistischen Begriff salonfähig.

Ich habe die Landesregierung mit zwei kleinen Anfragen (Drucksache 16/13911 und Drucksache 16/13912) aufgefordert, sich zur Verwendung des Begriffs „Nafris“ und zu den Auswahlkriterien des „Racial Profiling“ zu erklären, und dazu folgende Fragen gestellt:

Zu „Racial Profiling“:

  1. Wie definiert die Landesregierung „racial profiling“? Gehen Sie auch auf die zugehörigen Erkenntnisse aus der Silvesternacht 2016/2017 ein und machen diese kenntlich.
  2. Nach welchen Kriterien wurden die zu kontrollierenden Personen ausgewählt? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit „fremdländisches“ Aussehen oder Hautfarbe dabei eine Rolle gespielt hat bzw. nicht hat.
  3. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass sich die zu kontrollierenden Personen zu Straftaten verabredet hätten bzw. durch sie Straftaten drohten? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit das für sämtliche ausgewählte Personen oder nur für einen Teil davon anzunehmen war.
  4. Ist seitens der Landesregierung nachvollziehbar, warum die Kölner Polizei mit dem Vorwurf des „racial profiling“ konfrontiert wurde? Begründen Sie Ihre Meinung.
  5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um Beamtinnen und Beamte der nordrhein-westfälischen Polizei für das Problem „racial profiling“ zu sensibilisieren? Gehen Sie auch auf die Folgen der Silvesternacht 2016/2017 ein.

Zum Begriff „Nafris“:

  1. Wie definiert die Landesregierung die von der Kölner Polizei genutzten Bezeichnungen „Nordafrikanische Intensivtäter“ sowie „Nafris“? Gehen Sie auch auf die Abgrenzung zwischen Nordafrikanern allgemein sowie Intensivtätern ein.
  2. Wie werden diese Kategorien im Zuständigkeitsbereich des Landes verwendet? Geben Sie alle bekannten Fälle mit verwendender Stelle, Datum, Veröffentlichungsort, Zusammenhang und Bedeutungen an.
  3. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass es sich bei den zu kontrollierenden Personen in der Kölner Silvesternacht 2016/2017 um „Nordafrikanische Intensivtäter“ bzw. „Nafris“ handeln könnte? Gehen Sie darauf ein, woran man diese Gruppen erkennen kann.
  4. Hält die Landesregierung die Verwendung der Kurzbezeichnung „Nafris“ für angemessen? Begründen Sie Ihre Meinung, gehen Sie insbesondere auf den rassistischen Hintergrund des Begriffes ein, und inwieweit damit alle Nordafrikaner zu Intensivtätern erklärt werden.
  5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Verwendung des Begriffs „Nafris“ durch Behörden des Landes zu beenden? Gehen Sie auch darauf ein, ob interne Bezeichnungen geändert werden sollen.

Mit Antworten rechne ich in etwa einem Monat, ich werde an gewohnter Stelle darüber berichten.

Bitte beachtet auch die Pressemitteilung des NRW-Landesverbandes:
Polizeieinsatz in Köln: LINKE kritisiert racial profiling