Landesregierung und die Geheimdienste: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.

selfie-413162_640Der Spiegel berichtet, dass die Geheimdienste NSA und GCHQ im Rahmen des Spionageprogramms „Treasure Map“ Zugriff auf das Netz der Deutschen Telekom und der im Kölner Raum tätige Firma Netcologne haben. Vor einigen Wochen bereits wurde bekannt, dass auch die Satelliten-Kommunikationsanbieter Stellar und Cetel in Nordrhein-Westfalen Ziel von Geheimdienstangriffen waren. Beide Informationen stammen aus Unterlagen des US-Geheimdienstenthüllers Edward Snowden.

Im Rahmen einer „aktuellen Viertelstunde“ haben wir das Thema heute im Innenausschuss des Landtages besprochen, und Fragen an das Innenminísterium gestellt.

Nicht allzu viel kam dabei rum, sinngemäß: Wir wissen nichts, von dieser Angelegenheit haben wir erst durch die Presse erfahren, wir haben keine gesicherten Erkenntnisse, es ist Bundesangelegenheit. Solange Unternehmen nicht zu den Behörden kommen, könne man nichts tun, einen Anfangsverdacht auf weitere Einbrüche sähe man nicht. Eine absolute Sicherheit gegen Hacker gibt’s nicht, ein Angriff auf die Kommunikation der Kölner Polizei sei unwahrscheinlich.

Haarsträubend, wie die Landesregierung und die Landesbehörden den Kopf in den Sand stecken. Es drängt sich die Frage auf, ob Cyber-Kompetenzzentrum und NRW-Verfassungsschutz nicht als vertrauenswürdige und seriöse Partner für NRW-Unternehmen wahrgenommen werden. Vollkommen unverständlich ist, dass man immer noch keinen Anfangsverdacht für weitere Einbrüche in Nordrhein-Westfalens Unternehmen, bzw. für Spionage gegen Bürger unseres Landes sieht.

Dazu haben wir jetzt eine Pressemitteilung rausgegeben:
http://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/09/online-einbruche-ignoranz-des-themas-kennt-keine-grenzen/

Auch die Piraten im Kölner Rat haben sich bereits diesem Thema angenommen, und unangenehme Fragen nach der Bedeutung für die Stadtverwaltung, die Kölner Polizei und die Bürger gefragt.
http://thomashegenbarth.wordpress.com/2014/09/16/weitergehen-hier-gibts-nichts-zu-sehen/

Ein parlamentarischer Antrag dazu ist auch in Planung, ich halte Euch auf dem Laufenden.

Busfahrt zur Freiheit statt Angst-Demo am 30.08. in Berlin

BerlinAm 30. August findet in Berlin wieder die alljährliche „Freiheit statt Angst“-Demonstration gegen Überwachungswahn und Sicherheitsparanoia statt.

Von NRW aus gibt es mehrere gesponserte Busfahrgelegenheiten.

Dieses Jahr hat sich das Bündnis #StopWatchingUs Köln bereiterklärt, einen Bus ab Köln zu organisieren:
http://cologne.stopwatchingus.info/fsa14.html
Vielen Dank dafür, daher muss ich dieses Jahr keinen Bus organisieren.

Mein Kollege Frank Herrmann sponsert Busfahrten von Düsseldorf und Bielefeld aus:
http://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/07/fahr-mit-zur-freiheit-statt-angst-in-berlin/

Wer nicht in einer der genannten Städte ist, sollte bei den üblichen Fernbuslinien mal umschauen, möglicherweise eine Mitfahrzentrale nutzen, oder das Wiki des Bündnisses Freiheit statt Angst nach einer Mitfahrmöglichkeit durchsuchen.

Kommt zahlreich! Aufstehen statt Aussitzen – Freiheit statt Angst.

Piraten wirken: SPD und Grüne stimmen unserem Antrag „Verschlüsselung stärken“ zu

key-252239_640Am 4. Juli wurde unser Antrag „Spione unerwünscht: Wissen über sichere E-Mail-Kommunikation verbreiten!“ debattiert. Hierin fordern wir die Landesregierung auf, der Öffentlichkeit auf den Internetseiten der Landesregierung, ihrer Ministerien und Behörden Informationen zur verschlüsselten Kommunikation im Internet anzubieten. Darüber hinaus soll für die Bürger die Möglichkeit geschaffen werden, mittels echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit der Landesregierung, ihren Ministerien und Behörden zu kommunizieren.

Angesichts der fortgesetzten Spionage westlicher Geheimdienste und des BND sowie täglich bekannt werdender ´Datendiebstähle´ muss Wissen über verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeiten unbedingt verbreitet werden. DE-Mail und Email Made in Germany sind jedenfalls keine brauchbaren Lösungen. Der Autor und IT-Sicherheitsexperte Linus Neumann nannte De-Mail „Bullshit made in Germany“. Ich habe mich ja schon öfter zu De-Mail ausgelassen…

Ich finde, die Landesregierung, ihre Ministerien und Behörden müssen Vorreiter und Vorbild in verschlüsselter E-Mail-Kommunikation sein.

SPD und Grüne sind an mich herangetreten, unseren Antrag zu unterstützen. Wir haben einen gemeinsamen Änderungsantrag erstellt, weil Rotgrün natürlich noch ein bisschen Regierungslobhudel einbauen will (wenn’s schee macht) und die Ende-Zu-Ende-Verschlüsselung nicht zu jedem einzelnen Mitarbeiter jeder Behörde will (kann man machen), und zudem das Ganze als Prüfauftrag an die Regierung formuliert (zähneknirschend akzeptiert – ich werde aber sicher dranbleiben und verfolgen, wie diese Prüfungen voranschreiten).

Wir freuen uns also, dass wir die regierungstragenden Fraktionen von dieser Notwendigkeit überzeugen konnten 🙂

Erklärende Informationen werden also auf unsere Initiative hin in Zukunft an geeigneter Stelle der Internetauftritte des Landes erscheinen, und das Land wird für die Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit den Behörden prüfen, welche Möglichkeiten zur Verschlüsselung eingeführt werden können. Alle diese Maßnahmen kosten nicht viel, aber setzen ein Zeichen, dass wir Datensicherheit und Privatsphäre in NRW ernst nehmen. Und: Im Gegensatz zu vielen anderen Maßnahmen ist das keine Symbolpolitik, sondern eine ganz handfeste Maßnahme, die den Unternehmen und Bürgern einen unmittelbaren Gewinn an Sicherheit gibt. Dafür haben Piraten gesorgt.

Die Plenardebatte könnt ihr hier nachsehen, über Feedback freue ich mich natürlich immer!


Redeprotokoll

Vizepräsident Oliver Keymis: Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6115, Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6203. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Piratenfraktion Herrn Schwerd das Wort.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und vor den Bildschirmen! E-Mails stellen heutzutage den Dreh- und Angelpunkt elektronischer Kommunikation dar. Wir versenden auf diese Weise Bewerbungen, Angebote, Verträge, wir senden Grüße, Liebesbriefe, berichten aus unserem Privatleben. Alle diese Nachrichten sind alleine für die Augen des Empfängers bestimmt.

Leider ist die E-Mail von Hause aus keine sichere Kommunikationsform. Sie reist in der Regel offen lesbar durch die Datennetze und wird unverschlüsselt auf den für den Transport zuständigen Servern abgelegt.

Die „E-Mail made in Germany“ ist keine Lösung, denn hier wird nur eine Transportverschlüsselung eingesetzt, die auf einem einzelnen Zertifikat beruht. Einmal geknackt sind alle Transporte unsicher. Zudem gilt das zugrundeliegende Verfahren als kompromittiert. Diese Art der Transportverschlüsselung existiert schon seit vielen Jahren. Das als neue Form der Sicherheit zu bewerben ist eine fiese kleine Masche der Marketingabteilung – nichts weiter.

Auch die De-Mail ist nicht sicher, denn auch hier ist ein nur ein einzelnes Transportzertifikat im Einsatz. Das ist so katastrophal schlecht, dass man ein Bundesgesetz verabschieden musste, um die De-Mail überhaupt als sicher zu definieren. Jeder Sicherheitsexperte lacht sich kaputt. Der Autor und IT-Sicherheitsexperte Linus Neumann nannte De-Mail „Bullshit made in Germany“.

Und in beiden Fällen liegen die E-Mails auf den zum Transport verwendeten Servern unverschlüsselt vor. Dass solche Daten Hackern in die Hände fallen, beweisen die fast täglichen Nachrichten über sogenannte Datendiebstähle. Und diese bekannt gewordenen Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Über die Spionage westlicher Geheimdienste haben wir in den vergangenen Wochen hier viel geredet. Fest steht, dass der amerikanische und der britische Geheimdienst massenhaft E-Mail-Kommunikation auch deutscher Unternehmen, Behörden und Bürger abfängt, speichert und auswertet.

Aber auch deutsche Geheimdienste sind nicht untätig. Wie das sogenannte „BND-Dossier“ aus den Unterlagen Edward Snowdens belegt, sind deutsche Geheimdienste an der Überwachung beteiligt. Der Bundesnachrichtendienst hat demnach massenhaft Daten Deutscher an andere Geheimdienste weitergegeben. Am deutschen Internetknoten DE-CIX überwacht der sogenannte Auslandsgeheimdienst BND einen großen Teil der Internetkommunikation. Obwohl ihm die Überwachung von Bürgern unseres Landes nur nach richterlicher Anweisung erlaubt ist, wertet er hier Millionen von E-Mails von deutschen Bürgern aus, wenn diese zufälligerweise eine E-Mail-Adresse haben, die nicht auf „.de“ endet. Denken Sie nur an die Millionen Deutsche mit Googlemail.com- oder Gmx.net-Adressen, oder an die Unternehmen, die aufgrund der Internationalisierung „.com“-Domains nutzen. Dieses Vorgehen des Auslandsnachrichtendienstes BND ist meines Erachtens illegal und klar verfassungswidrig.

(Beifall von den PIRATEN)

Dabei gibt es heute schon eine Lösung, wie man sich wirksam gegen Datenklau und Bespitzelung wehren kann. Die Verschlüsselung darin ist stark und reicht vom Sender lückenlos bis zum Empfänger. Das Verfahren ist erprobt und schon jahrelang im Einsatz. Auf PGP bzw. GnuPG setzen viele Menschen sowie Institutionen weltweit. Und: Das Ganze ist kostenlos möglich.

Leider ist das Wissen über diese Technik noch nicht weit verbreitet, und sie ist noch nicht ausreichend intuitiv bedienbar. Und sie funktioniert nur, wenn Sender und Empfänger es gleichermaßen verwenden. Wir fordern im vorliegenden Antrag die Landesregierung und ihre Ministerien und Behörden auf, Vorreiter und Vorbild zu sein, und freuen uns, dass unsere Initiative von der Landesregierung und den sie tragenden Parteien in einem gemeinsamen Antrag aufgenommen worden ist. Für die gute Zusammenarbeit möchte ich allen Beteiligten meinen Dank aussprechen.

(Beifall von den PIRATEN)

Erklärende Angebote zur E-Mail-Verschlüsselung werden prominent platziert, und auf den verschiedenen Internetkanälen verbreitet. Und selbstverständlich werden alle öffentlichen Stellen, die mit Bürgern oder Unternehmen kommunizieren, diese sicheren Möglichkeiten prüfen. Das alles kostet dem Land nicht viel, setzt aber ein Zeichen, dass wir Datensicherheit und Privatsphäre in unserem Bundesland ernst nehmen. Und im Gegensatz zu vielen anderen Maßnahmen ist das keine Symbolpolitik, sondern eine ganz handfeste Maßnahme, die den Unternehmen und Bürgern unseres Landes einen unmittelbaren Gewinn an Sicherheit gibt.

Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Schwerd. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Geyer.

Debatte und Redebeitrag zum Antrag „Sicheren Aufenthalt für Edward Snowden“ im Landtag NRW

Im Nachgang zu meinen beiden Blogposts, die sich mit unserem Antrag „Sicherer Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland“ beschäftigen: „Kein Bett für Snowden im Landtag NRW“ und „Zur Behauptung, die Piraten wären beim Snowden-Antrag nicht kompromissbereit gewesen“, bin ich Euch noch die Videos zur Debatte schuldig, die der Grund für die Posts war.

Hier könnt Ihr die gesamte Debatte nachsehen:

Die Reaktionen der anderen Fraktionen sind durchaus auch interessant und vielsagend. Am Ende der Debatte antworte i h auf die Vorwürfe Priggens, zu denen ich im zweiten Blogpost Stellung genommen hatte.

Wer nur meine Redebeiträge sehen will:

Viel Spaß, und vielen Dank für Feedback!


Protokoll der Reden:

Vizepräsident Oliver Keymis:

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Piratenfraktion Herrn Kollegen Schwerd das Wort.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe ausspionierte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte total überwachte Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Wir feiern heute ein trauriges Jubiläum. Vor genau einem Jahr wurden die ersten Enthüllungen Edward Snowdens bekannt. Seitdem wird er von der US-Regierung verfolgt, der Snowden mehrfachen Verfassungsbruch nachgewiesen hat. Die USA haben seinen Pass eingezogen und üben massiven Druck auf alle Regierungen aus, die ihm sicheren Aufenthalt gewähren wollen. Menschen, Journalisten und Abgeordnete werden bedroht, nur, weil sie mit ihm sprechen wollen.

Ausgerechnet in Russland wahrlich kein Hort von Demokratie und Freiheit hat Snowden befristetes Asyl gefunden. Und warum? Weil alle anderen Staaten inklusive Deutschland sich vor den Wildwestmethoden der USA wegducken. Das ist armselig.

(Beifall von den PIRATEN)

Dabei haben wir Snowden unendlich viel zu verdanken. Durch ihn wissen wir, dass Deutschland und gerade NRW im Fokus der Five-Eyes-Spionageallianz steht. Dank Snowden wissen wir, dass die Überwachung durch westliche Geheimdienste totalitär ist. Dank Snowden wissen wir, dass US-amerikanische und britische Geheimdienste die Kommunikation unserer Verfassungsorgane ausspionieren bis hin zum Handy der Kanzlerin und anderer Regierungsmitglieder, auch auf Landesebene. Keiner hier im Saal sollte glauben, er wäre davon ausgenommen. Wir sollten Edward Snowden aus mehreren Gründen nach Deutschland holen. Zuallererst, weil wir unsere Verfassung ernst nehmen,

(Beifall von den PIRATEN) und zweitens, um Snowden zu schützen. Drittens: weil wir ihn als Kronzeugen brauchen. Er kann uns detailliert Auskunft darüber geben, welche Verbrechen westliche Geheimdienste in Deutschland begangen haben und fortwährend begehen.

Snowden war ausgebildeter Geheimagent mit einer Tarnidentität und mit der Überwachung Deutschlands selbst befasst. Er wird persönlich noch sehr viel mehr Informationen haben, als bislang bekannt geworden ist. Snowden muss Gelegenheit haben, vor einer deutschen Staatsanwaltschaft und vor deutschen Untersuchungsausschüssen frei, ohne Angst vor Abhörung oder Nachteilen auszusagen. Dies müsste Staatsraison sein.

(Beifall von den PIRATEN)

Viertens: schlicht und ergreifend als Zeichen unseres Dankes. Schließlich: Wie wollen wir zukünftig mit Whistleblowern umgehen? Niemand hier im Saal spricht Snowdens Enthüllungen ihre Bedeutung ab. Wie sollen zukünftig Menschen den Mut finden, Skandale aufzudecken, wenn wir so schäbig mit Snowden umgehen? Das ist eine Schande!

(Beifall von den PIRATEN)

Unsere Regierung ist zu feige, Snowden aufzunehmen oder anzuhören. Wichtiger als Demokratie und Freiheit ist ein sogenanntes Staatswohl. Doch wo steht denn dieses Staatswohl im Grundgesetz? Was ist denn diese transatlantische Freundschaft? Greift man Bürgerrechte von Freunden an? Hört man die Kommunikation befreundeter Regierungen ab? Wird Deutschland von der NSA als lohnendes Angriffsziel bezeichnet, weil wir so gut befreundet sind? Eine Regierung, die die Totalüberwachung der deutschen Gesellschaft so ungerührt hinnimmt, ohne die Verantwortlichen in den USA und England in die Schranken zu weisen, die leidet an einem akuten Minderwertigkeitskomplex.

(Beifall von den PIRATEN)

Wer im Namen der Freundschaft bereit ist, alles hinzunehmen, der verwechselt Freundschaft mit Unterwürfigkeit und Kriecherei.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich finde das widerwärtig. Edward Snowden hat alles aufgegeben, was er besaß, damit wir in Freiheit leben können. Er war nie auf seinen persönlichen Vorteil bedacht. Er verkörpert Werte, die manchen Politikern offensichtlich fehlen: Aufrichtigkeit, Mut und staatsbürgerliche Verantwortung. Es gibt nur einen Grund, warum Edward Snowden nicht nach Deutschland kommt: Feigheit vor der Realität und ein jämmerliches Versagen im Amt. Ein Verrat am Amtseid. Das ist beschämend!

(Beifall von den PIRATEN)

Ersparen Sie sich und uns allen, weiterhin ein derartiges Resümee ziehen zu müssen.

Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schwerd…

(Weiter geht’s gegen Ende der Debatte):

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Für die Piratenfraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Schwerd zu Wort gemeldet. Er hat noch 23 Sekunden.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen.

Ich möchte natürlich sehr gerne auf die Rede von Herrn Priggen eingehen. Es ist natürlich eine ganz schöne Doppelmoral, die sich hier offenbart, wenn Sie in anderen Ländern ähnliche Anträge einreichen, die Sie, wenn sie von den Piraten kommen, falsch finden.

(Beifall von den PIRATEN)

Der Wunsch, Druck auf die Politik auszuüben, kommt unmittelbar aus dem Unterstützerumfeld Edward Snowdens. Gehen Sie einmal davon aus, dass Herr Ströbele nicht der Einzige ist, der Kontakt in diese Szene hat. Wir profilieren uns aber nicht so damit.

(Beifall von den PIRATEN)

Wenn es Ihnen nicht gefällt, dass wir einen Antrag stellen und er hier in diesem Plenum abgelehnt wird, dann kann das kaum unser Fehler, also derjenigen sein, die ihn gestellt haben. Wie könnte eine Ablehnung hier im Landtag mehr schaden als die Haltung der Bundesregierung, die wir erleben? Es ist nämlich die Bundesregierung, die untätig ist. Sie verletzt ihren Amtseid. Oliver Welke hat im ZDF gesagt: Der Rechtsstaat ist offiziell im Arsch. – Das versetzt uns in die Pflicht, unsererseits dagegen zu handeln. Dies könnten wir tun, indem wir von hieraus über den Bundesrat auf die Bundesregierung Druck ausüben. Da die Bundesregierung hier offenbar zum Jagen getragen werden muss, müssen wir das von hieraus tun. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schwerd. – Damit sind wir am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung

Strafanzeige wegen Spionage durch die NSA

Strafanzeige_NSABislang hat sich Generalbundesanwalt Range für die massenhafte Verletzung unserer Privatsphäre durch den Spionageangriff westlicher Geheimdienste nicht zuständig gefühlt. Tatsächlich sind auch die Landesanwaltschaften nach den Verfahrensregeln als erste zuständig.

Der Generalbundesanwalt könnte die Zuständigkeit aber an sich ziehen, denn zu seinem Aufgabenbereich gehören nicht nur Straftaten gegen die äußere, sondern auch Straftaten gegen die innere Sicherheit. Generalbundesanwalt Harald Range entzieht sich dieser Zuständigkeit und Verantwortung jedenfalls gegenwärtig.

Bis die oberste Instanz die Angelegenheit an sich zieht, wird die Landesanwaltschaft alleine auf Strafanzeige von Bürgern tätig. Und das kann sie gerne haben!

Nachdem die Bundesstaatsanwaltschaft sich nicht für zuständig hält, da das Staatswohl mit dem millionenfachen Ausspähen der Bürger des Landes offenbar nichts zu tun hat, habe ich heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Landes NRW gestellt. Vielleicht fühlt diese sich zuständig für die Bürger unseres Landes.

Die Strafanzeige kann man hier als PDF herunterladen.

Kein Bett für Snowden im NRW-Landtag

Der Antrag auf sicheren Aufenthalt für Snowden

Am Donnerstag, den 5. Juni – einem Tag vor dem Jahrestag der ersten Veröffentlichungen von NSA-Dokumenten – wurde im Landtag NRW unser Antrag „Sicheren Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland!“ debattiert und in Einzelabstimmung abgestimmt (Drucksache 16/4439). Wir fordern darin die Landesregierung auf, im Bundesrat und auf allen weiteren politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass Edward Snowden ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhält– ob nun per Asyl, Aufenthaltsgenehmigung oder einer anderen Lösung – und nicht an die USA ausgeliefert werden darf.

bed-21276_640Sämtliche anderen Fraktionen haben geschlossen gegen unseren Antrag votiert. Hauptargument der Redner der anderen Fraktionen war die fehlende Zuständigkeit: Für diese Fragen sei die Bundesebene zuständig.

Meine Gegenfrage, wer denn für den Schutz der 18 Millionen Einwohner NRWs vor der Verletzung ihrer Privatsphäre, und der 760.000 kleinen und mittelständigen Unternehmen in NRW vor Wirtschaftsspionage zuständig sei, wenn der Bund das nicht tut, blieb hingegen unbeantwortet.

Von der CDU ist leider nichts anderes zu erwarten. Die SPD hat zwar hin und wieder widersprüchliche Signale gesendet, im Endeffekt dann doch immer den Schwanz eingekniffen – und die Landes-SPD scheint nicht willens, eine eigene Haltung in der Frage zu entwickeln. Die FDP hat sich durch dieses Abstimmverhalten wieder einmal als Bürgerrechtspartei disqualifiziert.

Man kann festhalten: Der politische Wille fehlt.

Politische Zwänge der Grünen

Besondere Aufmerksamkeit verdient das Verhalten der Grünen im Landtag. Wir wissen, dass sie politisch unsere Forderungen nach Aufenthalt unterstützen. Jedoch zwingt sie die Koalition mit der SPD, sich anders zu verhalten. So sind nun mal die Realitäten, genötigt durch den abgeschlossenen Koalitionsvertrag. Auch schon mal „parlamentarische Zwänge“ genannt. Oder: Ein krankes System. Denn was nützt es, wenn man dafür ist, aber dagegen stimmt?

Am Donnerstag schickten sie nicht den netzpolitischen Sprecher Matthi Bolte in die Debatte, sondern gleich den Fraktionsvorsitzenden Reiner Priggen. Wikipedia zählt ihn zum Realoflügel seiner Partei.

Er griff die Piratenfraktion scharf an. Er warf uns vor, den Antrag nur in Eigeninteresse und zur Profilierung eingebracht zu haben. Wir wüssten, dass der Antrag mehrheitlich abgelehnt werden wird, und dies würde Edward Snwoden mehr schaden als nützen. Sie selbst seien durch Koalitionsdisziplin gebunden.

Das ist eine haarsträubende Verdrehung der Verantwortlichkeiten!

Es kann doch wohl kaum der Ersteller eines Antrages, der damit seinen politischen Wiillen formuliert, dann dafür verantwortlich sein, wenn andere seinen Antrag ablehnen. Soll man als Opposition nur noch Anträge stellen, die sich mit dem Koalitionsvertrag der Regierung vertragen? Wenn man als Opposition nur Anträge stellen soll, die nicht zu Ablehnungen führen, kann man Oppositionsarbeit im Parlament generell einstellen.

Grüne Doppelmoral

smurf-139451_640Besonders krass ist die Doppelmoral, die Priggen damit offenbart. Die Grünen im Bayrischen Landtag – dort in der Opposition – hatten einen inhaltlich gleichen Antrag eingebracht, und diesen schon im Januar – durch eine CSU-Mehrheit vorhersehbar – zu einer Abstimmungsniederlage geführt. Wenn die Grünen das also selbst aus der Opposition heraus tun, ist das dann OK, Herr Priggen?

Er unterschlägt, dass wir monatelang nach einem Konsens gesucht haben, der die Aufenthaltsfrage Snowdens nicht ausklammert. Er unterschlägt, dass wir uns den Wünschen des Unterstützerumfeldes Edward Snowdens immer gebeugt haben – was die Grünen in Bayern nicht taten.

Denn es ist nicht nur Hans-Christian Ströbele, der Kontakte in das Unterstützerumfeld Snowdens pflegt. Nur dass wir uns damit nicht so profilieren, wie das die Grünen tun.

Nachdem aber in Bayern eine Abstimmungsniederlage durch die Grünen herbeigeführt wurde, und die Bundesregierung Snowden quasi zur unerwünschten Person erklärt hat, kann durch eine Ablehnung unseres Antrags kein weiterer Schaden entstehen. Im Gegenteil: Aus dem Unterstützerumfeld Snowdens kam der Wunsch, jetzt den Druck auf die Politik zu erhöhen. Durch den Fristablauf des Asyls von Snowden in Russland im Juli des Jahres ist jetzt dazu der richtige Zeitpunkt.

Grüne Flucht vor der Verantwortung

Die Grünen wären in der Verantwortung gewesen, Einfluss auf ihren Koalitionspartner zu nehmen – denn das liegt im Bereich ihrer Möglichkeiten, nicht in unserem.

Es wäre ihnen möglich gewesen – nein, es wäre ihre Pflicht gewesen, Druck auf die SPD auszuüben!

innsbruck-358280_640Sie hätten einen – wie auch immer gearteten – Kompromissvorschlag ausarbeiten können in ihrer Rolle zwischen den Stühlen. Sie hätten – als weichste Form des Protests – persönliche Erklärungen abgeben können. Aber nichts von all dem ist geschehen – man wollte das Fiasko einfach nur aussitzen, den Kopf einziehen und die Piraten dafür verantwortlich machen.

Und nicht zuletzt: Ich habe für diesen Antrag Einzelabstimmung beantragt, um jedem einzelnen Abgeordneten Gelegenheit zu geben, auch gegen Widerstände zu seinen Überzeugungen zu stehen, wie Edward Snowden das tut.

Von dieser Möglichkeit hat im Plenum niemand Gebrauch gemacht.


Diesen Blogpost habe ich heute auf Ruhrbarone.de veröffentlicht.

Ein Jahr kaputtes Internet

Zum Jahrestag der NSA-Veröffentlichungen durch Edward Snowden.

car-accident-337764_640Man untertreibt mit Sicherheit nicht, wenn man festhält, dass das Internet seit dem 05. Juni 2013 nicht mehr dasselbe ist wie zuvor. Das Internet ist kaputt, und es sind westliche Geheimdienste, die es zerstört haben. Doch die schlimmsten Auswirkungen sind nicht technischer Natur, sondern die fatalen Folgen für unsere Wirtschaft, unsere Demokratie und unsere Freiheit.

An diesem Tag fanden die ersten Veröffentlichungen über den weltweiten Spionageangriff durch westliche Nachrichtendienste statt. Edward Snowdens Dokumente offenbarten einen ersten Blick auf die totalitäre Überwachung, die Geheimdienste der „Five Eyes“, allen voran der US-amerikanische Nachrichtendienst NSA sowie der britische GCHQ, im Internet errichtet haben.

Was vorher als Verfolgungswahn von leicht paranoiden Sicherheitsspezialisten verlacht wurde, hat sich als zutreffend, oder sogar als noch zu blauäugig erwiesen. Die Aluhüte hätten sehr viel größer sein dürfen.

Wir wissen heute, dass die Geheimdienste die Telefonate eines ganzen Landes speichern können, aus Glasfaserkabeln die gesamte Kommunikation mitlesen, unbegrenzten Zugriff auf private Google-, Facebook- und Microsoft-Konten haben. Wir wissen, dass sie Mobiltelefone in Wanzen verwandeln können, ohne sie berühren zu müssen – und sie selbst dann aktivieren können, wenn diese ausgeschaltet sind. Wir wissen, dass sie Privataccounts von Administratoren angreifen, um darüber die Netzwerke ihrer Arbeitgeber zu infiltrieren. Sie betreiben Wirtschaftsspionage zum Vorteil ihres eigenen Landes auf dem Boden ihrer angeblichen Freunde. Sie brechen in die Internetinfrastruktur weltweit ein und verwanzen diese. Sie hören Kommunikation aller Menschen auf der Welt ab, und speichern diese Informationen unbegrenzt. Auf Privatsphäre, auf schutzwürdige Daten wird nicht die geringste Rücksicht genommen.

Alles, was technisch möglich ist, wird auch gemacht. Schranken durch Moral oder Gesetz gelten nicht.

Wirtschaftsspionage per Formular

Wirtschaftsspionage ist eine Hauptaufgabe der Nachrichtendienste geworden. Nachweislich werden Unternehmen auch der befreundeten Länder angegriffen, um heimischer Industrie Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Die NSA betreibt eine Internetseite, auf der US-amerikanische Unternehmen ihre Spionagewünsche online eingeben können. In den Fokus gerät dabei Know-how gerade auch kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Absurderweise sind es die besten Absolventen der US-amerikanischen Eliteuniversitäten, welche die NSA für exorbitante Gehälter einstellt – und die dann der Wirtschaft in den USA verloren gehen. Die dadurch fehlende Brain Power muss dann offenbar durch Wirtschaftsspionage wieder ausgeglichen werden.

Auch internationale Organisationen und Konferenzen, wie die Europäische Union, die Vereinten Nationen oder die Weltklimakonferenz sind zum Spionageziel geworden. Indem man Positionen, Planungen und Absichten von Verhandlungspartnern ausspäht, gewinnt man einen strategischen Vorsprung in Verhandlungen. Dabei geht es nur um eines: Um Macht.

Geheimdienste entziehen sich dabei jeder Kontrolle. Sie agieren im Verborgenen, belügen die Parlamente, die sie kontrollieren sollen. Es wird nur zugegeben, was sich nicht leugnen lässt. Lokale Gesetze, wonach die eigenen Staatsbürger nicht ausgespäht werden dürfen, werden umgangen, indem man diesen Auftrag durch einen befreundeten Auslandsgeheimdienst der „Five Eyes“ ausführen lässt, und die gewonnenen Daten austauscht.

Ein unwürdiges Theater in Deutschland

hut-172789_640Auch Deutschland macht auf seine Weise mit. Obwohl Deutschland als besonders interessantes Ziel für Überwachung durch die NSA markiert worden ist, funktioniert der Datenaustausch reibungslos. Man stellt den westlichen Geheimdiensten Daten zur Verfügung, man bekommt offenbar auch hin und wieder interessante Daten – und stellt keine Fragen. Von Spionageabwehr, also der Abwehr gegen diese grundrechtswidrigen Angriffe durch „befreundete“ Nachrichtendienste gibt es keine Spur.

Vielleicht mag eine noch stärkere Verstrickung deutscher Geheimdienste in diese Affäre einer der Gründe sein, warum die deutsche Politik sich gegen eine Aufklärung mit Händen und Füßen wehrt. Übergroß ist jedenfalls die Angst vor dem Verlust der „transatlantischen Freundschaft“ mit den USA. So groß, dass Bundesstaatsanwalt Range sich nicht traut, in größerem Rahmen Ermittlungen einzuleiten – ein „Staatswohl“ postulierend, welches wohl wichtiger zu sein scheint als Bürgerrechte, Demokratie und Grundgesetz. Oder muss man gar annehmen, dass die totale Überwachung aller Menschen auch von der deutschen Politik genau so wie sie stattfindet erwünscht und befördert wird?

Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wird derweil ein unwürdiges Theater aufgeführt: Seit Monaten ist unklar, ob man den Kronzeugen Edward Snowden überhaupt anhören will. Die Bundesregierung hat schon erklärt, ihre Informationen nur geschwärzt an den Ausschuss übergeben zu werden. Die Ausreden könnten kaum skurriler sein. Eine Aufklärung ist in diesem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss jedenfalls nicht zu erwarten.

Ungewisse Zukunft für Snowden

Überhaupt, Edward Snowden: Er sitzt seit einem Jahr in Russland fest – wahrlich kein Hort von Demokratie und Bürgerrechten. Sein Asyl läuft im Juli aus, seine Zukunft ist ungewiss. Nachdem mittlerweile die meisten Menschen der Ansicht sind, dass seine Leistung anerkennenswert ist, und dass er Schutz und sichere Zukunft verdient, ringt sich immer noch kein demokratisches Land dazu durch, ihn aufzunehmen. Eine Schande. Das Signal, welches dadurch an potentielle Whistleblower der Zukunft gesendet wird, ist fatal.

Edward Snowden – ein Mensch mit im Grunde konservativen Wertvorstellungen – konnte die täglichen Rechtsbrüche der Geheimdienste nicht hinnehmen, er verließ seine Heimat, seine Familie, eine langjährige Beziehung und einen gutdotierten Job, er begab sich unter Lebensgefahr in eine ungewisse Zukunft, um der Weltöffentlichkeit von diesem Skandal zu berichten. Er bewies damit Integrität, Aufrichtigkeit und Mut – landläufig nennt man jemanden, der große persönliche Last auf sich nimmt, um die Allgemeinheit zu schützen, einen Held. Leider jedoch sind das keine Merkmale, die wir von Politikern in unserem Land in dieser Angelegenheit erwarten dürfen.

Wo bleibt die Empörung?

auto-245447_640Warum fehlt jedoch der öffentliche Aufschrei angesichts eines täglichen, millionenfachen, fortgesetzten Grundrechtsbruchs? Wo sind die Massendemonstrationen, die öffentlichen Apelle? Wo schlägt sich die Besorgnis in Wählerstimmen nieder? Oder auch: Warum hört man von Piraten in der Angelegenheit nichts (obwohl diese seit einem Jahr ununterbrochen aus vollem Hals alarmieren)?

Offenbar ist das allgemeine Interesse doch nicht so hoch, wie es der Sache angemessen wäre. Das Thema scheint abstrakt, wird nicht ausreichend erklärt, und betrifft nach Meinung vieler wohl nur Menschen, die intensiv im Internet unterwegs sind. Es geht vermeintlich um „Internetkommunikation“, also im Internet fließende Daten, und im Grunde wusste man von der Überwachung auch vorher. Der Schutz vor Terrorismus oder dem Missbrauch von Kindern wird vorgeschoben. Man habe ja nichts zu verbergen. Mit der letzten Supermacht auf der Welt mag man es sich nicht verscherzen. Und gegen die Macht weltweit vernetzter Geheimdienste mit unbegrenzten technischen und finanziellen Mitteln könne man ohnehin nichts tun.

Doch ist das tatsächlich so? Beschränkt sich diese Überwachung einfach nur auf Internetkommunikation, auf Daten? Ist das ein Territorium unserer Welt, welches wir einfach „verloren geben“, und ansonsten weitermachen wie zuvor?

Das Internet wurde zerstört

Das Internet ist heute unsicherer als zuvor. Spezialabteilungen der NSA sammeln Sicherheitslücken in Hard- und Software und unterminieren Kryptografie allerorten. Anonymität wurde abgeschafft. Geheimdienste haben das Internet in ein Waffensystem verwandelt, um Menschen, Organisationen, Unternehmen und Staaten weltweit angreifen zu können. Und es sieht nicht so aus, als ob sie damit in absehbarer Zeit aufhören wollen. Die NSA ist wie ein Krebsgeschwür, das wuchert und den Wirt, das Internet, ständig weiter zerfrisst.

So wird das grundsätzliche Vertrauen in die Privatheit elektronischer Kommunikation fundamental zerstört. Und dabei handelt es sich nicht nur um Kommunikation zwischen Menschen, sondern auch Kommunikation über Menschen, die Unternehmen, Banken, Versicherungen oder Behörden untereinander austauschen.

Doch es ist eben nicht einfach nur Kommunikation, die bespitzelt wird. Es ist unser Leben, was damit ausgespäht wird. Es ist unser ganzes Leben, welches minuziös erfasst und gespeichert wird. Aus den Bewegungsdaten der Mobiltelefone ergibt sich ein Bild, wer wann wo war. Es ist erkennbar, wer mit wem spricht, also wer mit wem befreundet ist, wer Kollege, Vereinsmitglied, Liebhaber ist. Es ist erkennbar, welche Interessen jemand hat, welche Partei er wählt, welche Gesellschaftsauffassungen er vertritt. Man kennt seine Einkäufe. Natürlich auch, welche Krankheiten er hat, seine kompletten Finanzen, seine im Privaten ausgetauschten Fotos. Da ist das persönliche Tagebuch nur das Tüpfelchen auf dem I.

Es sind nicht „wir im Internet“, die überwacht werden. Es ist unser gesamtes, vollumfängliches Leben, das da überwacht und gespeichert wird. Wir alle, überall und zu jeder Zeit.

Das Ende der freien Meinungsäußerung

glass-101792_640Im Wissen, dass jede Meinungsäußerung im Internet mitgelesen und für immer gespeichert werden kann, setzt jetzt schon eine innere Zensur ein: Kann ich das so noch sagen? Wird mir diese Äußerung womöglich zum Nachteil ausgelegt werden? Muss ich mit Restriktionen bei zukünftigen Flugreisen rechnen, bei der Einreise in bestimmte Staaten? Mit Problemen im Beruf, im Ausland? Und wie verhält es sich, wenn diese Informationen anderen Menschen in die Hände fallen, etwa Kriminellen, Extremisten, oder einem totalitären Staat in der Zukunft?

Die Überwachung wird spürbar, wenn sie in Repression mündet. Bereits jetzt wurden Aktivisten an der Einreise in die USA gehindert, welche sich beispielsweise gegen die Spionagepraxis der NSA oder das geplante Freihandelsabkommen engagieren. Oder Menschen, die sich auf Facebook unpassend geäußert hatten. Und dies dürften erst die Anfänge sein. Die Auswahl der Drohnen-Ziele in Pakistan und anderen Ländern, also der durch Drohnen zu tötenden Menschen basiert letztlich auch auf durch die NSA gesammelten Daten, sowie dem von der NSA gefälltem Urteil über die Gefährlichkeit dieser Menschen.

Das Wissen darüber, dass es Anonymität und Privatsphäre im Netz nicht mehr gibt, sickert allmählich in das Bewusstsein aller Menschen. Dies führt zu selbstzensierten Meinungsäußerungen, einem verarmenden demokratischen Diskurs, und damit zu einer Gefahr für die Grundlage unserer Demokratie.

Regierungen von Bund und Ländern verletzen ihren Amtseid, wenn sie uns davor nicht schützen.

Vorratsdatenspeicherung: Das Ermittlungsvakuum in den Köpfen

Diesen Beitrag habe ich ursprünglich am 13. Mai bei Carta veröffentlicht.


Vorratsdatenspeicherung: Das Ermittlungsvakuum in den Köpfen

Wie Sicherheitsbehörden und -politiker Sachargumente ignorieren

Der Glaube an die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung hat esoterische Züge. Rational ist er nicht zu erklären, und Gegenbeweise werden ignoriert. Stattdessen werden Kritiker mit Totschlagargumenten bedacht. Die Rechtfertigungsstrategien dieser Vorratsdatenspeicherungs-Gläubigen ähneln der von Anhängern der Homöopathie oder anderen Nichtwissenschaften.

Die Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern verabschiedeten auf ihrer Konferenz am vergangenen Freitag, dem 9. Mai 2014, eine „Erfurter Erklärung“. Darin fordern sie „eine bundesgesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung“. Ohne Vorratsdatenspeicherung könnten Ermittler derzeit schwere Straftaten nicht aufklären, heißt es.

Sie postulieren eine Schutzlücke; Datenschutz drohe zum Täterschutz zu werden. Und weiter:
 

„Insbesondere Täter, die im Bereich der Internetkriminalität agieren oder die die Verbreitung und den Konsum von Kinderpornografie ermöglichen, dürfen nicht länger im Dunkelfeld dieses gegenwärtigen Ermittlungsvakuums untertauchen.“

 
Auch die Innenminister SPD-geführter Länder bestehen auf der Vorratsdatenspeicherung. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger beispielsweise behauptete in einem Interview mit heute.de:
 

„Der Wegfall der Mindestspeicherfrist hat zu einer gravierenden Schutzlücke im Kampf gegen Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus geführt.“

 
Für diese Behauptungen bleiben sie jedoch Beweise schuldig. Dabei sind im Fall der Vorratsdatenspeicherung die Voraussetzungen für eine systematische Untersuchung optimal.

In Deutschland bestand in der Vergangenheit schon einmal eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Am 01.01.2008 trat ein entsprechendes Gesetz in Kraft, welches bis zum 02.03.2010 galt, nachdem die Regelung vom Bundesverfassungsgericht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurde. Im Vergleich zu Ermittlungs- und Verurteilungszahlen der Vor- bzw. Folgejahre sollte es möglich sein, die Erfolgsbilanz, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu analysieren.

Doch solche Zahlen liegen gar nicht vor. Mit einer kleinen Anfrage erkundigten wir Piraten im Landtag Nordrhein-Westfalens uns bei der Landesregierung, wie viele Anfragen es für den Datenpool der Vorratsdatenspeicherung im Zeitraum zwischen dem 01.01.2008 und dem 02.03.2010 gab, aufgrund welcher Straftatbestände diese vorgenommen wurden, und welchen Anteil sie am Ermittlungserfolg jeweils hatten.

Die Antwort ist vielsagend nichtssagend: Solche Daten liegen nicht vor. Innenminister Jäger kann nur allgemein argumentieren und verweist ansonsten vage auf Statistiken des Bundesjustizamtes.

Tatsächlich ist die Aufklärungsrate von schweren Verbrechen, dokumentiertem Kindesmissbrauch sowie der Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ überdurchschnittlich hoch. In den Jahren, in denen die Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, ist kein Anstieg der Aufklärungsraten schwerer Straftaten feststellbar. Ein Absinken oder gar ein Einbruch in diesen Quoten nach dem 02.03.2010 ist ebenfalls nicht zu erkennen.

Im Tatbereich „Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB“ (Titel 14330 der polizeilichen Kriminalstatistik) lag die Aufklärungsquote 2007 unmittelbar vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bei 93,1%.

Die Quote veränderte sich anschließend kaum. 2008 lag sie bei 94,2%, 2009 bei 93,5%, 2010 bei 87,2%. Nach dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung gibt es keinen Einbruch in der Aufklärungsrate: 2011 wurden 90,6% der Fälle aufgeklärt, 2012 wiederum 91,8%. Es werden also jedes Jahr rund 9 von 10 Fällen aufgeklärt.

Eine Auswirkung der Vorratsdatenspeicherung auf die Zahlen kann man nicht feststellen. Eine Schutzlücke gibt es in diesen Fällen nicht, im Gegenteil – die Täter werden recht zuverlässig ermittelt und verurteilt, ungeachtet der Existenz oder Abwesenheit einer Vorratsdatenspeicherung. Das – ohnehin hohe – Aufklärungsniveau konnte durch die Vorratsdatenspeicherung nicht weiter gesteigert werden. Damit ist sowohl die Notwendigkeit als auch überhaupt eine Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung solcher Verbrechen in Frage zu stellen.

Warum aber halten Innenpolitiker und Sprecher von CDU, SPD und Polizei an der Vorratsdatenspeicherung so fanatisch fest, obwohl sie selbst keine nachprüfbaren Argumente für die Notwendigkeit oder Wirksamkeit anbringen? Warum ignorieren sie alle Belege, dass Vorratsdatenspeicherung weder erforderlich noch effektiv ist?

Im Gegenteil – jeder, der gegen den Glauben dieser Sicherheitsesoteriker argumentiert, muss befürchten, als Kinderschänder denunziert zu werden. Jede Diskussion wird mit solchen Totschlagargumenten im Keim erstickt. Wissenschaftlich oder rational ist dieser Neigung offenbar nicht beizukommen. Dulden darf man die Kontrollsucht der Spähfanatiker dennoch nicht.

Wie bei Verschwörungstheorien wird selbst die Abwesenheit von Argumenten als Argument verwendet, und jeder Kritiker gilt als interessengesteuert, manipuliert und verdächtig. So etwas muss ich auf den neuen Montagsdemonstrationen wohl hinnehmen, aber nicht in den Kabinetten unseres Landes.

Die religiös anmutende Überzeugung von etwas, was sich nicht beweisen lässt, das Niederschreien aller Gegenargumente erinnert mich an Esoteriker. So argumentieren Anhänger der Homöopathie, die ebenfalls keine rationalen Argumente vorbringen und Gegenbelege ignorieren.

Doch Homöopathie ist im Normalfall harmlos – sie schadet auch nicht. Vorratsdatenspeicherung hingegen ist gefährlich für unsere Freiheit und unsere Demokratie, und die Datenberge gefährden unsere Sicherheit.

 

Warum ein No-Spy-Gütesiegel für Hardware sinnlos ist

data-87148_640Der SPD-nahe Verein „Zentrum für digitalen Fortschritt“ D64 e.V. fordert ein Gütesiegel für NSA-freie Hardware. Gesche Joost, Beiratsvorsitzende des D64 und EU-Internetbotschafterin der Bundesregierung verlangt, dass Hardware ohne ein solches Siegel nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfe.

Diese Vorschläge enthüllen ein bestürzendes Ausmaß an Naivität.

US-amerikanische Unternehmen arbeiten schon seit Jahren mit den Nachrichtendiensten zusammen. Es bleibt ihnen nach dortiger Gesetzeslage gar keine andere Wahl, der USA Patriot Act und andere Gesetze räumen den Geheimdiensten weitgehende Rechte ein. Über Spionagemaßnahmen und Überwachungseinrichtungen zu reden wird den Unternehmen anschließend regelmäßig untersagt, dafür sorgt dann eine in den sogenannten National Security Letters enthaltene Gag Order.

Ein US-Unternehmen kann also durchaus dazu genötigt sein, ein solches Siegel wider besseres Wissen an ihre Produkte zu kleben.

Aber auch ohne Wissen des Unternehmens können Hintertüren eingebaut sein. Es können Sicherheitslücken vorhanden sein, die dem Hersteller nicht bekannt sind, über die die Experten der NSA aber im Bilde sind. Aus Unterlagen des Whistleblowers Edward Snowden geht hervor, dass die NSA-Spezialabteilung ANT solche Sicherheitslücken gezielt sucht, und Spionagewerkzeuge dafür baut. Selbstverständlich würde sie die Kenntnis über diese Lücken nicht preisgeben. Und selbstverständlich würde sie der zertifizierenden Stelle das niemals verraten.

Geschlossene Firmware lässt sich nicht prüfen

Hardware ist typischerweise mit Firmware ausgestattet, die öffentlich nicht zur Verfügung steht. Eine externe Stelle ist nicht in der Lage, solche Software gründlich auf Fehler oder Hintertüren zu überprüfen. Wie also soll ein vertrauenswürdiges Zertifikat entstehen?

Das Gütesiegel dieser Art ohnehin keine Sicherheit darstellen weiß man nicht erst seit dem Skandal mit fehlerhaften Brustimplantaten, die vom TÜV Rheinland zertifiziert waren.

Es gibt nur eine erfolgversprechende Lösung: Hardware muss mit einer offenen Schnittstellenbeschreibung übergeben werden. Firm- und Betriebssystemsoftware muss offen vorliegen. Nur so lässt sich die Funktionalität solcher Software prüfen. Nur so kann unternehmens- und damit geheimdienstunabhängige Firmware entstehen. Idealerweise bildet sich eine Open Source-Bewegung, die offene Firmware für diese Geräte schreibt. Code wird von vielen Augen begutachtet, Sicherheit wird öffentlich überprüfbar, Fehler werden schneller behoben. Gag-Orders sind nicht mehr möglich.

Open Source als Chance

Genau darin besteht eine Chance für europäische Unternehmen: Hardware mit offenen Spezifikationen vorlegen, Entwicklung und Support für open-source-basierte Firmware leisten, Systeme basierend auf solchen Komponenten bauen und anbieten. Mit steigendem Sicherheitsbewusstsein kann dieser Produktvorteil zu einem Wirtschaftsschub führen, der europäischen Unternehmen unmittelbar nutzt.

Paradoxerweise ist gerade der Heartbleed-Bug ein Beleg dafür, dass Open Source prinzipiell sicherer ist als geschlossene Software. Beim Heartbleed-Bug handelte es sich um einen schwerwiegenden Programmierfehler in der Open Source-Bibliothek OpenSSL, der das Auslesen von sensiblen Serverinhalten inklusive Benutzernamen und Passwörtern ermöglichte.

Nur weil es sich um ein quelloffenes Projekt war, konnte der Fehler von unabhängiger Stelle gefunden und so schnell behoben werden. Nur deswegen gelang die umgehende Information der Öffentlichkeit so gründlich. Das Auffinden von Fehlern ist kein Hinweis auf eine grundsätzliche Schwäche eines Systems, sondern das Zeichen eines erfolgreichen Tests.

Kein Vertrauen in No-Spy-Versprechen

Ein No-Spy-Siegel hingegen würde vermutlich ohnehin denselben Weg gehen wie der Wunsch Deutschlands nach einem No-Spy-Abkommen: Es wird von US-amerikanischer Seite schlicht ignoriert werden. Darüber hinaus würde es die Nutzer in trügerischer Sicherheit wiegen.

Der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla erklärte bereits im August 2013 den Spionageangriff westlicher Geheimdienste für beendet. Auch er setzte auf schriftliche Versicherungen, die er von US-amerikanischen Partnern erhalten hatte. Wie unfassbar falsch er damit lag, wissen wir mittlerweile. Es gibt guten Grund, solchen Garantien auch in Zukunft gründlich zu misstrauen.

Sperren statt löschen – Warum das EuGH-Urteil kein „Recht auf Vergessen“ darstellt, sondern ein gefährliches „Recht auf Sperren“

key-298819_640Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom Dienstag den 13. Mai entschieden, dass sich Personen an Suchmaschinen wenden dürfen, die dann unter bestimmten Voraussetzungen Suchergebnisse aus der Trefferliste zu ihrem Namen entfernen muss.

In der Medienberichterstattung, aber auch in der Darstellung von Netzpolitikern und Datenschutzexperten wird diese Entscheidung als „Recht auf Vergessen“ gefeiert und als Sieg gegen die Suchmaschine Google dargestellt. Doch dieser Sieg ist ein Pyrrhussieg.

Im vorgelegten Fall war ein Spanier von einer Zwangsversteigerung im Jahr 1989 betroffen, über die eine Zeitschrift unter Namensnennung berichtete. Der Artikel ist im Archiv der Zeitung aufrufbar, wird von Suchmaschinen daher gefunden und indiziert. Unter der Angabe des Namens des Mannes kann man also diesen Artikel auffinden. Da eine solche Information für die Kreditwürdigkeit des Mannes ein dauerhaftes Problem darstellt, hat er selbstverständlich ein berechtigtes Interesse, nach einer so langen Zeit und nach Erledigung seiner Pfändung mit diesen Nachrichten nicht mehr belastet zu werden.

Ein Zweiklassen-Datenschutz

Gegen den Verlag war die Klage jedoch erfolglos: Die ursprüngliche Veröffentlichung war rechtens, die Gerichte sahen keine rechtliche Grundlage, dass die Veröffentlichung zurückgenommen werden müsse. Hier haben die Richter in der Abwägung der Pressefreiheit gegenüber Privatsphäre und Datenschutz der Person, über die berichtet wurde, offenbar die Rechte der Zeitschrift höher gewertet.

Anders jedoch gegenüber Google. Das Unternehmen wird für die Veröffentlichung von persönlichen Daten in Form seiner Suchergebnisse in Anspruch genommen – auf ein vergleichbares, stärkeres Recht wie die Pressefreiheit kann es sich offenbar nicht berufen.

Das Urteil führt also zu dem schizophrenen Effekt, dass rechtmäßig und legal veröffentliche Inhalte dennoch aus Suchmaschinenergebnisse aufgrund von Datenschutz entfernt werden müssen. Es entsteht also ein Datenschutz erster und zweiter Klasse – ein Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet bezieht, und einer, der sich auf die Wiedergabe von Suchergebnisse, also auf die bloße Referenz auf diese Inhalte bezieht. Oder kurz gesagt: Ein Recht, dass vollkommen legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen.

Daraus ergibt sich aber gerade kein Recht auf Vergessen, sondern lediglich ein Recht auf Nichtauffindbarkeit in europäischen Suchmaschinen.

Das Internet ist nicht Google

Das Internet besteht aber nicht aus Google. In Google nicht angezeigte Ergebnisse sind aber nicht gelöscht oder „vergessen“, im Gegenteil. In allen möglichen anderen Zusammenhängen können die Ergebnisse dann doch auftauchen, und selbstverständlich im Zeitungsarchiv jederzeit nachgelesen werden. Und Suchmaschinen ohne Sitz in Europa sind gar nicht betroffen.

De facto entsteht ein „Recht auf Sperren“ in europäischen Suchmaschinen, welches deutlich geringeren Anforderungen unterliegt als das, Inhalte zu löschen. Es stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, vollkommen legal veröffentlichte Inhalte aus den Suchmaschinen zu zensieren, gegen die ansonsten keine rechtliche Handhabe besteht.

Es wird gar nichts „vergessen“. Google kann die Inhalte aus dem Suchindizes nicht endgültig löschen, da sie beim nächsten Suchlauf wieder aufgefunden werden. Im Gegenteil: Google muss in Zukunft speichern, dass ein bestimmter Inhalt auf Wunsch einer Person als Verletzung seiner Privatsphäre zu werten ist. Ein zusätzlicher, überaus sensibler und personenbezogener Datensatz. Keine Datensparsamkeit.

Rechtsunsicherheit

Das Urteil mag zwar als eine „Lex Google“ anmuten, hat seine Wirkung aber gegen sämtliche Suchmaschinen. Und da die Definition von Suchmaschinen keine abschließende ist, werden auch Newsaggregatoren, Personensuchmaschinen, Internetarchive und ähnliche Automaten mit dem Urteil zu tun bekommen. Überhaupt kann jeder Webseitenbetreiber betroffen sein, der Inhalte oder Aussagen teilweise aus der Presse übernommen hat, ob nun maschinell oder manuell.

Die Rechtsunsicherheit ist jedoch noch größer: Wie kann ein Suchmaschinenbetreiber, ein Webseitenbetreiber feststellen, ob die Forderung auf Sperrung berechtigt ist? Auf die Tatsache, dass die Inhalte legal veröffentlicht sind, kann er sich nicht verlassen oder berufen. Wir werden deswegen flächendeckend Overblocking, also übermäßiges Sperren erleben. Ein neues Feld für Abmahnungen durch skrupellose Anwälte eröffnet sich ebenfalls.

Ich fürchte einen Dammbruch; das Urteil wird Begehrlichkeiten auch bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg hatte, Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, könnte sich darauf beziehen. Ich befürchte einen Weg geradewegs in Zensur.

Löschen immer wirksamer als Sperren

Dieses Urteil ist keine echte Stärkung des Datenschutzes und der Privatsphäre. Hätte das Gericht das beabsichtigt, hätte es ein Recht auf Löschung der Inhalte im Internetarchiv der Zeitung festgestellt. Auch die Suchmaschinen entfernen diese dann aus dem Suchindex. Denn nur durch Löschungen lassen sich Inhalte tendenziell aus dem Internet entfernen. Dies gilt für Inhalte weltweit, aber erst Recht für Inhalte, die der europäischen Rechtsprechung unterliegen.

Wenn Privatsphäre und Datenschutz gestärkt werden sollen, müssen klare Richtlinien aufgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Inhalte aus dem Internet, und zwar von allen Seiten, entfernt werden müssen. Es muss dabei dem Nutzer eine europaweit standardisierte, rechtssichere und weitgehende Möglichkeit eröffnet werden, auf welchem Wege er diese Löschung beantragen kann. Und diese Möglichkeit muss streng auf die Interessen von Privatsphäre und Datenschutz beschränkt werden. Suchmaschinen und Automaten indizieren nur, was sie vorfinden.