Reden wir über Geld.

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Vergütung

Nach § 5 Abgeordnetengesetz NRW erhalte ich als Mitglied des Landtages monatliche Abgeordnetenbezüge in Höhe von derzeit 8.765 €, sowie 2.152 € zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die sofort an das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen abgeführt werden (die ich also nicht ausgezahlt erhalte). Der Gesamtbetrag von rund 10.917 € monatlich (entspricht 131.004 € jährlich) ist zu versteuern. Es gibt keine weiteren Bezüge für das Mandat, insbesondere keine Fahrtkosten, kein Sitzungsgeld, keine Aufwandsentschädigungen, steuerfreie Pauschalen, Zuschüsse zu Hardware, Tagesgeld oder Vergleichbares.

Ich erhalte also in einem Kalenderjahr nach derzeitigem Stand rund 105.072 € ausgezahlt, weitere 25.824 € wandern in die Altersversorgung. Dieses Gehalt ist etwa vergleichbar mit dem eines angestellten Chefarztes in Nordrhein-Westfalen.

Nach Steuerklasse I und unter der Annahme der Pauschalbeträge ohne Freibeträge fällt darauf Einkommensteuer in Höhe von rund 44.232 € und ein Solidarbeitrag von rund 2.433 € jährlich an, das sind zusammen umgerechnet rund 3.889,00 € monatlich. (1)

In die Rentenversicherung muss ich nicht zusätzlich einzahlen, daher erwerbe ich auch keine Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente. Ebenso gibt es keinen Alterssold oder ähnliches nach dem Ausscheiden aus dem Mandat – das Versorgungswerk ist die einzige Altersversorgung, die man im Rahmen seines Mandates im Landtag NRW bekommt. Alle weiteren Altersversorgungen sind privat abzuschließen.

Ich bin gesetzlich krankenversichert. Monatlich wende ich für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 370,22 € Eigenanteil auf. Eine Arbeitslosenversicherung gibt es für Abgeordnete nicht.

Obige Annahmen voraussetzend, errechnet sich also für den Abgeordneten ein dem Nettobezug vergleichbarer Betrag in Höhe von ungefähr 4.506 € monatlich, oder 54.072 € jährlich. Das tatsächlich frei verfügbare Einkommen ist geringer, da ich mandatsbezogene Ausgaben davon bestreiten muss, dazu weiter unten mehr.

Seitens des Landtages bekomme ich ein Büro mit Möbeln gestellt, darin ein Festnetz-Telefon und PC-Ausstattung (Leasinggeräte aus einer festen Auswahl). Büromaterial, Porto, Mobiltelefon, Mobiltelefonate und weiteren Bedarf bezahlt man hingegen selbst. Auch Fahrtkosten werden nicht erstattet, auch nicht für den ÖPNV, allerdings bekommt man ein kostenloses Bahnticket zur Nutzung in NRW und nach Berlin.

Man erhält kein Budget für ein Wahlkreisbüro oder einen Arbeitsplatz im Wahlkreis. Wenn und soweit man ein Büro vor Ort einrichten will, zahlt man dies aus dem zu versteuernden Einkommen selbst.

Ich kann über ein Budget von monatlich 4.330,00 € verfügen für die Beschäftigung von Mitarbeitern. Hinzu kommen die üblichen Arbeitgeberleistungen wie Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung, Beiträge zur Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft, vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen, Pauschalsteuer im Rahmen der Abwicklung von Entgelten. Es wird von der Landtagsverwaltung direkt an meine Mitarbeiter ausgezahlt, ich darf es nicht anderweitig verwenden. Nicht genutztes Budget verfällt. Ich habe für dieses Budget zwei Angestellte beschäftigt, die mir in Voll- und Teilzeit bei meiner parlamentarischen Arbeit helfen. Was diese Mitarbeiter an Büromaterialien etc. benötigen, zahle ich selbst von meinem zu versteuernden Einkommen.

Seit dem 27. Februar 2015 gehöre ich der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW an. Für diese Mitgliedschaft erhalte ich eine Aufwandsentschädigung nach §99 LMG NRW: 350 Euro im Monat, 200 Euro pro Sitzung (jeweils die erste Sitzung im Monat, die Medienkommission tagt rund 10x im Jahr) und Reisekostenersatz.

Für das Aufsichtratsmandat bei der nrw.invest, das ich bis Oktober 2015 aufgrund meines Mandates innehatte, wärend ich noch Fraktionsmitglied war, habe ich keine Vergütung erhalten.

Alle Zahlen sind nach bestem Wissen recherchiert, wenn ich mich irgendwo vertan habe, bitte ich um Nachsicht und Nachricht. Stand 2016.

Nebeneinnahmen

Ich war vor meinem Mandat freiberuflich tätig als Informatiker im Consulting, und selbstständig im Bereich Online-Marketing, sowie Handel mit Elektronik, Hard- und Software. Meine Selbstständigkeit habe ich im Wesentlichen aufgegeben, da sich das zeitlich mit dem Mandat m.E. nicht vereinbaren lässt. Nichts desto trotz läuft sie formal weiter.

Aus dem Online-Marketing generieren Internetprojekte noch Einnahmen aus Online-Werbung (da diese vollständig automatisisert ablaufen), die starken Schwankungen unterliegen, mit rückläufiger Tendenz (mangels Pflege). Einstellen kann ich sie allerdings nicht, weil ich eine Basis benötige, in die ich nach einer Mandatszeit ggf. zurückkehren kann. Per saldo werden keine Gewinne mehr erzielt.

Mit Rücksicht auf die Privatsphäre meiner Kunden veröffentliche ich keine Namen. In keinem Fall besteht eine Vermischung zwischen Kunden einerseits und politischen Inhalten andererseits. Alle diese Tätigkeiten habe ich schon lange vor meinem Mandat ausgeführt.

Ausgaben

Sämtliche mandatsbezogenen Ausgaben trage ich selbst. Angeschafft habe ich unter anderem mehrere Monitore und PC-Zubehör, Aufbewahrungsmaterialien und Büromaterial, Smartphone etc. Büromaterialien, Porto und Bewirtung unserer Gäste sind regelmäßig zu bezahlen. Ein signifikanter Posten sind Fahrtkosten, und zwar sowohl zwischen Köln und Düsseldorf als auch zu Terminen in NRW, an denen ich aufgrund des Mandats teilnehme (Stammtische, Vorträge, Arbeitsgemeinschaften, Kreisverbände etc.). Weiter gibt es Fahrten zu Konferenzen, Messen, Veranstaltungen und Fraktionskonferenzen im ganzen Bundesgebiet. Dabei fallen dann regelmässig auch Übernachtungskosten an.

Erstattungen erhalte ich hierzu generell keine, auch diese sind sämtlich mit meinem Gehalt abgegolten. Allerdings kann ich alle berufsbezogenen Aufwendungen von meinem Gehalt absetzen, bzw abschreiben. Den Steuerhöchstsatz vorausgesetzt bedeutet das, dass ich rund die Hälfte dieser Aufwendungen steuerlich erstattet bekomme – die andere Hälfte geht aber unmittelbar zu Lasten meines verfügbaren Einkommens. Es sei angemerkt, dass bei einem geringeren als dem Höchststeuersatz auch eine geringere Erstattung stattfindet – also mehr vom Netto zu zahlen ist.

Im Jahr 2015 hatte ich mandatsbezogene Ausgaben in Höhe von insgesamt 31.077 Euro. Darin Reisekosten 25.074 Euro (neben reinen Fahrtkosten sind das also auch Kosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen), geringwertige Wirtschaftsgüter 1.552 Euro, Porto/Telefon/Büromaterial 1.335 Euro. Das entspricht etwa 2.590 Euro mandatsbezogene Ausgaben pro Monat. In den Vorjahren waren die Ausgaben vergleichbar.

Auf die Veranschlagungen bezogen wären das unter Annahme des Höchststeuersatzes rund 1.442 Euro im Monat, so dass sich mein netto privat verfügbares Einkommen auf rund 3.064 Euro stellt, von denen in meinem Fall noch die Verluste aus der Nebentätigkeit abgehen, während Steuerfreibeträge für meine Kinder hinzukommen. Ich weise darauf hin, dass Mandatsträgerabgaben und/oder Spenden hier noch nicht berücksichtigt sind, diese also von dem verfügbaren Einkommen noch abzuziehen sind. Zu Spenden weiter unten mehr.

Ich leiste monatliche Mandatsträgerabgaben an DIE LINKE NRW in Höhe von 1.000 Euro, sowie einen monatlichen Mitgliedsbeitrag an den Bundesverband in Höhe von 120 Euro. Das reduziert mein verfügbares Einkommen auf rund 1.944 Euro. Damit liege ich netto unterhalb dem, was ein persönlicher Mitarbeiter nach Gehaltstarifvertrag von DIE LiNKE erhält.

Meine privaten Ausgaben möchte ich hier nicht im Einzelnen auflisten. Nur soviel, ich bin – wie der allgemeinen Lebenserfahrung nach zu erwarten – privat einige Verpflichtungen eingegangen. Ich bin alleinerziehend, habe zwei schulpflichtige Kinder. Ich fahre, wenn es sich einrichten lässt, zu den Schulferien mit den Kindern in Urlaub. Mein Lebensumstände sind sicherlich privilegiert, aber gewiss nicht luxuriös oder verschwenderisch.

Spenden

Ich spendete an Parteigliederungen und an diverse gemeinnützige Vereine in vierstelliger Höhe jährlich. Spenden an eine Partei sind bei Alleinveranlagten in Höhe von 1.650 € jährlich steuerlich abzugsfähig. Weitere 1.650 € können jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass jede Spende darüber hinaus nicht mehr abzugsfähig ist, und vollständig aus dem eigenen, versteuertem Nettoekinkommen geleistet werden muss. Auch Parteienfinanzierung wird auf Spenden über diese Grenze hinaus nicht geleistet, dies bestimmt § 18 Abs. 3 Nr. 3 PartG.

Die ersten 1650 Euro wirken sich zu 50% auf die Steuerschuld aus, man erhält also eine Steuergutschrift von 825 Euro unabhängig vom eigenen Steuersatz. Die Spenden, die als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wirken sich gemäß dem individuellen Steuersatz aus – unter Annahme des Höchststeuersatzes also ebenfalls zu rund der Hälfte. In beiden Fällen heißt das, dass die andere Hälfte vom Nettoeinkommen des Abgeordneten abgeht. Jede Spende über die 2 mal 1650 Euro pro Person hinaus ist in voller Höhe aus dem verfügbaren Nettoeinkommen zu leisten.

Ich selbst habe weder Spenden erhalten, noch werde ich welche annehmen.

Eine persönliche Bemerkung

Ein Abgeordneter verdient sicherlich nicht schlecht. Punkt. Es sei mir aber die Bemerkung erlaubt, dass ich auch schon früher, sowohl als Angestellter als auch als Selbstständiger, gut verdient habe. Die Abgeordnetendiät stellt für mich finanziell eine Verschlechterung zu den Einnahmen der Vorjahre dar. Dennoch fühle ich mich selbstverständlich sozial und gesellschaftlich verantwortlich, wie ich das auch schon vorher getan habe, und bin dankbar für meine Aufgabe und das Gehalt, welches ich vom Steuerzahler für meine Arbeit erhalte. Ich hoffe, ich mache meine Arbeit gut und rechtfertige das Vertrauen.

(1) Errechnet mit Abgabenrechner.de, betrieben vom Bundesministerium der Finanzen.

18 Gedanken zu „Reden wir über Geld.

  • 13. Juli 2012 um 19:15 Uhr
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    Die Bezüge eines NRW-MdL bis ins Detail zerlegt. Danke!
    Ein hervorragender Referenztext, wenn mal wieder jemand mit dem Thema „Abgeordnete und das schöne Geld“ um die Ecke kommt. 😉

    LG
    Siegfried Seifert
    Piratenpartei Duisburg

    Antwort
  • 20. Juli 2012 um 21:12 Uhr
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    Gerade erst erspäht und höchst erfreut. Danke für diese richtig gute Übersicht!

    Wenn man jetzt noch gegenrechnet, dass ein MdL keinen 9to5-Job hat und auch abseits des Landtags noch politische Arbeit stattfindet und das dann auf die geleisteten Stunden umrechnet, relativiert sich das Ganze noch viel mehr.

    Gruß,
    Sascha Köhle
    Crew Hertener Stadtpiraten

    Antwort
  • 31. Juli 2012 um 20:26 Uhr
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    Lieber Herr Schwerd,

    danke für die Offenheit und Transparenz, gerade was die Lobbykontakte und die finanzielle Seite betrifft!

    Genau so sollte z.B. ein Otto Schily Transparenz walten lassen! (hüstel!). Das ist der der Hardliner, der sich m.W. entgegen von geltenden Vorschriften weigert, seine offenzulegende Bezüge tatsächlich zu veröffentlichen. Sollte ich mich da tatsächlich irren, bitte ich um Nachsicht 😉

    Herzliche Grüße aus Hessen! 🙂
    Jörg B.

    Antwort
  • 1. August 2012 um 02:06 Uhr
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    Werden die Angestellten nach einem öffentlichen Schlüssel bezahlt oder bestimmt jeder Abgeordnete das Gehalt selbst? So wie ich das verstanden habe wäre es sowohl möglich 1 Angestellten für 4000 einzustellen als auch 10 für 400.

    Antwort
    • 1. August 2012 um 11:25 Uhr
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      Der Abgeordnete kann das Angestellten-Budget nach seinen Vorstellungen auf verschiedene Leute verteilen. Das können auch Teilzeitkräfte o.ä. sein. Es gibt gewisse „Gehalts-Obergrenzen“, wo eine Begründung geliefert werden soll, wenn man sie überschreiten möchte. Eine Untergrenze habe ich mir übrigens auch gesetzt…

      Antwort
  • 1. August 2012 um 15:39 Uhr
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    „Wer viel arbeitet und viel bewegt, soll auch angemessen dafür bezahlt werden. Unser Ansporn sollte sein, das auch für die unteren Gehaltsgruppen sicherzustellen, und nicht diejenigen zu beschimpfen, die aufgrund ihrer eigenen Arbeit gut verdienen.“
    Ja, eben. Und was ist mit all den Piraten, die sich seit Jahren auf ehrenamtlicher Basis mit 40-, 50-, 60-Stundenwochen den Popex aufreißen und nicht das Glück hatten „zufälligerweise“ im Verlaufe ihres Engagements an Honigtöpfen vorbeizukommen?
    Um da dem ein oder anderen auch mal eine Vergütung/Entschädigung/Kostenerstattung für Projekte etc. zukommen lassen zu können, wäre eine innerparteiliche Umlage über eine pauschale Abgabe von 50% aller Mandatsbezüge (meinetwegen gedeckelt bis zu den steuerlich absetzbaren 2 mal EUR 1.650) möglicherweise schon eine tolle Sache.
    Mach dir mal klar, dass in der PP mit ihren mehr als 30.000 Mitgliedern wenigstens einige hundert dabei sind, die eben auch ein „sehr ordentliches Pensum“ für die Partei absolvieren (ohne das du es ja vlt auch nicht ins Parlament geschafft hättest…?), aber bislang eben nicht einmal vier Dutzend Leute überhaupt nennenswert Geld über diese Parteitätigkeit verdienen und es selbst vor einem Jahr noch nicht absehbar war, dass das überhaupt einmal der Fall sein würde. Vor diesem Hintergrund wirkt so manche Aussage von dir doch etwas daneben.

    Antwort
    • 1. August 2012 um 16:05 Uhr
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      Sorry, hab das mit den EUR 1.650 durcheinander geworfen. Diese Deckelung ist natürlich hinfällig, wenn es sich um eine JÄHRLICHE handelt. 😉
      Aber wie gesagt 30%-50% pauschale Abgabe (ähnlich im übrigen wie es bei der Partei DIE LINKE seit Jahren funktioniert, die ansonsten auch stärker unter akuter Unterfinanzierung leiden würde) scheinen für einen Außenstehenden schon reell.
      Dass DIR persönlich als einer der wenigen die davon nicht (direkt) profitieren, sondern -im Gegenteil- diese Abgabe zu leisten hätten, das nicht gefällt, ist leicht nachvollziehbar, ändert aber nix daran, dass es für die Partei als Ganzes vlt schon besser wäre.

      Antwort
      • 1. August 2012 um 16:21 Uhr
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        Du konterkarierst meine Anregung, dass diejenigen, die viel verdienen aus ihrer eigenen Hände (und Köpfe) Arbeit, auch viel verdienen können sollen, doch wieder durch eine Neid-Debatte. Konzentriere man sich doch bitte darauf, dass möglichst alle ihre Existenz gesichert haben, und nicht darauf, den paar Leuten, die jetzt etwas dafür bekommen, ihre Existenz wegzunehmen.

        Abgeordnete sollen aus allen Berufen kommen können. Also müssen sie soviel verdienen, dass ein Wechsel in das Mandat möglich ist. Ansonsten beschränkst Du die Auswahl der Kandidaten auf solche, die sich das leisten können – entweder durch Vermögen oder Bedürfnislosigkeit. Ich selbst habe Familie zu ernähren und bin andere Verpflichtungen eingegangen – wie das mit Mitte 40 nun mal so ist.

        Das Mandat ist kein Honigtopf. Ich habe früher bei weniger Arbeitsaufwand mehr verdient. Ich tue das nicht der Diäten wegen, sondern weil ich daran glaube, weil ich etwas gestalten will, weil ich Politik in Deutschland und NRW verändern will. Wenn es nur darum geht, Einnahmen für die Partei auf Kosten des Steuerzahlers zu generieren sind wir keinen Deut besser als all die anderen Parteien.

        Antwort
  • 1. August 2012 um 22:47 Uhr
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    Ahoi Daniel,

    danke für die klare und nachvollziebare Aufstellung und Argumentation.

    Das ist ganz im Sinne meiner Begeisterung für die Piratenpartei, die entstanden ist durch die Möglichkeit eine neue Politikkultur zu etablieren oder zu entwickeln.

    Wenn wir diese Transparenz so weiterentwickeln wird es nur wenige geben, die die Neiddebatte immer noch führen wollen.

    Ich empfehle, ehrlich und trasparent die Spenden und Ausgaben für piratige Angelegenheiten zu veröffentlichen und auch die steuerlichen Ersparnisse nicht zu vergessen.

    Viel Erfolg bei Deiner Arbeit.

    piratigst
    DerfairePirat

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  • Pingback: DAS LIEBE GELD | Piraten Herten

  • 1. Oktober 2012 um 16:33 Uhr
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    Diese -zugegebenermaßen sehr beeindruckende- Auflistung zeigt lediglich, dass einem in diesem Land der Staat sowieso alles wegnimmt wenn man sehr gut verdient. Derartige Steuersätze sind Diebstahl! Das Zahlen ja nicht nur Leute, die ihre Gelder aus Steuern generieren sondern vor Allem Singles mit Steuerklasse 1, die grade erst am Anfang ihrer Karriere stehen. Wer nichts absetzen kann, wir solange gemolken bis er die Schnauze voll hat und zur ARGE läuft, wo er am Ende fast genauso viel Geld hat, nur ohne nervig wachsenden Rasen.

    Antwort
  • 19. Mai 2016 um 14:59 Uhr
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    Hallo! Sie spenden jeden Monat 1.00 Euro von Ihrem Gehalt an Ihre Partei? Machen das alle Abgeordneten so? Mir kommt die Summe sehr hoch vor. Und wie bezahlen Sie von der Mitarbeiterpauschale (4.000 Euro) eine Vollzeit sowie Teilzeitstelle? Ich nehme an, der Mitarbeiter muss das Geld selbst ja auch noch versteuern.

    Antwort
    • 19. Mai 2016 um 21:14 Uhr
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      1000 Euro pro Monat, ja, das ist viel, aber unter den LINKEN so üblich. Andere Parteien haben auch Mandatsträgerabgaben, aber die sind meist nicht ganz so hoch.

      Was die Mitarbeiter angeht, ja, es ist eine (fast-)Vollzeitkraft und eine studentische Kraft, die zwei Tage arbeitet. Die üblichen Steuern gehen davon ab wie bei jedem Angestellten.

      Antwort
  • 7. Februar 2017 um 19:34 Uhr
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    Danke für diese Offenheit.
    Hat mich jetzt grad etwas geschockt. Ich arbeite in Ihrer Branche (IT-Consulting) und verdiene besser. Hatte ich nicht erwartet.

    Kann so was nicht mal in der Blöd-Zeitung gedrückt werden? Dann würden manche am Stammtisch große Augen kriegen.

    Das macht mir Teile der DIE LINKEN sympathischer.

    Antwort
  • 15. Mai 2017 um 22:16 Uhr
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    Hallo Herr Schwerd,

    ich bin gerade beim googlen auf Ihre Website mit der sehr ausführlichen Darstellung der Politiker-Einkünfte gestoßen.

    Vielen Dank für diese Transparenz und Arbeit, das so genau darzustellen.

    Von dem sog. Mandatsträgerbeitrag hatte ich noch nicht gehört; interessant, dass er im allgemeinen – und bei der LINKEN – doch recht hoch ist.

    Alles Gute!

    Antwort
  • 18. Januar 2018 um 22:11 Uhr
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    Sehr geehrter Herr Schwerd!
    Danke vorab für Ihre offene und klare Darstellung. Aber leider machen Sie sich eines schweren Verfassungsbruchs schuldig. Die „Mandatsträgerabgabe“ an Ihre Partei ist diesbezüglich eine „Totsünde“. Die Partei speist sich aus den Beiträgen, Spenden und wahlabhängigen Bundeszuchüssen. Eine von der Partei Ihnen auferlegte Abführung/Umverteilung Ihrer Abgeordnetenbezüge (aus Steuergeldern) ist ein ganz schwerer Verfassungsbruch.
    Das hatten wir schon mal bei den Grünen und keiner hat’s zunächst gemerkt.
    Stellen Sie das schnell ab, aber nochmal Danke für Ihre Mühen
    Dipl.-Kfm. Norbert Fricke, Kempen

    Antwort
    • 9. Februar 2018 um 01:27 Uhr
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      Hallo Herr Fricke,

      sämtliche in Parlamenten vertretenen Parteien kennen „Mandatsträgerabgaben“. Sie sind für die meisten Parteien eine wichtige Einnahmequelle. Ich kenne die grundsätzlichen, demokratietheoretischen Bedenken angesichts dieser Praxis, sie hat jedoch, soweit es mir bekannt ist, in der derzeitigen Form gegenwärtig rechtlichen Bestand. Mandatsträgerabgaben erfolgen freiwillig, es gibt zwar Praxis und Beschlüsse in den jeweiligen Fraktionen und Parteien, aber tatsächlich besteht kein Rechtsmittel seitens der Partei, eine Abgabe zu erzwingen.

      Antwort

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