Verbeugung vor Brandstiftern und Fremdenfeinden: NRW muss Asylpaket II im Bundesrat ablehnen!

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Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem sogenannte „Asylpaket II“ eine deutliche Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Die Länderkammer des Bundesrats wird sich schon morgen erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen. Migrationsexperten kritisieren den Gesetzentwurf als „wirkungslos und unmenschlich“.

Das Asylpaket II ist eine einzige Verbeugung vor Brandstiftern und Fremdenfeinden. Der brandstiftende Mob vor den Flüchtlingsheimen fühlt sich dadurch bestätigt und ermutigt. So macht man sich an weiteren fremdenfeindlichen Taten mitschuldig. NRW darf dem Asylpaket II im Bundesrat auf keinen Fall zustimmen!

Familien das Zusammenleben an einem sicheren Ort zu verweigern ist schlicht inhuman. Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention. Familien integrieren sich auch stets leichter in eine neue Lebensumgebung.

Immer neue Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ auszuweisen, immer weitere Beschleunigung der Asylentscheidungen vorzunehmen zerstört das Recht auf individuelle Anhörung und individuelle Beurteilung von Fluchtgründen.

Geflüchtete Menschen, die sich um einen Sprachkurs bemühen, sollen mit 10 Euro geringerem Leistungsbezug bestraft werden. Das ist dumm und kontraproduktiv, das konterkariert Integrationsbemühungen. Den geringen Einnahmen daraus steht ein enormer Verwaltungsaufwand gegenüber. Das Existenzminimum wird weiter unterlaufen.

In dem Gesetzentwurf wird u.a. bestimmt, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Algerien, Marokko und Tunesien werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Verfahren sollen deutlich beschleunigt und schneller entschieden werden. Zudem werden die Leistungen abgesenkt, ein alleinstehender Flüchtling erhält zehn Euro monatlich weniger, wenn er an einem Sprach- oder Integrationskurs teilnimmt.

Ich habe einen parlamentarischen Antrag an den Landtag NRW gerichtet (Drs. 16/11213), sich gegen diese Verschärfungen auszusprechen und sie im Bundesrat abzulehnen. Die Beratung im Plenum findet am 03. März statt.

Besuch in Geflüchtetenunterkunft in Düsseldorf

Willkommen

Die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen steht zurzeit ganz oben auf der politischen Agenda. Ich besuchte gestern die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im ehemaligen Mannesmanngebäude in Düsseldorf, unmittelbar neben dem Landtag. Die Gebäude rund um das charakteristische, denkmalgeschützte Hochhaus sind in Landesbesitz und stehen seit geraumer Zeit leer. In diesen einstigen Büroräumen in einem Nebengebäude des Hochhauses sind seit Anfang Oktober die ersten 200 Flüchtlinge untergebracht, weitere Räume werden gerade für die Unterbringung vorbereitet. Die meisten Geflohenen stammen aus Syrien und Afghanistan, darunter viele Familien mit ihren Kindern. In dem Gebäude am Rhein bleiben die Flüchtlinge nicht sehr lange – da es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung handelt, werden die Menschen hier erstmals medizinisch untersucht und ihre Daten erhoben, danach erfolgt (nach einigen Wochen bis längstens Monaten) die Verteilung auf die Kommunen. Der Leiter des Hauses, Gregor Michaux-Vignes, zeigte mir die umgebauten Räumlichkeiten, die Platz für insgesamt 800 Personen bieten werden. Der mitunter schöne Ausblick auf den Rhein wird von den Erlebnissen der Menschen überlagert, die sich hierher gerettet haben. Auch im Kindergarten des Hauses wies die Kindergärtnerin auf Zeichnungen hin, die aus dem Blickwinkel der Kleinsten das Schicksal der Flucht und Vertreibung behandeln. Hier werden auf das Land noch einige Anstrengungen zukommen, die humanitäre Notlage zu lindern. Auf meine Frage, was sich der Leiter des Hauses wünschen würde, musste ich leider passen: Die Kriege zu beenden helfen, welche die Menschen in die Flucht trieben. Hier werden die Grenzen der Landespolitik mehr als deutlich.

Insgesamt ist das eine schöne Einrichtung, in der man sich sichtbar viel Mühe gibt, den Aufenthalt den Menschen den Möglichkeiten nach angenehm zu gestalten – es gibt Deutschkurse und Freizeitgestaltung durch Ehrenamtler und eine 24-Stunden-Betreuung durch Muttersprachler. Ich schätze, die Verhältnisse sind nicht überall so gut.

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Mister Horst

Flüchtlingsboot

Kinderbild

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Weiter wurde gestern mein Antrag „Grundrecht auf menschenwürdige Wohnverhältnisse für alle, auch für Geflüchtet: Notfalls ungenutzten Wohnraum in Anspruch nehmen“ im Innenausschuss des Landtages abschließend behandelt. Nach der Geschäftsordnung konnte ich als Antragssteller dazu reden. Diese Möglichkeit habe ich genutzt, um ein Expertengespräch zur Frage anzuregen, welche rechtlichen Hindernisse noch im Wege stehen, ungenutzten Wohnraum zu nutzen, um Obdachlosigkeit in NRW zu verhindern, gleich wer auch immer davon bedroht ist. Leider fand ich dafür im Ausschuss keine Unterstützung für mein Anliegen und auch die Piraten stimmten gegen den eingebrachten Antrag. Dieses Ergebnis wird mich sicher nicht davon abhalten, mich weiterhin dafür einzusetzen.