Landgericht Köln untersagt der Telekom die Drossel-Klausel

Telekom Campus Demo NetzneutralitätHeute hat das Kölner Landgerichts geurteilt, dass die Drosselung der Surfgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenverbrauch bei Pauschaltarifen im Festnetz unzulässig ist. Ihr wisst, dass die #Drosselkom vorhatte, nach einem Verbrauch von 75 GB die Datenrate zu drosseln – zunächst waren 384 Kilobit pro Sekunde im Gespräch, später 2 Mbit – und das ganze sollte immer noch Flatrate heißen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt.

Wir sind erleichtert, dass das Kölner Landgericht die Drossel-Pläne der Telekom einstweilen gestoppt hat, nachdem die Bundesregierung wieder einmal untätig geblieben ist. Der Schutz der Verbraucher und der Netzneutralität muss Vorrang haben vor dem Gewinnstreben eines Quasi-Monopolisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, mit einem Widerspruch der Telekom muss man rechnen.

Die Telekom hatte geplant, ihre DSL-Zugänge künftig ab einem bestimmten Datenverbrauch zu drosseln, eigene Dienste wie „Entertain“ sowie Angebote mancher Parnter jedoch von der Drosselung auszunehmen. Im Mobilfunkbereich übt die Telekom diese Geschäftspraxis schon seit einiger Zeit aus.

Die Drossel-Pläne der Telekom bedrohen das freie Internet. Denn die Telekom will entscheiden können, welche Dienste unter die Drossel fallen und welche nicht. Wer der Telekom ein Schutzgeld bezahlt, sollte als sogenannter „Managed Service“ weiter ohne Einschränkungen erreichbar sein – alle anderen Anbieter im Internet, etwa Non-Profit-Organisationen und Startups, werden gedrosselt. Das ist ein massiver Angriff auf das Prinzip der Netzneutralität. Wir werden uns politisch dafür einsetzen, dass das Drossel-Verbot auch auf den Mobilfunkbereich ausgeweitet wird.

Wir haben Anträge für die Netzneutralität und gegen die Drossel im Landtag NRW gestellt:

Ein weiterer Änderungsantrag zur aktuellen Entwicklung auf EU-Ebene wird noch eingereicht.

Auch eine Anhörung in der Sache hat es schon gegeben, berichtet darüber habe ich hier. Ich hoffe, dass wir eine gemeinsame Fassung mit anderen Fraktionen finden werden.

Unnötig und unsozial – eine Drosselung bleibt eine Drosselung

1968367444Die Telekom hat heute angekündigt, ihre Drosselung ab 2016 nicht ganz so gravierend ausfallen zu lassen wie zunächst gemeldet – so soll es nur auf das Niveau der 90er Jahre gedrosselt werden, nicht direkt zurück in die 80er. Es bleibt aber natürlich dabei, dass es eine Drosselung ist und ein Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität. Dazu habe ich heute die folgende Pressemitteilung veröffentlicht.

Diese Entscheidung ist nichts als Augenwischerei nach der altbekannten Taktik „zwei Schritte vor, einer zurück“. Sie zeigt, dass die Telekom sich des Kerns des Problems nicht im Mindesten annehmen will. Eine Drosselung ist auch dann eine Drosselung, wenn sie nicht ganz so stark abschwächt wie zunächst angekündigt. Es bleibt dabei, dass die Telekom den Anschluss ohne technische Notwendigkeit künstlich kaputt machen will.

Aus Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes muss eine Flatrate ungedrosselt sein – alles andere ist ein Volumentarif und damit Verbrauchertäuschung. Nach wie vor ist die angekündigte Drossel unsozial. Sie benachteiligt Familien und Wohngemeinschaften sowie Menschen, die das Internet intensiv für Bildung benötigen, wie Schüler, Lehrer, Studenten oder Auszubildende.

Die Telekom wirft unsere Gesellschaft im Bemühen zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft zu werden um Jahre zurück. Die Partizipation an Bildung, Kultur, Politik und Gesellschaft im Internet wird unnötig behindert. Bis zum Jahr 2016 – dem Jahr, in dem die Drosselung greifen soll – wird sich der Bedarf an Information und deren Nutzung mit Sicherheit noch deutlich erhöhen.

Es bleibt beim Verstoß gegen die Netzneutralität. Den eigenen Fernsehdienst „Entertain“ von der Drossel auszunehmen, stellt immer noch eine Benachteiligung anderer TV-Dienstleister dar. Ihn als „Managed Service“ und damit nicht als Bestandteil des normalen Internetanschlusses bezeichnen zu wollen, ist Etikettenschwindel. Dieses Vorgehen benachteiligt insbesondere neue und innovative Unternehmen.

Wir fordern nach wie vor die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität und den Verzicht der Telekom auf die Drosselungspläne.

Telekom – Netz der Zukunft

Liebe Telekom, die Volumengrenze meines Kontos ist für diesen Monat erreicht. Sie erhalten die Bezahlung Ihrer Leistung jetzt mit gedrosselter Geschwindigkeit…

Mario Sixtus und Alexander Lehmann haben ein tolles Video produziert, welches anschaulich erklärt, wohin die Drosselpläne der Telekom wirklich führen werden. Viel Spaß!

Buch und Stimme: Mario Sixtus
Animation: Alexander Lehmann
Musik: Alexander Blu
Lizenz: CC-BY