BND-Spionageskandal: Auch Unternehmen bei und aus Köln betroffen!

CDv1_GkW8AAP4mAIn Anlehnung an die heute abgehaltene aktuelle Stunde habe ich eine Pressemitteilung verfasst, die ich den Pressevertretern in Köln und Umgebung zukommen lasse.

BND-Spionageskandal – Auch Unternehmen aus und bei Köln betroffen – Daniel Schwerd erstattet Anzeige.

Daniel Schwerd, Kölner Landtagsabgeordneter der Piratenpartei erstattete heute Strafanzeige [1] gegen führende Beamte im Kanzleramt und beim Bundesnachrichtendienst (BND).
Der BND soll nach neuesten Erkenntnissen des NSA-Untersuchungsausschusses, bereits 2008 eng mit dem US-Geheimdienst NSA zusammengearbeitet und zur Ausspähung von Tausenden deutschen Unternehmen und Bürgern beigetragen haben.

Der Untersuchungsausschuss wurde darüber informiert, dass über 40.000 Suchparameter angelegt worden sind, so genannte Selektoren. Damit wurden gezielt Daten deutscher und europäischer Unternehmen an Internet-Knotenpunkten abgegriffen und Spionage betrieben. Über die Zahl der durchgeführten Operationen schweigen sich die Verantwortlichen bisher aus. Experten gehen davon aus, dass diese Zahl um ein Vielfaches höher ist.

Daniel Schwerd prangerte die Untätigkeit der Landes- und Bundesregierung in der heutigen aktuellen Stunde des Landtages an. „Es wurde bekannt, dass zwei Kommunikationsunternehmen in der Nähe von Köln vom britischen Nachrichtendienst ausgehorcht wurden. Wir waren bei einem der betroffenen Unternehmen vor Ort und haben hier im Landtag diverse Anträge gestellt, die samt und sonders abgelehnt wurden. Das Kölner Unternehmen DE-CIX wurde ebenfalls abgehört, und hat seinerseits Strafanzeige erstattet.

Eine Taktik der Nachrichtendienste ist es, gezielt Arbeitnehmer dieser Firmen auszuspionieren, um mit den gewonnenen Informationen in die Firmennetzwerke einzudringen. Es sind also Menschen in Nordrhein-Westfalen ganz persönlich betroffen. Die verantwortlichen Politiker aus dem zuständigen Bundeskanzleramt sowie die Führungsspitze des Bundesnachrichtendienstes müssen nach §99 Strafgesetzbuch (Geheimdienstliche Agententätigkeit) zur Rechenschaft gezogen werden,“ so Daniel Schwerd.

[1] Text der Strafanzeige: http://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/04/bnd/

Störerhaftung: Angst schaden Internet

people-314481_640Der folgende Artikel wurde am 13.April bei politik-digital e.V. in der Rubrik „Netzpolitischer Einspruch“ veröffentlicht.

Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden.

Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar.

Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet.

Störerhaftung – ein deutscher Sonderfall

Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr.

Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland.

In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt.

Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, die prinzipielle Haftungsfreistellung für Netzwerkbetreiber, eben auch für WLAN-Betreiber gelten muss, wurde gefordert. Und der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nimmt sich dieser Forderung vordergründig zunächst an. Doch wie so oft in der deutschen Netzpolitik geht es einen Schritt voran und gleichzeitig zwei Schritte zurück: Der Gesetzentwurf enthält einen ganzen Katalog von Ausnahmen und Vorschriften, die das Providerprivileg für Betreiber freier Netzwerke sogleich wieder aushebeln. Und damit wird eben gerade keine Haftungsfreistellung erreicht, sondern Haftung für Rechtsverstöße auch ohne Kenntnis wird festgeschrieben – damit wird die bisherige Rechtsprechung zementiert und gesetzlich festgelegt, und neue Abmahnfallen werden eröffnet.

WLAN-Betreiber sollen nämlich laut Gesetzentwurf „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, Rechtsverstöße im Vorfeld zu verhindern. Welche das sein könnten, zählt das Gesetz nur exemplarisch auf: Verschlüsselung des Zugangs, Belehrung zu Beginn, keine Rechtsverstöße zu begehen, Identifizierung der Nutzer etc. Private WLAN-Betreiber sollen sogar den Namen jedes Benutzers feststellen. Damit werden Interpretationsspielräume eröffnet, die die Abmahnindustrie dankbar aufgreifen wird. Denn was ist eine geeignete, zumutbare Maßnahme? Es wird wieder Klagen und Prozesse geben, und Richter werden interpretieren, wieweit diese Maßnahmen ex-ante gehen müssen. Zu leicht kann man dann im Betrieb eines Netzwerkes etwas falsch machen, und die Abmahnung ist da.

Keine Ausnahmen beim Providerprivileg

Warum sollen WLAN-Betreiber grundsätzlich schlechter gestellt werden als andere Netzzugangsanbieter? Warum werden private Anbieter wiederum schlechter gestellt als gewerbliche? Und warum soll der Betrieb eines offenen, unverschlüsselten WLAN völlig vom Providerprivileg ausgenommen werden? Ein echter Freifunk ist mit einer Identifizierungspflicht seiner Nutzer nicht mehr realisierbar.

Mit der Klarstellung, dass auch WLAN-Betreiber Provider sind, und das Providerprivileg somit auch für sie gelten soll, ist eigentlich bereits alles Notwendige gesagt: Denn auch damit sind WLAN-Betreiber nicht frei von jeglicher Verantwortung: Sie müssen – wie alle anderen Provider auch – ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes handeln. Tun sie das nicht, sind sie sehr wohl verantwortlich für illegale Vorkommnisse.

Wie albern die Vorschrift ist, den Nutzer eines Netzwerkes zu belehren, keine Rechtsverstöße zu begehen, ist offensichtlich: Wer illegale Downloads durchführen will, wird sich durch eine Vorschaltseite kaum davon abhalten lassen – dass man sich an geltende Gesetze halten soll, ist eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keines Hinweises bedürfen sollte. Hier zeigt sich vielmehr wieder der Versuch, unbedingt jemanden verantwortlich machen zu wollen, wenn etwas scheitert.

Alle Dinge bergen das Risiko des Missbrauchs in sich. Auch eine Latte aus einem Gartenzaun kann dazu benutzt werden, sie jemandem über den Schädel zu ziehen. Wenn dann so ein Missbrauch passiert, ist der Gartenbesitzer nicht verantwortlich, und auch ein Verbotsschild am Zaun hätte die Tat nicht verhindert.

Wir sind gut beraten, dem Fortschritt des Internets mit Optimismus entgegenzutreten, und ihn nicht aus Angst vor Missbrauch stoppen zu wollen. Oder wie Victor Hugo es ausdrückte: „Die Zukunft hat viele Namen. Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance.“

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TTIP & Co.: Kein kritisches Begleiten möglich

Dieser Text ist anlässlich des TTIP-Aktionstages 18. April 2015 bei Freitag Online veröffentlicht worden.

dock-441989_640Welthandel ist grundsätzlich eine gute Sache. Welthandel kann Bauern in Entwicklungsregionen emanzipieren, wenn sie ihre Produkte unter Umgehung von möglichst vielen der bisherigen Zwischenstationen weltweit verkaufen können, um einen möglichst fairen Preis zu erhalten. Werktätige, Dienstleisterinnen und Dienstleister, Produzentinnen und Produzenten können ihr Angebot an dem Ort der Welt anbieten, wo die Nachfrage einen für sie attraktiven Erlös verspricht. Gerade das Internet verstärkt und unterstützt diese Form des Handels.

Der Abbau von Handelsschranken, die Schaffung eines gemeinsamen Handelsraumes ist ein Weg, um Grenzen zu überwinden und Menschen zusammenzuführen. Ein freier Handel wirkt gegen Monopole und die Macht weniger Konzerne in abgeschotteten Wirtschaftsräumen.

Abkommen, die den Freihandel fördern, können also sinnvoll und wünschenswert sein. Dazu müssen sie so konstruiert sein, dass sie in erster Linie den Menschen dienen: Die Interessen der Menschen müssen an erster Stelle solcher Vereinbarungen stehen.

Die aktuellen, in Verhandlungen befindlichen Abkommen wie TTIP, CETA, TISA und TPP erfüllen diese Grundforderung jedoch gerade nicht. Zudem erleben wir in den letzten Jahren einen sich verstärkenden Trend, Kosten zu sozialisieren und Gewinne zu privatisieren. Das Versprechen von sich durch den Freihandel erhöhendem Wirtschaftswachstum basiert zum großen Teil auf diesem Effekt. Doch was nützt Wirtschaftswachstum, wenn es mit steigenden Kosten für die Allgemeinheit finanziert wird? Das stellt lediglich eine sich verstärkende Umverteilung von unten nach oben dar.

Standards auf dem höheren Niveau harmonisieren

Wir haben in den unterschiedlichen Regionen der Erde unterschiedlich hohe Standards in Arbeitnehmerrechten, Verbraucherschutz und Umweltschutz erreiche, oft erst nach jahrzehntelangem Kampf. Das Bewusstsein, dass Kosten von Umweltverschmutzung, sozialer Sicherung und Verbraucherschutz von denjenigen zu tragen sind, die sie verursachen, hatte dazu geführt, dass bislang sozialisierte Produktionskosten stärker den Produzierenden auferlegt worden sind. Diese Bemühungen waren aber national höchst unterschiedlich von Erfolg gekrönt.

Die Handelsabkommen wie TTIP und CETA begreifen solche Bemühungen nur als Handelshemmnis. Wenn unterschiedliche Standards in den Regionen existieren, oder wenn an einem Ort ein neuer, höherer Schutz erkämpft wird, bieten diese Abkommen Instrumente an, mit welchen Unternehmen Schutzstandards zerstören können. Der in den Verträgen formulierte sogenannte Investorenschutz bietet mit den umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren ein gefährliches, außergesetzliches Werkzeug zum Angriff auf diese Rechte.

Der Ansatz, Schutzstandards aus Umweltschutz, Bürgerrechten, Arbeitnehmerrechten oder Verbraucherrechten als Hindernis zu sehen, ist grundfalsch. Im Gegenteil: Überall dort, wo die Schutzstandards niedrig sind, stellt dies eine Subvention der Wirtschaft dar, denn die mit niedrigen Standards verbundenen Kosten für Sozialsysteme, für Abfallentsorgung, für Umweltschutz trägt die Allgemeinheit, und nicht das verursachende Unternehmen. Geringerer Verbraucherschutz geht zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die auf diese Weise erhöhte Gewinnspanne ist eine unmittelbare Subvention der Wirtschaft, und daher eine Wettbewerbsverzerrung.

Niedrige Schutzstandards wirken wie versteckte Subventionen. Ein Handelsabkommen sollte darauf gerichtet sein, solche Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Ein Klagerecht für Gewerkschaften, für Verbraucherverbände, für Umweltverbände gegen niedrige Schutzstandards verbunden mit einem Recht, die jeweils höheren Schutzstandards der Handelspartner auch bei sich durchzusetzen, könnte eine Lösung sein. Der Handel findet dann auf beiden Seiten gleiche Bedingungen vor, und die Chancengleichheit ist hergestellt. Das höhere Schutzniveau wurde von dem einen Land in das andere exportiert.

Grenzen nach innen und außen abbauen

Ein bilaterales Handelsabkommen baut Grenzen im inneren ab, verstärkt diese jedoch nach außen. Eine solche Vereinbarung zwischen stärker entwickelten Regionen schwächt und benachteiligt außenstehende Entwicklungs- und Schwellenländer. So mag das bilaterale Abkommen helfen, Menschen der betroffenen Länder einander näher zu bringen – schließt die übrigen jedoch aus.

Daher muss jedes Handelsabkommen zwischen stärker entwickelten Ländern eine Fairnessklausel enthalten: Schwächer entwickelte Regionen dürfen nicht ausgeschlossen werden, sie müssen von den gleichen Vorteilen des freien Handels profitieren dürfen. Die vertraglich verbundenen Länder dürfen ihre gemeinsame Macht nicht nach außen wenden, sie müssen sich solidarisch mit den außenstehenden Ländern zeigen, die nicht mit solcher Macht ausgestattet sind. Ein derartiger Vertragsschluss ist die einmalige Gelegenheit, sich zu diesem Handeln zu verpflichten.

Nicht zuletzt darf ein internationales Handelsabkommen nicht von der Exekutive und einzelnen Interessengruppen hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Der postdemokratische Trend, zivilrechtliche Verträge zwischen Ländern und Unternehmen zu schließen, und dabei demokratische Prozesse außer Kraft zu setzen, muss gestoppt werden. Es sind die demokratisch gewählten Volksvertreter, die diese Verhandlungen führen müssen, es sind zivilgesellschaftliche Gruppen und Verbände, es sind die Menschen, die mit am Verhandlungstisch sitzen müssen. Und das ganze muss transparenter, demokratischer Kontrolle unterzogen werden. Jeder Schritt, jede Verhandlung muss öffentlich sein

Solange die Verträge weit von solchen Anforderungen entfernt sind, solange darf man ihnen nicht zustimmen. Man muss die Gegenposition einnehmen: TTIP, CETA, TISA, TPP müssen unbedingt abgelehnt werden. Es ist erforderlich, die Verhandlungen jetzt zu beenden, ein neuer internationaler Ansatz, ein neuer Vertrag mit dem Menschen im Zentrum ist notwendig. Ein lediglich „kritisches Begleiten“ der TTIP-Verhandlungen, so wie es der Bundesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen im Februar 2014 beschlossen hatte, ist jedenfalls deutlich zu wenig.

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Ist der Kuchen eine Lüge? Fünf Fragen an die Landesregierung

2015-04-01 00_20_59-Monkey Island - Insult Swordfighting Game„Der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.“
Johann Christoph Friedrich von Schiller

All your base are belong to us:
Spiele, ob als Brettspiel, Rollenspiel oder in digitaler Form, sind Bestandteil unseres sozialen Zusammenlebens. Spielen ist als wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung anzuerkennen. Insbesondere aus dem Bereich der Jugendkultur sind moderne Spiele wie Computer- und Actionspiele nicht mehr wegzudenken.

Spielen fördert unabhängig vom Medium Lernprozesse und Kommunikation, Vernetzung und soziale Interaktion. Sowohl Video- und Computerspiele als auch Actionsportarten sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Nutzung moderner Medien baut soziale sowie nationale Grenzen ab und fördert mit Online-Spielen das gegenseitige Verständnis.

NRW ist Vorreiter der Kreativ- und eSports-Branche und somit ein kultureller Innovationsmotor. Analoge und digitale Spielkultur muss anerkannt und gefördert werden. Zensur- und Verbotsforderungen sind da kontraproduktiv. Der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Medium Video- und Computerspiel kann nicht durch Verbote, sondern durch Aufklärung und Schaffung von Medienkompetenz erreicht werden.

Mit diesen Vorbemerkungen habe ich heute die Landesregierung gefragt:

  1. Ist es nach Auffassung der Landesregierung zutreffend, dass der Kuchen eine Lüge ist?
  2. Wie viele dreiköpfige Affen weiß die Landesregierung hinter sich?
  3. Was tut ein Untoter nach Ansicht der Landesregierung auf dem Fußballfeld?
  4. Wird man nach Meinung der Landesregierung von einem Pfeil ins Knie davon abgehalten, ein Abenteurer wie früher zu sein?
  5. Warum, glaubt die Landesregierung, erfährt man immer erst im Anschluss, dass die Prinzessin in der anderen Drachenburg ist?