JMStV in NRW durchgewunken?

Gestern schallte es durch die Blogosphäre: Die Grünen in NRW wollen dem JMStV zustimmen. Das wäre natürlich eine Katastrophe, ein Schlag ins Gesicht der Netzgemeinde und eine Bankrotterklärung der Medien- und Netzkompetenz der Grünen. Mir lag schon ein umfangreicher Rant auf der Zunge, als dann heute von den Grünen dementiert wurde – man wolle jetzt doch noch mal mit der SPD über den Jugendmedienschutzstaatsvertrag reden.

Nicht mehr ganz so alarmiert, aber noch beunruhigt sind jetzt die diversen Blogger, die sich schon überlegen, wie sie die Auflagen des Jugendschutzes ab dem 01.01.2011 überhaupt erfüllen können. Erste Blogger veröffentlichen schon Stellungnahmen, nach denen sie ihr Webangebot abschalten werden, z.B. Kristian Köhntopp und VZLog. Andere veröffentlichen trotzige Durchhalteparolen, was ab dem 01.01. ziemlich teuer werden kann. Wir werden das sehr genau beobachten müssen, denn es betrifft uns alle.

Das putzige Bild stammt übrigens vom Pantoffelpunk, vielen Dank!

Ich habe keine Angst

…zumindest keine vor islamischem Terrorismus. Diese Gefahr ist nämlich absurd. Oder wieviele Opfer hat er in Deutschland bereits gefordert? Ist ein herrenloser Koffer auf einem namibischen Flughafen Grund für Terrorpanik? Sind Youtube-Videos vermeintlicher “Gefährder” Grund für ein Massenaufgebot von maschinenpistolenbehangenen Polizisten?

Ich habe sehr wohl Angst – nämlich Angst um meine Kinder, die Gesundheit meiner Familie, Angst um unser aller Freiheit.

Ich habe Angst vor Politikern, die schamlos die Angst der Bürger instrumentalisieren, um Bürgerrechte einzuschränken. Ich habe Angst vor einer Zukunft der Duckmäuser und Blockwarte, vor einer Zukunft ohne Meinungs- und Bewegungsfreiheit. Angst davor, dass ein Turban, ein Vollbart, eine fremde Sprache bald wieder reicht, sich in einem Internierungslager wiederzufinden.

Ich habe Angst vor Politikern, die unsere Gesundheit und die der nachfolgenden Generationen an Konzerne verkaufen. Ich habe Angst vor einer “Nach uns die Sintflut”-Mentalität alternder Politiker, Lobbyisten und Konzernlenker, die unseren Kindern nur eine Müllhalde hinterlassen. Ich habe Angst vor rosigen Fässern mit jahrtausendelang strahlendem Abfall, dessen Entsorgung bislang vollkommen ungeklärt ist.

Angst darf uns aber nicht erstarren lassen. Wir müssen JETZT dagegen aufstehen und Stellung beziehen – auf das wir uns nicht einschüchtern lassen. Lasst uns den Politikern sagen, dass es so nicht geht, dass wir uns keine Angst machen lassen!

Diesen Artikel habe ich an die tolle Aktion Wir haben keine Angst von Mario Sixtus gesendet. Dankeschön dafür! Empfehlung an alle: Mitmachen!

Wir haben keine Angst

Streetview: Widerspruch gegen Widerspruch

Seit heute Nacht ist es endlich online, Google Street View für Deutschland – zumindest für die zwanzig größten Städte, und damit auch für Köln. Ich habe mich gleich auf einen virtuellen Streifzug gemacht – und bin an diversen Stellen vor virtuelle Milchglasscheiben gelaufen. An dieser Stelle hat nämlich ein Anwohner von der Möglichkeit gebraucht gemacht, Widerspruch einzulegen.

Dazu muss man wissen, dass ein gewisser Teil unserer Bevölkerung die Privatsphäre seiner Hausfassade sehr hoch einschätzt (ich fürchte, dass die meisten gleichzeitig wenig wissen über ACTA, Zensus 11, die Vorratsdatenspeicherung oder ELENA, die einen ungleich höheren Eingriff in Privatsphäre und Datenschutz darstellen). Google hat auf diese Bedenken Rücksicht genommen und das Widerspruchsrecht eingeräumt. Man muss aber genauso wissen, dass es keine Rechtsgrundlage für einen Widerspruch gibt – dies ist eine freiwillige Maßnahme des amerikanischen Konzerns. Es verhält sich nämlich genau andersherum: In Deutschland gilt die sogenannte Panoramafreiheit: Von öffentlichen Verkehrswegen aus sichtbare Werke dürfen fotografiert und bildlich wiedergegeben werden. Eine Veröffentlichung kann man nicht verbieten, selbst wenn sie kommerziellen Zwecken dient – dies ist ausdrücklich in §59 UrhG so geregelt. Einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofes gibt es ebenfalls.

Somit beugt sich Google ohne Not den Bedenkenträgern der Veröffentlichung, und schafft einen Wald von „Pixelbomben“ in der Street View-Ansicht unserer Städte. Interessanterweise gibt es von einigen Städten bereits seit Jahren Ansichten von Einzelhäusern in Internet von unterschiedlichen Anbietern, ohne dass es solche Empörung gegeben hätte – hier trifft es den vermeintlich bösen internationalen Konzern, vermutlich auch aus Unkenntnis der Rechtslage und des Ist-Zustandes im Netz.

Bemerkenswert ist auch der Dienst Panoramio, über den Nutzer die von Ihnen geschossenen Fotos veröffentlicht und verteilt. Dessen Fotos können nämlich in Google Street View integriert angezeigt werden, teilweise sogar perspektivisch korrekt. Wenn also ein Nutzer ein Foto eines verpixelten Hauses anfertigt und hochläd, wird die Fassade in Streetview also wieder angezeigt – womöglich sogar aktueller und besser aufgelöst als es das Streetview-Foto ursprünglich war. Und eine Widerspruchsmöglichkeit hier gibt es nicht. In diesem Falle haben sich die Widersprecher einen Bärendienst erwiesen.

Es gibt jedoch auch noch eine weitere Komponente dieses Streites: Die öffentliche Ansicht unserer Städte ist ein Allgemeingut. Das Durchwandern unserer Städte und das Betrachten des Panoramas ist ein kulturelles Erlebnis – dies wird jedoch erheblich eingeschränkt durch die Bemühungen einer Minderheit, ihre Hausansichten durch ihren Widerspruch aus der Öffentlichkeit herauszuholen und in eine Privatheit zurückzustoßen, die in Wirklichkeit gar nicht existiert. Die „digitale Öffentlichkeit“ unserer Städte wird dadurch zensiert.

Es wurden ganze Häuserfronten verpixelt, wenn nur ein Bewohner des Hauses Widerspruch einlegte – auf eventuelle abweichende Wünsche der anderen Bewohner wurde keine Rücksicht genommen. Es wurden auch Firmen, sogar die Parteizentrale der GRÜNEN ist verpixelt – hier frage ich mich, wessen Persönlichkeitsrechte überhaupt betroffen sein könnten. Durch die Verpixelung werden teilweise auch Nachbarhäuser verdeckt, oder ein im Erdgeschoss befindliches Ladengeschäft, was dadurch den erheblichen Werbeeffekt verliert.

Dies brachte mich auf die Idee des „Widerspruchs gegen den Widerspruch“. Wenn Google auf den Widerspruch der Bewohner eines Hauses reagiert, so müssten sie sich auch mit dem Widerspruch gegen die Verpixelung auseinandersetzen.
Wer mag, kann den folgenden Text verwenden und an Google senden. Ich habe mich an den Musterwiderspruch des Bundesministeriums für Verbraucher orientiert:

(Datum)
(Vor- und Zuname)
(Adresszusatz)
(Straße und Hausnummer
(PLZ, Ort)

Google Germany GmbH
Betr.: Street View
ABC-Straße 19

20354 Hamburg

Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com

Widerspruch gegen einen Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den
Internetdienst Google Street View

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View wurde durch einen anderen Inhaber/Bewohner/Nachbar Widerspruch eingelegt.

Mit diesem Widerspruch bin ich nicht einverstanden, er wurde ohne meine Erlaubnis oder meine Zustimmung eingelegt. Ich widerspreche daher diesem Widerspruch, und wünsche ausdrücklich die Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.

Es handelt sich um die Liegenschaft:
(Straße, Hausnummer) (PLZ, Ortsname)

Nähere Beschreibung:
(Beschreibung ergänzen)

Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs gegen einen eventuellen
Widerspruch verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken oder durch Dritte widerspreche ich ausdrücklich.

Um die Bestätigung des Eingangs und Berücksichtigung meines Widerspruchs wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
(Ort, Datum)
(Unterschrift)

Expertenrunde zum JMStV mit Matthi Bolte

Gestern habe ich an einer kleinen Experten-Runde bei den Grünen im Landtag NRW zum Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV teilgenommen. Nach einer vergleichbaren Veranstaltung in Köln mit Marc Jan Eumann vor einigen Wochen (Bericht hier) haben wir uns um einen Termin bei den Grünen bemüht.

Gesprochen haben wir dort mit Matthi Bolte (@matthi_bolte), innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, da auch für Netzpolitik zuständig, sowie Eva Brockelmann. Weiter anwesend waren wieder Jürgen Ertelt (@ertelt), Medienpädagoge von Jugend-Online (IJAB), Kai Schmalenbach (@dave_kay), Sysadmin und mit dem JMStV befasster Pirat aus Düsseldorf, der Juso und Blogger Jens Matheuszik vom Pottblog (@pottblog) und meine Wenigkeit als Vorstandsvorsitzender des KV Köln der Piraten und Internetunternehmer (@netnrd). Ausserdem hatten wir diesesmal Alvar Freude (@alvar_f) vom AK-Zensur dabei, sowie den Blogger Peter Piksa (@karpfenpeter), der ebenfalls im AK-Zensur ist.

Entgegen meiner ursprünglichen Vermutung hat Matthi Bolte gar nicht versucht, den Entwurf des Staatsvertrages zu verteidigen. Auch das Kontinuitätsgebot hat er nicht wieder erwähnt. Er sprach zunächst von dem Konstrukt “Staatsvertrag”, welches eben leider nicht parlamentarisch entsteht, sondern als vorbereiteter Vertrag in die Parlamente zur Ratifizierung durchgereicht wird. Jürgen Ertelt wies darauf hin, dass Gesetze nicht intransparent in Hinterzimmern unter Umgehung der Parlamente entstehen sollten, sondern dass sie einen parlamentarischen Prozess durchlaufen sollten mit Einbeziehung der gewählten Volksvertreter, und dass es dort die Möglichkeit geben muss, Einfluss auf die Ausgestaltung des Gesetzes zu nehmen. Der JMStV steht in seinen Auswirkungen einem Gesetz nicht nach, auch wenn er anders heißt.

Alvar Freude beschrieb dann die Auswirkungen des JMStV auf das Internet, insbesondere auf Webseiten-Betreiber und Anbieter, wobei er auch auf die Probleme des Anbieterbegriffs einging. Besonders ausführlich ging er auf den Umstand ein, dass mit dem JMStV eine Pflicht auf alle Webseitenbetreiber zukommt. So ist die Labelung des Angebotes zwar freiwillig – geschieht sie jedoch nicht, muss ein Angebot entweder Sendezeiten oder Zugangskontrolle einführen, wenn es “jugendbeeinträchtigende Inhalte” enthält.

Dies ist vielen – selbst vielen Piraten – so gar nicht klar. Wer nicht labelt, ist nicht automatisch “Ü18″. Wenn er keine der anderen beiden Lösungen anwendet, drohen erhebliche Schwierigkeiten.

Da mit Beginn der Gültigkeit des JMStV womöglich keine Filtersoftware zur Verfügung steht – immerhin soll er ja bereits am 1. Januar in Kraft sein – entfällt die Labelungs-Möglichkeit de facto. Es bliebe dann nur der Weg zu Sendezeiten, da eine Zugangskontrolle in der Regel mit hohen Kosten für Webseitenbetreiber verbunden sein dürfte (etwa bei PostIdent-Verfahren).

Die Freiwilligkeit der Labelung steht nur auf dem Papier – der Betreiber hat keine Möglichkeit, “nichts” zu tun, er kann sich nur zwischen mehreren bedenklichen Alternativen entscheiden.

Wir gingen auch auf die Haftungsfragen ein, etwa dass wettbewerbsrechtliche Probleme bei Falscheinstufungen drohen, und damit ein großes Feld für Abmahnungen und hoher Aufwand für die Justiz.

Generell ist davon auszugehen, dass viele Betreiber aus Sicherheitsgründen eher schärfer einstufen, oder direkt erst ab 18 Jahren freigeben. Ausländische Angebote sind in der Regel gar nicht gelabelt – es könnte sich aber sogar etablieren, die Angebote ab 0 Jahren zu labeln, um möglichst viele deutsche Besucher zu erhalten – Sanktionsmöglichkeiten für rein ausländische Anbieter gibt es nicht, zudem wird im jeweiligen Land darin nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit bestehen.

Wir sprachen über die Probleme, die Portalseiten mit user-generated Content haben werden, wie Foren oder Social Media. Was passiert, wenn zwei vierzehnjährige Kinder sich in einem Forum über Sex austauschen? Streng genommen müsste man sie jeweils vor den Äußerungen des anderen schützen, sowie die gesamte Kommunikation allen anderen Gleichaltrigen vorenthalten. Wie soll man beispielsweise Wikipedia einstufen?

Wir erwähnten, dass es für Normalsterbliche kaum möglich sein wird, einen bestimmten Inhalt in seiner Altersbeschränkung einzustufen.

Anschließend gingen wir auf die Effekte der Filterung beim Nutzer ein. Es steht außer Frage, dass Kinder ab einem gewissen Alter den technischen Sachverstand haben dürften, Filter zu umgehen, wir vermuten, dass 13jährige Kinder im Computerwissen ihren Eltern voraus sein dürften.

Durch den Overblocking-Effekt werden viele auch sinnvolle Inhalte Jugendlichen vorenthalten. So wird beispielsweise eine französische Schulseite gesperrt sein, die sich ein Schüler über seine Austauschschule ansehen will, weil sie nicht gelabelt ist, oder die Wikipedia, Seiten politischer Parteien u.ä. Viele Eltern werden den Filter nach kurzer Zeit genervt abschalten. Kindern und Jugendlichen wird die Möglichkeit verwehrt, Medienkompetenz auch im Umgang mit kritischen Inhalten zu erlernen.

Die stets betonte Freiwilligkeit der Filterung besteht ja nur bei den Eltern darin, die Filtersoftware einzusetzen oder nicht – für Kinder und Jugendliche gibt es sie nicht.

Oder es besteht die Gefahr, dass Eltern sich blind auf die Sicherungsfunktion verlassen, während die Heranwachsenden die Sperren umgehen, oder ohnehin auf Spielkonsolen oder Mobiltelefone ausgewichen sind, die davon nicht erfasst sind, und so völlig unbegleitet und unvorbereitet mit den bedenklichen Inhalten konfrontiert sind.

Für Matthi Bolte war noch das Zensurargument wichtig, der vermeintliche Widerspruch, dass man einerseits sagt, dass Sperren unwirksam sind, andererseits aber vom Einstieg in die Zensur spricht.

Dem entgegnete ich, dass man zwischen den Maßnahmen, die auf den Computer des Nutzers gerichtet sind, und denen, die auf das Internet gerichtet sind, unterscheiden muss. Die Filtersoftware, die rein lokal installiert ist, ist niemals vollständig sicher. Etwas, was lokal auf dem Computer eingerichtet ist, ist daher auch keine effektive Zensur, da es aushebelbar ist.

Auch bei der Websperren-Diskussion setzte dies auf DNS-Sperren an, die durch eine veränderte Einstellung im Computer des Nutzers zu umgehen ist.

Dennoch stellen sowohl die JMStV-Maßnahmen als auch das “Zensursula”-Stoppschild den Einstieg in die Zensur dar. Zensiert wird nämlich die Kommunikation des “normalen” Nutzers, der mit seinem unveränderten Computer unterwegs ist.

Gleichzeitig schweben aber weitergehende Eingriffe als Damoklesschwert über dem Internet. Es steht zu befürchten, dass wenn die Schwäche der Filtersoftware offenbar ist, dann doch nach einer Verpflichtung der Zugangsprovider gerufen wird, den Datenverkehr ihrer Nutzer zu überwachen.

Nicht zu verachten ist die “innere Zensur”, die durch den JMStV auf Publisherseite entsteht. Und im Web2.0 ist quasi jeder Publisher. Jeder Blogger, jeder Forenbenutzer könnte sich anhand des technischen Aufwandes und unbestimmter Haftungsrisiken in Zukunft zurückhalten. Ein durchschnittlicher kleiner Webseitenbetreiber wird bei der ersten anwaltlichen Abmahnung sein Angebot vollständig schließen.

Dies bedeutet in Summe einen erheblichen Eingriff in das heutige Web2.0 – absurderweise genau jetzt, wo so sehr nach fachlichem Nachwuchs gesucht wird.

Wir wiesen darauf hin, dass bei der Ablehnung des Entwurfs keine Regelungslücke entsteht – der jetzige JMStV würde dann weiterhin gelten. Es besteht also keine Notwendigkeit, den Antrag jetzt anzunehmen, sondern man kann sich durchaus die Zeit nehmen, die Regelungen zu überarbeiten, und darin die Stärkung der Medienkompetenz in den Vordergrund zu rücken.

Matthi Bolte machte sich fleißig Notizen, ich hatte den Eindruck, er sucht ganz gezielt nach den kritischen Fragen, die in der morgigen Anhörung zu stellen sind. Das Argument vom “Kontinuitätsgebot” wiederholte er nicht – vielmehr macht er deutlich, dass die Anhörung ergebnisoffen sein soll, und keineswegs jetzt schon ein Ergebnis feststeht – weder dafür noch dagegen -, aber anschließend eine Empfehlung folgen kann.

Wir würden uns natürlich wünschen, sie würde lauten, den JMStV in der vorgelegten Änderungsform abzulehnen. Der Applaus der Netzcommunity wäre ihr sicher. Jedenfalls wäre eine Zustimmung durch SPD und Grüne quasi der letzte Erfolg der schwarzgelben NRW-Regierung.

Quelle Foto: Jürgen Ertelt

NRW:StrgAltEntf: Grundsätze einer piratischen Landessatzung

Derzeit wird bekanntlich in NRW an einer neuen Satzung gearbeitet, nachdem die “Strukturfrage” im Landesverband eskaliert ist. In der letzten Landesmitgliederversammlung gab es mehrere Anläufe, die Satzung zu überarbeiten, von der aber keine die notwendige Zweidrittelmehrheit erringen konnte. Auch die von mir mitvertretene “Reboot-Satzung” konnte sich nicht durchsetzen.

Um die Patt-Situation zu durchbrechen, haben sich alle Seiten an einen Tisch gesetzt – den sogenannten “Korschenbroicher Kuschel-Kreis”, um einen gemeinsamen Satzungsvorschlag zu erarbeiten. Zwei dieser Runden haben bereits stattgefunden.

Ich habe in einer ruhigen Stunde meine höchstpersönlichen Grundsätze einer solchen möglichen Landessatzung notiert. Dies ist meine persönliche Meinung, ich möchte sie dennoch nicht nur für mich behalten.

Hier gibt es das Ganze als PDF zum Herunterladen:
NRW:StrgAltEntf: Grundsätze einer piratischen Landessatzung

NRW:StrgAltEntf

Meine Grundsätze einer piratischen Landessatzung

Schlankheit

Bei jeder einzelnen Regelung möge man sich überlegen, ob sie unbedingt erforderlich ist. Unbedingt erforderlich sind z.B. Regelungen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig sind. Ist eine Regelung nicht zwingend, so ist sie wegzulassen – auch wenn es sich um eine „Nice to have“-Regelung handelt.

Regelungen, die keine konkreten Regelungsfolgen haben bzw. unwirksam sind, sollen ebenfalls weglassen werden (Ausnahme: die Präambel). Keine Worthülsen, Füllsätze, keine Kann-Sätze.

Immer dann, wenn es eine gesetzliche Regelung (aus Parteiengesetz, Verbandsrecht oder BGB) gibt, und immer dann, wenn es eine Regelung aus der Bundessatzung gibt, soll auf eine eigene Regelung verzichtet werden, wenn die vorhandene Regelung bereits passt oder größtenteils im Sinne des Landesverbandes ist. Abgewichen werden soll nur, wo es schwerwiegende Gründe dafür gibt (und wo es legal ist).

Freiheit

Die Satzung soll Einzelnen, Minderheiten und Mehrheiten größtmögliche Freiheiten lassen. Dabei ist Freiheit immer die Freiheit der anderen – sie findet dort ihre Grenzen, wo Freiheiten anderer beschränkt werden. Keine Verbote!

Ideologiefreiheit

Piraten haben Wertvorstellungen und Ziele. Diese sind größtenteils einheitlich, es gibt aber auch grundsätzliche Unterschiede innerhalb der Partei. Zudem sind wir ein Verbund von Individuen mit jeweils einheitlichen Wertmaßstäben.

Die Satzung soll, soweit möglich, nicht von Werten gesteuert sein. Zumindest aber sollen Werte nicht durch Satzung „verordnet“ werden. Werte müssen gelebt werden. Die Signalwirkung von Werten in der Satzung (abgesehen von der Präambel) kann man bestreiten. Werte in der Satzung machen nur dann Sinn, wenn der Konsens innerhalb der Partei überwältigend ist, und es keine Wertekollision gibt. (Transparenz vs. Privatsphäre o.ä.)

Strukturfreiheit

Struktur ist kein Wert an sich. Struktur ersetzt keinen Inhalt. Struktur soll Erfordernissen folgen und effektiv sein.

Bürokratie und Formalismus ist abzulehnen. Transparenz ist gut und wichtig, sollte aber nicht in überbordenden Regelungen ausufern – Transparenz ist gegen Freiheit abzuwiegen.

Es soll Gruppen von Piraten erlaubt sein, sich so zu organisieren, wie sie das für richtig und zielführend halten. Grenzen sollen lediglich in der Praktikabilität und in rechtlichen Erfordernissen bestehen.

Dabei soll es jedem einzelnen Piraten freigestellt sein, sich einer solchen Gruppe anzuschließen, bzw. aus einer solchen Gruppe auszutreten. Nur bei Kleinstgruppen ohne „offiziellen“ Auftrag kann geregelt sein, dass die anderen Mitglieder einem Eintritt zustimmen müssen.

Auch Minderheiten sollen dieses Recht genießen, solange die Freiheit der Mehrheit nicht eingeschränkt wird, und der Piratenpartei dadurch kein übermäßiger Schaden zugefügt wird. Die Toleranz soll dabei größtmöglich sein.

Keine Strukturform soll einer anderen gegenüber bevorzugt oder benachteiligt werden.

  • Es darf keine finanziellen Anreize zur Gründung einer Strukturform geben.
  • Es darf nicht mit finanziellen Nachteilen, Risiken oder erhöhter Haftung verbunden sein, eine bestimmte Form zu wählen.
  • Das Beitragszahlungsrisiko der Mitglieder darf nicht auf einer Strukturebene lasten, sondern muss alle Ebenen gemäß ihrem Anteil betreffen. Beiträge von Mitgliedern sollen von der Struktur nicht vorgestreckt werden müssen.
  • Der Gründung, Änderung oder Auflösung einer Struktur dürfen keine überhöhten formalen Ansprüche entgegenstehen, die Ansprüche müssen genau so niedrig sein, wie es rechtlich vertretbar bzw. geboten ist.
  • Die jeweils übergeordnete Struktur muss die untergeordnete Struktur organisatorisch entlasten, wenn gewünscht, um Synergieeffekte zu erhalten.

Vertrauen und Handlungsfreiheit

Piraten soll Vertrauen entgegen gebracht werden. Vertrauen soll man der Basis, zielführende und sinnvolle Entscheidungen zu treffen, genauso aber einem Vorstand, im Sinne der Partei zielführend zu handeln.

Legitimation ist grundsätzlich zunächst einmal anzunehmen. Aktivität ist grundsätzlich zunächst einmal gut. Nur so lassen sich Themen vorantreiben, Thesen erarbeiten, Wahrnehmung erzeugen. Dies betrifft ausdrücklich alle Ebenen incl. der Basis.

Fehler dürfen gemacht werden (jedenfalls mindestens einmal).

Eine gesunde Kontrolle ist gut, sollte aber einen Vertrauensvorschuss enthalten. Zunächst einmal sollte ein Pirat (egal welcher Ebene) Handlungsfreiheit haben. Es ist uns bekannt, dass Freiheit das Potential zu Missbrauch enthält.

Bekanntermaßen sind Regelungen nicht geeignet, Missbrauch von vorneherein zu verhindern. Vielmehr sollten effektive Maßnahmen bereitstehen, erfolgten Missbrauch zu sanktionieren, zu verwarnen, oder solche Piraten von Ämtern oder ggf. aus der Partei zu entfernen.

Man vergleiche dies bitte mit der Netzsperrendebatte. Auch hier sind wir für eine Freiheit des Internets, die grundlose Überwachungen und Verdächtigungen ablehnt. Wird jedoch eine Straftat begangen, sind auch wir dafür, dass diese effektiv verfolgt und sanktioniert wird.

Analog sehe ich das mit unserer Satzung. Auch der Vorstand soll zunächst einmal handlungsfähig und entscheidungsfähig sein. Die Chance, die ein starker Vorstand den Piraten bietet, ist zumindest so groß, das eine grundsätzliche Vorsicht, er könnte diese Macht missbrauchen, dagegen aufgewogen wird. Man berücksichtige bitte auch, dass der Vorstand gemäß Gesetz mit der Führung des Verbandes beauftragt ist, das Gesetz ihm also bereits diese Macht einräumt. Die mangelnde Wahrnehmung der Piraten liegt auch an der Schwäche unserer „Gallionsfiguren“.

Fairness und Korrektheit

Keine Regelungen mit Hintergedanken. Geregelt werden soll nur genau das, was da steht. Keine Spitzfindigkeiten, keine Winkelzüge, keine kalkulierten Seiteneffekte, der wirkliche Wille soll erforscht werden. Unbeabsichtigte Seiteneffekte sollen unwirksam sein bzw. behoben werden!

Einen kalkulierten oder unabsichtlichen Verstoß gegen Recht wollen wir nicht. Eine Satzung soll von einem Fachanwalt geprüft werden.