Plenarrede zum „Freihandelsabkommen EU – USA: Audiovisuelle Dienste und Kultur“

Am Donnerstag, den 16. Mai 2013, sprach ich zum Tagesordnungspunkt „Freihandelsabkommen EU – USA: Audiovisuelle Dienste und Kultur vor Handelsliberalisierung schützen! Bundesregierung ist in der Pflicht grundlegende Länderinteressen zu berücksichtigen!“ Kurz gesagt geht es darum, dass beim nächsten Freihandelsabkommen zwischen der EU und der USA Kultur und Audiovisuelle Medien (also insbesondere Film und Musik) nicht ausgenommen sein sollen. Bislang war das immer der Fall, und es soll verhindert werden, dass sich die Handeslrestriktionen plötzlich auf Kultur und Medien beziehen können.

Der Ursprüngliche Antrag kam von den Regierungsfraktionen – wir haben einen Änderungsantrag dazu geschrieben, um noch einige Punkte klarer zu formulieren. Erfreulicherweise hat die Mehrheit aus SPD und Grünen mit uns gemeinsam unserem Änderungsantrag zugestimmt – ein schöner Erfolg.

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Besuchertribüne und im Livestream! Audiovisuelle Dienste und die Kultur sind – so viel steht fest – keine normalen Güter. Wir sind uns hier offensichtlich fraktionsübergreifend einig, dass Kultur und Medien ein wirtschaftlicher, ganz besonders aber auch ein ideeller Wert zukommt. Beides gilt es zu schützen. Schließlich hat die Bundesrepublik Deutschland das UNESCO-Abkommen zur kulturellen Vielfalt unterzeichnet.

Damit hat sich Deutschland einerseits verpflichtet – ich zitiere – „die besondere Natur von kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von Identität, Werten und Sinn anzuerkennen“. Gleichzeitig bekräftigt dieses UNESCO-Abkommen das „souveräne Recht der Staaten …, die Politik und die Maßnahmen bereitzuhalten bzw. beizubehalten, zu beschließen und umzusetzen, die sie für den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in ihrem Hoheitsgebiet für angemessen erachten.“

Konkret heißt das, dass jeder Staat das Recht hat, die Art von Kulturpolitik zu machen, die er für den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt für angemessen hält. Nun soll zwischen der EU und den USA ein Freihandelsabkommen ausgehandelt werden, in dem allem Anschein nach der Kultur- und Medienbereich nicht von vornherein ausgeklammert ist. Bei vergangenen Freihandelsabkommen wurde der Kultur- und Medienbereich explizit ausgenommen.

In Deutschland ist Kulturpolitik jedoch Sache der Länder. Nach dem eben von mir zitierten UNESCO-Abkommen hat NRW also nicht nur das Recht, sondern sogar die ausdrückliche Pflicht, sich einzumischen, wenn auf europäischer Ebene ein solches Freihandelsabkommen ausgehandelt wird, das den Kultur- und Medienbereich betrifft.

Wir dürfen unsere Handlungsfähigkeit auf Landesebene nicht durch solche EU-Aktionen beschneiden lassen – dies umso mehr, als es um Themen wie beispielsweise die Filmförderung geht, die auch hier im Landtag diskutiert werden.

Die deutsche und die europäische Kultur- und Kreativbranche ist darauf angewiesen, dass auch in Zukunft hier auf Länderebene souverän über Fragen der Kultur- und Medienpolitik bestimmt werden kann. Deswegen unterstützen wir als Piratenfraktion die Forderungen des Antrags von SPD und Grünen in vollem Umfang, und ich bitte meine Fraktion um Zustimmung für diesen Antrag.

Meine Damen und Herren, wir sollten aber, wenn wir uns hier schon mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen, auf ein weiteres grundsätzliches Problem zu sprechen kommen, das es bei solchen Verhandlungen auf europäischer Ebene gibt, nämlich auf den Mangel an Transparenz und öffentlicher Beteiligung.

Bei diesem Freihandelsabkommen geht es um weitreichende Verpflichtungen gegenüber Drittstaaten, die jeden Bürger Europas direkt betreffen werden. Die Europäische Kommission verhandelt aber im Namen der Mitgliedstaaten hinter verschlossenen Türen und legt am Ende den Parlamenten einen fertigen Vertragstext nach dem Motto „Friss oder stirb“ vor. Das stellt demokratische Prozesse auf den Kopf.

Es ist nicht hinzunehmen, dass finanzkräftige Lobbygruppen über den Stand der Verhandlungen stets gut im Bilde sind und ihren Einfluss geltend machen können, dass aber weder die Zivilgesellschaft noch die meisten Parlamentarier wissen, was genau gerade wo verhandelt wird und wer verhandelt.

Das ist europäische Hinterzimmerpolitik, wie wir sie schon von ACTA kennen, eine Politik an den Parlamenten und Bürgern vorbei. Deswegen fordern wir Piraten in unserem Entschließungsantrag volle Transparenz bei den Verhandlungen über dieses Abkommen. Ein wichtiger Schritt hin zu dieser Transparenz ist die Offenlegung aller Protokolle dieser Verhandlungen.

Darüber hinaus möchten wir erreichen, dass alle relevanten gesellschaftlichen Akteure bei den Vorbereitungen und später bei den Verhandlungen selbst so weit wie möglich informiert und beteiligt werden. Dazu gehören zum einen die demokratisch legitimierten Vertreter der Menschen in diesem Land – also wir alle hier in diesem Parlament – und zum anderen und besonders die einschlägigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber selbstverständlich auch die Bürger selbst.

Wir Piraten fordern transparente und nachvollziehbare Verhandlungen, die Raum für eine öffentliche Debatte lassen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit schon während der Verhandlungen ermöglichen. Das ist im Sinne des Interesses der Zivilgesellschaft und der parlamentarischen Demokratie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Daher bitte ich Sie: Nehmen Sie unseren Entschließungsantrag an. – Herzlichen Dank.

Plenarrede zu “Netzneutralität gesetzlich verankern, Drosselung von Netzzugängen verhindern”

Am Donnerstag, den 16. Mai 2013, sprach ich darüber, dass die Netzneutralität gesetzlich verankert und die Drosselung von Netzzugängen verhindert werden muss. Hierzu haben wir einen Antrag eingereicht, und die Regierungsfraktionen haben einen eigenen Antrag eingereicht, der uns aber nicht weit genug geht – daher haben wir dazu wiederrum einen Änderungsantrag eingereicht. Alle diese Anträge wurden in einer gemeinsamen Debatte behandelt, und in die Ausschüsse überwiesen.

Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:


Schwerd: „Das heutige freie, offene und gleichberechtigte Internet wird von den Drosselungsplänen der Telekom akut bedroht.“

Die Piratenfraktion im Landtag NRW unterstützt die heutige Demonstration gegen die Drosselpläne der Deutschen Telekom AG vor der Lanxess Arena in Köln. Piratenpartei, Chaos Computer Club, der Arbeitskreis „Vorrat“ und die Aktivistengruppe Anonymus sowie viele weitere Organisationen initiierten die Demo anlässlich der Telekom-Hauptversammlung.

Auf www.change.org wurden 185.000 Unterschriften für eine Petition gesammelt, die sich gegen das Vorhaben der Telekomspitze richtet. Heute besteht auf der Hauptver-sammlung die Möglichkeit, dass die Aktionäre sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst werden und den Telekom-Vorstand zum Umlenken bewegen.

Die Telekom-Pläne Volumentarife einzuführen, bei denen bestimmte Dienstleistungen (z. B. Produkte wie Spotify, Entertain) nicht angerechnet werden, sind der Anfang vom Ende der Netzneutralität, sagt Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion: „Zugang zum Netz und die Gleichstellung aller Datenpakete ist eine Frage der Teilhabegerechtigkeit. Die Nutzung des Internets darf nicht vom Einkommen der Bürger abhängig sein. Bisher ist die Chance auf Innovationen bei Internet-Inhalten, Diensten und Anwendungen deshalb so groß, weil alle User solche Innovationen entwickeln konnten.“

Die Piraten im Landtag NRW haben einen entsprechenden politischen Antrag verfasst, der parallel zur Demo heute im Landtag NRW behandelt und in die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen wurde. Schwerd: „Die Drosselung zerstört den freien Wettbewerb im Internet, würgt Innovationen ab und benachteiligt Internetnutzer. Durch das Quasi-Monopol der Telekom bei der Netzinfrastruktur und als ehemaliges Staatsunternehmen gewinnen die Drosselungspläne besonderes Gewicht. Wir brauchen sofort eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Netzneutralität. Die Freiheit des Internets steht auf dem Spiel. Deswegen fordern wir, die Netzneutralität fest in der Verfassung zu verankern.“
Hintergrundinfos zur Demo
Lanxess Arena, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln / Deutz, 16.05.13 / 16.00 Uhr

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrtes Publikum! Liebe Netzbürger! Einen besonderen Gruß möchte ich an die Drosselkom-Demonstranten vor der Telekom-Hauptversammlung richten, die uns in diesem Moment zuschauen, die die Kölner Piraten angemeldet haben.

Achtung!! Achtung!! Es steht nichts weniger als die Freiheit im Internet auf dem Spiel …

Die Freiheit des Internets steht auf dem Spiel. Ein ehemaliger Staatskonzern und aktueller Quasi-Monopolist der Netzinfrastruktur hat sich daran gemacht, das freie, offene und gleichberechtigte Internet, so wie wir das heute kennen, schlichtweg abzuschaffen.

Die gesamte Problematik der Telekom-Drossel lässt sich unter dem Begriff Netzneutralität zusammenfassen. Netzneutralität ist das zentrale Prinzip, nachdem das Internet bislang funktioniert. Alle Datenpakete im Internet sollen gleich behandelt werden.

Das hört sich jetzt nicht so problematisch an? Ich möchte deshalb gern veranschaulichen, was passiert, wenn dieses Prinzip verletzt wird.

Übrigens: Danke an Herrn Vogt für den Vergleich mit der Autobahn. Ich meine, mich dunkel zu erinnern, das in einem Blog eines Fraktionskollegen schon gelesen zu haben. Na ja, ab 1. August kostet es dank des Leistungsschutzrechtes Geld.

Zurück zu dem Beispiel: Stellen Sie sich vor, Ihr Stromversorger schließt einen Vertrag mit RTL II ab. Sie können diesen Sender solange sehen, wie Sie wollen, aber wenn Sie andere Programme sehen wollen oder das öffentlich-rechtliche Programm, dann wird Ihrem TV-Gerät nach 30 Stunden der Strom abgedreht.

Ihr Stromversorger macht den anderen Sendern großzügig ein Angebot, dass diese nicht ablehnen können. Durch Zahlung eines Schutzgeldes können Sie sich ebenfalls von dieser Sperre befreien.

Das klingt absurd? – Genau das sind aber die Pläne der Deutschen Telekom.

Nach dem Verbrauch eines Inklusivvolumens soll der Netzzugang so weit gedrosselt werden, dass er quasi unbenutzbar wird. Denn da sind ganz wesentliche Dienste der Echtzeitkommunikation, des Videos und des Audio Screenings nicht mehr aufrufbar. Selbst das normale Surfen ist so langsam, dass der Seitenaufbau Minuten in Anspruch nimmt. Damit ist der Netzzugang funktional kaputt.

Das Entscheidende ist: Die Telekom möchte bestimmte Dienste von dieser Drosselung ausnehmen, etwa den firmeneigenen TV-Dienst „Entertain“. Wettbewerber schauen in die Röhre, oder sie sind so genannte Partner, haben also Lösegeld an die Telekom gezahlt. Dann sind sie ebenfalls von dieser Drosselung ausgenommen. Die Folgen sind verheerend: Kleine innovative Anbieter, nichtkommerzielle Projekte und private Webseiten haben das Nachsehen und fallen unter die Drosselung.

Finanziell starke Konzerne können sich von dieser Drosselung freikaufen. Das ist der Einstieg in das Zwei-Klassen-Internet. Google, YouTube und Bild online: immer zu empfangen. Abgeordnetenwatch, netzpolitik.org, der Pottblog oder vielleicht auch einfach die Webseite Ihrer Partei bleiben außen vor.

Die Bevorzugung von Diensten kann aber nur mit der Deep Packet Inspection stattfinden. Und das ist ein eklatanter Bruch des Fernmeldegeheimnisses, meine Damen und Herren. Blicken Sie bitte in § 88 Telekommunikationsgesetz.

Zusätzlich plant die Telekom, ihren Kunden einen Aufpreis von 20 € dafür abzunehmen, einen ungedrosselten Zugang zu bekommen. Das ist keine Lösung des Problems, sondern doppelte Abzocke. Zuerst verkauft man den Privatkunden ein Produkt, das faktisch defekt ist, und kassiert gleichzeitig von denjenigen Diensten ab, die sich von dieser Drosselung freikaufen wollen. Dann verlangt man auch noch einen Aufpreis von den Privatkunden, die ein unzensiertes Internet haben wollen. Das ist ungeheuerlich.

Das Argument der Telekom, die Drosselung sei nötig, um den von sogenannten Vielnutzern verursachten Traffic zu bewältigen, ist falsch und vorgeschoben. Tatsächlich sind Backbone-Kapazitäten immer noch im Überfluss vorhanden und machen für die gesamten kalkulierten Kosten eines Internetzugangs nur wenige Cent aus. Es handelt sich vielmehr um den Versuch der Telekom-Chefetage, Netzbürger, also die Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt im Netz haben, als „Vielnutzer“ gegenüber den vermeintlichen „Normalnutzern“ auszuspielen. Das stellt eine öffentliche Diskriminierung dar. Die Spaltung zwischen Digital Natives und Besuchern im Internet wird so von der falschen Seite her geschlossen.

Wir Piraten und die Regierungsfraktionen sind uns einig, dass Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben werden muss. Unser Antrag geht jedoch noch über den von Rot-Grün hinaus. Wir haben erstens eine Reihe von technischen Anforderungen formuliert, um eine gesetzliche Festlegung der Netzneutralität bürgerfreundlich und effektiv zu gestalten. Zweitens wollen wir das Recht auf netzneutralen Internetzugang in der Verfassung verankern.

Wir hoffen, unsere Änderungsvorschläge finden Ihre Zustimmung. Es geht um viel: Die Freiheit des Internets steht auf dem Spiel. Für ein echtes Netz! – Herzlichen Dank.

#Achtung!! Piraten protestieren im Plenum gegen Panikminister Jäger

Protestaktion | Foto Tobias M. Eckrich
Foto: Tobias M. Eckrich, Lizenz: CC-BY-NC-SA

Nachdem das NRW-Innenministerium vor der Abstimmung zur Bestandsdatenauskunft im Bundesrat ein Papier mit Warnhinweisen veröffentlicht hat, haben die Piraten im Landtag NRW protestiert: Die Abgeordneten haben während der Plenarsitzung Plakate ausgerollt, die die Aufschrift „Achtung!!“ trugen.

Das interne Papier des Ministeriums sollte mit aufgebauschten Schreckensszenarien die Bundesratsmitglieder beeinflussen: In mehreren frei erfundenen Horrorszenarien schildert das Ministerium, was passieren könnte, wenn das Gesetz blockiert werden würde. Alle enthaltenen völlig überzogenen Beispiele von Terroristen, über Islamisten bis hin zur Kinderpornographie wurden jeweils mit dem Hinweis „Achtung!!“ eingeleitet.

„Wir fordern Innenminister Jäger auf, seine Beweggründe für diese gezielten Falschinformationen und völlig sinnfreien Beispiele näher zu erläutern. Laut Medienberichten soll er sich bereits für das interne Papier entschuldigt haben – Teile seien „unglücklich“ formuliert worden, heißt es. Um ihm die Möglichkeit zu geben, dies den NRW-Parlamentariern zu erklären, hatten wir eine Änderung der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung beantragt“, sagt Joachim Paul, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar und traurig, dass die anderen Fraktionen den Antrag zur Änderung der Tagesordnung nicht angenommen haben. Wenn Tempolimit-Wahlkampf wichtiger ist, als die Auseinandersetzung mit einer Politik, die auf falscher Panikmache beruht, ist diesem Landtag als Kontrollinstrument der Landesregierung nicht mehr zu helfen.“

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion für Privatsphäre und Datenschutz, ergänzt: „Aus Protest haben wir mit unseren Mitteln auf die unsachgemäße Polemik von Herrn Jäger aufmerksam gemacht. Plakate mit der Aufschrift „Achtung!!“, zahlreiche Hinweise in den heutigen Reden, unzählige Tweets und Videobotschaften – unsere Aussagen erreichen schon die Bürger, auch ohne Debatte im Plenum! Ein polemischer Innenminister muss genauso gestoppt werden, wie die Neureglungen zur Bestandsdatenauskunft. Eine entsprechende Verfassungsklage von zahlreichen Piraten ist in Vorbereitung.“

(PM der Piratenfraktion)

Plenarrede zur „Causa Klausner“

Am Freitag, den 26. April 2013, sprach ich zu der aktuellen Unterrichtung der Landesregierung zu den sogenannten „Klausner-Verträgen“, ein Vorgang, der zum Himmel stinkt. Im Jahre 2007 schloss die damalige Landesregierung Verträge zu Lieferung von Holz, die schon damals als unerfüllbar eingeschätzt wurden – nun fällt dem Land ein dreistelliger Millionenbetrag als Schadenersatz auf die Füße. Aber seht selbst:

Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

Der Fall Klausner – Verhalten der Landesregierung war „kriminell dämlich“
„Die Causa Klausner stinkt gewaltig“, bilanziert Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, die heutige Debatte im Landtag über die Rahmenverkaufsverträge des Landes NRW mit dem österreichischen Holzverarbeitungsbetrieb Klausner aus dem Jahr 2007.

Der damalige CDU-Landwirtschaftsminister Uhlenberg hatte der Klausner GmbH Holzlieferungen bis ins Jahr 2014 zugesagt, die das Land in der zugesicherten Größenordnung jedoch zu keinem Zeitpunkt erfüllen konnte. Der Gegenwert des Vertrags wird auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. „Dieser Vertrag war jedoch nicht nur unerfüllbar, sondern garantierte noch dazu einem einzelnen Unternehmen ohne Sitz in NRW das Monopol auf Staatsholz – ansässige Unternehmen gingen hingegen leer aus“, erklärt Schwerd.

Nach bisherigen Erkenntnissen war der Vertrag 2007 vom damaligen Leiter der Forstverwaltung im Umweltministerium ohne Ausschreibung vergeben worden. „Wer glaubt, dass ein Vertrag mit Lieferungszusagen vom Land im Wert von einer halben Milliarde Euro in einem Rechtsstaat wie Deutschland selbstverständlich in einem transparenten Vergabeverfahren ausgeschrieben werde, wird hier eines besseren belehrt”, so Schwerd

Im Jahr 2009 versuchte die Landesregierung per mündlicher Kündigung aus dem Vertrag auszusteigen. Die Firma Klausner ließ inzwischen gerichtlich feststellen, dass keine gültige Kündigung vorlag. Schwerd: „Jeder, der einen Telefonanschluss kündigen will, weiß, dass er besser ein Einschreiben schickt. Die Landesregierung wusste das offenbar nicht. Das Verhalten der Landesregierung, eine mündliche Kündigung nicht schriftlich zu dokumentieren, ist dermaßen amateurhaft, dass es einem die Sprache verschlägt!“

Klausner hat inzwischen Schadenersatzklagen gegen das Land in Höhe von 120 Millionen Euro angestrengt und pocht auf die Einhaltung der Verträge. Schwerd fasst zusammen: „Der Vertrag ist unter dubiosen und intransparenten Umständen entstanden und zeugt in seiner Ausgestaltung von einer fachlichen Inkompetenz, die ihres Gleichen sucht – und das bei einem Gegenwert von rund einer halben Milliarde Euro! Das Zustandekommen dieses Vertrags war entweder kriminell, oder kriminell dämlich.“

Die Piratenfraktion forderte in der Debatte politische Konsequenzen und maximale Transparenz. Besonders die Rolle des ehemaligen Landwirtschaftsministers Uhlenberg muss geklärt werden. Die Abwicklung der Verträge darf nicht zu Lasten des Staatsforstes und der Umwelt gehen.

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

(Begrüßung)

Im Jahr 2007 wurde ein Vertrag zwischen dem Land NRW und einem Holzverarbeitungsbetrieb geschlossen, der das Zeug hat, in die Geschichte einzugehen. Ein Vertrag, der unter dubiosen und intransparenten Umständen entstanden ist und dessen Ausgestaltung von einer fachlichen Inkompetenz zeugt, die ihres Gleichen sucht. Ein Vertrag, den das Land teuer bezahlen wird: Entschädigungsforderungen in Höhe von 120 Millionen Euro stehen im Raum. Und ich möchte gleich zu Beginn sehr deutlich sagen: Wie dieser Vertrag zustande gekommen ist – das kann ich mir als nur als entweder kriminell, oder kriminell dämlich erklären!

Zu Beginn des Jahres 2007 hatte der Orkan „Kyrill“ unvorstellbare Schäden im Baumbestand in NRW verursacht. Hunderttausende umgeknickte Bäume lagen herum und wollten einer Bestimmung zugeführt werden. Also schloss ein geschickter Umweltminister von der CDU einen Vertrag mit einem österreichischen Holzverarbeitungsbetrieb, um dieses „Kyrill-Holz“ zu verkaufen. So lautet die Geschichte, die uns die CDU hier verkaufen möchte.

Leider ist dies nicht einmal die halbe Wahrheit. Zwar schloss der damalige Umweltminister Uhlenberg von der CDU nach „Kyrill“ tatsächlich einen Vertrag mit dem Unternehmen Klausner – doch dieser hatte mit dem Orkan nur am Anfang etwas zu tun. Denn der Vertrag sieht vor, dass das Land bis 2014 jährlich 500.000 Festmeter Frischholz an das Unternehmen liefern muss. Die Betonung liegt auf „frisch“. In dem Vertrag geht es eben nicht um die Kyrill-Bestände! Der Wert dieses Deals: Eine gute halbe Milliarde Euro.

500.000 Festmeter – das ist ein halbes Empire State Building, angefüllt mit massivem Holz. Jedes Jahr. So viel Holz hat das Land der Firma Klausner per Vertrag zugesichert. Pro Jahr. Das Problem ist nur: So viel Holz kann das Land NRW aus dem Staatswald gar nicht liefern – wenn es richtig gut läuft, weniger als die Hälfte. Und das ist nicht erst seit heute bekannt, sondern war es auch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Es wird jedoch noch seltsamer. Die behördliche Zuständigkeit für das Holzgeschäft war erst kurz vor Vertragsschluss vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf die Landesforstverwaltung im Ministerium für Landwirtschaft übertragen worden. Wer glaubt, dass ein Vertrag mit Lieferungszusagen vom Land im Wert von einer halben Milliarde Euro in einem Rechtsstaat wie Deutschland selbstverständlich in einem transparenten Vergabeverfahren ausgeschrieben werde, wird hier eines besseren belehrt!

Stattdessen, so konstatiert ein Gutachten von Prof. Dr. Andreas Schulte aus dem Jahr 2008, hat der Leiter der Landesforstverwaltung im Ministerium für Landwirtschaft den Vertrag „freihändig“ vergeben, also ohne erkennbaren Wettbewerb und ohne transparentes Vergabeverfahren. Nach allem was wir heute wissen, hat noch nicht einmal der damalige Landwirtschaftsminister Uhlenberg diesen Vertrag unterzeichnet.

Es ist mir unbegreiflich, wie der damalige Leiter der Landesforstverwaltung, unter noch nicht geklärten Umständen, diese schriftlichen Zusagen mit von ihm ausgewählten Firmen machen konnte. Wurde dieser Vertrag im expliziten Wissen des damaligen Ministers Uhlenberg geschlossen? Und warum hat er dann nicht selbst unterschrieben? Wir Piraten fordern hier politische Aufklärung!

Staatliches Handeln bedarf immer der Kontrolle der Öffentlichkeit und des Parlaments, das sieht man hier wieder besonders deutlich. Es ist ein Skandal, dass ein Beamter des Ministeriums einen Vertrag im Gegenwert von 500 Millionen Euro unterzeichnen kann, ohne dass es zu einem transparenten Vergabeverfahren kommt. Und darum ist die Forderung nach Transparenz nicht nur eine politische Mode, wie das Herr Schlemmer gestern formulierte, sondern unabdingbar für das Funktionieren der Demokratie und im Kampf gegen Inkompetenz und Korruption!

Die Geschichte dieses unsäglichen Vertrags ist jedoch noch nicht zu Ende. Der erste Fehler der damaligen schwarz-gelben Landesregierung war es, den Vertrag abzuschließen. Denn der war nicht nur unerfüllbar, sondern garantierte noch dazu einem einzelnen Unternehmen ohne Sitz in NRW das Monopol auf Staatsholz – ansässige Unternehmen gingen leer aus. Doch die Landesregierung machte einen weiteren kapitalen Fehler:

Im Jahr 2009 nahm die Firma Klausner kein Holz des Landes mehr an, weil der Holzpreis zwischenzeitlich so stark gefallen war, dass sich nicht einmal mehr das Sägen gelohnt hätte.

Dies wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen, aus dem Vertrag auszusteigen. Und was tat die Landesregierung? Sie „kündigte“ den Vertrag. Aber – jetzt halten Sie sich fest – das tat sie, so berichtet man, nur mündlich. Jeder, der einen Telefonanschluss kündigen will, weiß, dass er besser ein Einschreiben schickt. Die Landesregierung wusste das offenbar nicht. Und die Firma Klausner? Die will nichts von einer Kündigung wissen – und das OLG Hamm hat Klausner Recht gegeben. Das Land ist weiterhin an die Verträge gebunden.

Das Verhalten der Landesregierung, eine mündliche Kündigung nicht schriftlich zu dokumentieren, ist dermaßen amateurhaft, dass es einem die Sprache verschlägt.
Diese doppelte Unfähigkeit – erst der katastrophale Vertragsinhalt, dann die vergeigte Kündigung – wirkt so unwahrscheinlich, dass ich mich frage, ob am Ende nicht vielleicht doch Absicht hinter der ganzen Sache steckte? Ich selbst kann mir das nur mit drei Begründungen erklären: 1) himmelschreiende, unfassbare Inkompetenz, 2) Korruption, oder 3) beides zugleich.

Ein erster Schritt zur Aufklärung würde darin bestehen, die Verträge mit der Klausner GmbH endlich offenzulegen. Bisher weigert sich der jetzige Umweltminister Remmel jedoch. Erstaunlich, dabei hatte er selbst im Jahr 2008, als er noch in der Opposition saß, die Offenlegung der Verträge gefordert! Herr Remmel, was ist da los? Warum sorgen Sie nicht für die Klarheit, die Sie selbst vor wenigen Jahren noch gefordert haben?

Eines wissen wir schon jetzt: Diese ganze „Causa Klausner“ stinkt gewaltig. Sie stinkt zum Himmel. Und sie ist noch lange nicht vorüber. Denn die eigentlichen Kosten kommen jetzt erst auf das Land zu: Die Firma Klausner fordert Schadenersatz und beharrt auf Erfüllung der Verträge. Das ist ihr gutes Recht. Aber das Land wird dies einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.

Wichtig ist, dass jetzt Konsequenzen folgen. Wir brauchen hier maximale Transparenz! Zugleich müssen sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zur Kündigung oder zur Abwicklung des Vertrags ausgelotet werden. Und wir müssen Regeln finden, die verhindern, dass sich solche Vorfälle wiederholen – dazu müssen sie mit Sanktionen bedroht sein!

Vor allem aber muss für diesen Vertrag mit der Firma Klausner von politischer Seite Verantwortung übernommen werden – und zwar zuallererst von der CDU und ihrem ehemaligen Landwirtschaftsminister Uhlenberg!

Herzlichen Dank.

Plenarrede „IHK-Geschäftsführergehälter offenlegen“

Am Donnerstag, den 25. April 2013 wurde unser Antrag „Industrie- und Handelskammern in NRW: Geschäftsführergehälter offenlegen“ debattiert. Obgleich sich einige Grüne selbst auf ihren Webseiten schon für eine Veröffentlichungspflicht der Gehälter von IHK-Vorständen ausgesprochen haben, wurde unser Antrag mit den Stimmen der Grünen, sowie von SPD, FDP und CDU abgelehnt. Die Regierungsfraktionen nahmen stattdessen mit ihrer Mehrheit eine windelweiche Entschließung an.

Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

IHK: Keine Transparenz im Mittelstand
Wir haben heute im Plenum gefordert, die Gehälter der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammern (IHK) offenzulegen. Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Die IHK handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Und wer, wie die IHK, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Mittel herstellen. Mitglieder sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht. Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist daher nur konsequent und ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.

Dass sich die meisten NRW-Politiker gegen diesen Antrag ausgesprochen haben, zeigt nur wieder einmal deutlich, dass sie den Wunsch nach mehr Transparenz nicht ernst meinen. Dies zeigt auch deutlich der wachsweiche rot-grüne Entschließungsantrag, in dem beide Fraktionen auf einen ‚Dialogprozess‘ verweisen, der allerdings weit entfernt von einer Verpflichtung ist und ausschließlich auf ‚Good will‘ setzt. Die IHK haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher wäre jetzt Handeln notwendig.“

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

(Begrüßung)

In Nordrhein-Westfalen existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts, Ausdruck der Selbstverwaltung der Wirtschaft und zählen zur mittelbaren Staatsverwaltung. Mitglieder der IHK’n sind die Unternehmen und Gewerbetreibenden dieses Landes. Laut Bundesgesetz haben die IHK´n die Aufgabe, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen.

Die IHK´n sind ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen Lebens in NRW. Im Bereich der Berufsausbildung etwa leisten sie seit Jahren gute Arbeit.

Die Mitgliedschaft in einer IHK ist aber nicht freiwillig. Wer ein Unternehmen oder ein Gewerbe betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, Mitglied zu werden. Dann werden Mitgliedsbeiträge fällig. Man könnte es Zwangsbeiträge nennen.

Wenn die Unternehmen und Gewerbetreibenden gezwungen sind, Beiträge an die IHKs zu zahlen, dann haben sie auch ein Recht zu erfahren, was mit ihren Beiträgen geschieht. Und genau darum geht es in unserem Antrag.

Die IHK´n handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet.

Und wer, wie die IHK´n, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Gelder herstellen. Oder, wie es die Kollegin Schneckenburger auf ihrer Homepage formuliert: „Die Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammern sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht.“ Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.

Diese Forderung ist weder neu noch ungewöhnlich: Die meisten Rundfunkanstalten und Krankenkassen veröffentlichen schon heute die individualisierten Gehälter ihrer Geschäftsführungen – und zwar freiwillig. Aber auch gesetzliche Maßnahmen gibt es: Durch das Transparenzgesetz von 2009 müssen in NRW Sparkassen, öffentlich-rechtliche Unternehmen und Landesbetriebe die Vergütungen für jedes Mitglied ihrer Geschäftsführungen und Vorstände veröffentlichen.

Nur die IHK´n sind von dem Gesetz nicht betroffen. Das finden nicht nur wir ungerecht. Ich zitiere aus einem Brief von Sylvia Löhrmann an den Bundesverband für freie Kammern vom 30.04.2010, der öffentlich einsehbar im Internet steht. Dort heißt es:

„Im Zuge des nordrhein-westfälischen Transparenzgesetzes hat der Landesgesetzgeber zum Beispiel für kommunale Unternehmen und Sparkassen eine Veröffentlichungspflicht bezüglich der Vorstandsgehälter normiert. Aus diesem Grund ist nicht einzusehen, warum die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Geschäftsführer nicht ebenfalls einer solchen Veröffentlichungsvorschrift unterliegen sollten.“

Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Da die IHK´n als mittelbare Landesbehörden fungieren, ist die Landesregierung hier in der Pflicht einzugreifen.

Die Fraktionen der SPD und Grünen haben einen wachsweichen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem sie auf einen Dialogprozess verweisen, in dem sie auf einen guten Ausgang hoffen. Es ist aber zu erwarten, dass dies zu nichts führt: Die IHK’n haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher ist jetzt Handeln notwendig.

Welche inhaltlichen Argumente sprächen gegen die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK? Die IHK´n selber bemühen immer wieder vor allem ein Argument – ich zitiere Herrn Mittelstädt von der IHK NRW aus der WAZ vom 27.03.2012: „Einzelgehälter werden nicht veröffentlicht, da es sich wie auch in der freien Wirtschaft um individuelle Einzelverträge handelt.“

Zu diesem Argument zwei Anmerkungen: Zunächst sind die IHK´n eben nicht Teil der freien Wirtschaft – im Gegenteil: Ihre Einnahmen kommen aus gesetzlichen Zwangsbeiträgen. Die Landesregierung selbst hat dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 823 vom 18.02.2013 so formuliert: „Die Kammern fallen nicht unter den Unternehmensbegriff, da es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften mit einem gesetzlichen Auftrag handelt.“

Zum anderen: Zwar kann es sein, dass die IHK´n die Verträge mit ihren Geschäftsführern unter einer Geheimhaltungsprämisse geschlossen haben. Nun – dann müssen die IHKs neue Verträge schließen, sobald es eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht gibt. Hierfür kann man angemessene Übergangsfristen definieren.

Lassen sie mich zum Schluss kommen:

Es spricht viel für die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK´n: Es ist erstens legitim zu fordern, dass die Verwendung öffentlicher Mittel transparent gemacht wird. Zweitens sind andere öffentliche Unternehmen bereits zur Offenlegung ihrer Geschäftsführergehälter verpflichtet. Es ist aus unserer Sicht nicht plausibel erklärbar, warum gerade die IHK‘n hier eine Ausnahme darstellen sollten.

Herzlichen Dank.

Themenübersicht 16. Wirtschaftsausschuss

Hallo liebe Leute,

folgende Themen werden im Wirtschaftsausschuss am 08.Mai 2013 im Landtag behandelt:

1) Umsetzungsstand Landestourismus-Strategie

  • Bericht der Landesregierung und Tourismus NRW e.V.

2) Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksich-tigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbar-keit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabege-setzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nord-rhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW)

 

3) Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich

4) Unser Land braucht Entwicklung – Anforderungen an die Novelle der Landes-planung

5) Teilplan großflächiger Einzelhandel

  • Vorlage wird erwartet

6) Mit mehr Marktwirtschaft die Energiewende aktiv gestalten – Verantwortung für den Energie- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen übernehmen

7)Situation bei der Adam Opel AG

  • Bericht der Landesregierung

8) Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich, sie findet am Mittwoch, den 08.Mai 2013 ab 10:00 Uhr in Raum E1-D05 statt.

Über Feedback / Input freue ich mich.

#Leistungsschutzrecht im Landtag: Die ganze Debatte

Wer noch irgendeine Hoffnung in den Parlamentarismus legt, wie ihn die „Altparteien“ betreiben, der möge sich bitte die Debatte zum Leistungsschutzrechtsgesetz ansehen. Da ging es um einen Antrag, sich gegen das Verhalten der Landesregierung zum Bundesrats-Abstimmung des Leistungsschutzrechts auszusprechen, den wir eingereicht haben, nachdem uns die Landesregierung mit unserem Grundantrag über den Tisch gezogen hatte. Ich habe dazu Klartext geredet – sogar von Seiten mancher Abgeordneten der Grünen und der SPD kam unter der Hand Zustimmung.

Dass CDU und FDP pro Leistungsschutzrecht sprechen war zu erwarten, offenbarten sie jedoch ihre Ahnungslosigkeit zum Thema. Die Verrenkungen, die die Sprecher von SPD und den Grünen machen mussten, eine Entscheidung zu verteidigen, die sie selbst nicht mittragen, sind definitiv sehenswert. Alexander Vogt von der SPD musste sichtlich selbst lachen angesichts der Absurdität seiner Argumente – Matthi Bolte war sein körperiches Unwohlsein wegen der Ablenkungsmanöver in seiner Rede anzusehen. Frau Ministerin Schwall-Düren las hölzern vom Blatt ab – sie fühlte sich offensichtlich ebenfalls nicht wohl in ihrer Haut.

Wenn Ihr die halbe Stunde Zeit erübrigen könnt, tut das, es ist sehenswert.

Interessant ist auch das Abstimmungsverhalten. SPD und Grüne haben Einzelabstimmung der Beschlusspunkte beantragt. So kam es, dass unser Antrag in Teilen angenommen wurde (in seiner Gänze dann aber wieder abgelehnt).

Die drei Beschlussaussagen lauteten:

– Der Landtag lehnt das Leitungsschutzrecht für Presseverlage ab

wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen;

– Der Landtag kritisiert das Verhalten der Landesregierung in der 908. Sitzung des Bundesrats am 22. März 2013, bei der sie ein handwerklich mangelhaftes und unnützes Gesetz, das schädlich für die Meinungs- und Informationsfreiheit ist, entgegen der eigenen Überzeugungen durchgewunken hat. Die Landesregierung beschädigt mit ihrem Verhalten nicht nur ihre eigene politische Glaubwürdigkeit, sondern auch die Position der Abgeordneten des Landtags NRW

wurde abgelehnt, SPD, CDU, GRÜNE und FDP stimmten geschlossen dagegen;

– Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Zukunft Absichtserklärungen und tatsächliches Handeln miteinander in Einklang zu bringen, zu den eigenen Überzeugungen zu stehen und diese in politisches Handeln umzusetzen

wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Mehrheit von SPD und GRÜNEN. Neben uns Piraten stimmten auch CDU und FDP für diesen Punkt. Man könnte sagen, die Regierungsfraktionen haben ihrer Regierung einen Freifahrtsschein ausgestellt, in Zukunft die eigenen Überzeugungen vernachlässigen zu können, sowie die eigenen Absichtserklärungen dann im Handeln zu missachten.

Der Gesamtantrag wurde dann allerdings wieder abgelehnt, mit den Stimmen aller Fraktionen ausser den Piraten.

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