Causa Klausner weiter ungeklärt

wood-336547_640Das Landgericht Münster hat am Donnerstag entschieden, den zwischen dem Land und der Firma Klausner geschlossene Vertrag dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. In dem Vertrag verpflichtete sich das Land, zwischen 2007 und 2014 jährlich 500.000 Kubikmeter frisches Holz an den österreichischen Holzverarbeiter zu liefen.

Die Rechtslage ist weiter ungeklärt. Altlasten aus der Zeit der Regierung Rüttgers erschweren die Aufklärung zusätzlich. Dabei drängt sich die Frage auf, ob diese auf grenzenlose Inkompetenz, auf Korruption oder gleich auf beides zurückzuführen sind. Die Umstände der freihändigen Vertragsvergabe sind bis heute mysteriös.

Auch die jetzige Landesregierung hat wenig unternommen, die zahlreichen Fragen, Ungereimtheiten und Versäumnisse in der Causa Klausner aufzuklären. Es hätte noch 2009 die Möglichkeit bestanden, den Vertrag zu kündigen, was jedoch seitens des dafür zuständigen Ministeriums nur mündlich geschehen sein soll. Aber jedes Schulkind weiß, dass eine Kündigung nachweishalber schriftlich ausgesprochen werden sollte.

Bei der Causa Klausner tut sich ein Sumpf von Altlasten auf. Die Kosten drohen weiterhin, die klamme Haushaltslage in NRW zu verschärfen. Bereits jetzt sind dem Land durch die Rechtsstreitigkeiten mit dem Unternehmen beträchtliche Kosten entstanden. Schließlich bleibt weiter die Frage offen, welche Konsequenzen die Landesregierung aus den Ungereimtheiten im Fall Klausner zu ziehen beabsichtigt. Der Sumpf ist noch lange nicht trocken gelegt.

Zur Causa Klausner habe ich vor über einem Jahr im Plenum bereits mal geredet. Die Rede könnt ihr hier nachlesen und nachsehen:
http://www.daniel-schwerd.de/plenarrede-zur-causa-klausner/

Und zur Berichterstattung findet ihr eine Reihe von Artikeln und Fernsehbeiträgen im Pressespiegel.

Landesregierung und die Geheimdienste: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.

selfie-413162_640Der Spiegel berichtet, dass die Geheimdienste NSA und GCHQ im Rahmen des Spionageprogramms „Treasure Map“ Zugriff auf das Netz der Deutschen Telekom und der im Kölner Raum tätige Firma Netcologne haben. Vor einigen Wochen bereits wurde bekannt, dass auch die Satelliten-Kommunikationsanbieter Stellar und Cetel in Nordrhein-Westfalen Ziel von Geheimdienstangriffen waren. Beide Informationen stammen aus Unterlagen des US-Geheimdienstenthüllers Edward Snowden.

Im Rahmen einer „aktuellen Viertelstunde“ haben wir das Thema heute im Innenausschuss des Landtages besprochen, und Fragen an das Innenminísterium gestellt.

Nicht allzu viel kam dabei rum, sinngemäß: Wir wissen nichts, von dieser Angelegenheit haben wir erst durch die Presse erfahren, wir haben keine gesicherten Erkenntnisse, es ist Bundesangelegenheit. Solange Unternehmen nicht zu den Behörden kommen, könne man nichts tun, einen Anfangsverdacht auf weitere Einbrüche sähe man nicht. Eine absolute Sicherheit gegen Hacker gibt’s nicht, ein Angriff auf die Kommunikation der Kölner Polizei sei unwahrscheinlich.

Haarsträubend, wie die Landesregierung und die Landesbehörden den Kopf in den Sand stecken. Es drängt sich die Frage auf, ob Cyber-Kompetenzzentrum und NRW-Verfassungsschutz nicht als vertrauenswürdige und seriöse Partner für NRW-Unternehmen wahrgenommen werden. Vollkommen unverständlich ist, dass man immer noch keinen Anfangsverdacht für weitere Einbrüche in Nordrhein-Westfalens Unternehmen, bzw. für Spionage gegen Bürger unseres Landes sieht.

Dazu haben wir jetzt eine Pressemitteilung rausgegeben:
http://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/09/online-einbruche-ignoranz-des-themas-kennt-keine-grenzen/

Auch die Piraten im Kölner Rat haben sich bereits diesem Thema angenommen, und unangenehme Fragen nach der Bedeutung für die Stadtverwaltung, die Kölner Polizei und die Bürger gefragt.
http://thomashegenbarth.wordpress.com/2014/09/16/weitergehen-hier-gibts-nichts-zu-sehen/

Ein parlamentarischer Antrag dazu ist auch in Planung, ich halte Euch auf dem Laufenden.

Finanzierung von Frauenhäusern gesetzlich sicherstellen!

KundgebungAm heutigen Donnerstag fand vor dem Landtag NRW eine Kundgebung der „Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser“ zum Thema „Gewaltschutz geht vor – für starke Frauen und Mädchen in NRW “ mit ca. 200 TeilnehmerInnen statt. Hintergrund dieser Kundgebung ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte und von der rot-grünen Landesregierung bereits vor den Wahlen versprochene Landesgesetz zur Frauenhaus-Finanzierung.

Aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD:
„Gewalt gegen Frauen, Frauenhäuser: Wir werden Gewalt an Frauen und Kindern konsequent bekämpfen und Schutz und Hilfe für alle Betroffenen gewährleisten. Eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene ist das Frauenhilfetelefon. Wir werden ressortübergreifend Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Frauen bündeln und Lücken im Hilfesystem schließen.“

 
Aktuell werden Frauenhäuser über Tagessätze in Höhe von 65,00€ finanziert. Diese Kosten werden aber nur für Bezieherinnen von Leistungen nach SGB II übernommen. Hilfsbedürftige Frauen, die keinen Jobcenter-Anspruch haben, wie beispielsweise Studentinnen oder Frauen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus müssen, wenn sie den kompletten Tagessatz nicht selbst finanzieren können, von den jeweiligen Frauenhäusern abgewiesen werden. Andernfalls bleiben die Frauenhäuser derzeit selbst auf den Kosten sitzen.

Joachim_KundgebungDieser Zustand ist aus Sicht der Piratenfraktion im Landtag NRW untragbar. Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Joachim Paul stellte auf der Kundgebung unseren Antrag zur Finanzierung der Frauenhäuser in NRW vor, in dem wir die Landesregierung dazu auffordern, Verantwortung zu übernehmen und die Finanzierung der Frauenhäuser gesetzlich sicherzustellen. Der komplette Antragstext kann hier nachgelesen werden: Antrag zu „Finanzierung von Frauenhäusern nachhaltig sichern“, Drucksache 16/6677 vom 02.09.2014.

Daniel_Koeln2Ich habe schon im Vorfeld mit den OrganisatorInnen der Kundgebung gesprochen und mit VertreterInnen der Frauenhäusern in Köln, Bonn, Jülich und dem Rhein-Erft-Kreis gesprochen. Die VertreterInnen der Kölner Frauenhäuser haben mir die dramatische Situation in Köln beschrieben. Aktuell gibt es in der Millionenstadt Köln gerade einmal zwei Frauenhäuser mit jeweils 20 Plätzen. Die Finanzierung für ein drittes Haus wurde trotz vorheriger Bewilligung seitens des Landes NRW wieder zurückgenommen, da die Stadt Köln die Eigenmittel nicht aufbringen wollte. Um den Stand zu erfahren, und festzustellen, ob das Land seine Bewilligung erneuern würde, werde ich in den nächsten Tagen diesbezüglich eine kleine Anfrage an die Landesregierung stellen.

Habt Ihr gerade mal drei Stunden Zeit? #AuAcast 002

frog-164398_640Ich habe gestern die lieben @Meta_Bolismus und @MenschZwoMull besucht, und damit endlich ein altes Versprechen eingelöst. Wir haben zwei Stunden und 46 Minuten gesprochen, über Politik, Piraten, Computer und Utopien. Und anschließend Pizza gegessen. Wer zuviel Zeit und Lust hat, hört hier #AuAcast – der Podcast mit und für mehr Anarchie und AlkoholFolge 2: „Mitglied der Lurche“.

AuA002 – Mitglied der Lurche – CC-BY-SA [ 2:46:40 | 132.74 MB ]

Mitglied und Stellvertreter für LfM-Medienkommission NRW gesucht!

audio-72119_640Wir Piraten fordern schon lange, dass nicht nur die gut organisierten Verbände und Organisationen, Parteien und Regierungsvertreter in den Aufsichtsgremien öffentlicher Institutionen vertreten sind, sondern dass sich auch ganz normale Bürger dort engagieren können. Das ist für uns gelebte Teilhabe und öffentliche Kontrolle.

Als vor einigen Wochen das Landesmediengesetz NRW überarbeitet wurde, haben wir es geschafft, diese Forderung in das Gesetz zu schreiben.

Der neue § 93 Absatz 5 LMG NRW ermöglicht, dass sich interessierte Einzelpersonen um eine Mitgliedschaft in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) bewerben können. Bewerber sollen über Kenntnisse im Bereich des Rundfunks und der Telemedien verfügen. Außerdem dürfen keine Interessenskonflikte bestehen und es gilt ein Kontrahierungsverbot (§ 95 Absatz 4 LMG NRW).

Die Medienkommission nimmt die Aufgaben der LfM wahr. Dazu gehören zum Beispiel Beobachtung von Rundfunk und Telemedien, die Förderung der Medienkompetenz und der Bürgermedien, sie berät Veranstalter, Betriebsgesellschaften, Anbieter und Betreiber von Kabelanlagen und andere, deren Rechte und Pflichten das Landesmediengesetz regelt, und erteilt allgemeine Auskünfte über die Rechte von Rundfunkteilnehmern und die Rechtewahrnehmung. Sie unterstützt Projekte, die eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit lokalem Rundfunk gewährleisten oder der Einführung und Erprobung neuer Rundfunktechniken dienen.

Außerdem kann sie Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität ergreifen.

Ausführliche Informationen findet Ihr unter www.lfm-nrw.de, das Bewerbungsverfahren ist unter www.lfm-nrw.de/fileadmin/lfm-nrw/Medienkommission/Bewerbungsverfahren_28.08.2014.pdf beschrieben.

Wenn Ihr Interesse an der Arbeit der Medienkommission habt und über die notwendigen Qualifikationen verfügt, bewerbt euch als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied!

Bewerbungen sind bis 31.10.2014 schriftlich direkt an die Landesanstalt für Medien NRW zu richten.