Anlässlich des 27. Januar: Gegen Revisionismus! Die Shoa wird nicht vergessen werden

„Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen.“ Primo Levi¹

Aus den Reihen der AfD mussten wir kürzlich wieder einmal widerliche, revisionistische Aussagen hören. Das Holocaust-Mahnmal sei ein „Denkmal der Schande“, hieß es, die Aufarbeitung der Schrecken der Nazi-Zeit „Umerziehung“ und Teil des Versuches, den Deutschen ihre „kollektive Identität“ zu rauben. Statt der Opfer von Krieg und Vernichtung solle der deutschen Opfer gedacht werden. Die Erinnerung an Krieg und Opfer der Shoa sei „Mies- und Lächerlichmachung deutscher Geschichte“. Auschwitz sei nicht Teil deutscher Geschichte, wurde behauptet, sondern Propaganda mit dem Ziel der Umerziehung. Die praktizierte Erinnerungskultur sei ein „Schuldkult“, den man für beendet erklären will.²

Anlässlich des Gedenkentages für die Opfer des Nationalsozialismus am heutigen 27. Januar³ ist es mir wichtig, festzustellen:

  • Der Holocaust ist eine historische Tatsache. Er ist unleugbarer Teil unserer Geschichte und in seiner Monstrosität unvergleichlich.
  • Es ist unsere Aufgabe, die Erinnerung an den von Deutschland entfesselten zweiten Weltkrieg und an die Verbrechen gegen die Menschlichkeit jener Zeit wachzuhalten und an die folgenden Generationen weiterzugeben, auf dass sich solche Geschehnisse niemals wiederholen mögen.
  • Wer den Holocaust leugnet oder relativiert, wer die Erinnerung an 6 Millionen getötete Juden und die unzähligen anderen Opfer abschaffen möchte, wer nationalsozialistische Begriffe und Kategorien wieder hoffähig machen will, der stellt sich außerhalb des demokratischen Konsenses in unserem Land und erntet unseren Widerstand.
  • Personen und Parteien mit diesen Ansichten und Absichten dürfen in Parlamenten keinen Platz finden. Mit ihnen kann es keine Zusammenarbeit geben.

„Man muss immer Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“ [Elie Wiesel]⁴


¹ Über Primo Levi.
² Ja, dafür gibt es Quellen, die ich auf Anfrage gerne weitergebe, aber ganz sicher nicht mit Namensnennung oder einem Link aus diesem Beitrag heraus adeln werde. Die Urheber dieser Aussagen habe ich angezeigt.
³ Am 27. Januar 1945 befreite die rote Armee Auschwitz.
Über Elie Wiesel.

Aufklärung von“Racial Profiling“ Silvester in Köln ist nötig!

Gestern war im Landtag die Silvesternacht 2016/2017 am Kölner Hauptbahnhof Thema. CDU sowie SPD/Grüne hatten Anträge eingereicht, in der vor allem der Polizei für ihren Einsatz gedankt werden sollte.

Mir ist das zu wenig, ich wollte, dass auch die Vorwürfe zum „Racial Profiling“ zur Sprache kommen. In der Silvesternacht waren zahlreiche Menschen festgehalten worden, die offenbar nach ihrem Aussehen, nach Haut- und Haarfarbe ausgewählt wurden. Sprach die Polizei zunächst von „Hunderten Nafris“ am Bahnhof, wurde später zurückgerudert. Bei diesem Einsatz sind zahlreiche Widersprüche ungeklärt.

Daher hatte ich einen Entschließungsantrag eingereicht, der in der Debatte erwartungsgemäß von den Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP bei Enthaltung der Piraten abgelehnt wurde. Der Antrag trägt die Drucksachennummer 16/14074, ich habe ihn „Bei allem berechtigten Dank an die Einsatzkräfte: Aufklärung der Vorkommnisse der Silvesternacht nicht vergessen – „Racial Profiling“ verurteilen“ genannt.

Ich wollte, dass festgestellt werden soll, wie die Auswahl der Personen am Bahnhof genau getroffen wurde. Ich wollte, dass die genauen Umstände des Einkesselns geklärt werden. „Racial Profiling“ sollte als institutioneller Rassismus verurteilt und die Verwendung mit Konsequenzen belegt werden werden sowie die Polizei entsprechend geschult werden. Schließlich wollte ich noch erreichen, dass der Begriff „Nafris“ für nordafrikanische Menschen allgemein als diskriminierend festgestellt wird und in der Kommunikation der Polizei nicht mehr auftauchen darf.

Die Debatte selbst gab mir Gelegenheit, zu differenzieren: Die Verantwortung für das katastrophale Versagen Silvester 2015/2016, sowie für die fragwürdige Selektionen Silvster 2016/2017 trägt ja nicht der einzelne Beamte: Ich nannte das „Dieser Fisch stinkt am Kopfe“. Den Redetext habe ich hier angehängt (es gilt das gesprochene Wort).


{Anrede}

Lassen Sie mich eines vorausschicken: Wenn wir Kritik an der Polizei anlässlich der letzten beiden Silvesternächte üben, dann sind damit nicht die einzelnen Polizeibeamtinnen und Beamten gemeint. Ich habe großen Respekt vor deren Leistung! Die sehen jeden Tag Gewalt, Kriminalität und die Folgen menschlicher Tragödien – die müssen es ausbaden, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Respekt – vor all denjenigen, die diese Arbeit tagtäglich leisten und als ihre Berufung ansehen.

Nein, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieser Fisch stinkt am Kopfe.

Es ist die Polizeiführung, die jeweils für das Versagen am Kölner Hauptbahnhof verantwortlich ist. Es ist die Polizeiführung, die vorletztes Silvester viel zu wenig Kräfte einsetzte und auch dann keine Verstärkung schickte, als das notwendig war und dringend erbeten wurde. Es ist die Polizeiführung, die für die katastrophale Kommunikation während und nach Silvester verantwortlich ist.

Dieses Jahr ist das Pendel offensichtlich in die andere Richtung geschlagen: Diesmal wurde mit fragwürdigen Mitteln gearbeitet. Es wurden Hunderte von jungen Männern festgehalten, die offensichtlich nach dem Aussehen, nach Haut- und Haarfarbe ausgewählt wurden. Deutsche durch die rechte Tür, ausländisch anmutende Männer durch die linke.

Insgesamt sind zahlreiche Widersprüche ungeklärt: Zuerst redete man von „Hunderten Nafris“ am Bahnhof, später räumt man kleinlaut ein: Es waren nach jetziger Kenntnis gerade mal dreißig Nordafrikaner unter den Kontrollierten. Die mitgeteilten Zahlen passen vorne und hinten nicht zusammen.

Während es offiziell heißt, es seien lediglich Gruppen von gemeinsam anreisenden Pöblern und Betrunkenen gezielt herausgegriffen worden, sprechen zahlreiche Zeugenberichte eine ganz andere Sprache. Es gibt Berichte von Einzelreisenden, es gibt Berichte von einzelnen Personen, die aus größeren zusammenreisenden Gruppe herausgegriffen worden sind. Es gibt Berichte von Männern, die in weiblicher Begleitung unterwegs waren und von ihrer Begleitung getrennt worden sind.

Viele wurden erst mal gar nicht kontrolliert, sondern einfach im Kessel festgehalten. Und dann, eine Minute nach Mitternacht, wird der Kessel plötzlich aufgelöst und alle Männer können gehen, dann unkontrolliert. Kann mir das jemand erklären?

Wie wurden die Zielpersonen nun tatsächlich ausgewählt? „Racial Profiling“, also die Auswahl polizeilich zu kontrollierender Menschen alleine nach deren Hautfarbe oder Herkunft ist von Gerichten klar verboten worden. Wenn man also zu dieser Maßnahme griff, im berechtigten Bemühen, dass sich die Straftaten der Silvesternacht nicht wiederholen, dann ist das unzulässig. Man kann nicht ein Unrecht mit einem anderen bekämpfen!

Ich glaube, mit dieser Anzahl eingesetzter Beamtinnen und Beamten, die in Köln unterwegs waren, hätte man auch ohne Kessel die Sicherheit in der Stadt herstellen können.

Hier sind zahlreiche Fragen offen und Konsequenzen erforderlich. Dazu liegt hier mein Entschließungsantrag vor, für den ich um Zustimmung werben möchte. Beim richtigen und berechtigten Dank an die Beamtinnen und Beamten, die für unsere Sicherheit sorgten, während wir Silvester feiern durften, darf man die Aufklärung dieser Vorkommnisse nicht vergessen.

Vielen herzlichen Dank.

Redebeitrag in Debatte zur Causa Amri: Kameras stoppen keine Lastwagen

Heute hat der Landtag NRW über die Causa Anis Amri debattiert. Ich habe im Rahmen dieser Debatte die folgende Rede gehalten (es gilt das gesprochene Wort):


{Anrede}

Anis Amri reiste mit einem Dutzend falscher Identitäten und falschen Papieren durch ganz Deutschland. Er absolvierte eine kriminelle Karriere, mit Sozialhilfebetrug, Diebstählen, Drogenhandel. Er verkehrte mit Islamisten, googelte im Internet nach Bombenbau. Er sprach mit zahlreichen Leuten, ob sie mit ihm gemeinsam Anschläge begehen wollen. Vom marokkanischen Geheimdienst kamen mindestens zwei Terrorwarnungen. Einem V-Mann des LKA erzählte er von seinen Plänen, sich Schnellfeuergewehre für einen Anschlag zu beschaffen, während dieser ihn im Auto nach Berlin fuhr.

Und trotzdem hat all das keinen Alarm ausgelöst.

Die Behörden haben im Fall des Anis Amri krass versagt. Und das ist die eigentlich bittere Erkenntnis dieses Falls: Der Anschlag am Berliner Breidscheidplatz hätte möglicherweise verhindert werden können, hätte man diese Zeichen richtig gelesen.

Jetzt wird also wieder nach neuen Strafen gerufen, nach leichterer Abschiebung, Fußfesseln, weiterer Aushöhlung des Rechtes auf Asyl und unserer Bürgerechte. Es wird noch mehr anlasslose Überwachung gefordert. Vermeintliche Rechtslücken sollen geschlossen werden.

Aber all das hat nichts mit dem Fall Amri zu tun! All das wird uns nicht mehr Sicherheit bringen, im Gegenteil: Das ist eine Schein-Sicherheit, solange die tatsächlichen Probleme nicht angegangen werden.

In Deutschland halten sich 62 sog. Gefährder mit abgelehntem Asylantrag auf. Anis Amri war einer davon. War es nicht möglich, wenigstens diese lückenlos zu überwachen?

Anis Amri jedenfalls wurde nicht lückenlos überwacht, er wurde nicht in Haft genommen, das wurde nicht einmal versucht. Selbst die verfügbaren milderen Mittel des Asylrechts wie etwa Meldeauflagen wurden nicht angewendet. Von Grenzen des Rechtsstaates waren wir weit entfernt. Dann aber kann auch niemand behaupten, dass, wenn strengere Regeln im Asylrecht verfügbar gewesen wären, diese hier auch überhaupt angewendet worden wären.

Minister Jäger sagte vergangene Woche im Innenausschuss, er kannte den Namen Anis Amri vor dem Anschlag nicht. Der Minister lässt sich also nicht von seinem Ministerium über ausreisepflichtige Gefährder in NRW unterrichten. Das ist besonders interessant, denn eine Abschiebungsanordnung nach §58a Aufenthaltsgesetz, die hätte der Minister selbst veranlassen müssen. Das hat er also noch nicht einmal prüfen können!

Und zu allem Überfluss hat die eine beteiligte Stelle nicht mit der anderen gesprochen. Das LKA nicht mit der Ausländerbehörde Kleve und nicht mit der Staatsanwaltschaft Duisburg.

Wir müssen also konstatieren: Konsequente Anwendung des bestehenden Rechts hätte womöglich schon ausgereicht. Funktionierende Kommunikation unter den Sicherheitsbehörden hätte vielleicht schon ausgereicht. Schärfere Gesetze jedenfalls ersetzen keine Defizite im Vollzug.

Kameras stoppen keine Lastwagen!

Nur herkömmliche Polizeiarbeit, gründliche Ermittlungen, anlassbezogene, konsequente Überwachung und funktionierende Kommunikation zwischen allen beteiligten Stellen bringen auch Sicherheit. Ja, das ist anstrengend, ja, das braucht viel Personal, und ja, dieses muss dann auch gut ausgerüstet und ausgebildet sein. Mit esoterischer Sicherheitstechnik kann man das genauso wenig ersetzen wie mit noch mehr Gesetzen und neuen Strafen.

Und ja, es ist aufwendig, vor einen Richter zu treten und eine rechtliche Maßnahme, wie zum Beispiel eine Abschiebungsanordnung, zu begründen. Aber das muss sein. Das ist keine Rechtslücke. Wir brauchen diese Instanz, damit das Recht gewahrt bleibt. Dem muss man sich dann als Exekutive auch stellen.

Und über die sozialen Gründe, warum junge Menschen zu Fanatikern werden, haben wir hier noch nicht gesprochen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Im Fall Anis Amri sind krasse Fehler im Vollzug offenbar geworden. Diese müssen jetzt weiter aufgeklärt werden, auch parlamentarisch, und zwar mit einem Untersuchungsausschuss. Und das Versagen muss Folgen haben. Minister Jäger trägt die politische Verantwortung für dieses Desaster, und sollte die Konsequenzen ziehen.

Jetzt aber den kurzen Weg zu gehen und einfach einen Katalog neuer Gesetze und einen bunten Strauß neuer Überwachungstechnik zu fordern ist keine Lösung. Das wird den nächsten Anis Amri nicht aufhalten.

Vielen herzlichen Dank.

Polizei Köln rudert zurück: Welche Nationalitäten hatten die Silvester überprüften Personen?

Am Silvesterabend selbst teilte die Kölner Polizei per Twitter mit, es würden „mehrere Hundert Nafris überprüft“. In den Stellungnahmen danach war von rund 650 überprüften Personen die Rede, die vorwiegend Nordafrikaner gewesen sein sollen.

Am Freitag, den 13. Januar 2017 wurde diese Darstellung durch die Polizei Köln plötzlich erheblich geändert. Insgesamt habe die Polizei die Identität von 674 Personen ermittelt, wobei bis dato bei 425 Personen die Nationalität festgestellt werden konnte. Von diesen 425 wiederum meldete die Polizei 99 Iraker, 94 Syrer, 48 Afghanen und 46 Deutsche. 17 waren Marokkaner und 13 Algerier. Zu den Nationalitäten der restlichen 108 Personen machte die Polizei keine Angaben. Ebenso unklar ist, warum sich bei 249 Personen die Identität, aber nicht die Nationalität feststellen ließ.

Als unbelegt und offensichtlich falsch hat sich also die Aussage erwiesen, es handele sich vorwiegend um Nordafrikaner. Die Mehrheit entfiel demzufolge auf Iraker und Syrer. Weniger als einer von zehn war Marokkaner oder Algerier. Das ist kein überwiegender, nicht einmal ein großer Anteil.

Ich habe der Landesregierung daher die folgenden Fragen gestellt (Drucksache 16/13984):

  1. Warum ist die Nationalität von 249 Personen nicht bestimmbar, wenn man ihre Identität hat klären können?
  2. Welche Nationalitäten haben die verbleibenden 108 Personen? Stellen Sie eine Tabelle von Nationalitäten aller identifizierten Personen insgesamt auf.
  3. Welche Stellungnahmen hat die Kölner Polizei abgegeben, in denen auf die Nationalitäten der in der Silvesternacht 2015/2016 überprüften Männer eingegangen worden ist? Nennen Sie jede einzelne Stellungnahme mit Datum, herausgebender Stelle und Veröffentlichungsort.
  4. Warum hat die Polizei Köln in der Silvesternacht und in den Stellungnahmen danach vor dem 13. Januar 2017 von einer überwiegenden Zahl Nordafrikaner unter den überprüften Personen gesprochen, wenn diese Feststellung nicht belegbar und damit offenkundig falsch ist? Nennen Sie die Gründe für jede Stellungnahme separat, und gehen darauf ein, wie diese falschen Aussagen jeweils zustande kamen.
  5. Welche Konsequenzen wird diese Verbreitung unbelegter offenkundig falscher Aussagen haben?

14 Identitäten des Anis Amri und keine Strafanzeige deswegen?

Anis Amri, der islamistische Attentäter, der für den Tod von zwölf Menschen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt verantwortlich ist, reiste zuvor monatelang mit insgesamt 14 Identitäten und entsprechenden gefälschten Identitätsdokumenten durch Deutschland, die den nordrhein-westfälischen Behörden bekannt waren. Gleichwohl behauptete Innenminister Jäger in der Sondersitzung des Innenausschusses im Landtag, es habe keine ausreichende Grundlage gegeben, Amri als Gefährder in Haft zu nehmen.

Wer sich falsche Ausweise verschafft, macht sich strafbar, ihm drohen mehrere Jahre Haft.

Anis Amri war als Gefährder bekannt, strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten, hatte bereits eine mehrjährige Freiheitsstrafe abgesessen, vor ihm wurde durch den tunesischen Geheimdienst gewarnt, er hatte Sozialhilfebetrug begangen, mit Betäubungsmitteln gehandelt, suchte Kontakte zu Islamisten, googelte Bombenbauanleitungen und war mehrfach Gegenstand geheimdienstlicher Beratungen gewesen.

Obgleich der Kreis Wesel, in dem Amri gemeldet war und Sozialhilfebetrug beging, es vorschlug, wurde durch Innenminister Jäger keine Abschiebungsanordnung beantragt. Nach der wäre es möglich gewesen, Amri bis zu 18 Monate in Abschiebehaft zu nehmen.

Es stellt sich die Frage, ob konsequente Ermittlungen wenigstens in dieser offenkundigen Straftat der Urkundenfälschung auf Basis bestehender Gesetze Amri womöglich hätten stoppen können.

Es wurde auch spekuliert, ob ein Amt für Verfassungsschutz seine schützende Hand über Amri gehalten haben könnte, weil er als potentieller V-Mann angesehen wurde oder sogar geführt wurde.

Ich habe daher die Landesregierung heute folgendes gefragt (Drucksache 16/13983):

  1. Welchen nordrhein-westfälischen Stellen waren die gefälschten Identitätsdokumente und/oder die falschen Identitäten des Anis Amri bekannt?
  2. Warum wurde wegen der falschen Identitäten und/oder der gefälschten Identitätsdokumente keine Strafanzeige gegen Anis Amri erstattet bzw. konkret diesbezüglich Ermittlungen eingeleitet? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit ein Verfassungsschutzamt daran beteiligt war, Amri vor Strafverfolgung zu bewahren.
  3. Bestehen eine oder mehrere Rechtsverpflichtungen, ab Kenntnis einer solchen Fälschung Anzeige zu erstatten bzw. Ermittlungen einzuleiten? Geben Sie an, auf welchen Rechtsvorschriften sie jeweils beruhen.
  4. Welche Strafe hätte Anis Amri zu erwarten gehabt?
  5. Wäre Anis Amri – wegen dieser Straftat, ggf. in Verbindung mit dem Sozialhilfebetrug und/oder dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – in Untersuchungshaft zu nehmen gewesen? Gehen Sie auf das Risiko der Fluchtgefahr bzw. der zu erwartenden Abschiebung ein.

Einladung zum Symposium „Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch“

Der Industrie-Strukturwandel in NRW ist noch nicht mal gemeistert, da steht schon der nächste an: Industrie 4.0 und Arbeit 4.0 werden die Welt der Arbeit erneut erheblich verändern. Welche Fragen werden sich uns stellen? Wie sollen wir den Herausforderungen begegnen? Wie können wir diesen Wandel sozial, solidarisch und ökologisch gestalten? Wir wollen auch darüber diskutieren, ob eine Grundeinkommensgesellschaft die anstehenden Umwälzungen in der Arbeitswelt mitsamt ihren Folgen besser bewältigen kann.

Mit Unterstützung der Rosa Luxemburg Stiftung NRW und freundlicher Erlaubnis der Präsidentin des Landtages NRW lade ich Euch/Sie herzlich ein:

Dienstag, 31. Januar 2017, 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Landtag von Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf, Saal E1D05

Programm:
• 14:00 Uhr: Begrüßung durch Daniel Schwerd (MdL, DIE LINKE)
• 14:15 Uhr: Keynote Anke Domscheit-Berg (Netzaktivistin & Unternehmensberaterin) zu Perspektiven der Digitalisierung / Was kommt auf uns zu?
• 15:00 Uhr: Beginn des Podiums / Moderation: Edith Bartelmus-Scholich (Herausgeberin Onlinemagazin Scharf-Links) & Jörg Reiners (Netzwerk Grundeinkommen)
Daniel Schwerd zu Chancen in NRW
• 15:15 Uhr: Mathias Schweitzer (Gewerkschafterdialog Grundeinkommen) zu Gewerkschaften und die Erosion der Erwerbsarbeit
• 15:45 Uhr: Inge Hannemann (Whistleblowerin & Hartz-IV-Rebellin) zu Folgen für künftige Erwerbsbiografien
• 16:15 Uhr: Dr. Ulrich Schachtschneider (Sozioökologische Transformation) zu Impulsen für den Strukturwandel durch Degrowth und Ökologisierung
• 16:45 Uhr: Podiumsrunde (alle)
• 18:15 Uhr: Ende des Podiums
• 18:20 Uhr: Fazit durch Katja Kipping (Parteivorsitzende DIE LINKE): Welche Impulse sollte die Politik setzen?
• 18:45 Uhr: Schlusswort / Danksagung durch Jörg Reiners
• 19:00 Uhr: Offizielles Ende

Wer das Symposium besuchen möchte, melde sich bitte bis Montag, den 16. Januar 2017 mit Namen, ggf. Funktion und Anschrift per E-Mail bei daniel.schwerd (ät) landtag.nrw.de an. Ein Personalausweis o.vgl. ist zum Eintritt nötig. Der Eintritt ist frei.

„Nafris“ und „Racial Profiling“: Das geht zu weit! Landesregierung muss sich erklären

Deutsche durch die linke Tür, ausländisch anmutende Männer durch die rechte Tür: In der Silvesternacht 2016/2017 wurden am Bahnhof zu kontrollierende Personen offensichtlich anhand ihrer Hautfarbe selektiert. Nur auf den ersten Blick deutsch aussehende Personen konnten die Stadt ungehindert betreten. Die Polizei Köln informierte über dieses Vorgehen in der Silvesternacht folgendermaßen: „Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen.“

Die Auswahl zu kontrollierender Personen alleine anhand der Hautfarbe oder Herkunft, ohne das konkrete Hinweise auf Straftaten vorliegen, stellt Rassismus dar. Aus gutem Grund ist „Racial Profiling“ in mehreren Gerichtsurteilen verboten worden. Wenn die Polizei aus Sorge vor einer Wiederholung der Geschehnisse der Vorjahres-Silvesternacht zu dieser Form diskriminierender Kontrolle greift, geht sie eindeutig zu weit. Man darf Unrecht nicht mit Unrecht bekämpfen. Die Landesregierung muss die Auswahlkriterien der Kontrolle nennen, und gegen rassistische Auswahl Konsequenzen einleiten.

Auch der verwendete Begriff „Nafris“ hat Kritik ausgelöst. Intern wurde der Begriff bei der Polizei für „Nordafrikanische Intensivtäter“ benutzt. Seinen Ursprung hat dieser Ausdruck allerdings in der Neonazi-Szene als abwertende Bezeichnung für Nordafrikaner allgemein. Mittlerweile wird der Begriff synonym für „Nordafrikaner“ benutzt, auch wenn keinerlei Hinweise auf Intensivtäter vorliegen.

Damit hat es der Schmähbegriff dank der unterschiedslosen Verwendung durch die Polizei in den allgemeinen Sprachgebrauch geschafft. Neben der damit verbundenen Schmähung wird transportiert, dass Nordafrikaner mit Intensivtätern gleichzusetzen seien. Die Polizei macht einen rassistischen Begriff salonfähig.

Ich habe die Landesregierung mit zwei kleinen Anfragen (Drucksache 16/13911 und Drucksache 16/13912) aufgefordert, sich zur Verwendung des Begriffs „Nafris“ und zu den Auswahlkriterien des „Racial Profiling“ zu erklären, und dazu folgende Fragen gestellt:

Zu „Racial Profiling“:

  1. Wie definiert die Landesregierung „racial profiling“? Gehen Sie auch auf die zugehörigen Erkenntnisse aus der Silvesternacht 2016/2017 ein und machen diese kenntlich.
  2. Nach welchen Kriterien wurden die zu kontrollierenden Personen ausgewählt? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit „fremdländisches“ Aussehen oder Hautfarbe dabei eine Rolle gespielt hat bzw. nicht hat.
  3. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass sich die zu kontrollierenden Personen zu Straftaten verabredet hätten bzw. durch sie Straftaten drohten? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit das für sämtliche ausgewählte Personen oder nur für einen Teil davon anzunehmen war.
  4. Ist seitens der Landesregierung nachvollziehbar, warum die Kölner Polizei mit dem Vorwurf des „racial profiling“ konfrontiert wurde? Begründen Sie Ihre Meinung.
  5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um Beamtinnen und Beamte der nordrhein-westfälischen Polizei für das Problem „racial profiling“ zu sensibilisieren? Gehen Sie auch auf die Folgen der Silvesternacht 2016/2017 ein.

Zum Begriff „Nafris“:

  1. Wie definiert die Landesregierung die von der Kölner Polizei genutzten Bezeichnungen „Nordafrikanische Intensivtäter“ sowie „Nafris“? Gehen Sie auch auf die Abgrenzung zwischen Nordafrikanern allgemein sowie Intensivtätern ein.
  2. Wie werden diese Kategorien im Zuständigkeitsbereich des Landes verwendet? Geben Sie alle bekannten Fälle mit verwendender Stelle, Datum, Veröffentlichungsort, Zusammenhang und Bedeutungen an.
  3. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass es sich bei den zu kontrollierenden Personen in der Kölner Silvesternacht 2016/2017 um „Nordafrikanische Intensivtäter“ bzw. „Nafris“ handeln könnte? Gehen Sie darauf ein, woran man diese Gruppen erkennen kann.
  4. Hält die Landesregierung die Verwendung der Kurzbezeichnung „Nafris“ für angemessen? Begründen Sie Ihre Meinung, gehen Sie insbesondere auf den rassistischen Hintergrund des Begriffes ein, und inwieweit damit alle Nordafrikaner zu Intensivtätern erklärt werden.
  5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Verwendung des Begriffs „Nafris“ durch Behörden des Landes zu beenden? Gehen Sie auch darauf ein, ob interne Bezeichnungen geändert werden sollen.

Mit Antworten rechne ich in etwa einem Monat, ich werde an gewohnter Stelle darüber berichten.

Bitte beachtet auch die Pressemitteilung des NRW-Landesverbandes:
Polizeieinsatz in Köln: LINKE kritisiert racial profiling