Und ihr glaubt, der JMStV betrifft Euch nicht?

Nachdem in der Bloggosphäre viel Aufregung wegen des geplanten neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags herrschte, versuchten einige Stimmen die Debatte vermeintlich zu versachlichen. Angeblich würde es die meisten gar nicht betreffen, da diese ja keine “entwicklungsbeeinträchtigenden” Inhalte veröffentlichen.

Abgesehen davon, dass das Internet nicht nur aus Bloggern, sondern auch aus vielen kleinen Unternehmern, Foren- und Portalbetreibern oder sonstigen Webseitenbetreibern besteht – wie schnell Inhalte Jugendschutz-Kontrolleure auf den Plan rufen, konnte man z.B. schon vor drei Jahren feststellen. Damals hatte “Jugendschutz.net” (welches vom Familienministerium unterstützt wird) den Betreiber der Witzeseite “Witzdestages.net” wie folgt angeschrieben:

Nach Überprüfung der Website witzdestages.net mache ich Sie als Verantwortlichen darauf aufmerksam, dass dort entwicklungsbeeinträchtigende Inhalt frei zugänglich sind.

Das Angebot ist entwicklungsbeeinträchtigend nach § 5 Abs.1 JMStV (Entwicklungsbeeinträchtigung Minderjähriger). Beispielsweise ist aus meiner Sicht zu beanstanden:
– Rubriken: “Nationalitäten”, “Frivole und versaute Witze” und “Blondinnen”

Das Angebot ist als entwicklungsbeeinträchtigend zu qualifizieren, da bei den Witzen vorwiegend in den Rubriken “Nationalitäten”, “Frivole und versaute Witze” oder “Blondinnen” eine geschmacklose Abwertung in Form von Belustigung über gewisse ethnische Gruppen, Sexualität und Frauen sowie ein problematisches Frauenbild (Betrachtung der Frau als Sexobjekt, Gegenstand etc.) vermittelt wird. Diese Inhalte überschreiten die allgemeinen Wertvorstellungen über die Grenzen des sozialen und allgemeinen Anstand und können somit Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen Entwicklung stark beeinflussen.


(Quelle)

Im Übrigen sah man den Betreiber verantwortlich für die Kommentare der Nutzer auf seiner Seite, und forderte ihn auf, einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen.

Geschmacklose Witze sind jugendbeeinträchtigend? Dann sollte man dringend das Niveau von Witzen auf dem Schulhof überprüfen.

Ahnt man nun, was uns bevorsteht? Glaubt ihr, als kleiner Webseitenbetreiber nicht in den Fokus der Saubermänner geraten zu können? Ich bin mir da nicht so sicher. Wie soll man seine Angebote ernsthaft selbst einschätzen können, wenn uns solcher Wahnsinn bevorsteht?

Update

Richtig – was Jugendschutz.net schreibt, muss nicht unbedingt richtig sein. Aber was glaubt ihr, was passieren wird, wenn das mit einer vierstelligen Kostennote vom Anwalt kommt? Viele werden einknicken und zahlen, ihr Angebot ab 18 labeln bzw. nur ab 22 Uhr anzeigen oder gleich ganz offline nehmen.

Und nicht jeder Webmaster betreibt eine Witzeseite, auch das ist richtig. Aber vermutlich wird man in jedem zweiten deutschen Forum in der Offtopic-Ecke einen Blondinenwitz finden. Viel Spaß.