Diskriminierung: Warum ist Flüchtlingen der Zutritt zum Hallenbad in Bornheim verboten?

Hallenbad

Gegen einen Flüchtling einer Bornheimer Unterkunft wird wegen sexueller Belästigung ermittelt. Außerdem soll es verbale Übergriffe gegen Frauen im städtischen Hallenbad gegeben haben. Dies nahm der Erste Beigeordnete der Stadt Bornheim zum Anlass, ein Zutrittsverbot für alle erwachsenen männlichen Flüchtlinge zum städtischen Hallenbad durch die Stadt Bornheim aussprechen zu lassen. Dies berichtet der WDR.

Es ist vollkommen korrekt und nachvollziehbar, wenn Personen, die sich im Schwimmbad danebenbenehmen oder andere Badegäste belästigen, des Hauses verwiesen werden. Deswegen aber gleich sämtliche Flüchtlinge in Sippenhaft zu nehmen und für die Taten einzelner zur Verantwortung zu ziehen ist meines Erachtens nach diskriminierend und rassistisch. Das konterkariert jedes Bemühen um Integration und Inklusion. Ich fordere die Stadt Bornheim auf, diese Praxis umgehend zu beenden.

Zudem habe ich der Landesregierung heute einige Fragen zu dem Vorfall gestellt. Sie möge mir bitte beantworten:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Stadt Bornheim allen erwachsenen männlichen Flüchtlingen den Zutritt zum städtischen Hallenbad verweigern?
  2. Inwieweit handelt es sich bzw. handelt es sich nicht bei diesem Verbot um Diskriminierung?
  3. Inwieweit handelt es sich bzw. handelt es sich nicht bei diesem Verbot um Rassismus?
  4. Wie wirkt sich dieses Verbot nach Meinung der Landesregierung auf die Inklusions- und Integrationsbemühungen von geflüchteten Menschen aus?
  5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegenüber der Stadt Bornheim bzw. dem ersten Beigeordneten der Stadt, diese Angelegenheit betreffend?

Sobald die Anfrage veröffentlicht ist, werde ich sie hier verlinken. Auch über die Antworten und die weitere Entwicklung werde ich Euch auf dem Laufenden halten.