#CETA, die Blaupause für das Freihandelsabkommen #TTIP: Undemokratisch und unsozial!

containerschiff

Am Samstag, den 17. September, finden mehrere Großdemonstrationen gegen TTIP, CETA, TISA und co. statt. Kommt zahlreich, und sagt laut Eure Meinung gegen diesen neoliberalen Großangriff auf unsere soziale Demokratie! Für einen fairen Welthandel!
Informationen hier: http://ttip-demo.de/home/

Ich habe mit einem parlamentarischen Entschließungsantrag „CETA, die Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP: Undemokratisch und unsozial!“ (Drucksache 16/12905), der heute im Nordrhein-Westfälischem Landtag abgestimmt wurde, unsere Ablehnung des Freihandelsabkommen CETA formuliert. Worum geht es?

Das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ CETA ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen. Es sieht umfassende Zoll- und Handelserleichterungen für Unternehmen vor, die grenzüberschreitend tätig sind. In CETA sind ähnliche Regelungen enthalten, die schon beim Freihandelsabkommen TTIP kritisiert werden, welches zwischen der Europäischen Union und der USA verhandelt wird. Daher wird CETA auch als „Blaupause“ und Testfall für den Abschluss von TTIP bezeichnet.

Wie TTIP wurde CETA unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auch unter Ausschluss der demokratisch legitimierten Institutionen der Parlamente verhandelt. Ergebnisse kamen erst durch verschiedene Leaks ans Tageslicht. Erst zum Verhandlungsschluss wurden Dokumente erstmals veröffentlicht.

Die EU-Kommission betrachtet CETA als ein Abkommen, das reine EU-Kompetenzen berührt, so dass sie die Zustimmung der europäischen Länder für nicht erforderlich hält. Aber selbst falls eine Ratifizierung erforderlich wird, wenn CETA als gemischtes Abkommen eingestuft werden wird, könnte das Abkommen auch bereits vor der Abstimmung vorläufig angewendet werden.

Wie TTIP sieht CETA Investitionsschutz vor, der es Unternehmen erlauben wird, Staaten bei der Veränderung von Gesetzen auf Schadensersatz zu verklagen. Erweiterungen von Sozial-, Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards können damit, wenn sie zu reduzierten Gewinnerwartungen der Unternehmen führen, kostspielige Schadenersatzklagen auslösen. Dazu wird ein Schiedsgericht eingesetzt, dessen Entscheidungen für die Staaten bindend sein werden – und welches selbst frei über die Transparenz seiner Verfahren entscheiden kann. Nationale Gerichtsbarkeiten müssen nicht berücksichtigt werden. Auch US-amerikanische Unternehmen werden bereits vor einer Einigung über TTIP diesen Rechtsschutz durch kanadische Tochterunternehmen nutzen können. Inländische Unternehmen haben diesen zusätzlichen Rechtsschutz im eigenen Land nicht. Gerade internationale Konzerne erhalten damit einen Vorteil zulasten des Gemeinwohls.

Der Investitionsschutz führt zum einem Lock-In-Effekt: Rücknahmen von Privatisierungen und Erhöhungen von Standards im Sozial-, Umwelt-, Arbeits- oder Verbraucherschutz­bereich, die für Unternehmen in irgendeiner Form mit Kosten verbunden sind, werden für alle Zeit unmöglich, oder die damit verbundenen Kosten müssten dauerhaft und vollständig von den Staaten und damit von der Allgemeinheit getragen werden. Analog verhält es sich mit verringerten Gewinnerwartungen der Unternehmen, die ebenfalls von öffentlicher Seite ausgeglichen werden müssten. Der effektive Spielraum gesetzgeberischer Gestaltung wird damit auch für die Zukunft eingeschränkt. Der Investitionsschutz soll noch Jahrzehnte nach einer eventuellen Kündigung des Abkommens Bestand haben.

Koppelung von Aufträgen an die Einhaltung von Tariftreue- und Vergabegesetzen könnte als Diskriminierung ausländischer Unternehmen angesehen werden, und durch CETA unmöglich werden. Auch gegen neue Steuern und Abgaben kann geklagt werden, etwa gegen eine Vermögenssteuer. Der Kulturbereich und öffentliche Dienstleistungen sind nicht ausgenommen, öffentliche Daseinsvorsorge wird dem grenzüberschreitenden Handel untergeordnet. Geplante Rechtsveränderungen mit eventuellen Auswirkungen auf Wirtschaft und Handel müssen noch vor parlamentarischer Befassung und öffentlicher Debatte in einem „Forum für Zusammenarbeit in Regulierungsfragen“ Lobbyverbänden zur Kontrolle und Einflussnahme vorgelegt werden. Nach Abschluss des CETA-Abkommens sind nachträgliche Veränderungen des Vertrages durch einen gemischten CETA-Ausschuss ohne demokratische Kontrolle möglich.

Im Immaterialgüterrecht enthält das Abkommen Regelungen mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wie das bereits bei früheren Handelsabkommen wie ACTA kritisiert worden ist.

Während die Grenzen zwischen Kanada und Europa für Waren durchlässiger werden, werden sie undurchlässiger für Waren aus dem Rest der Welt Die Handelserleichterungen zwischen Kanada und der Europäischen Union schließen ärmere Länder aus, benachteiligen sie, und vergrößern damit die weltweite Not und soziale Ungleichheit. Dadurch entstehen neue Fluchtursachen und werden alte verstärkt.

Ich habe mit meinem Entschließungsantrag „CETA, die Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP: Undemokratisch und unsozial!“ (Drucksache 16/12905) beantragt, dass der Landtag folgende Feststellungen trifft:

1. Der Entstehungsweg von CETA als geheim verhandelter, privatwirtschaftlicher Vertrag zwischen Staaten an der Legislative der Staaten sowie an der Öffentlichkeit vorbei ist intransparent und undemokratisch.

2. Eine Beschlussfassung über CETA ohne Beteiligung der nationalen Parlamente darf es nicht geben. Eine vorzeitige Anwendung von CETA vor Beschlussfassung der nationalen Parlamente ist abzulehnen.

3. Einen Investitionsschutz, der über sozialen Errungenschaften, dem Umwelt- oder Verbraucherschutz steht, diese einschränkt oder Fortschritte darin behindert, darf es nicht geben. Damit verbundene Kosten dürfen nicht als zu erstattendes Investitionshemmnis betrachtet werden.

4. Unbestimmte Rechtsbegriffe und Privatisierung von Rechtsdurchsetzung müssen gestrichen werden. Kanada und die europäischen Länder sind demokratische Rechtsstaaten. Die Anrufung lokaler Gerichtsbarkeiten und die Einhaltung der vorgesehenen Rechtswege kann in allen Fällen erwartet werden. Sondergerichts­bar­keiten sind nicht erforderlich.

5. Den Lock-In-Effekt sowie die Einschränkung gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums für alle Zukunft sieht der Landtag mit großer Besorgnis. Die öffentliche Daseinsvorsorge als zentrale Aufgabe des Staates darf nicht gefährdet werden.

6. Ein internationales Handelsabkommen zwischen großen und stark entwickelten Wirtschaftsräumen der Welt benötigt eine Komponente der Entwicklungshilfe. Vorteile, die sich reiche Länder gegenseitig einräumen, dürfen den armen Ländern nicht verwehrt werden. Das stärkt die lokale Wirtschaft in der Dritten Welt, verringert globale Not und Ungerechtigkeit und vermindert damit die Ursachen von Flucht und Vertreibung.

Die Landesregierung habe ich zu folgendem aufgefordert:

1. sich auf allen politischen Ebenen, national sowie international dafür einzusetzen, dass das CETA-Abkommen in seiner jetzigen Form weder ratifiziert noch in Kraft gesetzt wird,

2. darauf hinzuwirken, dass eine eventuelle Neuverhandlung von Anfang an vollständig demokratischen Prinzipien unterworfen wird und dass weltweites Gemeinwohl, soziale Errungenschaften und Umwelt an erster Stelle stehen.

Der Antrag wurde heute im Plenum behandelt, er wurde von den Fraktionen der CDU, SPD, Grüne und FDP bei Zustimmung der Piraten abgelehnt.

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