NRW-Justizminister Kutschaty und die Angst vor dem Internet

KutschatyBei Twitter ist er nicht, und sein Facebook-Profil hat er abschalten lassen: Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Jetzt beschreibt er im aktuellen SPIEGEL seine Pläne für ein „Recht auf digitalen Neustart“. Und offenbart damit ein trauriges Maß an Internet-Halbwissen.

Das Netz besteht nicht nur aus Google. Inhalte, welche Google in seinem Suchindex löschen muss, sind nicht verschwunden: Sie sind lediglich in einer der Suchmaschinen unter einer der denkbaren Suchanfragen nicht mehr auffindbar. Mit seiner Forderung beschwört der NRW-Justizminster einen Datenschutz erster und zweiter Klasse herauf: Einen Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet erstreckt, und einen, der sich auf Suchergebnisse bezieht, also Auflistungen von Referenzen auf Inhalte. Oder kurz gesagt: Ein neues Recht, dass zuvor legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen. An den ursprünglichen Inhalten ändert sich dadurch jedenfalls nichts, und auch nicht an der grundsätzlichen Auffindbarkeit von Inhalten unter anderen Suchphrasen.

Das vom Minister geforderte Gesetz hat der EU-Gerichtshof mit seinem sogenannten „Recht auf Vergessen“ vorweggenommen, als er im vergangenen Mai Google dazu verpflichtete, Inhalte des Suchindexes auf Anforderung von Bürgern zu löschen. Und auch hier schon haben Internetexperten vor den negativen Auswirkungen einer solchen, neuen Form von Suchmaschinen-Zensur gewarnt.

Ein solches Recht wird auch Begehrlichkeiten bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg damit hatte, unerwünschte Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, wird zukünftig den Weg der Suchergebnis-Zensur wählen. Einschränkungen von Presse- und Meinungsfreiheit sind zu befürchten. Kutschaty lässt sich davon allerdings nicht beeindrucken, wenn er diese Regelung nun per Bundesratsinitiative in nationales Recht umsetzen möchte.

Wenn wir ein „Recht auf Vergessen“ erreichen möchten, muss es bei den Inhalten ansetzen: Es bedarf einer Verpflichtung, dass Benutzer sozialer Medien diesen gegenüber ein uneingeschränktes Recht darauf haben, dass ihre eigenen Inhalte auf Wunsch rückstandslos von deren Systemen gelöscht werden. Dies kann zwar nicht dafür sorgen, dass einmal verbreitete und geteilte Inhalte aus dem Internet verschwinden, es setzt aber zumindest an der Quelle an, und gibt den Internetnutzern mehr Herrschaft über ihre eigenen Daten zurück – anstatt im Sekundärindex Google die Daten nur gleichsam ausblenden lassen zu wollen. Löschen ist immer wirksamer als Sperren.

Kutschaty bezeichnet im SPIEGEL-Interview die Cloud-Computing als „ungeregelten Bereich“. Das erinnert fatal an das Narrativ des rechtsfreien Raums Internet – als seien heute bestehende Gesetze auf Internet-Clouds nicht anwendbar. Wildes Durcheinanderwerfen von Fragen der Persönlichkeitsrechte, Google und Internetkriminalität, Angst vor Onlinebanking und Cybermobbing, wie er es im Interview betreibt, gemahnt an Angstmache von Sicherheitspolitik-Fanatikern. Und reflexhaftes Fordern von härteren Strafen und neuen Straftatbeständen, wie es der Minister tut, sind dann doch eher unter Aktionismus abzuheften.

Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Daten in der Cloud im Eigentum der Nutzer bleiben. Das ist aber weniger eine rechtliche, sondern mehr eine technische Frage: Wir brauchen mehr Angebote von sicher verschlüsselten Clouds, in denen hochgeladene Inhalte nur von denjenigen gelesen werden können, die über den separaten Schlüssel verfügen – und nicht einmal von den Betreibern der Clouds selbst. Es bedarf sehr viel mehr Kenntnis und Wissen über solche Techniken. Wenn überhaupt, dann sollte der Minister entsprechende Angebote fordern.

Mobbing hingegen ist ein Phänomen, welches außerhalb und innerhalb des Internets existiert. Es gibt keinen Grund, nur solches im Internet rechtlich zu verfolgen: Soweit es juristische Lücken gegen Mobbing gibt, sollten sie allgemein geschlossen werden, auch bei Mobbing am Arbeitsplatz oder auf dem Schulhof. Und es muss auch der Mut vorhanden sein, solche Vergehen zu verfolgen und zu bestrafen, hier scheint noch einiges im Argen.

Wenn man die Technik nicht versteht, sollte man unbedingt jemanden fragen, der sich damit auskennt. Gesellschaftliche Probleme kann man jedenfalls nicht alleine juristisch oder technisch lösen – die Antwort besteht in mehr Bildung und mehr Medienkompetenz. Der französische Schriftsteller und Philosoph Jean-Paul Sartre sagte einmal: „Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht“. Das Internet geht nicht mehr weg, wir alle müssen den Umgang damit lernen. Angst ist jedenfalls kein guter Ratgeber.


Der Artikel ist auch als Gastbeitrag in “Der Freitag” erschienen:

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/trauriges-halbwissen-ueber-das-internet

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4 Gedanken zu „NRW-Justizminister Kutschaty und die Angst vor dem Internet

  • 30. Januar 2015 um 12:38 Uhr
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    Dieses hier ist das wahre Spielfeld von netnrd, was sich auch in der Qualität des Aufsatzes zeigt, würde sagen „Bi ngo!“

    Nur „Freitag“- ob das reicht?
    Ich glaube, da mußt du schon das ganze „Wochenende“ hinzunehmen, ja möglichst das „erweiterte Wochenende“ (der Montag) noch dazu, wenn du verstehst, was gemeint ist.

    Tipp am Rande:
    Du sagst da
    „Wenn man die Technik nicht versteht, sollte man unbedingt jemanden fragen, der sich damit auskennt“,
    Tja, lieber Daniel, dazu müßte man allerdings zunächst erst mal wissen, daß „man Technik nicht versteht“ – wie sollte der, der das nicht weiß, darauf kommen, was zu tun, wer zu fragen ist …
    Also:
    Dein Ratschlag muß offensichtlich anders formuliert werden, da er so völlig ins Leere der üblichen Landtagstrollerei läuft.

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