Plenarrede zur Änderung des Landesmediengesetzes NRW

Meine Plenarrede zur Änderung des Landesmediengesetzes NRW am 20.02.:

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Mediennutzer auf der Tribüne und am Stream! Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren, als Sie im Frühjahr 2013 den Arbeitsentwurf des Landesmediengesetzes veröffentlichten und die Online-Konsultation starteten, gingen wir davon aus, dass wir vielleicht noch im Jahr 2013 in die parlamentarischen Beratungen einsteigen. Sie hatten ursprünglich angekündigt, den Gesetzentwurf vor der Sommerpause vorzulegen. Jetzt ist es Februar 2014, und wir legen los. Schon an dieser zeitlichen Verzögerung merkt man, dass offensichtlich noch ordentlich nachgesteuert wurde und die Landesregierung mit unterschiedlichsten Beteiligten nachverhandelt hat.

Auch bei der Durchsicht des Gesetzentwurfs wird deutlich, dass zwischen dem Arbeitsentwurf aus dem Frühjahr 2013 und dem Regierungsentwurf teils erhebliche Unterschiede bestehen. Man kann gewissermaßen die Frontlinien sehen, die dazwischen verlaufen. Das ist ja nicht schlimm, dazu sind Arbeitsentwürfe da.

Zumindest aus meiner Sicht, was den ersten Teil des Verfahrens angeht, hat sich gezeigt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit lohnt, auch wenn offensichtlich war, dass Menschen aus dem Umfeld des Bürgerfunks, der Bürgermedien sich vor allem zu Wort melden werden. Diese sind einigermaßen organisiert, sodass das zu erwarten ist. Aber grundsätzlich ist das Verfahren von Online-Konsultationen begrüßenswert.

Ich will mich nicht mit galaktisch-globalen Leitmotiven aufhalten, sondern vom Verfahren zu einigen Inhalten des Gesetzentwurfs kommen:

Wir sind uns alle über die große Bedeutung freier, unabhängiger Medien für eine funktionierende Demokratie einig. Eine vielfältige Medienlandschaft, egal auf welchem Kanal sie sendet, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sich informieren, sich eine Meinung bilden und sich einmischen können. Wie wir die politischen Rahmenbedingungen gestalten, um diese Vielfalt und Unabhängigkeit herzustellen und abzusichern, dazu werden allerdings unterschiedliche Meinungen deutlich.

Nehmen wir zum Beispiel die berühmt berüchtigte „Stiftung Vielfalt und Partizipation“! Der Arbeitsentwurf des Gesetzes war klar. Er besagte für den geplanten § 116 Abs. 3 c, dass jährlich 1,6 Millionen € aus dem Haushalt der Landesanstalt für Medien in diese Stiftung gepumpt werden sollen. Auch die Aufgaben waren im Arbeitsentwurf definiert: Aus- und Weiterbildung von Journalisten im lokalen und regionalen Bereich. Eine Stiftungsprofessur im Lokaljournalismus sollte eingerichtet werden. Recherchestipendien sollten vergeben werden. Und – etwas nebulös –, die Akzeptanz lokaler und regionaler Berichterstattung sollte gefördert werden.

Schaut man aber in den jetzt vorliegenden Regierungsentwurf und vor allem in dessen Begründung, kann man sich vorstellen, dass es hinter den Kulissen in den letzten Monaten ordentlich rundgegangen sein muss. Jetzt finden wir im Gesetzentwurf unter § 88 Abs. 8 nur noch eine Gesellschaft des Privatrechts; von einer Stiftung ist nicht mehr die Rede. In der Begründung steht der Begriff Stiftung in Anführungszeichen. Alles klar.

In diesem Kontext werden wir vor allem darüber reden müssen, was tatsächlich von dieser Anführungszeichen-Stiftung gefördert werden soll. Ich habe, ehrlich gesagt, größte Bedenken, was Recherchestipendien angeht. Wir müssen sicherstellen, dass solche Stipendien vollkommen unabhängig vergeben werden und auch möglicherweise für uns Politiker unangenehme Themen recherchiert werden.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Thomas Nückel [FDP])

Es dürfen nicht schon im Vorfeld Themen aussortiert sein.

Wie sieht die Förderung von Akzeptanz des Qualitätsjournalismus praktisch aus? Die Idee mit der Stiftungsprofessur ist offensichtlich fallen gelassen worden. – Gut so. Wenn wir in den Beratungen über die Anführungszeichen-Stiftung Vielfalt und Partizipation sprechen, müssen wir immer im Blick behalten, dass sich die LfM aus Rundfunkbeiträgen finanziert und die Möglichkeiten entsprechend begrenzt sein müssen.

Ein weiterer Punkt, den wir sicherlich kontrovers diskutieren werden, sind die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen von § 59 zur Beteiligung von Verlagen an Betriebsgesellschaften im lokalen Hörfunk. Bei allem Verständnis für die angespannte Finanzlage von Kommunen, die sich am Lokalfunk beteiligen, ist es keine Lösung, Zeitungsverlagen zu ermöglichen, Lokalradios zu 100 % zu übernehmen. Das führt zu noch mehr Medien- und damit Meinungsbildungskonzentration. Das geht nicht.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich möchte aus den vielen inhaltlichen Änderungen, mit denen wir uns befassen werden, eine weitere herausgreifen: die Änderungen, die die Medienkommission der LfM betreffen. Zunächst zur Zusammensetzung der Medienkommission: Sie schlagen vor, dass zukünftig ein Kommissionsmitglied aus dem Bereich der Bürgermedien kommen soll. Das ist prinzipiell richtig. Bürgermedien sollten da vertreten sein.

(Beifall von Dietmar Schulz [PIRATEN])

Allerdings ist aus unserer Sicht die Internetcommunity noch vollkommen unzureichend in der Medienkommission repräsentiert. Derzeit sind die zwei IT-Verbände BITKOM und Eco zwar in der Kommission vertreten. Diese vertreten jedoch ausschließlich die Unternehmenssicht. Wir Piraten finden, dass darüber hinaus die Netzbürger, die Nutzer, einen eigenen Platz in der Medienkommission bekommen müssen. Darüber müssen wir im Ausschuss sprechen.

(Beifall von den PIRATEN)

Als Pirat muss ich die Grundsatzfrage stellen, wenn es um die Zusammensetzung der Medienkommission geht. Für die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fordern wir bekanntlich, dass gar keine Parteienvertreter in die Gremien gehören. Das könnte auch für die Medienkommission gelten. Wir werden also im Ausschuss darüber diskutieren, wer tatsächlich Mitglied der Medienkommission der LfM sein soll.

Zum Abschluss etwas Positives: Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Sitzungen der Medienkommission in Zukunft grundsätzlich öffentlich stattfinden und nur noch in begründeten Ausnahmefällen nicht öffentlich getagt werden soll.

Genauso begrüßen wir, dass zukünftig die wesentlichen Unterlagen der Medienkommission öffentlich sein werden, also Tagesordnungen, Beschlüsse und Berichte. Damit geht dieses Gesetz zumindest an dieser Stelle einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz, wie wir Piraten sie schon lange fordern.

(Beifall von den PIRATEN)

Liebe Kollegen, es gibt noch einige weitere Punkte. Wir werden zum Beispiel über Fragen der Medienaufsicht und Medienregulierung, über einen fairen Wettbewerb zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, über gute Rahmenbedingungen für Onlinejournalismus, über Medienkonvergenz sprechen müssen. Das wird bestimmt eine spannende Expertenanhörung. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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