Am Donnerstag, den 29.11. hielt ich eine Plenarrede zum Pflichtexemplar-Weitergeltungsgesetz:
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Politik aus Notwehr
Am Donnerstag, den 29.11. hielt ich eine Plenarrede zum Pflichtexemplar-Weitergeltungsgesetz:
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Am 7., 8. und 9. November fanden Plenartage statt, der Haushalt für 2012 wurde in zweiter Lesung verhandelt. Am 8. November habe ich zwei Reden im Plenum gehalten, entsprechend der Ausschüsse, in denen ich tätig bin, zum Kultur und Medienhaushalt sowie zum Wirtschaftshaushalt. Die beiden Reden gibt es auf Youtube bzw. hier im Blog zu sehen. Meine inhaltliche Kritik hatte ich im letzten Wochenrückblick zusammengefasst.
Am gleichen Tag war zudem noch eine Rede zu einem Antrag der CDU vorgesehen. Allerdings wurde die Sitzung so lang, dass wir uns darauf geeinigt haben, den Antrag ohne Debatte in den Ausschuss, und von dort zurück ins Plenum zu überweisen. Auf diese Weise haben wir den Punkt auf folgende Plenartage verschoben.
Mitglied des Landtags zu sein bedeutet auch, täglich neues über die Arbeitsweise des Parlaments zu lernen. Ein Beispiel hierfür sind eben die sog. politischen Anträge. In der Geschäftsordnung des Landtags, die für die Arbeitsorganisation im Landtag die wichtigste Grundlage darstellt, heißt es in § 65 Absatz 1: „Jedes Mitglied des Landtags und jede Fraktion hat das Recht, Anträge zu stellen.“
Im Lexikon des Landtags heißt es unter dem Stichwort „Anträge“: „Mit Anträgen wird die Landesregierung aufgefordert, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Sachverhalte vorzulegen.“
Anträge ermöglichen es dem Landtag, die Landesregierung aufzufordern, etwas Bestimmtes zu tun oder ihre Meinung zu einem bestimmten Thema zu äußern. Anträge gehören zu den wichtigsten Mitteln, die den Abgeordnetem zur Verfügung stehen. Man kann Themen auf die Agenda bzw. auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung setzen, um dort seine Meinung zu dem entsprechenden Thema im Plenum zu vertreten. Man kann den Antrag als Antragsteller in einen oder mehrere Ausschüsse überweisen lassen. Dort folgt womöglich eine öffentliche Anhörung und es wird weitergehend über den Antrag diskutiert. Zu jedem dieser Schritte lassen sich Pressemitteilungen herausgeben und auf diese Weise einem Thema öffentlich Gehör verschaffen.
Man kann bspw. Anfragen an die Landesregierung stellen (hier gibt es verschieden Arten: kleine und große Anfragen, Anfragen in Ausschüssen, mündliche Fragen im Plenum), Änderungsanträge für Gesetzesentwürfe erarbeiten oder gleich einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen. Es sind diese verschiedenen parlamentarischen Instrumente, mit denen man im eigentlich Sinn „Politik“ macht.
Die Piratenfraktion hat schon einige Anträge gestellt. Wir fordern bspw. die Landesregierung auf, zusammen mit dem Landtag ein Transparenzgesetz zu erarbeiten („NRW braucht ein Transparenzgesetz“, Drucksache 16/1254), sowie den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes und der Bestandsdatenauskunft im Bundesrat abzulehnen („Zum Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation“, Drucksache 16/1467).
Anträge werden wie die Gesetzesentwürfe im Plenum, oder aber direkt im Ausschuss abgestimmt (das kann der Antragsteller bestimmen). Ein Antrag wird dann angenommen, wenn er im Plenum oder im Ausschuss die Mehrheit der Stimmen erhält. Wenn ein Antrag auf diese Weise angenommen wird, hat das aber dennoch noch keine Gesetzeskraft. Es handelt sich zunächst um „Aufforderungen“ an die Landesregierung.
Man kann davon ausgehen, dass nur Anträge der Regierungsfraktionen angenommen werden. Oppositionsanträge werden in der Regel abgelehnt. Gibt es einen Oppositionsantrag, den Regierungskoalitionen gut finden, werden sie sich im Vorfeld melden, um den Antrag gemeinsam zu stellen. Dann heißt es nicht mehr „Antrag der PIRATENFRAKTION“, sondern z.B. „Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN“.
Doch auch Anträge, die abgelehnt werden, können „erfolgreich“ sein. Nämlich dann, wenn sie ein Thema in die Öffentlichkeit bringen, zu einer öffentlichen Diskussion führen, und die Positionierung der anderen Fraktionen offenbaren. Und hat man Gelegenheit, eigene politische Initiativen darzustellen. Aus diesem Grund werden sie als „politische Anträge“ bezeichnet.
Das Mittelstandsförderungsgesetz begleitet uns schon in den letzten Wochenrückblicken. Die Anhörung verlief sehr positiv; wir konnten unsere Themen Transparenz und Neutralität des Clearingverfahrens gut platzieren (Protokoll der Sitzung). Inzwischen haben wir einen Änderungsantrag vorbereitet, den wir in der Sitzung am 5. Dezember in den Wirtschaftsausschuss einbringen wollen.
Ein Änderungsantrag zielt darauf ab, den Wortlaut eines vorliegenden Gesetzentwurfs vor der endgültigen Annahme zu ändern. Das kann vom Austausch einzelner Worte bis hin zur Ersetzung ganzer Paragrafen reichen. In jedem Fall hat so ein Antrag etwas sehr „juristisches“, da es um die Änderung von Gesetzestexten geht.
Wenn man den zugehörigen Gesetzesentwurf nicht vorliegen hat, kann man den Änderungsantrag nicht verstehen. Er liest sich z.B. so: „§ 1 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 werden in Satz 2 nach dem Wort ‚Wasserentnahmeentgelt‘ das Komma und die Wörter ‚sofern das entnommene Wasser einer Nutzung zugeführt wird‘ gestrichen. In Nummer 8 wird der Halbsatz ‚soweit das entnommene Wasser keiner Nutzung zugeführt wird,‘ angefügt.“
Die SPD hat signalisiert, einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Mittelstandsfördergesetz zu stellen. Offenbar waren unsere Argumente so schlecht nicht. Ich bin gespannt, wie wir in diesem Thema zusammenfinden. Über das Angebot selbst habe ich mich jedenfalls sehr gefreut.
In meiner Funktion als Kölner Landtagsabgeordneter habe ich im Rahmen des „Tags der Medienkompetenz“ des Grimme-Instituts das Institut „Spielraum“ an der FH Köln besucht. Dort habe ich mich über die medienpädagogische Arbeit des Instituts informiert. Das Ganze ist wirklich sehr spannend – besonders positiv finde ich, dass das Institut dabei nicht nur mit erhobenem Zeigefinger vor angeblichen Gefahren des Computerspielens warnt, sondern im Gegenteil mit Gamern zusammenarbeitet. Sie veranstalten bspw. LAN-Partys für Eltern oder leihen ihnen aktuelle Konsolen und Computerspiele, damit die Eltern mal ausprobieren können, was ihre Kinder da eigentlich tun. Das hat mir wirklich gut gefallen.
Das Grimme-Institut hat einen eigenen Beitrag zu der Veranstaltung geschrieben. Und ein „typisches“ Politikerfoto gab es auch noch:
Ich habe noch an einer Handvoll weiteren Veranstaltungen teilgenommen, darunter den Vortrag „Open Budget 2.0“ mit Prof. Dr. Jörn von Lucke, den man bei Youtube ansehen kann, sowie die Tagung „digital & mobil #1: Offenheit und Regulierung“ der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.
Ich habe in der Haushaltsdebatte am vergangenen Donnerstag zwei Reden gehalten, die mittlerweile befreit worden sind.
Zum Medienhaushalt:
Zum Wirtschaftshaushalt:
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Heute möchte ich Euch aus den vergangenen Wochen im Landtag berichten. Auf der Tagesordnung standen, wie immer in der letzten Zeit, der Haushalt für 2012 sowie das Mittelstandsförderungsgesetz, mit dem ich einige Bauchschmerzen habe. Daneben gab es einige interessante Gesprächstermine mit Verbänden und Piraten.
Wir haben unsere fraktionsinternen Haushaltsberatungen für 2012 weitestgehend abgeschlossen. Viele Abgeordnete hatten in den Wochen zuvor zusammen mit den jeweiligen Fachreferenten Vorschläge für Änderungsanträge zum Haushalt gesammelt. Am letzten Dienstag sind wir auf der Fraktionssitzung jeden Vorschlag durchgegangen und haben entschieden, welche davon wir tatsächlich einreichen wollen. In den von mir betreuten Bereichen – Kultur und Medien sowie Wirtschaft – haben wir einen Änderungsantrag gestellt.
Bereich Wirtschaft: Der Etat des Wirtschaftsministeriums (in der NRW-Haushaltssprache: Einzelplan 14) beträgt insgesamt rund 838 Millionen Euro und setzt sich aus zwei großen Blöcken zusammen: Den Kohlesubventionen auf der einen Seite (350 Millionen Euro) und den verschiedenen Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung (bspw. staatlich finanzierte Gründungsberatungen) auf der anderen Seite (382 Millionen Euro). An der Höhe der Kohlesubventionen kann man derzeit nichts ändern – die Kohlesubventionen laufen aus und dieser Auslauf-Prozess ist vertraglich festgelegt. Bis zum Jahr 2018 werden die Subventionen für Kohle kontinuierlich reduziert; nach 2018 wird es keine weiteren Subventionen mehr in diesem Bereich geben.
Es bleibt die Wirtschaftsförderung als größter Anteil des Wirtschaftshaushaltes. Da diese Förderung überwiegend als Gelder an Institute geht, die diese Förderung dann ihrerseits wahrnehmen, kann man kaum sagen, ob und inwieweit das Geld sinnvoll eingesetzt wird und ob die Fördermaßnahmen erfolgreich sind. Im Bereich der Wirtschaftsförderung sollte daher gelten: Qualität vor Quantität. Einfach nur das Budget zu erhöhen oder zu kürzen ist nicht zielführend. Stattdessen wollen wir zunächst herausfinden, welche der verschiedenen Förderprogramme, für die Geld im Haushalt bereitsteht, überhaupt erfolgreich sind.
Einen Änderungsantrag haben wir aber doch gestellt: Wir fordern die Streichung von 150.000 Euro im Wirtschaftsetat für die sogenannte Clearingstelle Mittelstand, die im Zuge des Mittelstandsförderungsgesetz geschaffen werden soll. Da das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist und nicht vor Anfang 2013 unter Dach und Fach sein wird, warum soll man Geld für den 2012er-Haushalt einstellen? Zudem wollen wir grundsätzlich in Frage stellen, dass das Land Kosten dieser Clearingstelle trägt.
Bereich Kultur und Medien: Hier haben wir ein ähnliches Problem wie im Wirtschaftsbereich. Die Ausgaben gehen größtenteils an Institute, die die Kultur- und Medienförderung dann ihrerseits wahrnimmt – wir wissen einfach nicht genau, was dann dort mit dem Geld genau geschieht. Zum Glück haben wir inzwischen zwei Referentinnen für die beiden Teilbereiche an Bord, die dabei sind, genau dies rauszufinden. Bei den nächsten Haushaltsberatungen für 2013 wollen wir fundierte Vorschläge machen.
Im Medien-Etat geht der größte Teil für die Film- und Medienstiftung NRW drauf. Sie hat die Aufgabe, Aktivitäten in diesen Bereichen finanziell zu fördern. Die Stiftung hieß bis zum Jahr 2010 nur Filmstiftung NRW – jetzt kommen also Medien dazu. Das ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, schließlich gibt es neben Filmen viele weitere Medien, die aus kultureller Sicht wichtig sind und mit genauso viel Recht gefördert werden sollten. Ich habe die Landesregierung aufgefordert, darzustellen, wie sich diese Förderung in Zukunft zwischen Film und den anderen Medien aufteilen soll.
Das Mittelstandsförderungsgesetz ist nach der ersten Lesung im Plenum in den Wirtschafts-Ausschuss überwiesen worden. Dort hat zunächst der Wirtschaftsminister erläutert, warum er das Gesetz wichtig findet. Der zweite Schritt der Bearbeitung des Gesetzes im Ausschuss fand am vergangenen Donnerstag statt: An dem Tag gab es eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetz. Eine öffentliche Anhörung findet im NRW-Landtag dann statt, wenn sie von mindestens einer Fraktion im Ausschuss beantragt wird.
Jede Fraktion darf eine gewisse Zahl von Sachverständigen benennen und sich einige Fragen überlegen, die man den Sachverständigen stellt (auch denen, die von anderen Parteien benannt worden sind). Aus den Fragen der verschiedenen Fraktionen wird eine Liste erstellt, die alle Sachverständigen vier Wochen vor der Anhörung per Post bekommen. Sie haben dann einige Wochen Zeit, wiederum schriftlich auf die Fragen zu antworten. Zu der eigentlichen Anhörung werden die Sachverständigen in den Landtag eingeladen. Jeder Abgeordnete kann dann Rückfragen zu den verschiedenen Gutachten stellen.
Wir haben uns unsere Fragen zusammen in diesem Pad hier erstellt. Als Sachverständige hätte ich gerne Transparency International, Lobbycontrol oder Mehr Demokratie e. V. dabeigehabt, leider haben alle drei abgesagt: Bei der einen war es zu kurzfristig, bei der anderen konzentriert man sich ausschließlich auf Bundespolitik und hat entsprechend keine Fachleute für eine Landesanhörung, und die dritte fühlte sich nicht im Thema.
Die anderen Parteien haben es in der Hinsicht leichter, dort existieren fertige Listen von Sachverständigen, meistens Verbandsvertreter, die einfach standardmäßig eingeladen werden. Aus dieser Erfahrung heraus haben wir uns vorgenommen, eine Expertendatenbank aufzubauen, in der wir mögliche Kandidaten für die verschiedenen Themen sammeln, insbesondere verbandsunabhängige Experten.
Die Anhörung selbst habe ich als ausgesprochen konstruktiv und erfolgreich empfunden. Wir hatten schon schriftlich einige Fragen zur Transparenz der geplanten Clearingstelle gestellt und in der Sitzung habe ich an diesem Punkt noch ein paar Mal nachgehakt. Fast alle Anwesenden – von den Sachverständigen bis hin zu den Abgeordneten der Regierungsfraktionen – darüber einig, dass die geplante Clearingstelle möglichst transparent sein soll. Wir werden daher jetzt einige Änderungsanträge für das Gesetz ausarbeiten, mit denen wir Mindestanforderungen in Bezug auf die Transparenz der Clearingstelle im Gesetz verankern wollen. Wenn die anderen Fraktionen sich daran beteiligen werden, wäre das ein großer Erfolg.
Weiter habe ich die explizite Nennung des RAL-Gütesiegels angesprochen sowie die Verpflichtung der betrieblichen Interessenvertretungen auf das Ziel „Wachstum“. Hier bekam ich im Grunde die Antworten, die ich hören wollte: RAL-Siegel nur als Beispiel; „Nachhaltigkeit“ besser als „Wachstum“. Eine schöne Vorlage für Änderungsanträge an das Gesetz.
Der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist die abschließende Behandlung des Mittelstandsförderungsgesetzes im Ausschuss. Das wird vermutlich im November der Fall sein. Hier werden Änderungsanträge eingebracht. Danach spricht der Ausschuss dann eine Empfehlung an das Plenum aus, wie mit dem Gesetzentwurf umgegangen werden sollte. Bspw. könnte der Ausschuss „empfehlen“ (in der Praxis ist es so, dass die Regierungsfraktionen mit ihrer Mehrheit darüber entscheiden, welche Empfehlung der Ausschuss ausspricht), den Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Änderungen anzunehmen. In unserem Fall hoffen wir allerdings, dass die Empfehlung lauten könnte, die im Ausschuss (u. a. durch unsere Anträge) geänderte Version des Gesetzes anzunehmen.
Danach geht das Gesetz (bzw. die Beschlussempfehlung) wieder zurück ins Plenum in die sogenannte zweite Lesung. Dort wird noch einmal über den (evtl. veränderten) Entwurf debattiert. Hier kann man auch noch einmal Änderungsanträge einbringen (die den eigentlichen Entwurf, also den Gesetzestext, ändern) oder auch Entschließungsanträge, die, zusätzlich zum Gesetzesentwurf, die Landesregierung auffordern, etwas Bestimmtes zu tun oder sich für eine bestimmte Sache einzusetzen.
Alles, was bisher zu einem Gesetzesentwurf vom Landtag gemacht wurde (Überweisungen, Anhörungen, Abstimmungen etc.), findet man als „Vorgang“ auf der Landtags-Webseite. Hier findet sich die entsprechende Seite für den „Vorgang Mittelstandsförderungsgesetz“.
An einer zweiten Anhörung habe ich teilgenommen, der Anhörung zum Klimaschutzgesetz. Da der Wirtschaftsausschuss nicht federführend ist, habe ich mich hier bedeckt gehalten. Die Anhörung fand im Plenarsaal statt, da so viele Zuhörer, Experten und Abgeordneten anwesend waren, dass es jeden anderen Saal gesprengt hätte. Die Anhörung ging bis spät in den Abend, ich empfand sie als ausgesprochen ermüdend, insbesondere im Vergleich zu der anderen Anhörung.
Ich habe mich mit Vertretern von „Presse-Grosso“ getroffen, des Bundesverbands Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten. Das Thema ist insofern sehr spannend, als der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften im Zusammenhang mit der Presse- und Meinungsfreiheit sehr sensibel ist. Erwerben große Verlage zu viel Einfluss auf den Vertrieb, können sie damit die Verbreitung unliebsamer Komkurrenz behindern. Umgekehrt ist die Meinungsvielfalt in Gefahr, wenn Verkaufsstellen nur eine Handvoll gängige Zeitschriften anbieten wollen, und vielleicht unrentable Verkaufsstellen nicht mehr beliefert werden.
Derzeit ist der Großhandel de facto monopolisiert, um diese beidseitige Kontraktionspflicht (der Verlage, und der Verkaufsstellen) zu realisieren. Es gibt aber Bestrebungen eines Großverlages, diese Konstruktion aufzubrechen, da sie im Widerspruch zum Kartellrecht steht. Dem soll mit einer Gesetzesinitiative begegnet werden.
Ich war bei der Handwerkskammer Köln, auch ein sehr interessantes Gespräch. Man setzt sich dort von den IHK’n ab, da die Handwerkskammern eine deutlich homogenere Mitgliederstruktur hat als die IHK’n, die ja vom Großkonzern bis zum Einzelunternehmer alle Arten von Pflichtmitgliedern hat. Die Handwerkskammern sind, was Transparenz angeht, auch schon spürbar weiter als die IHK’n. Ich habe den Punkt der Pflichtmitgliedschaft thematisiert – will man diese aufheben, muss man sich aber auch Gedanken darüber machen, wie man die berufliche Ausbildung in Zukunft organisieren will.
Ich mich mit Vertretern des Deutschen Journalisten-Verbands NRW getroffen, die mit mir über das neue Leistungsschutzrecht reden wollten. Wie nicht anders zu erwarten, hatten wir an dieser Stelle durchaus unterschiedliche Meinungen – wir Piraten lehnen das neue Leistungsschutzrecht für Verlage grundsätzlich ab. Im Hinblick auf das geistige Eigentum, welches der Autor an seinem Werk auch nach der Veröffentlichung haben soll, inklusive des Rechts auf digitalen Kopierschutz, kamen wir nicht recht zusammen.
Große Übereinstimmung fand sich aber bei der grundsätzlichen Feststellung, dass Künstler und Autoren von der kommerziellen Nutzung ihrer Werke profitieren sollen, sowie bei der Stärkung der Rechte von Autoren und Journalisten gegenüber ihren Verlagen, samt des Anspruches auf angemessene Vergütung für ihre Arbeit. Ein weiterer diskutierter Punkt waren die Kosten von Anfragen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz, die manche Redakteure teuer zu stehen gekommen sind. Hier werden Piraten weiter ansetzen.
Ein Vertreter der Intendantin des WDR hat sich vorgestellt, der den Kontakt zur Intendantin darstellen will. Wir haben über die Vermischung von Politik und öffentlich-rechtlichem Rundfunk gesprochen und den Umgang mit Inhalten der Mediathek.
Wir hatten zwischenzeitlich ein erstes Netzwerktreffen zwischen Basis- und Landtagspiraten im Bereich Wirtschaft und Finanzen: Am 16.10. waren einige Mitglieder des AK Wirtschaft und Finanzen der NRW-Piraten im Landtag zu Gast und haben mit Abgeordneten und Referenten darüber gesprochen, wie man die Basis am besten in die inhaltliche Arbeit im Landtag einbinden kann. Wir haben uns geeinigt, dass wir uns ab jetzt regelmäßig im Landtag treffen wollen – zunächst alle vier Wochen – um wichtige Themen direkt miteinander zu besprechen. Zudem halten unsere Fachreferenten in der Zwischenzeit Kontakt mit den Piraten-Arbeitskreisen, stellen dort vor, woran sie gerade arbeiten und holen sich Feedback und Anregungen für neue Themen. Die Details der weiteren Zusammenarbeit werden wir demnächst gemeinsam erarbeiten.
Eine Antwort bekam ich zu meiner Anfrage „Verwaiste Werke von in der NS-Diktatur verfolgten und ermordeten Künstlern“, die ich als ausweichend empfinde. Hier werde ich sicher noch mal nachhaken, ich finde es unerträglich, dass man sich vor der Verantwortung drückt.
Einiges Interesse bei lokaler Presse löste die Antwort zur Anfrage „Kosten der Welterbestätte Zeche Zollverein für die öffentliche Hand“ aus. Diese ist umfangreich ausgefallen, auf den ersten Blick fällt auf, dass das Projekt unglaublich teuer ist.
Die Antwort auf meine Frage „Transparenz und demokratische Verfahren bei den Industrie- und Handelskammern“ ist just hereingekommen, und wird kommende Woche veröffentlicht, wir werden das mit einer Pressemitteilung begleiten, und später wird es hier auch Gesetzesinitiativen geben.
Einen offensichtlichen Widerspruch des Finanzministers in der Antwort auf meine kleine Anfrage zur Steuer-CD und eine am Folgetag herausgegebenen Pressemitteilung des Finanzministeriums habe ich in einer kleinen Anfrage thematisiert, eine Antwort steht noch aus.
Alle kleinen Anfragen von mir findet ihr hier:
http://www.daniel-schwerd.de/glaeserner-mdl/kleine-anfragen/
Ich habe am Freitag eine Pressemitteilung veröffentlicht, die ich hier nochmal wiedergeben möchte. Es geht um den absurden Vorschlag des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU im Bundestag Krings, die Verfassung dem Wahlrecht anzupassen (anstatt umgekehrt).
Wahlrecht: Absurder Angriff der CDU auf das Verfassungsgericht
Mit einer Grundgesetzänderung möchte die Union erreichen, dass auch im zukünftigen Wahlrecht Überhangmandate möglich werden. Durch Ausgleichsmandate könnte ein Bundestag im Extremfall auf fast 900 Abgeordnete anwachsen.
Daniel Schwerd, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW, lehnt diesen Vorschlag von CDU-Politiker Günter Krings kategorisch ab, der Regelungskompetenzen beim Wahlrecht vom Verfassungsgericht zum Bundestag übertragen will. „Der CDU ist das Verfassungsgericht wohl zu anstrengend geworden. Was Krings hier andeutet, ist nichts anderes als eine unsägliche Attacke auf ein politisch bewährtes System“, sagt Schwerd mit Blick auf zahlreiche Entscheidungen der Karlsruher Richter gegen Gesetze der Bundesregierung.
„Gerade im Wahlrecht ist es unverzichtbar, dass Kontrolle bei einer neutralen Stelle wie dem Verfassungsgericht liegt. Dass Karlsruhe wiederholt die in Berlin verfassten Regelungen als verfassungswidrig abgelehnt hat, beweist dies.“ Auch die jüngst durch die schwarz-gelbe Bundesregierung erfolgte Revision des Wahlrechts wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
Schwerd fordert die Berliner Bundestagsparteien auf, endlich ein verfassungskonformes Wahlrecht zu erarbeiten. „Krings‘ Idee ist völlig absurd. Man kann nicht die Verfassung ändern, damit sie zu einem völlig misslungenen Wahlrecht passt – um damit Überhangmandate mit negativem Stimmrecht erlauben. „Wenn man auf einem toten Pferd sitzt, hilft es nicht, ihm Räder zu montieren“, so Schwerd.
Ein Wahlrecht ohne Überhangmandate wäre verfassungskonform und würde einen aufgeblähten Bundestag verhindern – ganz ohne Verfassungsänderung. Konstruktive Vorschläge dazu liegen vor, beispielsweise vom Verein „Mehr Demokratie e. V.“ mit dessen Vorschlag zum Bundeswahlrecht „Wählen ohne Überhang“. „Dieser Vorschlag ist deutlich zu unterstützen“, so Schwerd.
In diesem Zusammenhang: Danke, Schafi!
Wie schon befürchtet ist Zeit eine der knappsten Ressourcen im Politikalltag. In der sitzungsfreien Zeit war es turbulent – und schneller als erwartet kam die erste Sitzungsperiode. Demnächst möchte ich regelmäßiger über meinen Alltag hier im Landtag zu schreiben – vor allem auch deshalb, weil es spannend wird und die inhaltliche Arbeit überwiegt.
Nach vielen organisatorischen Dingen ist in den letzten Wochen die inhaltliche Arbeit in den Vordergrund gerückt. Bei einigen Themen arbeiten wir uns gerade ein, wie beispielsweise den Haushalt 2012. Wir haben eine ganze Reihe von Themen in den parlamentarischen Prozess eingebracht: Darunter zwei Gesetzentwürfe (zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung der Landesverfassung), ca. 60 Kleine Anfragen, eine Große Anfrage (zu den krankheitsbedingten Fehlzeiten bei der Polizei) sowie einige Anträge. In der Aussprache zur Regierungserklärung von Hannelore Kraft am 12.9. waren wir im Übrigen die einzige Oppositionsfraktion, die erklärt hat, wie sie sich die inhaltliche Arbeit in den nächsten fünf Jahren im Landtag konkret vorstellt (Link zur Rede von Joachim Paul). Von den anderen Oppositionsparteien hörte man die üblichen Vorwürfe in Richtung Regierung – die es dafür in die Presse geschafft haben.
Ich habe eine Rede zum Thema der EFRE-Förderung im Ziel II-Programm gehalten – dabei geht es um Strukturförderung mit EU-Mitteln. Die CDU hat einen Antrag vorgestellt, in dem sie sich mehr Wettbewerb und weniger Großprojekte bei der Mittelvergabe wünscht. Ich habe dazu Stellung genommen – ich hoffe, konstruktiv und nicht im üblichen Politgebashe. Sehen kann man die Rede hier. Anzumerken ist, dass diese Rede eigentlich nur zu Protokoll gegeben werden sollte. Ich finde das unsäglich – eine Debatte, die nur auf Totholz stattfindet, ist keine.
Alle Kleinen Anfragen, die ich stelle, verlinke ich hier im Blog. Oft genug drückt sich die Regierung um eine echte Antwort herum, manchmal sind die Antworten aber sehr interessant. Dann – wie zum Beispiel bei meiner kleinen Anfrage zu der Verwertung von Daten, die sich auf den aufgekauften Steuer-CDs befinden – versuche ich daraus auch medial etwas zu machen. (U. a. berichteten in der Folge Spiegel Online, Focus Online und der WDR.)
Eine weitere kleine Anfrage, die sehr erfreulich verlaufen ist, ist die zu den Kölner Jahnwiesen. Hier stand im Raum, dass dieser Platz dem Deutschen Fußballbund als Leistungszentrum zur Bebauung zur Verfügung gestellt worden. Die Kölner waren nicht erfreut, diesen Platz des Breitensports womöglich zu verlieren, und haben protestiert – die Antwort der Landesregierung liest sich nun so, als sei das Thema vom Tisch. Ich würde mir gerne einbilden, dass es an meiner Anfrage liegt, vermute aber, dass das schon vorher zwischen Landesregierung und Stadt so besprochen war.
Andere Anfragen, die ich gestellt habe, drehten sich um die De-Mail, verwaiste Werke von in der NS-Zeit ermordeten und verfolgten Künstlern, NSU-Aktenvernichtung, Zahlungsmoral öffentlicher Stellen und dem Damoklesschwert von Kassenkrediten der Kommunen. Hier stehen Antworten noch aus.
Einen großen Anteil unserer inhaltlichen Arbeit macht momentan der Haushaltsentwurf für 2012 aus. So ein Haushalt ist ein ganz schöner Brocken Totholz:
Der rechte Stapel besteht aus den Einzelplänen und Erläuterungsbänden derjenigen Ressorts, für die ich zuständig bin – also Wirtschaft, Kultur und Medien. Der linke Stapel besteht aus den restlichen Haushaltsplänen. Leider hat die rot-grüne Landesregierung den Haushaltsentwurf sehr spät vorgelegt. Laut Verfassung muss der Haushalt so eingebracht werden, dass er verabschiedet werden kann, bevor das entsprechende Haushaltsjahr beginnt. Der aktuelle Haushalt für 2012 ist erst Ende August eingebracht worden und wird wohl erst im November verabschiedet – wenn das Jahr schon fast rum ist. Direkt im Anschluss kommt dann der Haushalt für 2013 auf den Tisch – bis zu seiner Verabschiedung wird 2013 schon begonnen haben, also im Grunde auch schon zu spät.
Daneben beschäftigt mich das sogenannte Mittelstandsförderungsgesetz. Hier möchte die Landesregierung eine „Clearingstelle Mittelstand“ einrichten, die alle Gesetze der Landesregierung auf Mittelstandsverträglichkeit durchleuchten soll, noch ehe sich das Kabinett mit dem Thema beschäftigt – geschweige denn der demokratisch gewählte Landtag. Das größte Problem an der Sache: Die Clearingstelle soll sich aus bezahlten Interessenvertretern zusammensetzen. Damit würde der Verbandslobbyismus institutionell im Gesetzgebungsprozess verankert (Link zum Pad mit ausführlicher Kritik). Am 25.Oktober findet eine Expertenanhärung im Wirtschaftsausschuss statt, zu dem wir die geeigneten Fragen stellen wollen, um diesen Punkt herauszustellen. Demnächst werde ich euch dann hoffentlich mitteilen können, dass uns das gelungen ist.
Wir haben unseren Büro-Umzug bewältigt. Statt des tristen Ausblicks auf die Altglascontainer der Landtags-Kantine schauen wir aus unserem neuen Büro in der obersten Etage jetzt über die Dächer Düsseldorfs und auf das Stadttor, in dem auch die Staatskanzlei untergebracht ist. Wir können als Oppositionsfraktion die Regierung jetzt also nicht nur politisch unter die Lupe nehmen, sondern auch ganz praktisch.
Tatsächlich ist ein Großteil der Sommerpause für organisatorische Dinge draufgegangen. Ich habe eine Vielzahl von Bewerbungsgesprächen geführt – ein Wirtschaftsreferent wurde gefunden und eingestellt, und für Kultur und Medien haben Gespräche auch schon stattgefunden, wenn auch die letzte Entscheidung noch fallen muss.
Inzwischen haben wir als Fraktion einen Großteil der Arbeitsabläufe standardisiert und unsere Arbeitswochen entsprechend durchgeplant. Montags treffen sich die fraktionsinternen Arbeitskreise. Diese sind nach Themenfeldern geordnet und dienen der Vorbereitung für die Fraktionssitzungen. Hier können Themen ausführlich diskutiert werden, während sie in den Fraktionssitzungen aus Zeitgründen oft nur relativ kurz vorgestellt werden können. Wenn ein neues Gesetz bspw. im Wirtschaftsausschuss auf der Tagesordnung steht, stelle ich das in meinem Arbeitskreis vor, um mit den anderen Abgeordneten und Mitarbeitern, die sich mit ähnlichen Themen beschäftigen, darüber zu diskutieren und zu überlegen, wie man sich dazu im Ausschuss und im Plenum verhalten soll.
Mit dem jeweiligen Diskussionsergebnis geht es dann dienstags in die Fraktionssitzung, an der alle Abgeordneten und die Fachreferenten teilnehmen. Hier wird alles besprochen, was die Fraktion insgesamt betrifft: Von der Frage, wer sich um die Technik für die Streams kümmert bis hin zur Diskussion über Gesetze und Anträge. Es werden die Ergebnisse aus den Arbeitskreisen vorgestellt und es wird besprochen, wie man als Fraktion zu einem Vorhaben steht und wer bei der nächsten Plenarsitzung dazu eine Rede halten soll. Alle Fraktionssitzungen und die Arbeitskreissitzungen, werden von uns live ins Internet gestreamt.
Neben diesen Fraktionsterminen gibt es feste Termine für alle Abgeordneten des Landtags: Die Ausschuss- und die Plenarsitzungen (ich habe dazu schon etwas in meinem letzten Wochenrückblick geschrieben). In den Sitzungswochen tagen von dienstags bis freitags die Fachausschüsse, an denen Abgeordnete aller Parteien teilnehmen. Hier wird v.a. über die Details von Gesetzen diskutiert, es werden Änderungen eingearbeitet und bei öffentlichen Anhörungen Experten befragt. Von Juli bis Dezember 2012 gibt es insgesamt fünf Plenarwochen. (Link zu allen Parlamentsterminen)
Findet eine Plenarsitzung statt, wird es in Zukunft bei Bedarf am Freitag davor eine Fraktions-Sondersitzung geben. Hier gehen wir alle Tagesordnungspunkte durch und besprechen, wie wir uns dazu verhalten wollen. Der jeweils mit dem Thema befasste Abgeordnete macht einen Vorschlag, wie man seiner Meinung nach abstimmen soll. Diese Vorschläge haben bei uns keine bindende Wirkung, jeder kann so abstimmen, wie er es für richtig hält. Und das tun wir auch – in den Plenarsitzungen kommt es regelmäßig vor, dass verschiedene Abgeordnete der Piraten unterschiedlich stimmen. In Wochen ohne Plenarsitzung treffe ich mich freitags zudem oft mit den Piratenabgeordneten, mit denen ich im gleichen Ausschuss sitze (Kai Schmalenbach im Wirtschaftsausschuss und Lukas Lamla im Ausschuss für Kultur und Medien), um wiederum die Sitzungen der Arbeitskreise am Montag vorzubereiten.
Zwischendrin gibt es eine Vielzahl weiterer Termine, die ich als Abgeordneter wahrnehme, bspw. Veranstaltungen mit Bürgern, Gespräche mit Vertretern von öffentlichen Einrichtungen und Verbänden, Gespräche mit anderen Abgeordneten (alle Termine veröffentliche ich hier auf meiner Webseite). Und schließlich wären da noch die verschiedenen Piraten-Termine, in denen unsere eigenen Inhalte überhaupt erst entstehen: Also Stammtische, Arbeitskreise, Barcamps, Mumble usw.
In der sitzungsfreien Zeit habe ich die Gelegenheit genutzt, durch „meine“ Region zu reisen: Ich habe Piratenstammtische im Rhein-Erft-Kreis, in Düren und Euskirchen besucht und dort Bürgersprechstunden abgehalten. Ich hoffe, dass ich dazu auch in Zukunft regelmässig kommen werde. Mir hat das sehr viel gebracht – Probleme beispielsweise mit dem mangelhaften Netzausbau, die die Piraten „auf dem Land“ haben, verliert man in der Stadt aus den Augen, VDSL-verwöhnt wie man da ist.
Zuletzt noch der Hinweis auf www.piratenfraktion-nrw.de – hier gibt es jeweils auch tagesaktuelle Neuigkeiten. Bei den nächsten Wochenrückblicken wird es dann in die Details der Arbeit gehen.
Hallo liebe Leute,
folgende Themen werden im Kultur- und Medienausschuss am 27. September 2012 im Landtag behandelt:
1) Einführung in die kulturpolitischen Schwerpunkte der 16. Wahlperiode. (Bericht der Landesregierung)
2) Einführung in die medienpolitischen Schwerpunkte der 16. Wahlperiode. (Bericht der Landesregierung)
3) Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012), kultur- und medienpolitisch relevante Kapitel
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/300
4) Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren in Nordrhein-Westfalen (Pflichtexemplargesetz Nordrhein-Westfalen)
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/179
5) Stand des Kulturfördergesetzes
Sachstandsbericht der Landesregierung, beantragt von der CDU-Fraktion am 21.8.2012.
6) Kultureller Beitrag von NRW Künstlern während der Olympiade in London
Bericht der Landesregierung, beantragt von der SPD-Fraktion am 21.8.2012.
7) Förderauszeichnung für nordrhein-westfälische Theater
Bericht der Landesregierung, Vorlage – wird erwartet
8) Tag der Medienkompetenz (*)
Bericht der Landesregierung, Vorlage 16/153
9) Aktueller Stand der Auswertung der Konsultation der EU-Kommission zum Thema Filmförderung aus NRW-Sicht
Bericht der Landesregierung
10) Verschiedenes
– Übertragung von Rundfunkfrequenzen, Vorlagen 16/32, 16/33, 16/34, 16/68
– Terminplan 2012 und 2013
Die Sitzung ist öffentlich, sie findet am Donnerstag, den 27.09 ab 13:30 Uhr in Raum E1-A16 statt.
Über Feedback / Input freue ich mich.
(*) Am Tag der Medienkompetenz werde ich auch teilnehmen, indem ich eine Veranstaltung in Köln besuchen werde – hierzu kommt später noch mehr.
Meine gestrige Rede zum Ziel II-Programm im Nordrhein-Westfälischen Landtag ist nun online:
Ich habe diese Rede nicht nur zu Protokoll gegeben, sondern die Debatte tatsächlich führen wollen, obgleich mich die anderen Fraktionen darum gebeten hatten. Damit mache ich mich unter meinen Kollegen zwar nicht beliebt, aber warum ich davon nichts halte, spreche ich zu Beginn der Rede an.
Wen es interessiert, ich habe hier den aktuellen Sitzungsplan der Ausschüsse und der Piratenfrakton hochgeladen. Die Ausschüsse tagen nicht wöchentlich.
Sitzungsplan der Ausschüsse des Landtags in der 16. Wahlperiode & Sitzungsplan der Piratenfraktion
Hallo liebe Leute,
folgende Themen werden im Wirtschaftsausschuss am 5. September 2012 im Landtag behandelt:
In federführender Beratung:
1) Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz)
In Mitberatung:
2) Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes
3) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW)
4) Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen
Links zu 1-4) findet man jeweils unter:
http://netnrd.de/a18
Weitere Themen:
5) Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerberechtsverordnung 16/45
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-45.pdf
6) Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerberechtsverordnung 16/102
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-102.pdf
7) Einrichtung eines Unterausschusses „Bergbausicherheit“
8) Abbausituation an den Braunkohletagebauen Inden und Garzweiler (noch keine Vorlage vorhanden)
9) Netzausbau in Nordrhein-Westfalen – Bericht der Landesregierung (liegt noch nicht vor)
10) Verschiedenes
Die Sitzung ist öffentlich, sie findet am Mittwoch, den 05.09 ab 10 Uhr in Raum E1-D05 statt.
Über Feedback / Input freue ich mich.