Redetext Demo Bestandsdatenauskunft 27.04. in Bottrop

bda2Bestandsdatenauskunft nennen sie es. Das klingt harmlos, fast lieblich. Das klingt nach der freundlichen Dame von der Auskunft, die Dir weiterhilft, wenn Du mal nicht weiterweißt. Bestandsdaten, das klingt nach harmlosen Informationen, die ohnehin öffentlich sind.

Das ist natürlich Absicht. Das soll verharmlosen, was es wirklich ist: Ein Frontalangriff auf unsere Privatsphäre, auf den Datenschutz und unsere Meinungsfreiheit. Es ist ein feuchter Traum von Sicherheitspolitikern und Terrorparanoikern. Ausgedacht in der Hölle der Überwachungsindustrie. Einen großen Schritt weiter zum transparenten Bürger, zum Schüffelstaat.

Eigentlich müsste es so heißen: Überwachungsschnittstelle.

Denn es ist eben keine Auskunft, sondern eine Schnittstelle, auf die diverse Behörden einfach so zugreifen können, ohne dass eine Kontrolle, eine Schranke vorgesehen ist. Es können Behörden wie Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Militärischer Abschirmdienst, Verfassungsschutz, Polizei und Zollfahndung ungehemmt Daten abfragen – ohne dass die Betroffenen davon erfahren,
ohne dass ein schwerer Verdacht vorliegen muss, meist ohne Richtervorbehalt und ohne dass ein Mensch davon etwas mitbekommt.

Es reicht schon eine Ordnungswidrigkeit als Begründung, ein geringster Verdacht – einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein, und Du wirst durchleuchtet. Das macht jeden Bürger zum Generalverdächtigen, das stellt die Unschuldsvermutung auf den Kopf.

Eine automatisierte Schnittstelle wird zur Verfügung gestellt – zusammen mit den vielen anderen verknüpften Datenbanken ist die Analyse von Menschen demnächst auf Knopfdruck möglich.

Das INDECT-Projekt zur automatischen Überwachung von Menschen in der Öffentlichkeit bekommt hiermit eine neue Bedeutung. INDECT angeschlossen an die automatisierte Bestandsdatenauskunft führt zu einer ganz neuen Dimension von Überwachung, die sich George Orwell nicht schlimmer hätte ausdenken können. Wer sich in der Öffentlichkeit auffällig im Sinne der INDECT-Parameter bewegt, löst damit den Verdacht automatisch aus, der den Zugriff auf seine digitale Privatsphäre rechtfertigt – wiederrum vollautomatisch.

Und welche Daten da abgefragt werden dürfen hat es in sich. Neben den üblichen Adressdaten, Geburtsdatum, Telefonnummern, Bankkonten auch die PIN Deines Mobiltelefons und die Passwörter von Emailaccounts oder sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook, Twitter oder Google.

Wer kommt auf die dämliche Idee, Passwörter herausgeben zu müssen? Passwörter müssen aus Sicherheitsgründen verschlüsselt gespeichert werden. Eine Herausgabe von Passwörtern erfordert aber die Speicherung im Klartext. Damit explodiert das Risiko bei Angriffen von aussen, dass Passwörter von Hackern gelesen werden können. Ein datenschutztechnischer Alptraum.

Auch Passwörter zu Cloud-Diensten können einfach abgefragt werden. Damit ist der Zugriff auf alle Dokumente möglich, die da gesichert sind, egal ob privat oder nicht.

Nutzer von IP-Adressen müssen ebenfalls herausgegeben werden. So ist es in Zukunft automatisch möglich, deine digitale Spur im Internet zu verfolgen und einen Zugriff im Web Dir zuzuordnen.
Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen. Eine digitale Privatsphäre gibt es dann nicht mehr.

Das gilt übrigens auch für Telefonnummern: Es kann vollautomatisch jeder identifiziert werden, der irgendwo anruft oder irgendeine Webseite aufruft. Das ist der Todesstoß der Meinungsfreiheit, wenn man sich nicht mehr informieren und äußern kann, ohne sofort automatisch identifiziert zu werden.

So kann dann die jeweilige Behörde dein gesamtes digitales Leben ausschnüffeln: deine Emails, deine Direktnachrichten bei Twitter und Facebook, deine in der Cloud gespeicherten Dokumente, deine SMS auf deinem Telefon, deine gesamte digitale Kommunikation. Und das Ganze ohne dass Du es merkst, ohne dass Du etwas Schlimmes angestellt haben musst.

Damit können Plattfüße und Schlapphüte ihre schmierigen Finger in deine Privatsphäre stecken, so tief in dein digitales Leben wie noch nie zuvor, und so einfach wie nie zuvor. Das ist ungeheuerlich.

Der Verfassungsschutz kann auf die Daten ohne Angabe eines Grundes zugreifen. Wie kann man nur auf die bescheuerte Idee kommen, dem Verfassungsschutz ebenfalls Zugriff zu geben – der Behörde, die in der NSU-Affäre so grandios versagt hat? Warum soll man den Leuten vertrauen, die mit ihrem V-Mann-Geld die rechte Szene finanziert haben? Warum vertraut man einer Behörde, die durch ihre Verstrickungen den Tod vieler Menschen nicht verhindert hat? Das ist absurd. Der Verfassungsschutz unterliegt überhaupt keiner effektiven Kontrolle. Dem Verfassungsschutz soll man nicht noch mehr Rechte geben – den Verfassungsschutz müsste man auflösen!

Und wo wir bei der Verfassung sind: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig! Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass Eingriffe in die Telekommunikation dieser Art auf Einzelfälle beschränkt sein sollen. Es muss eine konkrete Gefahr vorliegen. Und es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Darum kümmert der Gesetzgeber sich einen Dreck. Diese Schnittstelle wird massenhaft benutzt werden, bei kleinsten Anlässen und Verdachten. Verhältnismässigkeit? My ass!

Das sogenannte Bestandsdatenauskunftsgesetz wurde im Deutschen Bundestag am 21.03 beschlossen. Die Debatte fand wieder spät in der Nacht statt, nur eine halbe Stunde Zeit nahm man sich dafür, und wieder waren nur wenige Abgeordnete anwesend. Man erinnert sich, das katastrophale Meldegesetz wurde unter ähnlichen Umständen durchgewunken. So wenig Zeit, so wenig Aufmerksamkeit widmet der Bundestag unseren Grundrechten.

Sie opfern unsere Privatsphäre ihrem Sicherheitswahn. Dabei weiß jeder: Freiheit stirbt mit Sicherheit. Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft.

Wir appellieren an jeden redlichen Politiker: Verhindern sie dieses Gesetz! Widersprechen sie im Bundesrat! Stoppen sie den Ausverkauf unserer Grundrechte!

Wir fordern: Legen Sie diese Überwachungsschnittstelle schnell wieder ad acta. Weg mit der Bestandsdatenauskunft! Weg mit der automatisierten Überwachung! Für ein Recht auf Privatsphäre und Anonymität! Für Freiheit statt Angst!

Nein zur Bestandsdatenauskunft

bdaAm 21.03.2013 wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetz beschlossen, das erneut in bedenklichem Ausmaß in unsere Bürgerrechte, unsere Freiheit und unsere Privatsphäre eingreift. Die Debatte fand wieder spät in der Nacht statt, nur eine halbe Stunde Zeit nahm man sich dafür, und wieder waren nur wenige Abgeordnete anwesend. Man erinnert sich, das katastrophale Meldegesetz wurde unter ähnlichen Umständen durchgewunken.

Dieses Gesetz schreibt fest, dass staatliche Stellen, Ämter, Behörden und die Polizei umfassend auf Deine Bestandsdaten bei Telekommunikationsdiensten zugreifen können. Dazu wird eine Schnüffelschnittstelle geschaffen, die sie dazu nutzen dürfen – und das ohne Kontrolle und meist ohne Richtervorbehalt.

Dazu braucht es keiner schwerer Verbrechen, der Zugriff ist auch schon bei Ordnungswidrigkeiten erlaubt – wie etwa dem Falschparken.

Zu den sogenannten Bestandsdaten zählen neben Name und Adressdaten, Geburtsdatum, Telefonnummern, Bankkonten auch die PIN Deines Mobiltelefons und die Passwörter von Emailaccounts oder sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook, Twitter oder Google.

Der Zugriff auf Deine Kommunikation, Deine Nachrichten und Deine Daten ist so ohne Dein Wissen schon bei geringsten Verdachtsmomenten möglich – etwas, was es in dieser Form noch nie gegeben hat. Eine digitale Privatsphäre gibt es nicht mehr.

Damit steht wieder einmal jeder unter Generalverdacht. Der gläserne Bürger wird Realität.

Bruno Kramm hat ein schönes Erklärvideo gemacht, in dem er die Folgen und Risiken dieses Gesetzes anschaulich erklärt. Danke dafür!

Deutschlandweit organisiert sich der Widerstand gegen dieses Gesetz, gegen Überwachung und für das Recht auf Privatsphäre. Am 14.04.2013 wird ein deutschlandweiter Aktionstag stattfinden. Zentrale Anlaufstelle der Organisation dieses Protesttags ist die Webseite bda.protestwiki.de

Ich bitte Euch, gemeinsam am 14.04.2013 in ganz Deutschland aufzustehen und auf die Straße zu gehen, um gegen Überwachung, für Privatsphäre und gegen das Bestandsdatenauskunftsgesetz zu demonstrieren.

Weitergehende Informationen findet man auch hier: bestandsdatenauskunft.de

Piraten an CSU: Netzpolitischer Offenbarungseid

417px-Wahlplakat_CSU_1969Piraten an CSU: «Netzpolitischer Offenbarungseid»

Berlin (dpa) – Die Piratenpartei attestiert der CSU, sich bei ihrer Klausur in Wildbad Kreuth «ins netzpolitische Abseits katapultiert» zu haben. Piraten-Vorstandsmitglied Klaus Peukert sagte am Mittwoch, die CSU habe bewiesen, dass sie kein «netzpolitisch ernsthafter Player» sei.

Peukert kritisierte vor allem das Festhalten an der Vorratsdatenspeicherung. Das Ablehnen einseitiger Haftungsfreistellungen bei freien Netzen sei «dann nur noch das Sahnehäubchen auf dem netzpolitischen Offenbarungseid». Zuvor hatte auch die FDP die CSU aufgefordert, nicht weiter auf der Vorratsdatenspeicherung zu beharren.

Schäbig: NSU-Tote für Staatstrojaner missbrauchen

Heute kam die Antwort von Innenminister Jäger auf meine Kleine Anfrage, inwieweit die NSU-Morde – oder irgendeine Terrortat rechtsextremen Hintergrundes – durch den Einsatz des Staatstrojaners verhindert oder zumindest aufgeklärt hätte werden können. Ihr erinnert Euch, im Koalitionsvertrag hatte die neue Regierung aus SPD und Bündnis 90 / Die Grünen eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Staatstrojaners verabredet, und das ausgerechnet mit den Morden der Terrorzelle „NSU“ begründet.

Heute wurde die Antwort der Landesregierung veröffentlicht, verfasst von Innenminister Jäger. Wie sich zeigt, gibt es nicht den geringsten Hinweis. Ich bin zwar nicht überrascht, dennoch ziemlich sauer. Folgende Pressemitteilung haben wir daraufhin herausgegeben:


MdL Schwerd: Jäger missbraucht NSU-Opfer für Schnüffelprogramm

Daniel Schwerd, Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Die rot-grüne Landesregierung will den Staatstrojaner durchsetzen und missbraucht dafür die Mordopfer der Zwickauer Terrorzelle.“

Diese Verbindung zwischen Rechtsterrorismus und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bewertet Schwerd als „offensichtlich konstruiert und frei aus der Luft gegriffen“. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage Schwerds, die heute in der Drucksache 16/425 veröffentlicht wird, bestätigt seine Auffassung. Darin kann NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) keinerlei Anhaltspunkte dafür liefern, dass eine der NSU-Taten mit der Online-Durchsuchung verhinderbar oder zumindest aufklärbar gewesen wäre.

Die NRW-Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz der TKÜ zu schaffen. Dabei hat schon 2008 das Bundesverfassungsgericht solchen Staatstrojanern enge Grenzen gesetzt: Online-Durchsuchungen dürfen nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib und Leben o. ä. eingesetzt werden. Das Gericht erklärte das entsprechende Gesetz der damaligen schwarz-gelben Landesregierung für verfassungswidrig.

„Ich finde es schäbig, Mordopfer zu missbrauchen, um den Staatstrojaner zu begründen“, meint Schwerd. „Der Ruf nach mehr Überwachung der Bürger wird mittlerweile reflexartig bei allen möglichen Straftaten erhoben, ohne dass sich nachweisen lässt, dadurch mehr Sicherheit zu erreichen.“

Die Frage, warum man dieses Instrument ausgerechnet dem Verfassungsschutz in die Hand geben will, der über keine Befugnisse zur Abwehr solcher Gefahren verfügt, konnte Innenminister Jäger ebenfalls nicht überzeugend beantworten. „Der Hinweis, dass der Verfassungsschutz diese Informationen dann mit der Polizei teilen will, ist nicht überzeugend“, so Schwerd.

Zwei weitere Fragen drängen sich Schwerd auf: Hat sich der Verfassungsschutz etwa durch das Schreddern von NSU-Akten nach Bekanntwerden der Affäre qualifiziert, ein derartiges Abhörinstrument zu erhalten? Und ist nicht gerade der Verfassungsschutz dadurch aufgefallen, trotz V-Leuten und Überwachung der Szene von den Terrorakten der Gruppe keinerlei Ahnung gehabt zu haben?

Minister Jäger kann auf Nachfrage keine Maßnahmen nennen, wodurch der Staatstrojaner auf die Überwachung von Telekommunikation an der Quelle begrenzt bleibt: Er gibt keine Hinweise darauf, wie private Daten auf den Computern geschützt werden können. „Selbst ausgewiesene IT-Experten und Bürgerrechtler melden Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit an. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das Schnüffelprogramm in Einklang mit den vom Verfassungsgericht aufgezeigten Grenzen gebracht werden kann“, so Schwerd.


Quellen:
Kleine Angrage
Antwort auf Kleine Anfrage
Pressemitteilung

Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die NSU-Morde

Die neue Regierung aus SPD und GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen erfüllt einen feuchten Traum der Sicherheitsfanatiker unter den Innenpolitikern: Im Koalitionsvertrag haben die beiden Regierungsparteien die Quellen-Kommunikationsüberwachung vorgesehen, also den Einsatz der als Staatstrojaner bekannten Software durch den Verfassungsschutz.

Man liest im Koalitionsvertrag auf Seite 152 unter der Überschrift „Wir stärken die Verfassung und schärfen die Instrumente im Kampf gegen Rechtsextremismus“:

Wir wollen dem Verfassungsschutz NRW die sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglichen und die gesetzliche Grundlage dafür schaffen.

Ausgerechnet die Toten der NSU-Mörder müssen nun dafür herhalten, den Staatstrojaner auf Landesebene einzuführen. Zudem will man ihm nicht etwa der Polizei, sondern dem Verfassungsschutz in die Hand geben – der Institution, die im Vorgehen gegen den NSU ganz besonders versagt hat.

Zum Trojaner kann man einiges kritisieren (ich hatte das im Blog schon getan), unter anderem, dass er verfassungsrechtlich vermutlich gar nicht zulässig sein könnte – zur Auswahl des Verfassungsschutzes als ausübende Behörde ist besonders brisant, dass diese gar nicht über die notwendigen polizeilichen Befugnisse verfügt, eine konkrete Gefahr, die sich durch eine solche Überwachung offenbart, selbst abzuwenden.

Ich finde die ganze Vorlage samt Begründung ausgesprochen haarsträubend, und habe daher heute der Landesregierung NRW eine kleine Anfrage zugeleitet, in der ich ihr folgende Fragen stelle:

  1. Welche Anhaltspunkte gibt es, dass die NSU-Morde verhindert oder aufgeklärt hätten werden können, wenn dem Verfassungsschutz die TKÜ zur Verfügung gestanden hätte?
  2. Welche und wie viele Straftaten rechtsextremistischen Hintergrundes hätten mit der TKÜ verhindert oder aufgeklärt werden können? Bitte differenzieren Sie die Aussagen danach, wie viele und welche jeweils verhindert; sowie wie viele und welche nachträglich aufgeklärt werden könnten.
  3. Inwieweit sieht die Landesregierung den Verfassungsschutz in der Lage und als richtige Stelle, durch TKÜ Gefahr für Leib, Leben und Freiheit eines Menschen bzw. ein vergleichbares Rechtsgut zu schützen, ohne dass dieser die zur Durchführung des Schutzes selbst notwendige polizeiliche Befugnisse hat?
  4. Durch welche technischen, organisatorischen und weiteren Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die eingesetzte Software auf die Überwachung der Telekommunikation an der Quelle begrenzt ist, und keine anderen Daten sammeln kann?

Ich bin sehr gespannt.

Die ganze Drucksache könnt ihr hier nachlesen:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-140.pdf

Rede der Anti-ACTA-Demo

Den Text meiner Rede auf der Anti-ACTA-Demo vom 11.Februar in Köln stelle ich hier unter CC-BY-NC-SA 3.0 zur Verfügung, siehe unten.

Droid-Boy hat die Rede aufgenommen, dafür vielen Dank! [display_podcast]

Eine Video-Aufzeichnung des Youtube-Nutzers klarepolitik gibt es auch, der Text ist nicht ganz vollständig aufgenommen, aber die Akustik ist etwas besser, und man erhält einen Einblick in die tolle Atmosphäre der Kundgebung. Ebenfalls vielen Dank!

Legt ACTA ad acta!

Wir sind heute gemeinsam mit vielen zehntausend anderen Menschen in ganz Europa aufgestanden, um gegen die Machtergreifung multinationaler Konzerne zu protestieren. ACTA, das „Anti Counterfeiting Trade Agreement“, stellt eine Kriegserklärung dar an die Menschen unseres Landes, in Europa und der ganzen Welt.

Diese Kriegserklärung stammt von internationalen Konzernen, die mit dem Instrument des sogenannten „geistigen Eigentums“ dabei sind, ihre Monopole und ihren wirtschaftlichen Einfluss – an den Regierungen, am Volk, an der Rechtsstaatlichkeit und an der Gesetzgebung vorbei – auf die ganze Welt und den gesamten Lebensbereich der Menschen auszudehnen.

Sie kommen mit ihren Koffern voll Geld zu den Politikern, fertig ausgearbeitete Gesetze im Gepäck, die sie den sogenannten Volksvertretern in geheimen Runden hinter verschlossenen Türen präsentieren. So lässt sich die Industrie derzeit ein Instrument genehmigen, mit dem sie – an der nationalen Gesetzgebung, an den Gerichten und der Strafverfolgung vorbei – direkt auf Bürger und Vermögen zugreifen kann. Es soll eine Konzern-Stasi entstehen, die zugleich Polizist, Ankläger, Richter und Vollstrecker in einem ist – und das alles in privater Hand auf Seiten der sogenannten Rechteinhaber. Dazu dürfen sie sich ungehemmt aller Mittel bedienen, die ihnen sinnvoll erscheinen: Sie dürfen sich der Polizei bedienen, der Internet-Zugangsprovider, sie dürfen auf Vermögen zugreifen und auf Dienstleister aller Art.

Das Ziel ist die Maximierung der Profite. Man möchte die Wertschöpfungskette maximal kontrollieren, möglichst bis in unser Zuhause, in unsere Privatsphäre herein. Man möchte über das Vehikel des Patents, der Marke, des Geschmacksmusters alle Arten von Produkten, Gütern, ja selbst Konzepte und bloße Ideen schützen, und deren Verwertung durch Dritte verhindern. Man will Monopole zementieren und deren Wirkung maximieren – und wohin Monopole führen, das können wir jeden Tag an der Zapfsäule, oder in der Apotheke spüren.

Monopole verhindern den Wettbewerb, Bildung und Kultur, sie behindern Wissenschaft und den Fortschritt unserer Gesellschaft. Es ist doch eine Binsenweisheit, dass Forschung und Kunst auf Bestehendem aufbaut, um diesem etwas Neues hinzuzufügen – genau dieser Prozess wird aber mit dem Kampfbegriff des „geistigem Eigentums“ behindert. Indem man bereits Ideen und Basisstoffe schützt, monopolisiert man ganze Produktbereiche und ganze Entwicklungslinien, und wird diese mit Hilfe von ACTA gnadenlos ausbeuten und jede unerlaubte Benutzung verfolgen und verhindern. Sie wird Produkte und Dienste teurer machen, als es notwendig wäre – für manche zu teuer, um sie sich leisten zu können. Günstige Nachahmungen werden verhindert, und damit zum Beispiel auch Generika – und ich prophezeie Euch, in der dritten Welt werden genau deswegen Menschen sterben, da sie sich die teure Originalmedizin nicht mehr leisten können.

Man stelle sich vor, der Erfinder des Automobils hätte ACTA zur Verfügung gehabt, sein Konzept damit zu schützen – eine Automobilindustrie würde es gar nicht geben, sondern ein Auto-Monopol. Und nur eine Minderheit hätte überhaupt die Chance, jemals eines zu besitzen.

Mehr noch – ACTA gefährdet die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre. Durch die vorgesehenen Instrumente zur Überwachung digitaler Kommunikation werden sich die Menschen scheuen, die Wahrheit zu sagen. Unternehmen können missliebige und ungewünschte Informationen mit den Instrumenten von ACTA zensieren und unterdrücken. Dazu brauchen sie kein Gericht und keine Polizei – dies können sie nach den in ACTA niedergelegten Regeln einfach so, ohne Kontrolle und ohne Gegenmittel tun. Es droht eine innere und äußere Zensur in Orwell‘schem Ausmaß.

Wir kritisieren den Entstehungsprozess dieser Verträge. Wie kann es angehen, dass Firmenvertreter und Lobbyisten hinter verschlossenen Türen Privatverträge mit Regierungen aushandeln, die erst nach Abschluss mehr oder weniger zufällig bekannt werden, und dann von den gewählten Repräsentanten des Volkes abgenickt werden sollen? Dies ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie, es stellt jede rechtstaatliche Gesetzgebung auf den Kopf. Es ist eine Unverschämtheit, dass Lobbyverbände ihre Interessen so dreist und rücksichtslos durchsetzen, ohne dass die betroffenen Völker und Menschen eine Einflussmöglichkeit darauf haben.

Wir stehen hier heute in der Kälte, um uns gegen diese neue Weltordnung aufzulehnen. Konzerninteressen dürfen nicht über Menschenrechten stehen! Sogenanntes „Geistiges Eigentum“ darf nicht wichtiger sein als unsere Freiheit, unsere Gesundheit, die Bürgerrechte und unser gesellschaftlicher und kultureller Fortschritt.

Denn wenn wir hier schon den Eigentumsbegriff verwenden: Was steht in Artikel 14 unseres Grundgesetzes? Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Man lasse sich das auf der Zunge zergehen – nie war dieser Satz so wichtig wie heute. Auch ein sogenanntes geistiges Eigentum darf nicht nach Gutdünken verwendet werden – es ist schlichtweg verfassungswidrig, es gegen das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Aber genau das wird geplant – und wir werden das verhindern.

ACTA darf im europäischen Parlament nicht ratifiziert werden. Die nationalen Parlamente müssen ACTA ablehnen. Die Regierungen müssen ACTA unverzüglich kündigen, und den Irrweg der Monopolisierung von Wissen verlassen.

Daniel Schwerd

Resonanz der Anti-ACTA-Demo

Die Demonstrationen gegen ACTA vergangenen Samstag in Köln, ganz Deutschland und Europa haben ein enormes Echo produziert. Ich bin begeistert, wie viele Menschen den Aufrufen gefolgt sind, und wie intensiv über unser Anliegen berichtet wird – auch wenn es immer noch als „Netzthema“ dargestellt wird, obwohl es sämtliche Lebensbereiche aller betreffen wird.

Man konnte mich sogar in den Tagesthemen sehen. Ohmygod!

Etwas kürzer war der Bericht in der Tagesschau am Nachmittag, den man hier sehen kann:

ACTA Demonstration in Köln – Tagesschau von 11.02.2012

Ein weiteres Interview nahm die Internet-TV-Abteilung des Kölner Stadtanzeigers auf:

ACTA-Demo: Frieren für die Freiheit

Dann habe ich noch ein paar Bloggern Audio-Interviews gegeben, wenn die jemand findet, sagt bitte Bescheid.