Themenübersicht 17. Wirtschaftsausschuss & Anhörung

Hallo liebe Leute,

folgende Themen werden im Wirtschaftsausschuss am 03.Juli2013 im Landtag behandelt:

1) Aktueller Stand Landesentwicklungsplan

2) Aufstellung des Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – Bericht über das Aufstellungsverfahren und Zusammenfassende Erklärung, Planbegründung und Entwurf einer Verordnung über den sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen

 

3) Zielabweichungsverfahren vom Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zur 117. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Aachen (Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen)

  • Vorlage wird erwartet

4) Mit mehr Marktwirtschaft die Energiewende aktiv gestalten – Verantwortung für den Energie- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen übernehmen

5) Energiewende durch Bürger stärken – Bürgerenergieprojekte fördern statt verhindern

6) Landesregierung darf Kommunen bei Konversion und Strukturwandel nicht im Regen stehen lassen – Nordrhein-Westfalen braucht landesweites Programm für Konversion und Strukturwandel aus Mitteln der Europäischen Union!

7) Stärkung der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft

  •   Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
  • Drucksache 16/3228

8) Situation bei der Adam Opel AG

  • Bericht der Landesregierung

 9) newPark/Opel

10) Marktgesetz NRW

11 ) Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich, sie findet am Mittwoch, den 03.Juli 2013 ab 10:00 Uhr in Raum E1-D05 statt.

Im Anschluss findet eine öffentliche Anhörung statt:

Abschaffung der Störerhaftung

– öffentliche Anhörung von Sachverständigen –

Über Feedback / Input freue ich mich.

Plenarrede zur „Causa Klausner“

Am Freitag, den 26. April 2013, sprach ich zu der aktuellen Unterrichtung der Landesregierung zu den sogenannten „Klausner-Verträgen“, ein Vorgang, der zum Himmel stinkt. Im Jahre 2007 schloss die damalige Landesregierung Verträge zu Lieferung von Holz, die schon damals als unerfüllbar eingeschätzt wurden – nun fällt dem Land ein dreistelliger Millionenbetrag als Schadenersatz auf die Füße. Aber seht selbst:

Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

Der Fall Klausner – Verhalten der Landesregierung war „kriminell dämlich“
„Die Causa Klausner stinkt gewaltig“, bilanziert Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, die heutige Debatte im Landtag über die Rahmenverkaufsverträge des Landes NRW mit dem österreichischen Holzverarbeitungsbetrieb Klausner aus dem Jahr 2007.

Der damalige CDU-Landwirtschaftsminister Uhlenberg hatte der Klausner GmbH Holzlieferungen bis ins Jahr 2014 zugesagt, die das Land in der zugesicherten Größenordnung jedoch zu keinem Zeitpunkt erfüllen konnte. Der Gegenwert des Vertrags wird auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. „Dieser Vertrag war jedoch nicht nur unerfüllbar, sondern garantierte noch dazu einem einzelnen Unternehmen ohne Sitz in NRW das Monopol auf Staatsholz – ansässige Unternehmen gingen hingegen leer aus“, erklärt Schwerd.

Nach bisherigen Erkenntnissen war der Vertrag 2007 vom damaligen Leiter der Forstverwaltung im Umweltministerium ohne Ausschreibung vergeben worden. „Wer glaubt, dass ein Vertrag mit Lieferungszusagen vom Land im Wert von einer halben Milliarde Euro in einem Rechtsstaat wie Deutschland selbstverständlich in einem transparenten Vergabeverfahren ausgeschrieben werde, wird hier eines besseren belehrt”, so Schwerd

Im Jahr 2009 versuchte die Landesregierung per mündlicher Kündigung aus dem Vertrag auszusteigen. Die Firma Klausner ließ inzwischen gerichtlich feststellen, dass keine gültige Kündigung vorlag. Schwerd: „Jeder, der einen Telefonanschluss kündigen will, weiß, dass er besser ein Einschreiben schickt. Die Landesregierung wusste das offenbar nicht. Das Verhalten der Landesregierung, eine mündliche Kündigung nicht schriftlich zu dokumentieren, ist dermaßen amateurhaft, dass es einem die Sprache verschlägt!“

Klausner hat inzwischen Schadenersatzklagen gegen das Land in Höhe von 120 Millionen Euro angestrengt und pocht auf die Einhaltung der Verträge. Schwerd fasst zusammen: „Der Vertrag ist unter dubiosen und intransparenten Umständen entstanden und zeugt in seiner Ausgestaltung von einer fachlichen Inkompetenz, die ihres Gleichen sucht – und das bei einem Gegenwert von rund einer halben Milliarde Euro! Das Zustandekommen dieses Vertrags war entweder kriminell, oder kriminell dämlich.“

Die Piratenfraktion forderte in der Debatte politische Konsequenzen und maximale Transparenz. Besonders die Rolle des ehemaligen Landwirtschaftsministers Uhlenberg muss geklärt werden. Die Abwicklung der Verträge darf nicht zu Lasten des Staatsforstes und der Umwelt gehen.

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

(Begrüßung)

Im Jahr 2007 wurde ein Vertrag zwischen dem Land NRW und einem Holzverarbeitungsbetrieb geschlossen, der das Zeug hat, in die Geschichte einzugehen. Ein Vertrag, der unter dubiosen und intransparenten Umständen entstanden ist und dessen Ausgestaltung von einer fachlichen Inkompetenz zeugt, die ihres Gleichen sucht. Ein Vertrag, den das Land teuer bezahlen wird: Entschädigungsforderungen in Höhe von 120 Millionen Euro stehen im Raum. Und ich möchte gleich zu Beginn sehr deutlich sagen: Wie dieser Vertrag zustande gekommen ist – das kann ich mir als nur als entweder kriminell, oder kriminell dämlich erklären!

Zu Beginn des Jahres 2007 hatte der Orkan „Kyrill“ unvorstellbare Schäden im Baumbestand in NRW verursacht. Hunderttausende umgeknickte Bäume lagen herum und wollten einer Bestimmung zugeführt werden. Also schloss ein geschickter Umweltminister von der CDU einen Vertrag mit einem österreichischen Holzverarbeitungsbetrieb, um dieses „Kyrill-Holz“ zu verkaufen. So lautet die Geschichte, die uns die CDU hier verkaufen möchte.

Leider ist dies nicht einmal die halbe Wahrheit. Zwar schloss der damalige Umweltminister Uhlenberg von der CDU nach „Kyrill“ tatsächlich einen Vertrag mit dem Unternehmen Klausner – doch dieser hatte mit dem Orkan nur am Anfang etwas zu tun. Denn der Vertrag sieht vor, dass das Land bis 2014 jährlich 500.000 Festmeter Frischholz an das Unternehmen liefern muss. Die Betonung liegt auf „frisch“. In dem Vertrag geht es eben nicht um die Kyrill-Bestände! Der Wert dieses Deals: Eine gute halbe Milliarde Euro.

500.000 Festmeter – das ist ein halbes Empire State Building, angefüllt mit massivem Holz. Jedes Jahr. So viel Holz hat das Land der Firma Klausner per Vertrag zugesichert. Pro Jahr. Das Problem ist nur: So viel Holz kann das Land NRW aus dem Staatswald gar nicht liefern – wenn es richtig gut läuft, weniger als die Hälfte. Und das ist nicht erst seit heute bekannt, sondern war es auch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Es wird jedoch noch seltsamer. Die behördliche Zuständigkeit für das Holzgeschäft war erst kurz vor Vertragsschluss vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf die Landesforstverwaltung im Ministerium für Landwirtschaft übertragen worden. Wer glaubt, dass ein Vertrag mit Lieferungszusagen vom Land im Wert von einer halben Milliarde Euro in einem Rechtsstaat wie Deutschland selbstverständlich in einem transparenten Vergabeverfahren ausgeschrieben werde, wird hier eines besseren belehrt!

Stattdessen, so konstatiert ein Gutachten von Prof. Dr. Andreas Schulte aus dem Jahr 2008, hat der Leiter der Landesforstverwaltung im Ministerium für Landwirtschaft den Vertrag „freihändig“ vergeben, also ohne erkennbaren Wettbewerb und ohne transparentes Vergabeverfahren. Nach allem was wir heute wissen, hat noch nicht einmal der damalige Landwirtschaftsminister Uhlenberg diesen Vertrag unterzeichnet.

Es ist mir unbegreiflich, wie der damalige Leiter der Landesforstverwaltung, unter noch nicht geklärten Umständen, diese schriftlichen Zusagen mit von ihm ausgewählten Firmen machen konnte. Wurde dieser Vertrag im expliziten Wissen des damaligen Ministers Uhlenberg geschlossen? Und warum hat er dann nicht selbst unterschrieben? Wir Piraten fordern hier politische Aufklärung!

Staatliches Handeln bedarf immer der Kontrolle der Öffentlichkeit und des Parlaments, das sieht man hier wieder besonders deutlich. Es ist ein Skandal, dass ein Beamter des Ministeriums einen Vertrag im Gegenwert von 500 Millionen Euro unterzeichnen kann, ohne dass es zu einem transparenten Vergabeverfahren kommt. Und darum ist die Forderung nach Transparenz nicht nur eine politische Mode, wie das Herr Schlemmer gestern formulierte, sondern unabdingbar für das Funktionieren der Demokratie und im Kampf gegen Inkompetenz und Korruption!

Die Geschichte dieses unsäglichen Vertrags ist jedoch noch nicht zu Ende. Der erste Fehler der damaligen schwarz-gelben Landesregierung war es, den Vertrag abzuschließen. Denn der war nicht nur unerfüllbar, sondern garantierte noch dazu einem einzelnen Unternehmen ohne Sitz in NRW das Monopol auf Staatsholz – ansässige Unternehmen gingen leer aus. Doch die Landesregierung machte einen weiteren kapitalen Fehler:

Im Jahr 2009 nahm die Firma Klausner kein Holz des Landes mehr an, weil der Holzpreis zwischenzeitlich so stark gefallen war, dass sich nicht einmal mehr das Sägen gelohnt hätte.

Dies wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen, aus dem Vertrag auszusteigen. Und was tat die Landesregierung? Sie „kündigte“ den Vertrag. Aber – jetzt halten Sie sich fest – das tat sie, so berichtet man, nur mündlich. Jeder, der einen Telefonanschluss kündigen will, weiß, dass er besser ein Einschreiben schickt. Die Landesregierung wusste das offenbar nicht. Und die Firma Klausner? Die will nichts von einer Kündigung wissen – und das OLG Hamm hat Klausner Recht gegeben. Das Land ist weiterhin an die Verträge gebunden.

Das Verhalten der Landesregierung, eine mündliche Kündigung nicht schriftlich zu dokumentieren, ist dermaßen amateurhaft, dass es einem die Sprache verschlägt.
Diese doppelte Unfähigkeit – erst der katastrophale Vertragsinhalt, dann die vergeigte Kündigung – wirkt so unwahrscheinlich, dass ich mich frage, ob am Ende nicht vielleicht doch Absicht hinter der ganzen Sache steckte? Ich selbst kann mir das nur mit drei Begründungen erklären: 1) himmelschreiende, unfassbare Inkompetenz, 2) Korruption, oder 3) beides zugleich.

Ein erster Schritt zur Aufklärung würde darin bestehen, die Verträge mit der Klausner GmbH endlich offenzulegen. Bisher weigert sich der jetzige Umweltminister Remmel jedoch. Erstaunlich, dabei hatte er selbst im Jahr 2008, als er noch in der Opposition saß, die Offenlegung der Verträge gefordert! Herr Remmel, was ist da los? Warum sorgen Sie nicht für die Klarheit, die Sie selbst vor wenigen Jahren noch gefordert haben?

Eines wissen wir schon jetzt: Diese ganze „Causa Klausner“ stinkt gewaltig. Sie stinkt zum Himmel. Und sie ist noch lange nicht vorüber. Denn die eigentlichen Kosten kommen jetzt erst auf das Land zu: Die Firma Klausner fordert Schadenersatz und beharrt auf Erfüllung der Verträge. Das ist ihr gutes Recht. Aber das Land wird dies einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.

Wichtig ist, dass jetzt Konsequenzen folgen. Wir brauchen hier maximale Transparenz! Zugleich müssen sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zur Kündigung oder zur Abwicklung des Vertrags ausgelotet werden. Und wir müssen Regeln finden, die verhindern, dass sich solche Vorfälle wiederholen – dazu müssen sie mit Sanktionen bedroht sein!

Vor allem aber muss für diesen Vertrag mit der Firma Klausner von politischer Seite Verantwortung übernommen werden – und zwar zuallererst von der CDU und ihrem ehemaligen Landwirtschaftsminister Uhlenberg!

Herzlichen Dank.

Plenarrede „IHK-Geschäftsführergehälter offenlegen“

Am Donnerstag, den 25. April 2013 wurde unser Antrag „Industrie- und Handelskammern in NRW: Geschäftsführergehälter offenlegen“ debattiert. Obgleich sich einige Grüne selbst auf ihren Webseiten schon für eine Veröffentlichungspflicht der Gehälter von IHK-Vorständen ausgesprochen haben, wurde unser Antrag mit den Stimmen der Grünen, sowie von SPD, FDP und CDU abgelehnt. Die Regierungsfraktionen nahmen stattdessen mit ihrer Mehrheit eine windelweiche Entschließung an.

Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

IHK: Keine Transparenz im Mittelstand
Wir haben heute im Plenum gefordert, die Gehälter der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammern (IHK) offenzulegen. Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Die IHK handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Und wer, wie die IHK, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Mittel herstellen. Mitglieder sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht. Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist daher nur konsequent und ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.

Dass sich die meisten NRW-Politiker gegen diesen Antrag ausgesprochen haben, zeigt nur wieder einmal deutlich, dass sie den Wunsch nach mehr Transparenz nicht ernst meinen. Dies zeigt auch deutlich der wachsweiche rot-grüne Entschließungsantrag, in dem beide Fraktionen auf einen ‚Dialogprozess‘ verweisen, der allerdings weit entfernt von einer Verpflichtung ist und ausschließlich auf ‚Good will‘ setzt. Die IHK haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher wäre jetzt Handeln notwendig.“

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

(Begrüßung)

In Nordrhein-Westfalen existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts, Ausdruck der Selbstverwaltung der Wirtschaft und zählen zur mittelbaren Staatsverwaltung. Mitglieder der IHK’n sind die Unternehmen und Gewerbetreibenden dieses Landes. Laut Bundesgesetz haben die IHK´n die Aufgabe, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen.

Die IHK´n sind ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen Lebens in NRW. Im Bereich der Berufsausbildung etwa leisten sie seit Jahren gute Arbeit.

Die Mitgliedschaft in einer IHK ist aber nicht freiwillig. Wer ein Unternehmen oder ein Gewerbe betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, Mitglied zu werden. Dann werden Mitgliedsbeiträge fällig. Man könnte es Zwangsbeiträge nennen.

Wenn die Unternehmen und Gewerbetreibenden gezwungen sind, Beiträge an die IHKs zu zahlen, dann haben sie auch ein Recht zu erfahren, was mit ihren Beiträgen geschieht. Und genau darum geht es in unserem Antrag.

Die IHK´n handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet.

Und wer, wie die IHK´n, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Gelder herstellen. Oder, wie es die Kollegin Schneckenburger auf ihrer Homepage formuliert: „Die Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammern sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht.“ Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.

Diese Forderung ist weder neu noch ungewöhnlich: Die meisten Rundfunkanstalten und Krankenkassen veröffentlichen schon heute die individualisierten Gehälter ihrer Geschäftsführungen – und zwar freiwillig. Aber auch gesetzliche Maßnahmen gibt es: Durch das Transparenzgesetz von 2009 müssen in NRW Sparkassen, öffentlich-rechtliche Unternehmen und Landesbetriebe die Vergütungen für jedes Mitglied ihrer Geschäftsführungen und Vorstände veröffentlichen.

Nur die IHK´n sind von dem Gesetz nicht betroffen. Das finden nicht nur wir ungerecht. Ich zitiere aus einem Brief von Sylvia Löhrmann an den Bundesverband für freie Kammern vom 30.04.2010, der öffentlich einsehbar im Internet steht. Dort heißt es:

„Im Zuge des nordrhein-westfälischen Transparenzgesetzes hat der Landesgesetzgeber zum Beispiel für kommunale Unternehmen und Sparkassen eine Veröffentlichungspflicht bezüglich der Vorstandsgehälter normiert. Aus diesem Grund ist nicht einzusehen, warum die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Geschäftsführer nicht ebenfalls einer solchen Veröffentlichungsvorschrift unterliegen sollten.“

Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Da die IHK´n als mittelbare Landesbehörden fungieren, ist die Landesregierung hier in der Pflicht einzugreifen.

Die Fraktionen der SPD und Grünen haben einen wachsweichen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem sie auf einen Dialogprozess verweisen, in dem sie auf einen guten Ausgang hoffen. Es ist aber zu erwarten, dass dies zu nichts führt: Die IHK’n haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher ist jetzt Handeln notwendig.

Welche inhaltlichen Argumente sprächen gegen die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK? Die IHK´n selber bemühen immer wieder vor allem ein Argument – ich zitiere Herrn Mittelstädt von der IHK NRW aus der WAZ vom 27.03.2012: „Einzelgehälter werden nicht veröffentlicht, da es sich wie auch in der freien Wirtschaft um individuelle Einzelverträge handelt.“

Zu diesem Argument zwei Anmerkungen: Zunächst sind die IHK´n eben nicht Teil der freien Wirtschaft – im Gegenteil: Ihre Einnahmen kommen aus gesetzlichen Zwangsbeiträgen. Die Landesregierung selbst hat dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 823 vom 18.02.2013 so formuliert: „Die Kammern fallen nicht unter den Unternehmensbegriff, da es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften mit einem gesetzlichen Auftrag handelt.“

Zum anderen: Zwar kann es sein, dass die IHK´n die Verträge mit ihren Geschäftsführern unter einer Geheimhaltungsprämisse geschlossen haben. Nun – dann müssen die IHKs neue Verträge schließen, sobald es eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht gibt. Hierfür kann man angemessene Übergangsfristen definieren.

Lassen sie mich zum Schluss kommen:

Es spricht viel für die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK´n: Es ist erstens legitim zu fordern, dass die Verwendung öffentlicher Mittel transparent gemacht wird. Zweitens sind andere öffentliche Unternehmen bereits zur Offenlegung ihrer Geschäftsführergehälter verpflichtet. Es ist aus unserer Sicht nicht plausibel erklärbar, warum gerade die IHK‘n hier eine Ausnahme darstellen sollten.

Herzlichen Dank.

Themenübersicht 16. Wirtschaftsausschuss

Hallo liebe Leute,

folgende Themen werden im Wirtschaftsausschuss am 08.Mai 2013 im Landtag behandelt:

1) Umsetzungsstand Landestourismus-Strategie

  • Bericht der Landesregierung und Tourismus NRW e.V.

2) Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksich-tigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbar-keit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabege-setzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nord-rhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW)

 

3) Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich

4) Unser Land braucht Entwicklung – Anforderungen an die Novelle der Landes-planung

5) Teilplan großflächiger Einzelhandel

  • Vorlage wird erwartet

6) Mit mehr Marktwirtschaft die Energiewende aktiv gestalten – Verantwortung für den Energie- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen übernehmen

7)Situation bei der Adam Opel AG

  • Bericht der Landesregierung

8) Verschiedenes

 

 

Die Sitzung ist öffentlich, sie findet am Mittwoch, den 08.Mai 2013 ab 10:00 Uhr in Raum E1-D05 statt.

Über Feedback / Input freue ich mich.

Plenarrede „Änderung des Ladenöffnungsgesetzes“

Am Mittwoch, den 24.04.2013, Top 11., redete ich wieder zu den Ladenöffnungszeiten. Neben dem Gesetzentwurf der rotgrünen Regierung lag ein Änderungsantrag von uns, einer von SPD und Grünen, und ein Entschließungsantrag der FDP vor.

Den FDP-Entschließungsantrag konnten wir als Maximalforderung zustimmen. Unser Antrag sollte einen Kompromiss darstellen, der leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Änderungsantrag und Gesetzentwurf von SPD und Grünen lehnten wir ab, beides wurde aber natürlich mit der Regierungsmehrheit angenommen. In Zukunft können die Kommunen also nicht mehr so viele Sonn- und Feiertage zur Öffnung freigeben.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!

Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem das bestehende Ladenöffnungsgesetz geändert werden soll. Hierzu haben sowohl SPD und Grüne als auch wir Piraten jeweils einen Änderungsantrag und die FDP einen Entschließungsantrag vorgelegt.

Bislang kann jede Kommune bzw. Stadt selbst entscheiden, an welchen Sonn- und Feiertagen Geschäfte grundsätzlich geöffnet haben dürfen. Sie darf auch regeln, dass der eine Stadtteil an diesem und der andere Stadtteil an jenem Sonn- oder Feiertag geöffnet haben soll. Jedes Geschäft darf sich von diesen freigegebenen Sonn- und Feiertagen vier Tage aussuchen, an denen es dann geöffnet hat.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zahl der möglichen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf maximal zwölf Tage sowie zusätzlich einen Adventssonntag begrenzt. Diese Änderung bedeutet eine Einschränkung für die Kommunen. Die Zahl von zwölf verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen plus einen Adventssonntag ist dabei völlig willkürlich gewählt. Wir Piraten lehnen solche willkürlichen staatlichen Einschränkungen grundsätzlich ab.

(Beifall von den PIRATEN)

Daher stimmen wir der FDP-Forderung im Grunde zu, keine neuen Einschränkungen bei den Sonntagsöffnungen vorzunehmen.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

In diesem Fall könnten wir aber damit leben, da sich für die meisten Kunden und Beschäftigten im Einzelhandel nichts ändern würde. Auch nach dem neuen Gesetz darf jedes Geschäft weiterhin an maximal vier Sonn- bzw. Feiertagen öffnen. Das eigentliche Problem lag woanders, nämlich bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage im Advent. Der Advent gehört zu den umsatzstärksten Zeiten des Jahres. Beinahe jedes Geschäft möchte zumindest an einem Adventssonntag öffnen.

Der Gesetzentwurf, wie er ursprünglich vorlag, würde dazu führen, dass die Innenstädte einerseits sowie die entfernteren Stadtteile andererseits nur am selben Adventssonntag geöffnet hätten. Hierdurch würden die Geschäfte in den Stadtteilen unter Druck geraten, da sie in einer solchen Konkurrenzsituation aufgrund der großen Attraktivität der Innenstädte wohl das Nachsehen haben dürften.

Dies wurde auch in der Sachverständigenanhörung einhellig kritisiert. Wir Piraten haben uns dieser Auffassung angeschlossen.

Auch die anwesenden Fachpolitiker von SPD und Grünen sahen ein, dass eine Entzerrung sinnvoll wäre. Der Wirtschaftsminister verkündete daraufhin, dass der Gesetzentwurf so überarbeitet werden soll, dass zwei Adventssonntage pro Kommune möglich sind.

Die Regierungsfraktionen machten ihm aber einen Strich durch die Rechnung. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Die mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossene Ausschussempfehlung lautet, keine Änderung am Gesetzentwurf vorzunehmen.

Der Wirtschaftsminister steht mit heruntergelassenen Hosen da, die Opposition reibt sich die Hände. Offensichtlich hat man das in den Regierungsfraktionen erst mitbekommen, als das Kind schon in den Brunnen gefallen war. Ein Notkompromiss musste her. Den haben wir jetzt vorliegen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Der vorliegende Änderungsantrag von Rot-Grün hat das Ziel, die eigene Empfehlung, keine Änderung vorzunehmen, doch wieder zu ändern, dass eine Änderung möglich ist. Dies ist aus unserer Sicht nur ein fauler Kompromiss: Der Änderungsantrag von Rot-Grün sieht jetzt insgesamt nur noch elf verkaufsoffene Sonntage pro Kommune vor, und zwar inklusive der Adventssonntage. Diese Reduzierung geht über den ursprünglichen Gesetzentwurf sogar hinaus. Für uns Piraten geht das deutlich zu weit.

(Beifall von den PIRATEN)

Größere Städte mit vielen Stadtteilen werden massive Probleme haben, die Sonntagsöffnungen in einem sinnvollen Maße zu entzerren. Wir Piraten haben uns daher entschieden, einen eigenen Änderungsantrag vorzulegen, der den unserer Überzeugung nach besseren Kompromiss darstellt, das 12+2-Modell. Jede Kommune soll zwölf normale Sonn- und Feiertage für den Verkauf freigeben dürfen sowie zusätzlich zwei Adventssonntage. Jedes einzelne Geschäft soll auch weiterhin nur an einem der beiden Adventssonntage öffnen dürfen, um Verschlechterungen für die Beschäftigten zu vermeiden.

Welche Stadtteile an welchem der beiden Adventssonntage öffnen, bleibt der Kommune überlassen. Das wäre gut für die Kommunen, die die Frage der Sonntagsöffnungen besser an ihre jeweiligen Erfordernisse anpassen können, das wäre gut für die Geschäfte, die bessere Umsätze machen können, und auch gut für die Kunden, die mehr Zeit zum Einkaufen haben.

Den Änderungsantrag von SPD und Grünen lehnen wir hingegen ebenso ab wie den ursprünglichen Gesetzentwurf. Dem FDP-Entschließungsantrag werden wir als Maximalforderung zustimmen. Unseren Antrag lege ich Ihnen als Kompromiss ans Herz. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Duin das Wort.

Neues Ladenöffnungsgesetz ist fauler Kompromiss

Download-Logo-Signet-150x150Heute war die abschließende Debatte im Landtag zur Änderung der Ladenöffnungszeiten. Erwartungsgemäß hat sich rot-grün mit seinen Plänen zur Einschränkung der Zeiten durchgesetzt. Unser Vorschlag, die Zahl der Sonntage, die eine Kommune grundsätzlich öffnen darf, nicht auch noch weiter einzuschränken als der Gesetzentwurf ohnehin vorsah, wurde leider verworfen.

Wir haben dazu die folgende Pressemitteilung rausgegeben:

Piratenfraktion: Neues Ladenöffnungsgesetz ist fauler Kompromiss

Als „faulen Kompromiss“ bezeichnet Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, die von Rot-Grün durchgesetzte Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. Der in letzter Sekunde von SPD und Grünen eingebrachte Änderungsantrag sieht vor, dass künftig pro Kommune nur noch maximal elf Sonn- und Feiertage für den Verkauf freigegeben werden dürfen.

Schwerd: „Diese Einschränkung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage geht noch über den ursprünglichen Plan der Landesregierung hinaus und uns Piraten deutlich zu weit. Künftig wird es für Kommunen sehr schwer werden, die Sonntagsöffnungen zwischen den verschiedenen Stadtteilen sinnvoll zu verteilen. In einer großen Stadt wie Köln mit über 80 Stadtteilen wird die Reduzierung auf elf verkaufsoffene Sonn- und Feiertage dazu führen, dass künftig die halbe Stadt am gleichen Sonntag geöffnet hat. Dies führt zu unnötiger Konkurrenz zwischen dem Einzelhandel in den verschiedenen Stadtteilen.“

Die Piratenfraktion hatte daher einen eigenen Änderungsantrag für ein sogenanntes 12-plus-2-Modell vorgelegt: Jede Kommune soll 12 Sonn- und Feiertage pro Jahr für den Verkauf freigeben dürfen, sowie zusätzlich zwei Adventssonntage. Jedes einzelne Geschäft dürfte nur an einem der beiden Adventssonntage geöffnet haben, um unnötige Belastungen für die Beschäftigten zu vermeiden. Welche Stadtteile an welchen der Adventssonntage geöffnet haben dürfen, bliebe der Kommune überlassen. Schwerd: „Das 12-plus-2-Modell ist ein guter Kompromiss. Die Kommunen wären in der Lage, die Sonntagsöffnungen besser an ihre jeweiligen Erfordernisse anzupassen. Es wäre gut für die Geschäfte, die höhere Umsätze machen, und gut für die Kunden, die mehr Zeit zum Einkaufen haben.“

Themenübersicht 15. Sitzung Wirtschaftsausschuss

Hallo liebe Leute,

folgende Themen werden im Wirtschaftsausschuss am 10. April 2013 im Landtag behandelt:

1) Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

2) Bewährte Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen erhalten

3) Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksich-tigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbar-keit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabege-setzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nord-rhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW)

4) Position der NRW-Landesregierung beim Bund-Länder Energiegipfel

  • Vorlage wird erwartet

5) Mit mehr Marktwirtschaft die Energiewende aktiv gestalten – Verantwortung für den Energie- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen übernehmen

6) Fahrplan Breitbandausbau für Nordrhein-Westfalen

7) Abschaffung der Störerhaftung

8) EU-Datenschutzreform: Hohe Datenschutzstandards sicherstellen!

  • Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Drucksache 16/1626

9) Risswerkführung in Nordrhein-Westfalen

  • Vorlage wird erwartet

10) Teilplan großflächiger Einzelhandel

  • Vorlage wird erwartet

11) Eckpunkte für das nordrhein-westfälische operationelle Programm 2014 – 2020 des EFRE

  • Vorlage wird erwartet

12) Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich, sie findet am Mittwoch, den 10. April 2013 ab 10:00 Uhr in Raum E1-D05 statt.

Über Feedback / Input freue ich mich.

Plenarrede „Landesregierung muss eigenes Mittelstandsgesetz ernst nehmen“

Am Freitag, den 22.03.2013, Top 4., redete ich zum Antrag „Landesregierung muss eigenes Mittelstandsgesetz ernst nehmen – Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen der Clearingstelle Mittelstand zur Prüfung vorlegen“ der CDU. Anträge dieser Art und diesen Inhaltes hatten wir jetzt ein paar. Aber seht selbst.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dies ist inzwischen der dritte Antrag der CDU, mit dem sie erreichen will, dass ein Gesetz bzw. eine Verordnung von der Clearingstelle Mittelstand überprüft wird. Diesmal soll die neue Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz durch die Lobbytruppe der Clearingstelle geprüft werden.

Inhaltlich sind diese CDU-Anträge fast gleich. Ich weise Sie freundlich darauf hin, dass man solche Schriftstücke im anderen Zusammenhang als „Spam” bezeichnet.

(Beifall von den PIRATEN und Daniela Schneckenburger [GRÜNE])

Leider sind die Filter der Landtags-IT noch nicht so ausgereift, dass sie uns vor diesen An-trägen der CDU bewahren. Ich hoffe, dass wir jetzt nicht in jedem Plenum solch einen geklonten Antrag behandeln müssen.

Aber zur Sache: Inhaltlich teilen wir sogar einige Kritikpunkte der CDU an der vorgelegten Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz. Der Aufwand der Verfahrensanforderungen, die in dieser Verordnung festgelegt werden, ist sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch für die Unternehmen enorm. Auf Praktikabilität, Verständlichkeit oder Klarheit scheint bei der Formulierung der 46-seitigen Verordnung kein sonderlich großer Wert gelegt worden zu sein. Auch wenn wir als Piraten das Tariftreue- und Vergabegesetz begrüßen, halten wir die zugehörige Verordnung für sehr wenig gelungen.

Für noch weniger gelungen halten wir allerdings den vorliegenden Antrag der CDU. Denn anstatt Vorschläge zu machen, wie man die Verordnung verbessern könnte, besteht die Lösung aus Sicht der CDU einzig darin, die Verordnung von der Clearingstelle Mittelstand überprüfen zu lassen. Bei dieser Clearingstelle Mittelstand handelt es sich jedoch um nichts anderes als ein geheim tagendes Lobbygremium. Auch wenn in diesem Fall die Verordnung schon vorliegt, möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf die generelle Arbeitsweise dieses Gremiums aufmerksam machen:

Einmalig in Deutschland erhalten durch diese Clearingstelle bezahlte Interessenvertreter der Wirtschaft per Gesetz die Erlaubnis, an neuen Gesetzen der Landesregierung mitzuarbeiten – und das normalerweise lange bevor die demokratisch gewählten Abgeordneten im Landtag die Entwürfe zu Gesicht bekommen. Das ist ein Unding!

(Lothar Hegemann [CDU]: Das ist doch üblich!)

Wir haben immer kritisiert, dass die Clearingstelle Mittelstand ein Einfallstor für Lobbyismus sein wird. Unsere schlimmsten Befürchtungen wurden bestätigt. Die Landesregierung hat es geschafft, mit der Clearingstelle Mittelstand den Lobbyismus im Gesetzgebungsprozess zu institutionalisieren und das Parlament weiter zu schwächen. Dass ein solches Gremium auf die heiße Gegenliebe der CDU stößt, wundert mich nicht. Aber es ist nach wie vor der Abgeordnete, der Gesetze gestalten, über sie beraten und sie entscheiden soll, und nicht eine Lobbyinstanz.

(Beifall von den PIRATEN)

Ihren Antrag lehnen wir genauso ab wie die fast wortgleichen Anträge von Ihnen zuvor.

Das Gleiche gilt für die Clearingstelle Mittelstand. Geheim tagende Lobbygremien sind mit dem Demokratieverständnis der Piraten nicht vereinbar.

(Beifall von den PIRATEN)

Damit scheinen wir hier im Parlament leider ziemlich alleine zu sein. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege.

Plenarrede „NRWs Wirtschaft braucht Freiräume“

Am Donnerstag, den 21.03.2013, Top 14., redete ich zum Antrag „Nordrhein-Westfalens Wirtschaft braucht Freiräume statt neuer Abgaben und mehr Bürokratie“ der CDU. Ich empfand das als Trollantrag.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! „Wenn du glaubst, etwas als Wahrheit erkannt zu haben, so halte es dem anderen hin wie einen Mantel, in den er hineinschlüpfen kann, schlage es ihm aber nicht wie ein nasses Handtuch um die Ohren.” Das ist ein Zitat von Max Frisch.

Verehrte CDU-Fraktion, an den Gesetzen, die Sie in Ihrem Antrag nennen, gibt es gewiss viel zu kritisieren. Sie wissen, dass auch die Piratenfraktion beispielsweise am Nichtraucherschutzgesetz und am Mittelstandsförderungsgesetz einiges auszusetzen hatte, wenn bisweilen auch aus anderen Gründen als Sie. Auch an den Gesetzen, die die Piraten grundsätzlich mittragen, gibt es gewiss berechtigte Kritikpunkte. Warum aber verpacken Sie Ihre Feststellungen in einen Antrag, der vor Schmähkritik, Polemik und Angstmache nur so trieft? Warum malen Sie ein Schreckgespenst von Deindustrialisierung an die Wand, das wirklich keinen mehr hinter dem Ofen hervorlockt? Warum fordern Sie pauschal den Rückzug von Gesetzen ohne eigene Änderungsvorschläge für die damit adressierten Probleme vorzulegen?

(Beifall von den PIRATEN)

Diese Schwarz-weiß-Malerei repräsentiert einen Politikstil, den die Piraten ablehnen. Diesen Antrag können wir in dieser Form nicht unterstützen.

(Beifall von den PIRATEN)

Wie wäre es, wenn Sie stattdessen konstruktive Kritik äußern würden, wenn Sie die von Ihnen als problematisch erkannten Punkte benennen und nicht in Polemik verpacken würden, wenn Sie eigene Änderungsvorschläge zu den kritisierten Gesetzen einreichen würden? Das wären Anträge, mit denen man sich auseinandersetzen könnte und die womöglich die Unterstützung der Piratenfraktion finden würden. Lassen Sie uns gemeinsam Verbesserungsvorschläge unterbreiten, anstatt stets den Holzhammer herauszuholen.

Ich lade Sie herzlich ein, mit uns Piraten in die Sacharbeit einzusteigen. Dann lassen Sie uns testen, wie ernst es die Regierung mit der von ihr mehrfach beschworenen ausgestreckten Hand und mit der von ihr ausgerufenen Koalition der Einladung meint? – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd.

Plenarrede „Fahrplan Breitbandausbau für NRW“

Am Donnerstag, den 21.03.2013, Top 9., redete ich zu unserem Antrag „Fahrplan Breitbandausbau für Nordrhein-Westfalen“. Hier muss dringend was passieren – zwar hat rot/grün im Koalitionsvertrag den Ausbau bis 2018 beschlossen, passiert ist allerdings nichts. Es scheint, als müssten wir die Regierung noch mal an ihren Koalitionsvertrag erinnern, und in der Umsetzung auf die Sprünge helfen.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Surferinnen und Surfer! Breitbandinternet ist heute in seiner Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wichtig wie die anderen großen Infrastrukturträger, wie Straßen oder Schienen. Wir sind uns alle einig, dass der wirtschaftliche Erfolg unseres Landes zum großen Teil darauf beruht, eine gut ausgebaute Infrastruktur zu haben.

Wir müssen daher endlich anfangen, uns dem Ausbau der digitalen Infrastruktur mit der gleichen Energie zu widmen.

(Beifall von den PIRATEN)

Das Thema „Breitbandinfrastruktur” hat dabei eine doppelte gesellschaftliche Bedeutung. Es geht um die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen an der Gesellschaft. Das Internet hat die Art und Weise, in der wir zusammenleben, arbeiten und unsere Freizeit gestalten, radikal verändert. In Zukunft wird die Bedeutung des Internets in allen gesellschaftlichen Bereichen noch zunehmen: Fernarbeit, E-Government, E-Learning sind einige Stichworte.

Der Bundesgerichtshof bezeichnet den Zugang zum Breitbandinternet bereits als Teil der materiellen Lebensgrundlage. Umso erschreckender ist es, dass immer noch Tausende Bürger in Nordrhein-Westfalen keinen Zugang zu einer zeitgemäßen Internetversorgung haben. Auch für Bürger im ländlichen Raum oder in einer Kommune mit angespannter Haushaltslage muss das Land sicherstellen, dass Breitbandinternet flächendeckend zur Verfügung steht.

(Beifall von den PIRATEN)

2 MBit/s im Downstream als Internetgrundversorgung zu definieren, wie es die Landesregierung tut, entspricht Technik von vorgestern. Das reicht heute nicht mehr aus.

(Beifall von den PIRATEN)

Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Bedeutung vom Breitbandinternet für die Volkswirt-schaft. Investitionen in schnelle Breitbandnetze rechnen sich. Unternehmen profitieren von schnellen Internetverbindungen, mit deren Hilfe sie innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten können. Regionen, die mit dieser Entwicklung nicht mithalten können, werden in Zukunft wirtschaftlich zurückfallen.

Die Landesregierung verfolgt angeblich das Ziel, bis 2018 eine flächendeckende Breitband-infrastruktur von mindestens 50 MBit/s zu ermöglichen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings erkennen wir bislang keine Anstrengungen, wie die Regierung das bewerkstelligen will. Weder der Wirtschafts- noch der Landwirtschaftsminister können angeben, wie die nächsten fünf Jahre konkret genutzt werden sollen, um das Ausbauziel zu erreichen.

Wir fordern die Landesregierung auf, darzulegen, wie sie dieses Ziel erreichen will. Mit welchen Instrumenten und Mitteln wollen Sie in welcher Zeit eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur erreichen?

Darauf aufbauend wollen wir mit den anderen Fraktionen hier im Haus einen konkreten Fahrplan bis 2018 erarbeiten. Denn es gibt zahlreiche ungeklärte Fragen:

Der Netzausbau ist privatwirtschaftlich organisiert. Wie können wir erreichen, dass auch dort eine Breitbandinfrastruktur entsteht, wo es sich derzeit nicht lohnt? Bisher wird diese Wirt-schaftlichkeitslücke mit Landesfördermitteln überbrückt.

Wie können wir dafür sorgen, dass die Telekommunikationsanbieter angemessen an den Kosten beteiligt werden? Denn sie verdienen anschließend durch die Nutzung der Infrastruktur ihr Geld.

Oder noch besser: Wie können wir dafür sorgen, dass die Netze nach dem Ausbau in Nutzerhand bleiben, wenn sie schon mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

Wie können wir die staatlichen Ausgaben so gering wie möglich halten? Denn es gilt wie immer, mit möglichst wenig Landesmitteln möglichst viel zu erreichen. Wir müssen uns dazu auch Gedanken um das gesamte Regulierungsdesign machen.

Was ist mit Kommunen, die selbst die entsprechende Infrastruktur bereitstellen wollen?

Schließlich: Reicht der Fokus auf den Ausbau des Downstreams aus, oder müssen wir nicht auch die Upstream-Bandbreite viel stärker in den Blick nehmen?

Das sind nur einige grundlegende Fragen. Wir halten es für entscheidend, darüber endlich zu einem parteiübergreifenden Diskussionsprozess zu kommen.

Wir haben zwei kurzfristige Übergangsmaßnahmen vorgeschlagen, um den Breitbandausbau in NRW schon jetzt zu beschleunigen:

Erstens muss die Definition der Internetgrundversorgung in einem ersten Schritt von 2 MBit/s auf mindestens 6 MBit/s erhöht werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Das würde dafür sorgen, dass auch die Kommunen staatlich gefördert werden könnten, die derzeit über eine anachronistisch langsame Anbindung verfügen.

Zweitens haben wir gefordert, dass auch finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt werden, sich an den Förderprogrammen des Landes zu beteiligen. Diese Forderung hat Rot-Grün schon kurz nach unserer Beantragung erfüllt. Dafür unser Dank!

(Matthi Bolte [GRÜNE]: So sind wir!)

Dennoch kann es sich hierbei nur um einen allerersten Schritt handeln. Wir fordern: Machen sie den Breitbandausbau zur Chefsache! Denn unser Land braucht neue Impulse in diesem Bereich. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schwerd.