Am 23.01. hielt ich eine Plenarrede zum Pflichtexemplargesetz. Dies war die abschliessende Debatte dazu, das Gesetz wurde – samt unserer Änderungen – angenommen. Ein schöner Erfolg.
Über Feedback freue ich mich!
Redetext
Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, real hier im Saal und virtuell im Netz! Gestatten Sie mir, dass ich auf nautische Metaphern verzichte, weil wir diese als Piraten oft genug gehört haben.
(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Das Pflichtexemplargesetz sorgt dafür, dass jedes Medienwerk, das in NRW publiziert wird, von einer Landesbibliothek gesammelt und dauerhaft archiviert wird. Damit hat dieses Gesetz eine besondere Bedeutung für das kulturelle Gedächtnis unseres Landes. Jedes Buch, jedes Hörbuch, jeder Text, den jemand in NRW veröffentlicht, muss an die zuständige Landesbibliothek abgeliefert werden.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben sich die Wege verändert, wie Texte veröffentlicht werden. Vieles davon passiert heute im Internet. Darauf war das alte Gesetz nicht vor-bereitet. Es stammt aus einer Zeit, in der es noch keine digitalen Medien wie Webseiten, Blogs oder E-Books gab. Eine inhaltliche Aktualisierung des alten Pflichtexemplarrechts war also dringend nötig.
Fraktionsübergreifend haben wir das alte Gesetz im Kultur- und Medienausschuss überarbeitet und eine gemeinsame Lösung formuliert, die den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht wird. Ich freue mich besonders, dass es möglich war, den Sachverstand der Pi-raten zu digitalen Medien und zum Urheberrecht einzubringen.
Bemerkenswert finde ich es, dass nun auch Spiele grundsätzlich als erhaltenswertes Kulturgut eingestuft sind und ebenfalls für die Nachwelt archiviert werden.
(Beifall von den PIRATEN)
Das trägt der immer stärkeren Bedeutung von Spielen als kulturellem Faktor in unserer Gesellschaft Rechnung. Ich bitte daher meine Fraktion, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Auf einen Regelungsumstand des vorliegenden Gesetzes möchte ich noch zu sprechen kommen: Wie liefert man Webseiten an eine Bibliothek ab? Ausdrucken und Abheften ist keine Lösung. Hier hält man sich am Sinnvollsten an Industriestandards, die jetzt schon zur Archivierung von Webseiten eingesetzt werden. Das neue Gesetz ermöglicht es, dass Webseiten von der zuständigen Bibliothek ganz pragmatisch direkt per Crawler abgeholt werden können.
Wir möchten die Landesregierung bitten, ihre Regelungskompetenz für Detailfragen zu nutzen und die Crawler-Lösung in Absprache mit den Bibliotheken festzuschreiben. So können Webseitenbetreiber von der rechtlichen Ungewissheit, wie sie Webseiten abzuliefern haben, befreit werden.
Begrüßen würden wir es auch, wenn in der Verordnung festgelegt wird, dass Bibliotheken den Betreiber einer Webseite darüber informieren, wenn sie seine Webseite oder Teile dar-aus per Crawler ansammeln wollen.
Ich fände es schön, wenn uns solch eine konstruktive parteiübergreifende Zusammenarbeit wie beim Pflichtexemplargesetz auch bei anderen anstehenden Themen gelingen würde. Wie man sieht, funktioniert sachorientierte Politik durchaus, wenn man nur will. – Danke schön.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter
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