Standort für neue Gesamtschule in Köln-Kalk weiterhin unklar: Landesregierung lässt Stadt hängen

Schulklasse

Die Antwort der Landesverwaltung auf eine Kleine Anfrage von mir offenbart wenig Interesse des Landes, die Stadt bei der Ansiedlung einer Gesamtschule in Kalk zu unterstützen.

Die Kölner Stadtverwaltung berichtete mehrfach, sie wolle das Grundstück am Walter-Pauli-Ring/Gummersbacher Straße in Kalk vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) kaufen, um dort eine Gesamtschule zu errichten. Dieses Ankaufinteresse, so die Stadt Köln noch im März dieses Jahres, wurde 2014 „bekundet und im Juni 2015 bekräftigt. Bis heute liegt jedoch keine Antwort oder Zusage des BLB vor, mit der Stadt Köln in Kaufverhandlungen einzutreten.“ (Drucksache 0582/2016 im Rat der Stadt Köln)

Die Landesverwaltung räumt zwar ein, die Stadt am 31.7.2014 darüber informiert zu haben, dass das Grundstück für Landeszwecke benötigt wird. Auf das zweite Kaufgesuch 2015 hat es nach eigenen Angaben allerdings keine schriftliche Absage erteilt, sondern sich lediglich in Gesprächen mit Vertretern der Stadt Köln geäußert. Die Stadt wiederum gibt in o.g. Drucksache an, eine mündliche Äußerung der Stellvertretenden Leitung der BLB habe ergeben, dass der Landesbetrieb an einem Verkauf zu Schulzwecken interessiert sei.

Heiner Kockerbeck, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Kölner Rat, ist wütend auf die Landesregierung: „Die Kaufwunsch der Stadt ist berechtigt. Sie braucht das Grundstück dringend für eine Gesamtschule. Im Stadtbezirk sind schon viele Standorte geprüft worden. Keiner ist so geeignet wie der Walter-Pauli-Ring. Wenn das Land mit Verweis auf eigene Bauinteressen nicht verkaufen will, muss es erklären, was dort angesiedelt werden soll. Ein Bauvorhaben, das wichtiger als eine Gesamtschule wäre, ist schwer vorstellbar.“

Ich bin ebenfalls unzufrieden mit der Antwort der Landesverwaltung. Das Tauziehen von Seiten des Landes geht zu Lasten der Kölner Schüler/-innen und ihrer Eltern. Das Finanzministerium behauptet, von der Stadt Köln nicht auf das Grundstück ‘angesprochen’ worden zu sein. Wenn allerdings dem BLB seit 2015 ein Kaufgesuch vorliegt und das Finanzministerium letztlich über den Verkauf entscheiden muss, können diese Abläufe nicht stimmen. Entweder wird im Ministerium gemauert oder Kaufanfragen werden nicht ordnungsgemäß bearbeitet. Das ist besonders bitter für die Kinder, die keinen Platz auf einer Gesamtschule erhalten. Das sind in Köln fast ein Drittel aller Bewerbungen.

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