Kritische Fragen zum Beamtensold ohne Arbeitsleistung für Polizeigewerkschaftschef Wendt

ARD Report München berichtet, dass der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt jahrelang Beamtensold vom Land NRW bekommen habe, ohne dafür eine Arbeitsleistung erbringen zu müssen. Diese Zahlungen hat er dem Fernsehmagazin gegenüber eingestanden, nachdem er im Interview zuvor noch wahrheitswidrig explizit verneint hatte, vom Land NRW als Polizist bezahlt zu werden. Mit dieser Falschaussage habe er den nordrhein-westfälischen Innenminister schützen wollen, sagte er.

Rainer Wendt hat als Hauptkommissar eine Besoldung im Umfang von mind. 28 Wochenstunden der Besoldungsstufe A11 / A12, zzgl. Familienzuschlag und evtl. weiterer Zulagen erhalten. Seinem Dienstherrn – dem Land NRW – stand er seitdem als Hauptkommissar in seinem konkret-funktionellen Amt bzw. seiner Tätigkeit beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste nicht zur Verfügung. Im Interview mit Report München stellt er fest: „Natürlich arbeite ich dort nicht aktiv.“ Stattdessen ging Rainer Wendt ausschließlich seiner Tätigkeit als Bundesvorsitzender der DPolG nach. Er stellt fest: „Ich repräsentiere meine Gewerkschaft. Und mit Billigung meines Ministers und meiner Behörde mache ich meine Arbeit hier.“

Ein Sprecher des Innenministeriums hat dem Magazin Report gegenüber die Bezahlung eine Praxis genannt, die es zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit in NRW seit mehr als zehn Jahren gebe. Report berichtet, dass nach Worten von Gewerkschaftschef Wendt auf diese Weise die Deutsche Polizeigewerkschaft unterstützt werden solle, da diese bei den Personalratswahlen nicht genug Stimmen erhalten habe, um eine gesetzlich begründete Freistellung von Personalräten zu erreichen.

Die Bundesleitung der DPolG bestätigt den Vorgang und spricht von einer „ortsunabhängigen Teilzeitbeschäftigung“, welche durch „Zustimmung des Ministeriums legitimiert sei“. Die DPolG zahle Herrn Wendt daher kein Gehalt, sondern nur eine „Aufwandsentschädigung für seine ehrenamtliche Arbeit in der DPolG“ zzgl. zu seinen Dienstbezügen vom Land NRW.

Herr Wendt und die Bundesleitung der DPolG sind offenbar der Auffassung, dass Herr Wendt in seiner Funktion als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft seinen Pflichten als Landesbeamter nachkommt und halten es daher offenbar für rechtskonform, dass der Steuerzahler in NRW den Bundesvorsitzenden der Interessengemeinschaft der DPolG alimentiert.

Da es sich bei den Bezügen, die das Land NRW an den Bundesvorsitzenden der DPolG auszahlt, um Steuergelder handelt frage ich die Landesregierung nach der Rechtsgrundlage dieser Zahlungen. Da es sich um eine mehr als zehn Jahre anhaltende Praxis handeln soll stellt sich darüber hinaus die Frage, welche weiteren Funktionäre auf diese Weise unterstützt worden sind und warum. Da kaum alle Gewerkschaftsfunktionäre, die sich im Dienst des Landes befinden, bezahlt ohne Gegenleistung freigestellt sein dürften ist zu klären, wie es zu dieser „üblichen Praxis“ gekommen ist, wer die Auswahl zu unterstützender Personen und Organisationen traf und wer dabei jeweils involviert war.

Zu diesem Zweck habe ich zwei kleine Anfragen gestellt:

Drucksache 16/14376: „Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Wendt für Funktionärsarbeit rechtswidrig vom Land alimentiert?“
Drucksache 16/14377: „Ist Alimentierung von Verbandsfunktionären ohne Rechtsgrund gängige Praxis in NRW?“


Weitere Infos:

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