Ich habe die Landesregierung gefragt, inwieweit und welche GEMA-Gebühren von Ämtern, Ministerien und Dienststellen des Landes Nordrhein-Westfalen anfallen. Die Antwort ist nun verfügbar.
Der Detaillierungsgrad der Antworten ist höchst unterschiedlich, manches Ministerium hat sich viel Mühe gemacht, andere haben offenbar nur eine repräsentative Auswahl von Dienststellen befragt.
Es handelt sich im Wesentlichen um Ausgaben für Konzerte und Aufführungen, gegen die man schwerlich etwas sagen kann – unnötige Kosten für Warteschleifen und Wartebereiche – in denen man gut auf CC-Musik ausweichen könnte – scheinen die Ausnahme zu sein.
Kurios am Rande, was ich nicht wusste: Nordrhein-Westfalen hat ein Gestüt. Hier gab es GEMA-Gebühren in Höhe von rund 7.000 Euro für Musikdarbietungen („Hengstparaden und Hengstschauen“). 800 Euro Gebühren kostete beispielsweise der Blaulichttag des Polizeipräsidium Krefeld.
Ins Auge stechen jedoch zwei große Beträge: Die Justizvollzugsanstalten zahlten über 70.000 Euro, für Aufzeichungs- und Abspielgeräte in Freizeit- und Schulungsräumen. Natürlich sollen auch Häftlinge Zugang zu Musik und Film haben – der GEMA reicht es offenbar nicht aus, die Gebühren auf die Tonträger selbst und die Abspielgeräte zu kassieren, hier müssen offensichtlich auch noch Aufführungsgebühren geleistet werden.
Und das Schulministerium hat einen Pauschalvertrag mit der GEMA zur Aufführung in Schulveranstaltungen und zur Nutzung im Zentralabitur, für das über 259.000 Euro fällig wären. Womit wir wieder bei der Frage der fairen Nutzung von Medien für die Bildung wären.
Die Antwort der Landesregierung samt Liste findet man hier:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-491.pdf
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