„Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“ Diesen Satz beten konservative Politiker ständig gebetsmühlenartig herunter, jüngst beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer (CDU). (Sie fragen jetzt womöglich, wer Herr Fischer sei – er ist nicht weniger als der Leiter der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages.) Damit wird geschickt suggeriert, dass das Internet derzeit ein rechtsfreier Raum sei – das jedoch ist falsch.
Mit diesem Argument wird vor allen Dingen die Vorratsdatenspeicherung gefordert, denn nur mit ihr könne man das Internet in einem rechtssicheren Raum verwandeln. Mit der Vorratsdatenspeicherung wurden Verbindungsdaten aller Bürger von Telefon und Internet massenhaft, vollständig und anlasslos monatelang gespeichert.
Das Internet ist jedoch bereits jetzt kein rechtsfreier Raum. Selbstverständlich gelten alle Gesetze des nicht-virtuellen Lebens ganz genauso im Internet wie außerhalb. Beleidigung, Urheberrechtsverletzung, Betrug, Volksverhetzung, Gewalt sind im Internet genauso strafbar wie im „echten“ Leben. Und es ist nicht nur so, dass die Gesetze gelten – sie werden auch angewendet und durchgesetzt.
Im Jahre 2006 wurden in Nordrheinwestfalen laut der polizeilichen Kriminalstatistik 60.500 Straftaten mit Hilfe des Internet begangen, welches einem Anteil an der Gesamtkriminalität von 4,1% entspricht. Die Aufklärungsquote dieser Straftaten lag bei 86%. Wohlgemerkt, damals gab es noch keine Vorratsdatenspeicherung – die Aufklärungen dieser Straftaten sind ohne VDS ausgekommen, denn diese trat erst 2008 in Kraft.
Die Aufklärungsquote gemessen über alle Straftaten lag 2006 in NRW dagegen nur bei knapp 50% – lediglich 48% aller Raubüberfälle, und nur 17% aller Wohnungseinbruchdiebstähle wurden aufgeklärt. Niemand käme deswegen auf die Idee, die Straße als rechtsfreien Raum zu bezeichnen.
Im Jahre 2007 wurden in Nordrheinwestfalen laut der polizeilichen Kriminalstatistik 56.500 Straftaten mit Hilfe des Internet begangen, bei einer Aufklärungsquote von 84%. Diese Zahl von Straftaten entspricht einem Anteil von 3,8% an der Gesamtkriminalität. Die Zahl der Straftaten war also sogar rückläufig, die Aufklärungsquote erfreulich hoch, es ist kein besorgniserregender Trend erkennbar – dennoch hielt man es für erforderlich, die Vorratsdatenspeicherung (rechtswidrig, wie wir heute wissen) einzuführen.
Und 2008, 2009? Dank Vorratsdatenspeicherung müsste die Aufklärungsquote doch noch deutlich höher sein, den Argumenten der VDS-Befürwortern folgend.
Die Kriminalstatistik für 2008 weist 25.800 Straftaten mit Hilfe des Internet aus, die für 2009 noch 54.800 Straftaten. Der Ausreißer 2008 kommt, so die Statistik, durch die zeitliche Verlagerung von Masseverfahren (also Großverfahren) zustande. Und die Aufklärungsquote? Die lag in 2008 und 2009 jeweils bei 77%. Wunder über Wunder! Die Quote ist trotz VDS nicht gestiegen. Sie ist sogar gefallen. Die Aufklärungsquote lässt sich also mit der Vorratsdatenspeicherung nicht steigern.
Die Situation hat sich jüngst deutlich geändert, mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Alle Daten mussten daraufhin gelöscht werden, und die Speicherung von Vorratsdaten ist derzeit nicht mehr erlaubt.
Natürlich begann unmittelbar darauf das Heulen und Zähneklappern. CDU und Polizei warnten sofort vor Sicherheitslücken. Und auch der „rechtsfreie Raum“ wurde wieder bemüht, der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Altmaier sagte in einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ tatsächlich: „Wir können uns einen monatelangen rechtsfreien Raum nicht leisten“ – als ob das Bundesverfassungsgericht mit der Vorratsdatenspeicherung gleich die gesamte Gesetzgebung abgeschafft hätte.
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Klaus Jansen sah die Kriminalisten nun nicht mehr handlungsfähig – man fragt sich, wie vor 2008 die Polizei gearbeitet hatte? Ist die Polizei nur in den Jahren 2008 und 2009 tätig gewesen? Mit den Zahlen der polizeilichen Statistik deckt es sich jedenfalls nicht.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Konrad Freiberg argumentierte, dass die Telefonverbindungsdaten bei den Ermittlungen gegen die terroristische „Sauerland-Gruppe“ eine wichtige Rolle gespielt hätten. Interessant an dieser Feststellung ist, dass die Festnahme dieser Gruppe im September 2007 stattfand, mithin noch vor Inkrafttreten der VDS. Man kann sein Argument also als eines gegen die Vorratsdatenspeicherung ansehen, auch wenn dies nicht seine Intention gewesen sein dürfte.
All diese Argumente sind offenbar vorgeschoben. Die Zahlen sprechen deutlich eine andere Sprache. Die anlasslose massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten ist weder notwendig noch effektiv gewesen, die Kriminalität mit dem „Tatmittel Internet“ aufzuklären. Ein unwirksames Mittel, welches aber gleichzeitig unsere Privatsphäre verletzt, uns überwacht und Zensur befördert, müssen wir nicht hinnehmen.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – in ihm gilt nämlich auch das Grundgesetz. Und das schützt die Privatsphäre genauso wie es Überwachung und Zensur verbietet. Dies gilt es zu schützen, wenn die konservativen Politiker einen neuen Anlauf nehmen werden, die Vorratsdatenspeicherung wieder zu etablieren.
P.S.:
Die Quelle der Zahlen finden Sie übrigens hier:
http://www.polizei-nrw.de/lka/Zahlen_und_Fakten/Kriminalstatistik/
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