Der braune Sumpf: Prozess gegen Reker-Attentäter beginnt

BraunerSchlamm

Am Freitag hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen den Attentäter Frank S. begonnen, der vergangenes Jahr versucht hat, die jetzige Kölner Oberbürgermeisterin und damalige Kandidatin Henriette Reker mit einem Jagdmesser zu töten.

Frank S. war tief in der Bonner Skinhead- und Neonaziszene verwurzelt und hatte in der Vergangenheit an rechtsextremen Aufmärschen teilgenommen. Er war Sympathisant der später verbotenen „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP). Wegen Straftaten wie Raub und Körperverletzung hat er bereits im Gefängnis gesessen. Beim Verfassungsschutz lagen einschlägige Erkenntnisse über ihn vor.

Das Messerattentat selbst erinnert fatal an ein zuvor aufgetauchtes Video, auf dem Rechtsextreme bei einem sogenannten „identitärem Sommerlager“ im Kölner Umland Angriffe mit Messern üben. Die rechte Aktivistin Melanie D. wurde dabei mit dem als Trainer fungierenden Rainer H. (NPD) beim Messerkampf gefilmt. Wiederholt sind dabei Angriffe auf den Hals geübt worden, Frank S. hatte später einen ähnlichen Angriff auf den Hals von Henriette Reker durchgeführt. Möglicherweise hat sich Frank S. an diesen Techniken orientiert.

Nachdem sich zahlreiche Personen des rechten Spektrums im Nachhinein als Informanten oder V-Personen der Geheimdienste herausgestellt haben, und der Kölner Stadt-Anzeiger über Ungereimtheiten in der Arbeitslosengeschichte von Frank S. berichtet hatte, habe ich vier Tage nach dem Attentat der Landesregierung die Frage gestellt, ob der Attentäter als V-Person für den Verfassungsschutz gearbeitet hat. Diese Frage wollte die Landesregierung nicht beantworten. Ob also eine „höhere Behörde“ eine „schützende Hand“ über diesen Herrn gehalten hat, ist nach wie vor unklar. Eine Beschwerde über die nicht ausreichende Antwort blieb bislang unbeantwortet.

In der Prozesseröffnung hat der Angeklagte zunächst einmal über seine traurige Kindheit gejammert. Ich hoffe sehr, dass sich das Gericht nicht vorschnell auf die Theorie des „verwirrten Einzeltäters“ festlegt, sondern seinen rechtsextremen Hintergrund und Verbindungen zu Nazis aus dem Rheinland einerseits, sowie – möglicherweise – zur Polizei bzw. zum Verfassungsschutz des Landes andererseits beleuchtet. Wir werden den Prozess sorgfältig beobachten. Der Sumpf ist tief und noch nicht mal ansatzweise ausgehoben.

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