Stellenangebot: (Studentische) Hilfskraft zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit

kermit-601712_640Stellenangebot: (Studentische) Hilfskraft zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit

Zur Unterstützung meines Abgeordnetenbüros im Nordrhein-Westfälischen Landtag suche ich ab 01.03. bzw. baldmöglichst danach eine (studentische) Hilfskraft beliebigen Geschlechts Minijob oder Teilzeit (16-24 Stunden) als erweitertes Gehirn, rechte Hand, Rückenfreihalter, Händchenhalter, Organisator, Arbeitswegschaufler etc.

Folgende Aufgaben werden auf Dich zukommen:

  • Themen- und Literaturrecherche für politische Initiativen aller Art, insbesondere in den Bereichen Medien-, Netz- und Wirtschaftspolitik;
  • ständige Aktualisierung und Pflege meines Blogs;
  • allgemeine administrative Tätigkeiten wie telefonische und schriftliche Anfragenbearbeitung;
  • Kommunikation mit Bürgern, Verbänden und Partei;
  • Mitarbeit an parlamentarischen Anträgen und Anfragen;
  • Organisation, Terminkoordination, Veranstaltungsplanung, Pflege meines Kalenders;
  • Unterstützung bei allen weiteren Aufgaben, die im Zuge der Mandatstätigkeit anfallen

Was ich biete:

  • Die Möglichkeit, Landespolitik „hautnah“ zu erleben und Deine Ideen einzubringen;
  • Mitarbeit an parlamentarischen Initiativen, Anfragen, Anträgen, Gesetzentwürfen;
  • eine entspannte Arbeitsatmosphäre in einem kleinen, feinen Team;
  • einen Arbeitsplatz direkt am Rhein im Düsseldorfer Landtag J;
  • Arbeitszeit: Minijob oder Teilzeit im Rahmen von 16-24 Stunden nach Vereinbarung
  • ein Brutto-Monatsgehalt von 800 Euro (bei 20h/Woche).

Was Du mitbringen solltest:

  • Offenheit & politisches Gespür;
  • Verantwortungsbewusstsein & Zuverlässigkeit;
  • Interesse an Landespolitik und insbesondere an Themen der Medien-, Netz- und Wirtschaftspolitik;
  • gute kommunikative Fähigkeiten, insbesondere einen sicheren Schreibstil;
  • einen sicheren Umgang mit gängigen Computeranwendungen (Office, Content-Management-Systeme, WordPress) sowie die Bereitschaft, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten;
  • Affinität zu den Inhalten der PIRATEN (eine Partei-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich);
    Fähigkeit zum interdisziplinären Denken und Handeln – Generalist statt Fachidiot;
  • optimalerweise, aber nicht zwingend, einen Studienplatz im Bereich der Politik-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften bzw. Informatik.

Ich biete eine interessante, herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit im Zuge meines Mandats im Landtag NRW. Wir Piraten sind ein bunter Haufen verschiedenster Charaktere, die angetreten sind, vieles an der Art und Weise zu verändern, wie Politik gemacht wird.

Wenn du dir vorstellen kannst, mich und mein Team mit Freude und Begeisterung zu unterstützen und den Anforderungen weitgehend entsprichst, freue ich mich auf Deine Bewerbung!

Bitte sende mir Deine Bewerbungsunterlagen samt Lebenslauf, relevanten Zeugnissen und der Angabe des frühestmöglichen Arbeitsbeginns als PDF an

daniel.schwerd (ät) landtag.nrw.de

oder per Post an

Daniel Schwerd
Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!

man-358969_640Wir haben heute zu einem CDU-Antrag, der eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, einen Entschließungsantrag eingereicht:

„Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!“ (Drucksache 16/7849).

Dazu habe ich das folgende Pressestatement abgegeben:


Die Vorratsdatenspeicherung ist ein datenschutztechnischer Alptraum. Mit ihr
werden die Kommunikationsdaten und damit die persönlichen Informationen über
Millionen Bürger anlasslos, massenhaft und grundlos gespeichert. Demgegenüber
steht die anlassbezogene Datenspeicherung, bei der in einem Verdachts- oder
Ermittlungsfall selbstverständlich ganz gezielt Daten von bestimmten
Verdächtigen gesammelt werden.

In der Debatte gehen diese beiden Arten von Datenspeicherung wild durcheinander.
Die eine wird mit der anderen begründet. Diese absichtsvolle Vermischung darf
nicht toleriert werden. Verwerflich ist auch die Instrumentalisierung der Opfer
der Anschläge von Paris, um die Vorratsdatenspeicherun zu rechtfertigen.

Bisherige Versuche auf bundesdeutscher oder europäischer Ebene, eine anlasslose
Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind an verfassungsrechtlichen Bedenken
gescheitert. In Deutschland darf es keine Einführung der Vorratsdatenspeicherung
gegen die Grundrechte geben. Sicherheit gibt es nur durch mehr Freiheit, nicht
durch den Abbau von Freiheitsrechten. Der beste Datenschutz ist immer noch,
sowenig Daten wie möglich zu sammeln. Und Datenschutz erhöht unser aller
Sicherheit.

Im Gespräch mit angehenden Fachinformatikern Systemintegration

Gruppenbild

Heute besuchte mich eine Gruppe Auszubildender des Fachbereichs Fachinformatik Systemintegration des Berufskollegs für Gestaltung und Technik der Städteregion Aachen. Neben zunächst vielen Fragen zur Piratenfraktion und ihrer Rolle als Oppositionspartei im Landtag NRW wurden viele netz- und medienpolitische Themen angesprochen. Wir sprachen unter anderem über unsere Positionen und parlamentarischen Initiativen im Bereich Breitbandausbau, Netzneutralität und diskutierten die Position der Piratenpartei zum Urheberrecht. Auch die „Drosselkom“ und die Zentralisierungstendenzen im deutschen Kabelmarkt waren ein Thema.

Daniel

Unsere Positionen zur Netz- und Medienpolitik, mit dem wir zur Landtagswahl 2012 angetreten und gewählt wurden könnt ihr hier nachlesen: http://www.piratenpartei-nrw.de/landtagswahl-2012/wahlprogramm/

#Eikonal: Die Kernschmelze staatlicher Integrität

camera-89012_640Aus der deutschen Geschichte, vor allem der NS-Zeit, haben wir das Bewusstsein gewonnen, dass Rechtsstaatlichkeit ein hoher Wert ist. Sie zu verteidigen ist uns von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes zu einer Verpflichtung erhoben worden.

So erklärte einmal Konrad Adenauer: „Demokratie ist mehr als eine parlamentarische Regierungsform, sie ist eine Weltanschauung, die wurzelt in der Auffassung von der Würde, dem Werte und den unveräußerlichen Rechten eines jeden einzelnen Menschen“.

Es ist nicht bekannt, ob Adenauer dies an einem Sonntag sagte. Bekannt hingegen ist, was er veranlasste, als sein Innenminister Hermann Höcherl einst verfassungsgesetzlich geschützte Grundrechte mit den Füßen trat. Dieser erlaubte dem Verfassungsschutz, von alliierten Nachrichtendiensten gesetzwidrig abgehörte Telefongespräche und ausgespähte Briefe der Bürger auszuwerten. Bürgerrechte, die laut Grundgesetz Artikel 10 unverletzlich sind.

Die Antwort lautet: Er veranlasste nichts. Selbst, als jener Innenminister über den bekannt gewordenen Grundrechtsverstoß spottete und dazu nur hämisch anmerkte: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen“.

Daraufhin geschah wiederum nichts. Entfernte der Bundeskanzler damals einen solchen Mann aus seinem Amt? Nein, er stellte sich noch hinter ihn. Der Bürger rieb sich die Augen.

Eine bittere Lektion, so den Unterschied zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit zu enthüllen.

Seitdem sind mehr als fünfzig Jahre vergangen. Die Welt hat sich verändert. Die Mauer ist gefallen. Der „Unrechtsstaat“ der DDR ist passé. Und sogar Gregor Gysi erklärte aus den Erfahrungen im anderen Teil Deutschlands: „Rechtssicherheit ist die beste Staatssicherheit.“

Gleichwohl haben sich zwischen 2004 und 2008 die Dinge wiederholt. Diesmal stellte sich im Nachhinein heraus, dass der Bundesnachrichtendienst grundgesetzlich geschützte Informationen an den amerikanischen Geheimdienst NSA weitergab.

Dies geschah vom deutschen Internetknotenpunkt De-Cix aus und hätte – wenn überhaupt – nur in sehr wenigen begründeten Einzelfällen und mit Richtervorbehalt geschehen dürfen. Das wusste der BND sehr genau. Denn zumindest versuchte er erfolglos, aus den weitergeleiteten Daten und Inhalten diejenigen der deutschen Benutzer herauszufiltern. Die Beamten hatten also ihr Grundgesetz diesmal sehr wohl unter dem Arm. Aber nicht die Politik!

Als feststand, dass der angestrebte Filter nicht hinreichend funktioniert und innerhalb des BND ernste verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden, was geschah? Man setzte die Praxis des systematischen Verfassungsbruchs ungerührt weiter fort.

Damit noch nicht genug. Den politisch Verantwortlichen war sehr wohl bewusst, dass es den US-Amerikanern nicht um die Abwehr einer akuten Terrorgefahr ging. Vielmehr geht aus den inzwischen enthüllten Unterlagen eindeutig hervor, dass das Interesse der USA an Wirtschaftsspionage an vorderster Spitze stand.

So rufen wir Piraten in unserem vorliegenden Antrag dazu auf, aus der massiven Grundrechtsverletzung diesmal Konsequenzen zu ziehen.

Weder gibt es einen Grund, die Wahrung der verfassungsmäßigen Grundrechte einer wie auch immer gearteten „Staatsräson“ unterzuordnen. Der Preis dafür wäre die Glaubwürdigkeit unseres Staatswesens zu unterminieren.

Noch kann eine wie auch immer begründete vage „Bedrohungslage“ die Preisgabe von zentralen Verfassungsrechten rechtfertigen. Kant drückte das so aus: Der Sinnspruch des Notrechtes heißt zwar „Not hat kein Gebot“, doch kann es keine Not geben, die aus Unrecht Recht macht.

Wer anderer Meinung ist, sollte sich schleunigst eine Antwort auf die Frage einfallen lassen: Wie oft soll den Bürgern dieses Landes eigentlich noch diese bittere Lektion zugemutet werden?

In Sonntagsreden werden Verfassungsstaat und die Rechtsstaatlichkeit beschworen, im politischen Alltag aber soll es zu einer Binsenweisheit werden, dass zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit Welten liegen? Dies wäre die Konsequenz aus der Normativität des Faktischen. Das ruiniert jedes Vertrauen in den Staat.

Auch die Bundesregierung hat inzwischen erkannt, wie weit die Angelegenheit greift. Doch welche Schlussfolgerung zog sie daraus? Sie sanktionierte das Bekanntwerden weiterer Details auf das Schärfste und klassifizierte die Vernehmung eines hochrangigen BND-Mitarbeiters zu Eikonal mit der höchsten denkbaren Geheimhaltungsstufe ein.

Aufgeschlüsselt bedeutet diese laut Geheimschutzordnung des Bundestags, dass die Weitergabe von Kenntnissen an Unbefugte „den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden würden“.

In der Tat haben wir es mit einem derart ernsthaften Fall des Versagens staatlicher Vertreter zu tun, dass man von drohender Kernschmelze staatlicher Integrität sprechen kann.

Unseren Antrag „Der Landtag Nordrhein-Westfalen verurteilt den millionenfachen Grundrechtsbruch durch Eikonal“ findet man hier:
http://daniel-schwerd.de/drucksachen/7151

Plenarrede „Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen #CETA stoppen!“

Am 5. November habe ich zu unserem Antrag „Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen CETA stoppen!“, Drucksache 16/7150, gesprochen. Die Rede könnt hier hier nachlesen bzw. nachsehen. Ich freue mich auf Euer Feedback!

Redeprotokoll

Daniel Schwerd (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal, auf der Tribüne und am Stream!

(Beifall von Marcel Hafke [FDP])

In den letzten Jahren war vielfach von einem verlorengegangenen Primat der Politik die Rede. Begriffe wie „Postdemokratie“ folgten und sprachen eine generelle Krise des demokratischen Systems in der westlichen Welt an. Wer bis jetzt noch nicht so recht verstanden hat, was damit gemeint ist, sollte einmal einen Blick in CETA werfen, das beabsichtigte Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union. Was Politikwissenschaftler und Intellektuelle seit Langem auf theoretischer Grundlage diskutieren, hat dort nachvollziehbare Formen angenommen.

Dieses abseits von jeder politischen Öffentlichkeit, hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Abkommen gibt Konzernen eine Brechstange in die Hand, in zentrale Bereiche des Staatswesens einzudringen. Die Grundrechte der Bürger sowie Standards im Bereich des Arbeitsrechts, des Verbraucher- und Umweltschutzes sind in Gefahr, durch diesen Vertrag ausgehebelt zu werden.

Auf dem Altar eines vermeintlichen Investitionsschutzes wird darauf abgezielt, Konzernen sogar ein außergerichtliches Klagerecht gegen alles einzuräumen, was ihren Geschäftsinteressen entgegensteht. Dabei sind die Karten äußerst ungleich verteilt. Während Konzerne ein Klagerecht gegen Staaten haben, ist es umgekehrt nicht möglich, dass Staaten ihrerseits gegen Konzerne klagen. Zudem gibt es keinerlei Rechtsmittel gegen ein Schiedsurteil.

An vielen Stellen ist das Abkommen zudem unpräzise formuliert. Die Auslegung und Interpretation solcher unklaren Rechtsbegriffe werden später in der Praxis einem außerdemokratischen Komitee überlassen sein. Dies setzt Wirtschaft und Bürger unkalkulierbaren Risiken aus.

(Beifall von den PIRATEN)

Im Vertrag selbst wird eine knappe Ausnahmeliste aufgestellt. Alle anderen Wirtschaftsbereiche sind vom Vertragswerk umfasst. Das bedeutet, dass vergessene oder zukünftig entstehende Bereiche vom Vertrag eingeschlossen sein werden, auch wenn diese eines besonderen Schutzes bedurft hätten. Eine Reihe von Regelungen, die das Europäische Parlament mit der Ablehnung des ACTA-Abkommens verworfen hat, findet sich im CETA-Vertragsentwurf erneut. Dies bedroht die dringend notwendige und geplante EU-Urheberrechtsreform, die wir Piraten mit vorantreiben wollen.

Schließlich gibt es im Vertragswerk keine Exception culturelle, durch die Kultur und Bildung generell ausgenommen wären. Es ist ganz offensichtlich: CETA greift in die Kompetenz des Bundes und der Länder ein. NRW ist vielfach unmittelbar und selbst von diesen Einschränkungen betroffen. Aus diesem Grunde darf das Abkommen in der jetzigen Form auf keinen Fall unterzeichnet werden!

(Beifall von den PIRATEN)

Der amerikanische Regierungsberater Samuel Huntington bemerkte einmal, Macht sei dann am stärksten, solange sie im Dunkeln bleibe. Dem Sonnenlicht ausgesetzt, beginnt sie sich zu verflüchtigen. Genau dies ist scheinbar auch bei CETA der Fall. Das steht uns auch beim Handelsabkommen TTIP bevor. Der hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Vertragsentwurf wurde glücklicherweise von Whistleblowern geleakt, und man kann jetzt sehr gut nachvollziehen, wovor es Huntington graust. Die Transparenz, die wir immer eingefordert haben, ist dringend nötig, um vor solchen fatalen Fehlentwicklungen warnen zu können, wie wir sie jetzt sehen.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich freue mich sehr, dass der Mehr Demokratie e. V. sowie die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unseren Antrag ausdrücklich unterstützen. Vielen Dank und viele Grüße von dieser Stelle! Im Diskurs über CETA ist unsere Grundposition klar: Wir Piraten sind entschieden gegen jede Transformation der Demokratie in marktkonforme Gesellschaftssysteme, in denen Märkte die Entscheidungen des demokratischen Souveräns aushebeln.

(Beifall von den PIRATEN)

Genauso wenig halten wir es für akzeptabel, dass eine außerstaatliche Paralleljustiz, ein Primat des Marktes, installiert wird. Wir halten es dagegen mit Kant, der bereits vor mehr als 200 Jahren feststellte: Alle Politik muss ihre Knie vor dem Recht beugen. Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Genau!)

Das „#Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. #LSR jetzt abschaffen!

newspaper-502778_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7149 für den heutigen Plenartag eingereicht. Er wird im Landtag – zunächst ohne Debatte – an die zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuss für Kultur und Medien (federführend) und an den Wirtschaftsausschuss (mitberatend) überwiesen, eine Debatte im Plenum wird dann nach der jeweiligen Beratung im Ausschuss erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann die Gelegenheit, Experten zum Scheitern dieses Vorhabens zu befragen.

Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene Vergütung an die Verlage zahlen müssen.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat – nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 – am 1. August 2013 in Kraft.

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht. Es prophezeite, dass das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde. Verleger würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen, gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu zahlen. Dies könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand ohne direkten Mehrwert führen. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und inländische Nutzer benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“.

Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen. Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein „widerrufliches Gratisrecht“ ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich „angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen“.

Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, trifft sie nach wie vor.

Der Plan der Verleger, an den Einnahmen des de-facto-Monopolisten Google partizipieren zu können, ist trotz des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ gescheitert.

Ich beantrage, dass der Landtag feststellen soll:

  1. Das Ziel, Verleger an den Einnahmen des großen Suchmaschinenbetreibers Google für die Anzeige von kleinsten Snippets derer Verlagsangebote zu beteiligen, wurde durch die Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ nicht erreicht.
  2. Durch die Erteilung von Gratislizenzen für große Anbieter wird deren Marktmacht gestärkt. Kleine Anbieter werden benachteiligt – auch und gerade solche aus Deutschland und NRW.
  3. Ein Gesetz, welches seinen ursprünglichen Auftrag nicht erfüllt, sondern nur seine schädlichen Nebenwirkungen entfaltet, ist überflüssig und muss abgeschafft werden.

Ich beantrage, die Landesregierung aufzufordern,

  1. auf allen politischen Ebenen auf die Abschaffung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ hinzuwirken;
  2. eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, das Urheberrechtsgesetz dahingehend zu ändern, dass die für das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ vorgenommenen Änderungen wieder zurückgenommen werden.

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen #CETA stoppen!

flag-472394_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7150 für die kommenden Plenartage eingereicht. Er wird am Donnerstag, den 06.11., etwa gegen 14:30 Uhr im Landtag NRW debattiert und abgestimmt werden.

Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) steht nach fünfjähriger Beratungszeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit kurz vor seinem Abschluss. Am 26. September 2014 wurde von den Vertragsparteien eine Erklärung zum Abschluss der Verhandlungen unterzeichnet. CETA gilt auch als Blaupause für das sich in den Beratungen befindliche Freihandelskommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa, TTIP.

An CETA ist vielfache Kritik laut geworden. Es heble demokratische Kontrolle aus und bevorzuge einseitig die Interessen internationaler Großkonzerne. Die Vereinbarungen sind den Parlamentariern von Bund und Ländern nicht zur Verfügung gestellt worden. Eine transparente öffentliche Debatte fand bisher ebenso wenig statt.

Wegen unklarer Rechtsbegriffe im Abkommen und der fehlenden institutionellen Unabhängigkeit privater Schiedsgerichte könnten Maßnahmen und Auflagen des Landes zum Grundrechts-, Menschenrechts-, Sozial-, Arbeits-, Verbraucher-, Natur- oder Umweltschutz dem Risiko unüberschaubarer Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden.

Die privaten Schiedsgerichte, die internationale Unternehmen zur Durchsetzung ihrer Interessen anrufen können, werden ad-hoc gebildet, wobei die Verdienstmöglichkeiten der Schiedsrichter mit der Zahl der Verfahren steigen. Es gibt keine Rechtsmittel gegen einen Schiedsspruch. Selbst wenn der Staat obsiegt, ist eine vollständige Erstattung seiner Rechtsverteidigungskosten nicht gewährleistet, so dass alleine schon das hohe Kostenrisiko eine Kommune oder ein Land veranlassen kann, auf ihr Regulierungsrecht zu verzichten.

Schiedsverfahren zwischen demokratischen Rechtstaaten etablieren unnötigerweise eine doppelte Gerichtsbarkeit, da ausländische Konzerne gegen Beschränkungen gleichzeitig vor staatlichen Gerichten vorgehen und vor dem privaten Schiedsgericht Entschädigung fordern können. Auch die kommunalen Spitzenverbände wenden sich in einem gemeinsamen Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen vom Oktober 2014 gegen eine solche Schiedsgerichtsbarkeit. Sie sehen in den transatlantischen Freihandelsabkommen eine Gefährdung der kommunalen Rechte.

Weiter besteht die Ansicht, dass CETA die demokratischen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern vielfach beschränken. So sollen staatliche Genehmigungsverfahren laut CETA „so einfach wie möglich“ und ohne „unangemessene Verzögerung oder Verkomplizierung“ zu gestalten sein. Bei so unbestimmten Rechtsbegriffen könnte schon eine Beteiligung der Öffentlichkeit oder Umweltverträglichkeitsgutachten als „unangemessen“ oder „kompliziert“ angesehen werden.

Auch dort wo das Abkommen den bestehenden Standards entsprechen soll, könnte es die gewählten Volksvertretungen an zukünftigen Änderungen hindern, etwa wenn Umwelt oder Verbraucher auf der Grundlage neuer Erkenntnisse oder einer neuen Bewertung besser geschützt werden sollen. Es ist zudem vollkommen unklar, ob das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW als „ungerechtfertigte Diskriminierung“ oder „unnötige Handelsbeschränkung“ im Sinne von CETA verworfen würde.
Im Kapitel über „Rechte am geistigen Eigentum“ finden sich zahlreiche Ansätze des von der europäischen Öffentlichkeit und vom Europäischen Parlament mehrheitlich abgelehnten ACTA-Abkommens wieder. So soll etwa privaten Internetprovidern die Durchsetzung von Urheberrechten aufgebürdet werden, wodurch die Interpretation von Gesetzen privatwirtschaftlichen Firmen überlassen würde. Bestimmte Urheberrechtsverstöße könnten sogar unter das Strafrecht fallen. CETA würde die Spielräume bei der für die laufende Legislaturperiode anvisierte und mittlerweile auch seitens der Kommission geforderte EU-Urheberrechtsreform massiv einschränken.

CETA geht über bestehende Freihandelsabkommen nicht nur insofern hinaus, als es neben Handel und Dienstleistungen erstmals für jegliche „wirtschaftliche Tätigkeit“ gelten soll, beispielsweise auch für den Abbau und die Weiterverarbeitung natürlicher Ressourcen. Erstmals sollen von dem geplanten CETA-Abkommen zudem nur noch solche Bereiche ausgenommen sein, die in dem Abkommen ausdrücklich aufgeführt sind (sog. Negativliste). Aufgrund dessen ist intransparent und nicht vorhersehbar, in welchen Bereichen das Abkommen Anwendung finden wird. Aufgrund der Komplexität des Abkommens besteht ein hohes Risiko, dass die definierten Ausnahmen lückenhaft sind und das Abkommen somit Auswirkungen auf Politikfelder entfaltet, die nach derzeitigem Stand gar nicht absehbar sind.

Wir fordern daher vom Landtag, folgendes festzustellen:

  1. Der Entstehungsprozess von CETA ist in höchstem Maße intransparent. Der Ausschluss von Parlamentariern auf EU-, EU-Länder, Bundes- und Länderebene sowie das Fehlen einer breiten zivilgesellschaftlichen Debatte ist zu verurteilen.
  2. CETA enthält zahlreiche unbestimmte Klauseln und Rechtsbegriffe und stellt daher Staat, Gesellschaft und heimische Wirtschaft vor ungewisse Risiken.
  3. Private Schiedsgerichtsverfahren sind in Abkommen zwischen demokratischen Rechtsstaaten unnötig.
  4. Ein vollständiger Ausschluss von Kultur, Bildung und Presse ist nicht vorgesehen, es gibt zahlreiche Schlupflöcher und Ausnahmen.
  5. CETA geht weit über die Zuständigkeiten der EU hinaus. Ein vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt ebenso zu dem Schluss, dass es sich bei CETA um ein „gemischtes Abkommen“ handelt, welches die Zustimmung aller Mitgliedsländer erforderlich macht.
  6. CETA greift in die Zuständigkeiten der Länder, insbesondere in den Bereichen Kultur- und Medienpolitik, ein. Das Abkommen bedarf auch der Ratifizierung durch den Bundesrat.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf,

  1. auf allen politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass CETA in der derzeitigen Form weder unterzeichnet bzw. ratifiziert wird.
  2. auf allen politischen Ebenen die Zustimmungspflicht aller EU-Mitgliedstaaten sowie insbesondere des deutschen Bundesrats zum CETA-Abkommen einzufordern.
  3. sich auf allen politischen Ebenen für die Herausnahme der Investorenschutzklauseln und Negativlisten aus dem CETA-Abkommen einzusetzen.
  4. eine breite gesellschaftliche und politische Debatte zum CETA-Abkommen zu fördern.
  5. im Bundesrat gegebenenfalls gegen das CETA-Abkommen zu votieren.

Im Gespräch mit Studierenden der Fachhochschule des Mittelstands

Am Donnerstag, den 11.09.2014 besuchte mich eine Gruppe von 14 Studentinnen und Studenten aus dem Kurs „Journalistische Darstellungsformen“ der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) des Studiengangs Medienkommunikation und Journalismus aus Köln. Die Studierenden hatten viele Fragen zu den unterschiedlichsten Positionen der Piratenpartei und ihrer Rolle als Oppositionspartei im Landtag Nordrhein-Westfalen. Ein Schwerpunkt in der Diskussion war dabei die Idee, ein Schulfach „Medienkompetenz“ bereits in der Grundschule einzuführen, wie sinnvoll Verbote und Zensur im Internet sind oder ob es nicht nachhaltiger wäre, Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig über die Chancen und Risiken des World Wide Webs zu informieren. Ebenso diskutierten wir über die Besetzung und die politische Einflussnahme der Rundfunkräte und wie transparent deren Entscheidungsprozesse gemacht werden sollten. Unsere Positionen zur Landtagswahl 2012 im Bereich Rundfunk und Medien könnt ihr hier nachlesen: https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_2012#Rundfunk_und_Medien

Besuchergruppe_FHM

Habt auch ihr Interesse, mit eurer Klasse oder eurem Kurs Politik hautnah im Landtag zu erleben und mit mir über die Positionen und Anträge der Piratenfraktion zu diskutieren? Dann meldet euch bei meiner Mitarbeiterin Sasa Raber unter sasa.raber -at- landtag.nrw.de und wir schauen, dass wir einen gemeinsamen Termin finden.

Ich freue mich auf euch und bedanke mich bei dem Kurs der Fachhochschule des Mittelstands für die interessanten Diskussionen!

Habt Ihr gerade mal drei Stunden Zeit? #AuAcast 002

frog-164398_640Ich habe gestern die lieben @Meta_Bolismus und @MenschZwoMull besucht, und damit endlich ein altes Versprechen eingelöst. Wir haben zwei Stunden und 46 Minuten gesprochen, über Politik, Piraten, Computer und Utopien. Und anschließend Pizza gegessen. Wer zuviel Zeit und Lust hat, hört hier #AuAcast – der Podcast mit und für mehr Anarchie und AlkoholFolge 2: „Mitglied der Lurche“.

AuA002 – Mitglied der Lurche – CC-BY-SA [ 2:46:40 | 132.74 MB ]

Piraten wirken: SPD und Grüne stimmen unserem Antrag „Verschlüsselung stärken“ zu

key-252239_640Am 4. Juli wurde unser Antrag „Spione unerwünscht: Wissen über sichere E-Mail-Kommunikation verbreiten!“ debattiert. Hierin fordern wir die Landesregierung auf, der Öffentlichkeit auf den Internetseiten der Landesregierung, ihrer Ministerien und Behörden Informationen zur verschlüsselten Kommunikation im Internet anzubieten. Darüber hinaus soll für die Bürger die Möglichkeit geschaffen werden, mittels echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit der Landesregierung, ihren Ministerien und Behörden zu kommunizieren.

Angesichts der fortgesetzten Spionage westlicher Geheimdienste und des BND sowie täglich bekannt werdender ´Datendiebstähle´ muss Wissen über verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeiten unbedingt verbreitet werden. DE-Mail und Email Made in Germany sind jedenfalls keine brauchbaren Lösungen. Der Autor und IT-Sicherheitsexperte Linus Neumann nannte De-Mail „Bullshit made in Germany“. Ich habe mich ja schon öfter zu De-Mail ausgelassen…

Ich finde, die Landesregierung, ihre Ministerien und Behörden müssen Vorreiter und Vorbild in verschlüsselter E-Mail-Kommunikation sein.

SPD und Grüne sind an mich herangetreten, unseren Antrag zu unterstützen. Wir haben einen gemeinsamen Änderungsantrag erstellt, weil Rotgrün natürlich noch ein bisschen Regierungslobhudel einbauen will (wenn’s schee macht) und die Ende-Zu-Ende-Verschlüsselung nicht zu jedem einzelnen Mitarbeiter jeder Behörde will (kann man machen), und zudem das Ganze als Prüfauftrag an die Regierung formuliert (zähneknirschend akzeptiert – ich werde aber sicher dranbleiben und verfolgen, wie diese Prüfungen voranschreiten).

Wir freuen uns also, dass wir die regierungstragenden Fraktionen von dieser Notwendigkeit überzeugen konnten 🙂

Erklärende Informationen werden also auf unsere Initiative hin in Zukunft an geeigneter Stelle der Internetauftritte des Landes erscheinen, und das Land wird für die Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit den Behörden prüfen, welche Möglichkeiten zur Verschlüsselung eingeführt werden können. Alle diese Maßnahmen kosten nicht viel, aber setzen ein Zeichen, dass wir Datensicherheit und Privatsphäre in NRW ernst nehmen. Und: Im Gegensatz zu vielen anderen Maßnahmen ist das keine Symbolpolitik, sondern eine ganz handfeste Maßnahme, die den Unternehmen und Bürgern einen unmittelbaren Gewinn an Sicherheit gibt. Dafür haben Piraten gesorgt.

Die Plenardebatte könnt ihr hier nachsehen, über Feedback freue ich mich natürlich immer!


Redeprotokoll

Vizepräsident Oliver Keymis: Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6115, Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6203. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Piratenfraktion Herrn Schwerd das Wort.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und vor den Bildschirmen! E-Mails stellen heutzutage den Dreh- und Angelpunkt elektronischer Kommunikation dar. Wir versenden auf diese Weise Bewerbungen, Angebote, Verträge, wir senden Grüße, Liebesbriefe, berichten aus unserem Privatleben. Alle diese Nachrichten sind alleine für die Augen des Empfängers bestimmt.

Leider ist die E-Mail von Hause aus keine sichere Kommunikationsform. Sie reist in der Regel offen lesbar durch die Datennetze und wird unverschlüsselt auf den für den Transport zuständigen Servern abgelegt.

Die „E-Mail made in Germany“ ist keine Lösung, denn hier wird nur eine Transportverschlüsselung eingesetzt, die auf einem einzelnen Zertifikat beruht. Einmal geknackt sind alle Transporte unsicher. Zudem gilt das zugrundeliegende Verfahren als kompromittiert. Diese Art der Transportverschlüsselung existiert schon seit vielen Jahren. Das als neue Form der Sicherheit zu bewerben ist eine fiese kleine Masche der Marketingabteilung – nichts weiter.

Auch die De-Mail ist nicht sicher, denn auch hier ist ein nur ein einzelnes Transportzertifikat im Einsatz. Das ist so katastrophal schlecht, dass man ein Bundesgesetz verabschieden musste, um die De-Mail überhaupt als sicher zu definieren. Jeder Sicherheitsexperte lacht sich kaputt. Der Autor und IT-Sicherheitsexperte Linus Neumann nannte De-Mail „Bullshit made in Germany“.

Und in beiden Fällen liegen die E-Mails auf den zum Transport verwendeten Servern unverschlüsselt vor. Dass solche Daten Hackern in die Hände fallen, beweisen die fast täglichen Nachrichten über sogenannte Datendiebstähle. Und diese bekannt gewordenen Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Über die Spionage westlicher Geheimdienste haben wir in den vergangenen Wochen hier viel geredet. Fest steht, dass der amerikanische und der britische Geheimdienst massenhaft E-Mail-Kommunikation auch deutscher Unternehmen, Behörden und Bürger abfängt, speichert und auswertet.

Aber auch deutsche Geheimdienste sind nicht untätig. Wie das sogenannte „BND-Dossier“ aus den Unterlagen Edward Snowdens belegt, sind deutsche Geheimdienste an der Überwachung beteiligt. Der Bundesnachrichtendienst hat demnach massenhaft Daten Deutscher an andere Geheimdienste weitergegeben. Am deutschen Internetknoten DE-CIX überwacht der sogenannte Auslandsgeheimdienst BND einen großen Teil der Internetkommunikation. Obwohl ihm die Überwachung von Bürgern unseres Landes nur nach richterlicher Anweisung erlaubt ist, wertet er hier Millionen von E-Mails von deutschen Bürgern aus, wenn diese zufälligerweise eine E-Mail-Adresse haben, die nicht auf „.de“ endet. Denken Sie nur an die Millionen Deutsche mit Googlemail.com- oder Gmx.net-Adressen, oder an die Unternehmen, die aufgrund der Internationalisierung „.com“-Domains nutzen. Dieses Vorgehen des Auslandsnachrichtendienstes BND ist meines Erachtens illegal und klar verfassungswidrig.

(Beifall von den PIRATEN)

Dabei gibt es heute schon eine Lösung, wie man sich wirksam gegen Datenklau und Bespitzelung wehren kann. Die Verschlüsselung darin ist stark und reicht vom Sender lückenlos bis zum Empfänger. Das Verfahren ist erprobt und schon jahrelang im Einsatz. Auf PGP bzw. GnuPG setzen viele Menschen sowie Institutionen weltweit. Und: Das Ganze ist kostenlos möglich.

Leider ist das Wissen über diese Technik noch nicht weit verbreitet, und sie ist noch nicht ausreichend intuitiv bedienbar. Und sie funktioniert nur, wenn Sender und Empfänger es gleichermaßen verwenden. Wir fordern im vorliegenden Antrag die Landesregierung und ihre Ministerien und Behörden auf, Vorreiter und Vorbild zu sein, und freuen uns, dass unsere Initiative von der Landesregierung und den sie tragenden Parteien in einem gemeinsamen Antrag aufgenommen worden ist. Für die gute Zusammenarbeit möchte ich allen Beteiligten meinen Dank aussprechen.

(Beifall von den PIRATEN)

Erklärende Angebote zur E-Mail-Verschlüsselung werden prominent platziert, und auf den verschiedenen Internetkanälen verbreitet. Und selbstverständlich werden alle öffentlichen Stellen, die mit Bürgern oder Unternehmen kommunizieren, diese sicheren Möglichkeiten prüfen. Das alles kostet dem Land nicht viel, setzt aber ein Zeichen, dass wir Datensicherheit und Privatsphäre in unserem Bundesland ernst nehmen. Und im Gegensatz zu vielen anderen Maßnahmen ist das keine Symbolpolitik, sondern eine ganz handfeste Maßnahme, die den Unternehmen und Bürgern unseres Landes einen unmittelbaren Gewinn an Sicherheit gibt.

Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Schwerd. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Geyer.