Streetview: Widerspruch gegen Widerspruch

Seit heute Nacht ist es endlich online, Google Street View für Deutschland – zumindest für die zwanzig größten Städte, und damit auch für Köln. Ich habe mich gleich auf einen virtuellen Streifzug gemacht – und bin an diversen Stellen vor virtuelle Milchglasscheiben gelaufen. An dieser Stelle hat nämlich ein Anwohner von der Möglichkeit gebraucht gemacht, Widerspruch einzulegen.

Dazu muss man wissen, dass ein gewisser Teil unserer Bevölkerung die Privatsphäre seiner Hausfassade sehr hoch einschätzt (ich fürchte, dass die meisten gleichzeitig wenig wissen über ACTA, Zensus 11, die Vorratsdatenspeicherung oder ELENA, die einen ungleich höheren Eingriff in Privatsphäre und Datenschutz darstellen). Google hat auf diese Bedenken Rücksicht genommen und das Widerspruchsrecht eingeräumt. Man muss aber genauso wissen, dass es keine Rechtsgrundlage für einen Widerspruch gibt – dies ist eine freiwillige Maßnahme des amerikanischen Konzerns. Es verhält sich nämlich genau andersherum: In Deutschland gilt die sogenannte Panoramafreiheit: Von öffentlichen Verkehrswegen aus sichtbare Werke dürfen fotografiert und bildlich wiedergegeben werden. Eine Veröffentlichung kann man nicht verbieten, selbst wenn sie kommerziellen Zwecken dient – dies ist ausdrücklich in §59 UrhG so geregelt. Einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofes gibt es ebenfalls.

Somit beugt sich Google ohne Not den Bedenkenträgern der Veröffentlichung, und schafft einen Wald von „Pixelbomben“ in der Street View-Ansicht unserer Städte. Interessanterweise gibt es von einigen Städten bereits seit Jahren Ansichten von Einzelhäusern in Internet von unterschiedlichen Anbietern, ohne dass es solche Empörung gegeben hätte – hier trifft es den vermeintlich bösen internationalen Konzern, vermutlich auch aus Unkenntnis der Rechtslage und des Ist-Zustandes im Netz.

Bemerkenswert ist auch der Dienst Panoramio, über den Nutzer die von Ihnen geschossenen Fotos veröffentlicht und verteilt. Dessen Fotos können nämlich in Google Street View integriert angezeigt werden, teilweise sogar perspektivisch korrekt. Wenn also ein Nutzer ein Foto eines verpixelten Hauses anfertigt und hochläd, wird die Fassade in Streetview also wieder angezeigt – womöglich sogar aktueller und besser aufgelöst als es das Streetview-Foto ursprünglich war. Und eine Widerspruchsmöglichkeit hier gibt es nicht. In diesem Falle haben sich die Widersprecher einen Bärendienst erwiesen.

Es gibt jedoch auch noch eine weitere Komponente dieses Streites: Die öffentliche Ansicht unserer Städte ist ein Allgemeingut. Das Durchwandern unserer Städte und das Betrachten des Panoramas ist ein kulturelles Erlebnis – dies wird jedoch erheblich eingeschränkt durch die Bemühungen einer Minderheit, ihre Hausansichten durch ihren Widerspruch aus der Öffentlichkeit herauszuholen und in eine Privatheit zurückzustoßen, die in Wirklichkeit gar nicht existiert. Die „digitale Öffentlichkeit“ unserer Städte wird dadurch zensiert.

Es wurden ganze Häuserfronten verpixelt, wenn nur ein Bewohner des Hauses Widerspruch einlegte – auf eventuelle abweichende Wünsche der anderen Bewohner wurde keine Rücksicht genommen. Es wurden auch Firmen, sogar die Parteizentrale der GRÜNEN ist verpixelt – hier frage ich mich, wessen Persönlichkeitsrechte überhaupt betroffen sein könnten. Durch die Verpixelung werden teilweise auch Nachbarhäuser verdeckt, oder ein im Erdgeschoss befindliches Ladengeschäft, was dadurch den erheblichen Werbeeffekt verliert.

Dies brachte mich auf die Idee des „Widerspruchs gegen den Widerspruch“. Wenn Google auf den Widerspruch der Bewohner eines Hauses reagiert, so müssten sie sich auch mit dem Widerspruch gegen die Verpixelung auseinandersetzen.
Wer mag, kann den folgenden Text verwenden und an Google senden. Ich habe mich an den Musterwiderspruch des Bundesministeriums für Verbraucher orientiert:

(Datum)
(Vor- und Zuname)
(Adresszusatz)
(Straße und Hausnummer
(PLZ, Ort)

Google Germany GmbH
Betr.: Street View
ABC-Straße 19

20354 Hamburg

Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com

Widerspruch gegen einen Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den
Internetdienst Google Street View

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View wurde durch einen anderen Inhaber/Bewohner/Nachbar Widerspruch eingelegt.

Mit diesem Widerspruch bin ich nicht einverstanden, er wurde ohne meine Erlaubnis oder meine Zustimmung eingelegt. Ich widerspreche daher diesem Widerspruch, und wünsche ausdrücklich die Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.

Es handelt sich um die Liegenschaft:
(Straße, Hausnummer) (PLZ, Ortsname)

Nähere Beschreibung:
(Beschreibung ergänzen)

Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs gegen einen eventuellen
Widerspruch verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken oder durch Dritte widerspreche ich ausdrücklich.

Um die Bestätigung des Eingangs und Berücksichtigung meines Widerspruchs wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
(Ort, Datum)
(Unterschrift)

19557 Leser.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert