Datenskandal: Vorratsdatenspeicherung trotz Verbot

Heute berichtet der AK Vorratsdatenspeicherung in einer Pressemitteilung, dass Telekommunikationsunternehmen massiv Bewegungs- und Funkzellendaten speichern und für längere Zeit aufbewahren, obwohl diese Speicherung gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt und durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010 klare Grenzen der Speicherung aufgezeigt wurden.

Eine im Internet veröffentlichte als Verschlusssache bezeichnete Aufstellung der Generalstaatsanwalt- schaft München offenbart, dass Bewegungsdaten in Funkzellen, inklusive der Daten von angerufenen Nutzern, wochenlang gespeichert bleiben, obwohl diese für Abrechnungszwecke keineswegs notwendig sind – und damit deren Speicherung verfassungs- und rechtswidrig ist.

Ich habe heute dem Datenschutzbeauftragten der Telekom einen Brief geschrieben, diese Praxis einzustellen, und mir anschließend eidesstattlich zu versichern, dass keine Bewegungsdaten mehr gespeichert werden. Diesen bilde ich unten ab, wer mag, kann sich anschließen.

In diesem Rahmen möchte ich alle Mitleser dringend auffordern, sich der ePetition zum Verbot der Vorratsdatenspeicherung anzuschließen. Bitte hier klicken und teilnehmen – es kostet nichts, bringt aber doch so viel für unsere Privatsphäre.

Datenschutzbeauftragter der
Deutschen Telekom AG bzgl. T-Mobile
53184 Bonn

(Ort), den (Datum)

Speicherung personenbezogener Daten in Ihrem Hause

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März 2010 die sog. Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt (1). Im Rahmen dieses Urteils erklärte es, dass die Unternehmen lediglich jene Daten erfassen und speichern dürfen, die sie für Abrechnungszwecke dringend benötigen. Alle anderen Daten müssten unverzüglich gelöscht werden. Dies sieht auch der §97 des Telekommunikationsgesetzes vor.

Aus der Presse konnte ich heute entnehmen, dass Sie umfangreich Verkehrsdaten erfassen und für einen Zeitraum von 30 Tagen speichern (2). Dazu liegt der Generalstaatsanwaltschaft München eine Aufstellung vor. Dazu zählen offenbar Orts- und Bewegungsdaten über Mobiltelefone in Funkzellen, wohl auch für angerufene Anschlüsse.

Zu Abrechnungszwecken sind Funkzellen- und Bewegungsdaten jedoch überhaupt nicht erforderlich. Ebenso ist es nicht erforderlich, angerufene Mobilfunkanschlüsse zu speichern, da für Anrufe in Deutschland für den Angerufenen keine Kosten entstehen.

Ich darf Sie daher auffordern, die verfassungswidrige Speicherung von Bewegungsdaten unverzüglich zu unterlassen, sowie keine Daten über angerufene Anschlüsse bei diesen zu speichern. Weiter fordere ich Sie dazu auf, mir anschließend eidesstattlich zu versichern, dass diese rechtswidrige Praxis eingestellt worden ist, und dass keine Bewegungsdaten in Mobilfunknetzen mehr gespeichert werden.

Mit freundlichen Grüßen
(Ort, Datum)
(Unterschrift)

(1) https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
(2) http://www.fr-online.de/politik/spezials/datenschutz/telefonanbieter-im-speicherwahn/-/1472644/10801778/-/index.html

Streetview: Widerspruch gegen Widerspruch

Seit heute Nacht ist es endlich online, Google Street View für Deutschland – zumindest für die zwanzig größten Städte, und damit auch für Köln. Ich habe mich gleich auf einen virtuellen Streifzug gemacht – und bin an diversen Stellen vor virtuelle Milchglasscheiben gelaufen. An dieser Stelle hat nämlich ein Anwohner von der Möglichkeit gebraucht gemacht, Widerspruch einzulegen.

Dazu muss man wissen, dass ein gewisser Teil unserer Bevölkerung die Privatsphäre seiner Hausfassade sehr hoch einschätzt (ich fürchte, dass die meisten gleichzeitig wenig wissen über ACTA, Zensus 11, die Vorratsdatenspeicherung oder ELENA, die einen ungleich höheren Eingriff in Privatsphäre und Datenschutz darstellen). Google hat auf diese Bedenken Rücksicht genommen und das Widerspruchsrecht eingeräumt. Man muss aber genauso wissen, dass es keine Rechtsgrundlage für einen Widerspruch gibt – dies ist eine freiwillige Maßnahme des amerikanischen Konzerns. Es verhält sich nämlich genau andersherum: In Deutschland gilt die sogenannte Panoramafreiheit: Von öffentlichen Verkehrswegen aus sichtbare Werke dürfen fotografiert und bildlich wiedergegeben werden. Eine Veröffentlichung kann man nicht verbieten, selbst wenn sie kommerziellen Zwecken dient – dies ist ausdrücklich in §59 UrhG so geregelt. Einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofes gibt es ebenfalls.

Somit beugt sich Google ohne Not den Bedenkenträgern der Veröffentlichung, und schafft einen Wald von „Pixelbomben“ in der Street View-Ansicht unserer Städte. Interessanterweise gibt es von einigen Städten bereits seit Jahren Ansichten von Einzelhäusern in Internet von unterschiedlichen Anbietern, ohne dass es solche Empörung gegeben hätte – hier trifft es den vermeintlich bösen internationalen Konzern, vermutlich auch aus Unkenntnis der Rechtslage und des Ist-Zustandes im Netz.

Bemerkenswert ist auch der Dienst Panoramio, über den Nutzer die von Ihnen geschossenen Fotos veröffentlicht und verteilt. Dessen Fotos können nämlich in Google Street View integriert angezeigt werden, teilweise sogar perspektivisch korrekt. Wenn also ein Nutzer ein Foto eines verpixelten Hauses anfertigt und hochläd, wird die Fassade in Streetview also wieder angezeigt – womöglich sogar aktueller und besser aufgelöst als es das Streetview-Foto ursprünglich war. Und eine Widerspruchsmöglichkeit hier gibt es nicht. In diesem Falle haben sich die Widersprecher einen Bärendienst erwiesen.

Es gibt jedoch auch noch eine weitere Komponente dieses Streites: Die öffentliche Ansicht unserer Städte ist ein Allgemeingut. Das Durchwandern unserer Städte und das Betrachten des Panoramas ist ein kulturelles Erlebnis – dies wird jedoch erheblich eingeschränkt durch die Bemühungen einer Minderheit, ihre Hausansichten durch ihren Widerspruch aus der Öffentlichkeit herauszuholen und in eine Privatheit zurückzustoßen, die in Wirklichkeit gar nicht existiert. Die „digitale Öffentlichkeit“ unserer Städte wird dadurch zensiert.

Es wurden ganze Häuserfronten verpixelt, wenn nur ein Bewohner des Hauses Widerspruch einlegte – auf eventuelle abweichende Wünsche der anderen Bewohner wurde keine Rücksicht genommen. Es wurden auch Firmen, sogar die Parteizentrale der GRÜNEN ist verpixelt – hier frage ich mich, wessen Persönlichkeitsrechte überhaupt betroffen sein könnten. Durch die Verpixelung werden teilweise auch Nachbarhäuser verdeckt, oder ein im Erdgeschoss befindliches Ladengeschäft, was dadurch den erheblichen Werbeeffekt verliert.

Dies brachte mich auf die Idee des „Widerspruchs gegen den Widerspruch“. Wenn Google auf den Widerspruch der Bewohner eines Hauses reagiert, so müssten sie sich auch mit dem Widerspruch gegen die Verpixelung auseinandersetzen.
Wer mag, kann den folgenden Text verwenden und an Google senden. Ich habe mich an den Musterwiderspruch des Bundesministeriums für Verbraucher orientiert:

(Datum)
(Vor- und Zuname)
(Adresszusatz)
(Straße und Hausnummer
(PLZ, Ort)

Google Germany GmbH
Betr.: Street View
ABC-Straße 19

20354 Hamburg

Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com

Widerspruch gegen einen Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den
Internetdienst Google Street View

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View wurde durch einen anderen Inhaber/Bewohner/Nachbar Widerspruch eingelegt.

Mit diesem Widerspruch bin ich nicht einverstanden, er wurde ohne meine Erlaubnis oder meine Zustimmung eingelegt. Ich widerspreche daher diesem Widerspruch, und wünsche ausdrücklich die Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.

Es handelt sich um die Liegenschaft:
(Straße, Hausnummer) (PLZ, Ortsname)

Nähere Beschreibung:
(Beschreibung ergänzen)

Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs gegen einen eventuellen
Widerspruch verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken oder durch Dritte widerspreche ich ausdrücklich.

Um die Bestätigung des Eingangs und Berücksichtigung meines Widerspruchs wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
(Ort, Datum)
(Unterschrift)

De-Mail und die Folgen

Schon länger geistert sie durch die Medien, jetzt wurde sie mit großem Tamtam offiziell angekündigt:
Die “De-Mail“. Bettrieben von der Deutschen Telekom soll sie die Zustellung von E-Mails rechtssicher garantieren, so dass in Zukunft selbst Verträge per E-Mail sicher geschlossen werden können. Darin eingeschlossen ist eine Verschlüsselung sowie eine eindeutige Identifizierung der Teilnehmer. Das System basiert rechtlich auf dem Telemediengesetz, ein separates De-Mail-Gesetz ist in Vorbereitung. Dienstanbieter müssen sich durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) akkreditieren lassen.

Im ersten Moment klingt das Angebot verlockend: Kann man doch auf den Versand von Papier verzichten – die De-Mail wird verschlüsselt (während bei normalen E-Mails der Text offen lesbar übertragen wird), und man kann wie bei einem Einschreiben eine Empfangsbestätigung erhalten.

Schaut man jedoch unter die Haube, offenbaren sich einige Nachteile, die meines Erachtens das Angebot für
Privatnutzer höchst gefährlich machen, so dass ich persönlich von der Nutzung abrate. Aber der Reihe nach.

Wer ein De-Mail-Postfach haben möchte, der muss sich zunächst bei einer Postfiliale durch Vorlage seines Personalausweises durch das sogenannte Postident-Verfahren eindeutig identifizieren. Dabei werden die persönlichen Daten des Ausweises inklusive seiner Nummer aufgenommen.

Dies bedeutet, dass eine anonyme Kommunikation über dieses Postfach nicht mehr möglich ist. Alle Kommunikation von oder zu diesem Postfach ist ganz eindeutig dem Nutzer zuzuordnen. Dies ist der erklärte Zweck dieses Systems.

Genauso klar muss dann allerdings sein, dass auch alle Kommunikation zentral in einem System gespeichert wird. Hier entsteht also ein persönliches Gebirge vertraulichster Informationen aller Art an einem Ort, von Kommunikation mit Ämtern, Krankenkassen und Firmen bis hin zu Verträgen, Versicherungspolicen, Behördengängen etc. Es wird erfasst, wann und mit wem Kommunikation welchen Inhaltes geführt wurde. Für Data-Mining-Experten ein Schlaraffenland, um eine intensives Persönlichkeitsprofil zu erstellen. Die Verwendung mehrerer Identitäten, etwa um die Zusammenführung von Informationen zu erschweren, ist nicht möglich. Zudem muss man mit der langfristigen Speicherung aller Verbindungsdaten durch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung rechnen.

Ich erinnere an die allgemeine Zurückhaltung gegenüber des Google-Postfaches GMail: Es wurde kritisiert, dass die gesamte Kommunikation der Nutzer auf Googles Servern zusammengeführt wird. Aber Google hat keine eindeutigen Informationen über Ihre Identität, und bekommt in der Regel auch keine persönlichen Dokumente zu sehen. De-Mail ist eine viel umfangreichere Datenkrake mit weitaus sensibleren Informationen – zudem auch noch ganz eindeutig einer lebenden Person zugeordnet.

Wer jetzt meint, die Daten seien an dem Ort vor allen Augen geschützt, der unterliegt einem gefährlichem Irrtum. Alle persönlichen Daten des Nutzers sind gem. §113 Telekommunikationsgesetz (TKG) Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten herauszugeben – dies auch ohne richterliche Genehmigung. Im Gesetzentwurf zum De-Mail-Dienst geht die Auskunftspflicht sogar noch weiter, und erstreckt sich auf die Anfrage von Firmen und Privatleuten auch ohne richterlichen Titel.

Im Online-Verfahren (§112 TKG) haben über tausend Behörden Zugriff auf die Identität des Nutzers. Eine De-Mail-Adresse ist also vollkommen öffentlich und nicht privat. Dies dürfte den meisten Privatnutzern so nicht klar sein – diese E-Mailadresse ist damit also noch weniger anonym als es der volle Familienname wäre, denn letzterer ist wegen Namensgleichheiten nicht immer einer einzelnen Person zuzuordnen, die De-Mail-Adresse aber schon, einschließlich des Wohnortes, Geburtsdatums und der Ausweisnummer.

Aber nicht nur die Personendaten müssen herausgegeben werden – an Polizei, Geheimdienst und Verfassungsschutz werden sogar Login-Informationen und Passwort herausgegeben, welche dann vollen Zugriff auf alle Kommunikation und gespeicherten Dokumente bekommt. Damit sind dort liegende Dokumente weniger sicher als in der Schublade bei Ihnen zu Hause.

Für die herkömmliche Post hingegen gelten dagegen ganz andere Rechte. Hier gilt das Briefgeheimnis – das Öffnen und Lesen von Briefpost ist weitaus höheren rechtlichen Hürden unterworfen. Aber selbst private E-Mail-Dienstanbieter dürfen Ihre personenbezogene Daten nicht an Firmen oder Privatleute herausgeben, sie machen sich strafbar. Damit ist ihre De-Mail-Post sogar weniger gesichert.

Für den Zugang einer De-Mail gilt eine Beweislastumkehr: Muss im Normalfall der Versender nachweisen, dass seine Sendung beim Empfänger angekommen ist, muss er bei der De-Mail nur den Versand nachweisen. Als Empfänger müsste man im Zweifel beweisen, eine De-Mail NICHT erhalten zu haben. Naturgemäß ist dieser Nachweis nur sehr schwer zu führen: Die Anwesenheit von etwas lässt sich leicht beweisen, aber die Abwesenheit von etwas nur sehr schwer. Dies kann im Zweifel zu Beweisführungsproblemen führen.

Eine Behördenmail gilt laut De-Mail-Gesetzentwurf automatisch als zugestellt, selbst wenn der Nutzer die Email nicht lesen konnte (etwa weil er das Postfach nicht abrief weil ein Computer nicht mehr zur Verfügung stand etc.). Damit könnte ein Bescheid durch eine Behörde wirksam werden, ohne dass der Bürger das überhaupt erfährt, inklusive des Ablaufs einer Einspruchsfrist.

Auch die Verschlüsselung ist nicht so sicher, wie man vermuten mag. Es handelt sich nicht um eine End-To-End-Verschlüsselung, sondern die Nachricht wird erst nach der Einlieferung auf Provider-Seite verschlüsselt, und vor der Auslieferung wieder entschlüsselt. Damit liegt die Nachricht beim Provider selbst unverschlüsselt vor, und könnte da eingesehen werden. Dies stellt eine geringere Sicherheit dar, als bei der nutzerseitigen Verschlüsselung, wie sie etwa PGP (Pretty Good Privacy) oder GnuPG bietet.

Der Hauptanbieter der technischen Lösung ist der ehemalige Staatsbetrieb Deutsche Telekom. Er ist in der Vergangenheit in mehrere Datenschutz- und Überwachungsskandale verwickelt gewesen. So wurden Millionen T-Mobile-Kundendatensätze entwendet, und Journalisten illegal überwacht. Diese Vergangenheit steigert nicht gerade das Vertrauen in die Sicherheit dieser sensiblen Daten bei dem Anbieter.

Die Telekom arbeitet mit dem Bundesinnenministerium in diesem Angebot eng zusammen. Im Innenministerium hingegen reiften die im Bürgerrechtssinne bedenklichen Initiativen zur Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung, so dass man befürchten muss, dass die Weitergabe von Daten an öffentliche Stellen eher großzügig gehandhabt werden wird.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Nutzung von De-Mail nicht vollkommen kostenlos sein wird. So ist die Einrichtung eines Postfaches und der Empfang derzeit zwar kostenlos, aber der Versand einer Mail kostenpflichtig (im Moment vergleichbar mit dem Briefporto).

Zwar ist die Teilnahme am De-Mail-Dienst freiwillig, es könnte aber das Vorhandensein einer De-Mail-Adresse immer mehr zur Vorrausetzung zur Durchführung von Behördengängen und für Geschäftsprozesse mit Unternehmen werden, bzw. der anonymen Teilnahme könnten immer mehr Hürden entgegengesetzt werden. Schließlich ist es ganz erklärtes Ziel des Innenministeriums, die Nutzung von De-Mail zum Normalfall elektronischer Kommunikation zu machen, also die herkömmliche, anonyme elektronische Kommunikation durch andere Anbieter auszutrocknen.

In der Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung wird von der Nutzung von De-Mail abgeraten. Ich kann das nur unterstreichen.

Privatsphäre ist kein Verbrechen! Sie haben ein Recht auf Anonymität.

De-Mail und die Folgen

Interview auf Kölncampus Radio zum Thema Datenschutz

Schreck in der Abendstunde, ich erhielt kurzfristig eine Einladung zu einem Radiointerview bei Kölncampus, dem Radiosender der Kölner Hochschulen und des Kölner Studentenwerks auf 100,0Mhz. Ich wusste natürlich nicht, worum es genau gehen sollte, aber das übt ja ungemein – dafür sollte es wenigstens live gesendet werden.

Also fand ich mich am frühen Morgen zur unstudentischen Zeit um 8:45 Uhr am 10. Juni im Studio an der Kölner Uni ein.

Das Interview gehörte zum Thema “Netzkultur”, und war nur knapp drei Minuten lang, daher auch eher oberflächlich, es gab wenig Gelegenheit, irgendwo in die Tiefe zu gehen. Es ging schließlich um Facebook und den Datenschutz, sowie das Thema Transparenz – ich also als Experte, wo ich nicht mal einen Facebook-Account habe (allerdings aus gutem Grund). Ich fand mich zwar ganz cool, habe aber dann doch ein paar viele Ähs abgesondert.

Wer es unbedingt hören will (nur das Interview, Anmoderation und Jingles sind ausgeschnitten):

Das Datenschutz-Interview