Lobbyeinfallstor Clearingstelle Mittelstand? Mehr Transparenz der Verfahren ist erforderlich

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Die Clearingstelle Mittelstand wurde vor zwei Jahren eingerichtet, um Gesetzesvorhaben frühzeitig, vor der Kabinettsbefassung, auf Mittelstands- und Wirtschaftsverträglichkeit zu überprüfen. Ein Schwerpunkt soll auf den Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen liegen. Organisatorisch ist sie bei den Industrie- und Handelskammern angesiedelt, angehört werden in Clearingverfahren Kammern, Wirtschafts- und kommunale Spitzenverbände sowie der DGB.

Durch die außerordentlich frühe Einflussmöglichkeit, noch während der Erarbeitung im Ministerium und vor der Kabinettsbefassung, sowie durch die einseitige Besetzung der Interessengruppen besteht die Gefahr, dass Lobbyinteressen übergewichtet werden. Zudem sind in den Verbänden statt kleinen und mittleren Unternehmen auch oft gerade Großunternehmen einflussstark.

Ich habe das bereits mehrfach seit der Einführung der Clearingstelle Mittelstand kritisiert, zum Beispiel hier: Wirtschaftsminister setzt geheim tagendes Lobbygremium ein

Nachdem dieses Gremium nun schon etwas länger existiert, ist es an der Zeit, nach seiner Beeinflussung von Gesetzesvorhaben zu fragen. Daher habe ich die folgenden Fragen an die Landesregierung gerichtet:

  1. Welche Änderungen an den entsprechenden Gesetzesentwürfen/Referentenentwürfen wurden aufgrund von Feedback der Clearingstelle vorgenommen? Listen Sie für jedes Vorhaben die jeweils veränderten Textstellen auf, wie sie unmittelbar vor dem Clearingverfahren verfasst waren, gegenübergestellt den Versionen derselben Textstellen nach dem Clearingverfahren vor der jeweiligen weiteren Beratung, mit den jeweiligen Zeitpunkten. Unveränderte Textstellen müssen nicht aufgelistet werden.
  2. Auf welche Teile der Stellungnahmen der Clearingstelle bzw. einer der befragten Organisationen bezieht sich jede vorgenommene Veränderung? Markieren sie solche Textstellen, die aus Stellungnahmen wörtlich oder nahezu wörtlich entommen worden, gesondert.
  3. Welche dieser Veränderungen sind Anforderungen, die speziell zur Förderung kleiner Unternehmen und Einzelunternehmern vorgenommen worden sind?
  4. Welche dieser Veränderungen ist im folgenden Verfahren inhaltlich nicht mehr zurückgenommen und somit gültig geworden? Spätere redaktionelle Änderungen an diesen Veränderungen sind damit nicht gemeint.
  5. Wie wurde jeweils sichergestellt, dass andere Anforderungen, u.a. Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Arbeitnehmerschutz bei jeder dieser Veränderungen gleichwertig sichergestellt wurden.

Die kleine Anfrage wurde mit der Drucksachennummer 16/10535 veröffentlicht.

Rede „Rechtssicherheit für offene WLANs. Bund darf die Wünsche der Bundesländer bezüglich der Störerhaftung nicht ignorieren!“

Im Plenum vom 2. Dezember wurde mein Antrag: „Rechtssicherheit für offene WLANs. Bund darf die Wünsche der Bundesländer bezüglich der Störerhaftung nicht ignorieren!“ debattiert. Die Rede könnt Ihr hier nachsehen und nachlesen.

Daniel Schwerd (fraktionslos) Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Beim vergangenen Plenum lag bereits ein Antrag von mir zur Störerhaftung vor. Damals ging es darum, dass sich die Landesregierung bitte im Bundesrat für den Änderungsvorschlag einsetzen möge, den die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates zum Telemediengesetz entwickelt hatten.

Sie werden sich erinnern: Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Störerhaftung bei offenen WLANs abwenden sollte. Die Bundesregierung hat dieses Ziel mit ihrem Entwurf jedenfalls deutlich verfehlt. Zwar haben Sie hier im Landtag meinen Antrag mehrheitlich abgelehnt. Aber egal! Die Begründung, den Antrag abzulehnen, weil man sowieso dafür sei, ist bereits entlarvend genug. Hauptsache, die Landesregierung verhält sich dem Antrag entsprechend! In diesem Zusammenhang sage ich auch vielen Dank an Herrn Minister Lersch-Mense für seine Rede und seine eindeutige Position im Bundesrat.

Leider sieht es jetzt aber so aus, als würde die Bundesregierung die Bedenken des Bundesrates ignorieren. Der Gesetzentwurf wurde nach einer sogenannten „eingehenden Prüfung“ der Bedenken des Bundesrates, die gerade einmal fünf Tage dauerte, zur weiteren Befassung im Bundesrat eingereicht. Die kritisierten Punkte der sinnfreien Belehrungspflicht der Nutzer eines Netzwerkes und der unklaren „angemessenen Sicherungsmaßnahmen“, was auch immer das sein soll, sind nach wie vor darin enthalten.

Es bleibt also dabei: Diese Bundesregierung steht der Verbreitung von freien Internetzugängen und offenen Bürgerdatennetzen im Wege. Sie gefährdet mit diesem Gesetz den Freifunk in unserem Land.

Deutschland ist in Europa Schlusslicht beim Internetausbau und bei freien Internetzugängen. Deutschland hat pro 10.000 Einwohner gerade einmal knapp zwei offene Hotspots. In Großbritannien sind es 28, in Südkorea mehr als 37 freie WLAN-Zugänge, gerechnet auf 10.000 Menschen. Selbst in vietnamesischen Fahrradtaxis kann man freie WLAN-Zugänge benutzen. Und hierzulande wird überlegt, wie man Nutzer belehren muss und wer wann zu haften hat!

Der Rest der Welt nutzt das freie Internet einfach. So etwas wie Störerhaftung gibt es nur in Deutschland. Die politischen Rahmenbedingungen sind hier von gestern. Es ist auch keine Besserung in Sicht. Wir werden abgehängt. Der Abstand wird sogar noch größer.

Meine Damen und Herren, jetzt ist es an den Ländern und damit auch an unserer nordrhein-westfälischen Landesregierung, die Notbremse zu ziehen. Das fordere ich in diesem Antrag.

Ich habe mit Regierungslob nicht gegeizt. Liebe SPD und liebes Bündnis 90/Die Grünen, springen Sie also über Ihren Schatten, und stimmen Sie dem Antrag zu, wenn Sie doch sowieso dafür sind. Damit senden wir dann ein Signal an den Bundestag, der sich mit dem Gesetzentwurf ja auch noch auseinanderzusetzen hat. Selbst die CDU hat sich das letzte Mal freundlich enthalten. Was will man denn noch mehr! – Vielen Dank.

Rede zu „Vectoring-Monopol der Deutschen Telekom verhindern!“

„Vectoring-Monopol der Deutschen Telekom verhindern!“ war das Thema der folgenden Rede. Hierzu lag ein Antrag der Piratenfraktion vor.

Daniel Schwerd (fraktionslos): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Stream! Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, die Pläne, die die Deutsche Telekom bezüglich Vectoring vorgelegt hat, weitestgehend zu billigen. Das halte ich für einen gefährlichen Irrweg.

Beim Vectoring geht es darum, aus den Kupferleitungen der letzten Meile einen kleinen Geschwindigkeitszuwachs herauszuquetschen. Dazu werden die Kupferkabel ausgehend von den rund 8.000 Hauptverteilern im Land so gebündelt und so aktiv aufeinander abgestimmt, dass die physikalischen Grenzwerte gewissermaßen ausgetrickst werden und man in der letzten Meile noch einmal etwa eine Verdoppelung der Geschwindigkeit erreichen kann.

Das erkauft man sich allerdings mit gravierenden Nachteilen: Diese Technologie ist aktiv. Das heißt, dass sie mit Rechenleistung und ständig erhöhtem Stromverbrauch erkauft werden muss. Vectoring ist also teurer und ökologisch nachteilig. Der Geschwindigkeitszuwachs steht nicht allen zugleich zur Verfügung. Der vorhandene Draht wird zwar besser ausgenutzt, aber insgesamt gewissermaßen nicht dicker.

Und vor allem: Die Bündelung muss aus technischen Gründen in einer Hand geschehen. Das will die Deutsche Telekom machen. Damit wird sie wieder zum Monopolisten. Dann haben wir wieder eine Bundespost. Das ist schlecht für Markt und Verbraucher. Es führt zu hohen Preisen und zum Innovationsstau.

Vectoring ist ein Irrweg: Er steht dem dringend notwendigen Ausbau durch Glasfaser im Weg; denn er bindet Kapazitäten und Finanzen auf sich. Der Marktdruck entfällt durch den Wegfall von Konkurrenz. Der Geschwindigkeitszuwachs wiederum ist so gering, dass die Kapazität schon bald erneut an ihre Grenzen stoßen wird. Nicht zuletzt ist Glasfaser aufgrund des geringeren Stromverbrauchs langfristig billiger. Durch geringeren Energieverbrauch wird sich das also von selbst bezahlt machen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch an den Klimaschutzplan erinnern. Wollten wir nicht neue stromsparende Technologien fördern und alte Stromfresser abstellen? Meine Damen und Herren, lassen Sie uns der Technologie der 90er-Jahre nicht auch noch gutes Geld in Form von Vectoring-Förderung hinterherwerfen! Glasfaser muss in jedes Haus. Nur das ist zukunftssicher.

Im Wirtschaftsausschuss hatten wir am 10. Juni 2015 eine Anhörung zum Thema „Vectoring“. Jörg Figura vom Verband kommunaler Unternehmen sagte da: „Vectoring im Nahbereich ist absolut schädlich für den Zieleausbau“

Dem ist im Grunde nichts hinzuzufügen.

Auf jeden Fall sollten wir den Bemühungen der Telekom, auf diese Weise wieder ein Monopol über die letzte Meile zu erlangen, einen Riegel vorschieben. – Herzlichen Dank.

Rede zur Resolution „Entschlossen und besonnen für die Freiheit und gegen den Terror“

Liebe Blogleser_innen,

im letzten Plenum durfte ich zu drei Themen eine Rede halten. Die erste Rede befasste sich mit der Resolution „Entschlossen und besonnen für die Freiheit und gegen den Terror“.

Daniel Schwerd (fraktionslos): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Stream! Die Taten von Paris waren abscheulich. Die Täter sollen mit allen gebotenen Mitteln verfolgt und bestraft werden. Die Opfer betrauern wir zutiefst.

Doch dürfen wir uns von den Mördern nicht einschüchtern lassen, deswegen nicht unsere Freiheit einschränken und nicht unsere Bereitschaft verringern, Asyl zu gewähren. So habe ich diese Resolution der vier Fraktionen gelesen. Dieser Resolution kann ich mich daher auch inhaltlich voll anschließen.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Doch eine Sache kommt mir tatsächlich zu kurz: Die meisten Opfer von Terrorismus gibt es im Nahen Osten, im Irak, in Syrien, in Afghanistan oder in den Krisengebieten Nordafrikas. Sie dürfen nicht als Opfer zweiter Klasse angesehen werden. Wir müssen uns gegen den Terrorismus wenden, nicht nur, wenn er in Europa stattfindet. Die Getöteten in diesen Ländern sind nicht weniger wert als die im Westen. Daher danke ich den Piraten für ihre ergänzende Resolution.

Am Entstehen und an der Verbreitung von Terrorismus trägt leider auch der Westen Mitschuld. Waffenlieferungen in Kriegsgebiete, soziale Ungleichheit zwischen Norden und Süden, geostrategische sowie wirtschaftspolitische Interessen als Grund für Krieg, einseitige Parteinahme gegen Kurden, nicht zuletzt der völkerrechtlich fragwürdige Irakfeldzug sowie die illegalen Drohnenangriffe durch die USA sind mit ursächlich dafür.

Die Serie an Kriegen im Nahen und Mittleren Osten hat die Situation bislang nur verschärft und verschlimmert. Leidtragende sind immer die Menschen vor Ort. Daher habe ich große Sorge vor einem weiteren Kriegseinsatz in Syrien. Aus großer Höhe Bomben auf ein Land zu werfen, wird den Terrorismus nicht besiegen. Das ist ein wenig so, als würden Sie mit der Bratpfanne im Restaurant nach einer Fliege werfen. Mit viel Glück treffen Sie sie, aber sehr viel wahrscheinlicher landet die Pfanne in einer Vitrine oder gleich am Kopf eines Gastes.

Meine Damen und Herren, wir müssen angesichts der vielen Menschen auf der Flucht Verantwortung für die Fluchtursachen übernehmen. Wir dürfen bei Völkermord und Vertreibung auch nicht einfach wegsehen. Das sind die wahren Gründe, warum wir uns für die Menschen in Syrien und gegen Daesh engagieren müssen.

Doch es darf keine nationalen Alleingänge geben, bei denen jedes Land überwiegend seine eigenen, meist wirtschaftlichen oder geostrategischen Interessen verfolgt. Wenn es einen militärischen Einsatz geben soll, dann nur mit internationalem Mandat, unter internationalem Kommando, mit einem klaren, vorher definierten Ziel und einem Plan, wie man das erreichen will. Einen weiteren, nicht enden wollenden militärischen Alptraum darf es nicht geben. – Herzlichen Dank.


Die anderen beiden Reden des Plenums vom 2. Dezember stelle ich in den nächsten Stunden online.

Besuch in Geflüchtetenunterkunft in Düsseldorf

Willkommen

Die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen steht zurzeit ganz oben auf der politischen Agenda. Ich besuchte gestern die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im ehemaligen Mannesmanngebäude in Düsseldorf, unmittelbar neben dem Landtag. Die Gebäude rund um das charakteristische, denkmalgeschützte Hochhaus sind in Landesbesitz und stehen seit geraumer Zeit leer. In diesen einstigen Büroräumen in einem Nebengebäude des Hochhauses sind seit Anfang Oktober die ersten 200 Flüchtlinge untergebracht, weitere Räume werden gerade für die Unterbringung vorbereitet. Die meisten Geflohenen stammen aus Syrien und Afghanistan, darunter viele Familien mit ihren Kindern. In dem Gebäude am Rhein bleiben die Flüchtlinge nicht sehr lange – da es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung handelt, werden die Menschen hier erstmals medizinisch untersucht und ihre Daten erhoben, danach erfolgt (nach einigen Wochen bis längstens Monaten) die Verteilung auf die Kommunen. Der Leiter des Hauses, Gregor Michaux-Vignes, zeigte mir die umgebauten Räumlichkeiten, die Platz für insgesamt 800 Personen bieten werden. Der mitunter schöne Ausblick auf den Rhein wird von den Erlebnissen der Menschen überlagert, die sich hierher gerettet haben. Auch im Kindergarten des Hauses wies die Kindergärtnerin auf Zeichnungen hin, die aus dem Blickwinkel der Kleinsten das Schicksal der Flucht und Vertreibung behandeln. Hier werden auf das Land noch einige Anstrengungen zukommen, die humanitäre Notlage zu lindern. Auf meine Frage, was sich der Leiter des Hauses wünschen würde, musste ich leider passen: Die Kriege zu beenden helfen, welche die Menschen in die Flucht trieben. Hier werden die Grenzen der Landespolitik mehr als deutlich.

Insgesamt ist das eine schöne Einrichtung, in der man sich sichtbar viel Mühe gibt, den Aufenthalt den Menschen den Möglichkeiten nach angenehm zu gestalten – es gibt Deutschkurse und Freizeitgestaltung durch Ehrenamtler und eine 24-Stunden-Betreuung durch Muttersprachler. Ich schätze, die Verhältnisse sind nicht überall so gut.

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Mister Horst

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Weiter wurde gestern mein Antrag „Grundrecht auf menschenwürdige Wohnverhältnisse für alle, auch für Geflüchtet: Notfalls ungenutzten Wohnraum in Anspruch nehmen“ im Innenausschuss des Landtages abschließend behandelt. Nach der Geschäftsordnung konnte ich als Antragssteller dazu reden. Diese Möglichkeit habe ich genutzt, um ein Expertengespräch zur Frage anzuregen, welche rechtlichen Hindernisse noch im Wege stehen, ungenutzten Wohnraum zu nutzen, um Obdachlosigkeit in NRW zu verhindern, gleich wer auch immer davon bedroht ist. Leider fand ich dafür im Ausschuss keine Unterstützung für mein Anliegen und auch die Piraten stimmten gegen den eingebrachten Antrag. Dieses Ergebnis wird mich sicher nicht davon abhalten, mich weiterhin dafür einzusetzen.

Syrien: Einen weiteren militärischen Alptraum darf es nicht geben

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Die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP haben heute einen gemeinsamen Antrag „Entschlossen und besonnen für die Freiheit und gegen den Terror“ zu den Terroranschlägen in Paris im Plenum des Landtags NRW verabschiedet. Den Antrag kann man hier nachlesen.

Inhaltlich kann ich mich dieser Resolution voll anschließen, ich habe ihr daher zugestimmt. Die Taten in Paris waren abscheulich, die Täter sollen mit allen gebotenen Mitteln verfolgt und bestraft werden. Die Opfer betrauern wir zutiefst, doch dürfen wir uns von den Mördern nicht einschüchtern lassen, deswegen unsere Freiheit einschränken oder die Bereitschaft verringern, Asyl zu gewähren.

Doch eine Sache kommt mir darin deutlich zu kurz: Die meisten Opfer von Terrorismus gibt es im Nahen Osten, im Irak und in Syrien, in Afghanistan oder den Krisengebieten Nordafrikas. Sie dürfen nicht als Opfer zweiter Klasse angesehen werden, wir müssen uns gegen den Terrorismus weltweit wenden, nicht nur, wenn er in Europa stattfindet. Die Getöteten in diesen Ländern sind nicht weniger wert als die im Westen. Daher begrüße ich die ergänzende Resolution der Piratenfraktion, die das klarstellt, auch dieser habe ich zugestimmt.

Am Entstehen und an der Verbreitung von Terrorismus trägt leider auch der Westen Mitschuld. Waffenlieferungen in Kriegsgebiete, soziale Ungleichheit zwischen Norden und Süden, geostrategische- sowie wirtschaftspolitische Interessen als Grund für Krieg, einseitige Parteinahme gegen die Kurden, nicht zuletzt der völkerrechtlich fragwürdige Irak-Feldzug sowie die illegalen Drohnenangriffe durch die USA sind mit ursächlich dafür. Die Serie an Kriegen im Nahen und Mittleren Osten hat die Situation bislang nur verschärft und verschlimmert. Leidtragende sind immer die Menschen vor Ort.

Daher habe ich große Sorge vor einem weiteren Kriegseinsatz in Syrien. Aus großer Höhe Bomben auf ein Land zu werfen, wird den Terrorismus nicht besiegen. Das ist ein wenig so, als würden sie im Restaurant mit einer Bratpfanne nach einer Fliege werfen: Nur mit viel Glück wird man sie treffen, viel wahrscheinlicher landet die Pfanne in der Vitrine – oder am Kopf eines Gastes.

Wir müssen angesichts der vielen Menschen auf der Flucht Verantwortung für die Fluchtursachen übernehmen. Wir dürfen bei Völkermord und Vertreibung auch nicht einfach wegsehen. Das sind die wahren Gründe, warum wir uns für die Menschen in Syrien und gegen Daesh engagieren müssen. Doch es darf keine nationalen Alleingänge geben, bei denen jedes Land überwiegend seine eigenen, meist wirtschaftlichen oder geostrategischen Interessen verfolgt.

Wenn es einen militärischen Einsatz geben soll, dann nur mit internationalem Mandat und unter internationalem Kommando, mit einem klaren, vorher definiertem Ziel und einem Plan, wie man es erreichen will. Einen weiteren, nicht endend wollenden, militärischen Alptraum darf es nicht geben.

Sind Bürgermeister-Pensionen von nach einer Amtsperiode abgewählten Wahlbeamten ein Geheimnis?

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„Die Altersvorsorge entwickelt sich zur Sorge vor dem Alter.“
Prof. Dr. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger

Das Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ kritisiert, dass nach den vergangenen NRW-Bürgermeisterwahlen mehrere Kommunen die Auskunft über die Pensionen ihrer abgewählten Bürgermeistern verweigert haben. Sieben von acht Städten hätten keine Zahlen herausgegeben.

Der Bund der Steuerzahler hatte nach den Versorgungsansprüchen der abgewählten Bürgermeister gefragt, die zuvor nur lediglich eine Wahlperiode im Amt gewesen waren. Besonderes Augenmerk hatte man darauf legen wollen, ob die großzügigen Anrechnungsmöglichkeiten im Versorgungsrecht für die kommunalen Wahlbeamten völlig ausgeschöpft worden sind.

Dem Grunde nach gibt es einen Versorgungsanspruch nach acht ruhegehaltfähigen Dienstjahren sowie der Vollendung des 45. Lebensjahres. Zusätzlich gibt es zugunsten der kommunalen Wahlbeamten die Möglichkeit, neben Ausbildungs- und Studienzeiten sogenannte „förderliche Dienstzeiten“ wie etwa eine frühere berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in Höhe von bis zu vier Jahren anzurechnen. Darüber entscheidet Stadtrat mit großem Ermessensspielraum.

Ob und inwieweit diese Regelung in den angefragten Fällen angewendet worden ist, wurde nicht bekanntgegeben. Ob ggf. angerechnete „förderlichen Dienstzeiten“ tatsächlich konkret der Arbeit einer Amtsperiode haben nutzen können, ist also unbekannt. Es wäre nicht zu vermitteln, wenn hier mit Steuermitteln überaus großzügig umgegangen wird, während alle anderen Menschen um Ihre Rente bangen.

Vor diesem Hintergrund habe ich der Landesregierung die folgenden Fragen gestellt:

  1. Welche ehemaligen kommunalen Wahlbeamten im Land NRW, die zuvor maximal eine Amtsperiode im Amt waren, haben nach Ihrer Abwahl in diesem Jahr Versorgungsansprüche unter Verwendung von Anrechnungsmöglichkeiten im Versorgungsrecht angekündigt bzw. zugesagt bekommen?
  2. Welche weiteren ehemaligen kommunalen Wahlbeamten im Land NRW haben nach Ihrer Abwahl in diesem Jahr zusätzliche Ansprüche über ihre reinen Dienstjahre hinaus unter Verwendung von Anrechnungsmöglichkeiten im Versorgungsrecht angekündigt bzw. zugesagt bekommen?
  3. Welche Anrechnungsmöglichkeiten sind in jedem einzelnen Falll angwendet worden? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall die jeweils berücksichtigte „förderliche Dienstzeit“ in Art und Dauer, bzw. die angerechneten Ausbildungs- und Studienzeiten.
  4. Zu welchen Erhöhungen der monatlichen Renten führt das voraussichtlich? Geben Sie die jeweilige Erhöung für jeden einzelnen Fall an, ggf. nach heutigem Stand.
  5. In welcher Form überprüft das Land NRW die jeweiligen Ermessenentscheidungen der jeweiligen Räte? Gehen Sie darauf ein, inwieweit Angemessenheit und Sachgerechtheit dieser Entscheidungen geprüft werden.

Diese kleine Anfrage wurde unter der Drucksachennummer 16/10337 veröffentlicht.

Grundrecht auf menschenwürdige Wohnverhältnisse für alle, auch für Geflüchtete: Notfalls ungenutzten Wohnraum in Anspruch nehmen!

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„Ein Haus ist eine Arche, um der Flut zu entrinnen.“ – Katherine Mansfield

Ich habe gestern den folgenden Antrag zur Befassung im Landtag Nordrhein-Westfalens eingereicht:


Grundrecht auf menschenwürdige Wohnverhältnisse für alle, auch für Geflüchtete: Notfalls ungenutzten Wohnraum in Anspruch nehmen!

I. Herausforderung durch eine große Zahl geflüchteter Menschen

Der große Zustrom von Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten stellt unser Land und die Kommunen vor große Herausforderungen. Zahllose Menschen fliehen derzeit vor existentieller Not, Gewalt und Vertreibung aus ihrer Heimat zu uns in der Hoffnung auf Schutz, Frieden und eine bessere Zukunft. Sie mit offenen Armen zu empfangen, ihnen Obdach, Versorgung und eine Perspektive zu schaffen gebietet uns die Menschlichkeit und ist uns durch die Verfassung bestimmte Aufgabe. Für diese humanitäre Pflicht gibt es keine Obergrenzen.

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Zahl schutzsuchender Menschen in der nächsten Zeit zurückgeht, vielmehr müssen wir erwarten, dass Flucht und Vertreibung anhalten werden, solange die Ursachen dafür bestehen. Jeder Antrag auf Asyl muss auf den Einzelfall bezogen geprüft und bewertet werden. Die Verpflichtung zur Gewährleistung von Unterkunft und Versorgung der Geflüchteten obliegt derweil den Ländern und Kommunen.

Die Landesregierung hat in ihren Antworten auf die kleinen Anfragen 3911, 3912 und 3913 des Unterzeichners betont, zahlreiche geeignete und durchaus auch kreative Maßnahmen zur Beschaffung von Unterkünften zur Unterbringung dieser Menschen zu ergreifen. So wurden dankenswerterweise zahlreiche ungenutzte Landesimmobilien bereits umgewidmet oder werden dafür vorbereitet. Dennoch ist zu befürchten, dass bald Flüchtlinge obdachlos sein werden, weiterhin in ungeeigneten Massenunterkünften, oder nicht winterfesten, schwer heizbaren Zelten oder Hallen verbleiben müssen, da keine Reserven mehr vorhanden sind. Bestehende Notunterkünfte sind längst überfüllt, und neue Standorte und Gebäude immer schwerer zu finden. Selbst Wohncontainer für Notunterbringung sind vielerorts ausverkauft. Der Städte- und Gemeindebund hat bereits im August vor einer drohenden Obdachlosigkeit für Flüchtlinge in NRW gewarnt.

Unter den Geflüchteten sind zahlreiche Kranke, ältere Menschen, Kinder oder Schwangere, die besonderen Schutz benötigen. Viele Menschen sind aufgrund einer langen und strapaziösen Flucht sowie der belastenden Ereignisse in ihren Herkunftsländern körperlich und seelisch erschöpft. Sie sind damit weniger widerstandsfähig gegenüber den Strapazen einer Obdachlosigkeit bzw. einer Unterbringung in ungeeigneten Massenunterkünften oder Zelten, gerade im Winter. Ein rücksichtsloses Abhalten der Flüchtlinge an Europas Außen- oder Binnengrenzen löst dieses Problem nicht, sondern verlagert es nur in die unübersichtlichen Grenzregionen und missachtet die Menschenrechte der Geflohenen. Die sich verschlechternden winterlichen Wetterbedingungen auf der Fluchtroute verschärfen dieses Problem.

II. Genügend Wohnraum für alle vorhanden

Dabei muss im Grunde ausreichend Platz in Deutschland für Flüchtlinge vorhanden sein: Die Bevölkerungszahl Deutschlands lag laut statistischem Bundesamt noch vor 10 Jahren um über 1,3 Millionen über der heutigen Zahl – auch damals gab es keine Massen-Obdachlosigkeit. Die Bevölkerung NRWs war laut Landesbetrieb für Information und Technik Nordrhein-Westfalen vor 10 Jahren um über 400.000 Personen größer. Laut einer im Juli vorgestellten Studie der Bertelsmann-Stiftung verliert NRW in den nächsten 15 Jahren 480.000 Einwohner, insbesondere auf dem Land.

Die Gesamtzahl der Auswanderer aus Deutschland liegt seit Jahren konstant im Bereich über 600.000 Menschen pro Jahr, 2014 sollen es über 900.000 Menschen gewesen sein. Aus Nordrhein-Westfalen sind 2014 über 180.000 Menschen ausgewandert. Selbst ohne Wohnungsneubau sollte es also rein rechnerisch möglich sein, jährlich eine gleiche Anzahl von Menschen neu unterzubringen – mit Wohnungsneubau sogar eine größere Zahl. Offensichtlich bleibt vorhandener Wohnraum ungenutzt und steht dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung. Niemand müsste obdachlos sein.

III. Inanspruchnahme von Wohnraum bei Gefahr für öffentliche Ordnung

Wenn die öffentliche Ordnung in Gefahr ist – etwa durch drohende Obdachlosigkeit einer Vielzahl von Menschen aufgrund von fehlendem Wohnraum – verpflichtet das Ordnungs- und Polizeirecht der Bundesländer die Behörden zum Eingreifen. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine Beschlagnahme von Wohnungen für diese Zwecke grundsätzlich für erlaubt. Er wird wie folgt zitiert: „In besonderen Fällen ist es schon nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen, leerstehende Wohnungen für Flüchtlinge in Anspruch zu nehmen. Die Gesetze der Länder sehen solche sicherheitsrechtlichen Notstandseingriffe vor, um eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren, die nicht auf andere Weise abgewendet werden kann. Der Eigentümer ist allerdings in vollem Umfang zu entschädigen. Es wäre in der Regel die verkehrsübliche Miete zu erstatten.“ Papier warnte gleichwohl auch, diese Maßnahmen nicht überzustrapazieren: „Ein solches Vorgehen sollten sich die staatlichen Stellen gut überlegen. Die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung könnte rasant auf null sinken.“ Für die Akzeptanz einer solchen Maßnahme ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich die Behörden mit dem gleichen Einsatz um alle Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen kümmern müssen, die bereits in Deutschland leben – ungeachtet ihrer Herkunft oder Nationalität.

Die Bundesländer Hamburg und Bremen sehen Änderungen in ihren Ordnungsgesetzen vor, um solche Maßnahmen zu erleichtern. Hier ist es bereits zu ersten Beschlagnahmungen von Immobilien gekommen. Nordrhein-Westfalen sollte ebenfalls prüfen, ob das bestehende Landesrecht ausreicht, um im Bedarfsfall ohne besondere Verfahrenshindernisse leerstehenden Wohnraum durch Land oder Kommunen zügig in Anspruch nehmen zu können, auch wenn die Zustimmung der Eigentümer nicht vorliegt. Gegebenenfalls sollte die Rechtslage nach Hamburger Vorbild erleichtert und geklärt werden. Alle Arten von Immobilien sollten in Anspruch genommen werden können, die eine zügige Unterbringung von Geflüchteten tatsächlich ermöglichen. Auch sollte ausdrücklich ermöglicht sein, für eine gewerbliche Nutzung bestimmte Immobilien in Anspruch zu nehmen, wenn sie geeignet sind. Teilflächen und Gebäudeteile sollten ebenfalls davon umfasst sein. Damit erhalten Land und Kommunen eine zusätzliche Handlungsoption, um die gegenwärtige Notsituation zu bewältigen.

Es ist allerdings klarzustellen, dass diese Möglichkeit nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommt. Keineswegs sollen das Land oder die Kommunen von ihrer Pflicht entbunden sein, zuvor alles zu versuchen, um auf anderem Wege ausreichend angemessenen Wohnraum bereitzustellen. Auch kann eine Inanspruchnahme gegen den Willen der Eigentümer niemals eine Dauerlösung sein, sondern muss von vornherein befristet werden, und die Eigentümer müssen auf Antrag ortsüblich vergleichbar entschädigt werden. Eine eventuelle Erleichterung oder Klarstellung im Gesetz sollte von vornherein nur auf maximal zwei Jahre befristet sein, und dann von selbst wieder außer Kraft treten. Diese Zeit sollte dann genutzt werden, um den Wohnungsneubau und die Umwidmung von Leerstand zu Wohnungen voranzutreiben.

Eventueller Widerspruch der Eigentümer sollte die Nutzung nicht aufschieben dürfen, da sonst der Zweck der kurzfristigen Entlastung verfehlt wird: Ohne Anordnung des gesetzlichen Sofortvollzugs würde die gefahrenrechtliche Maßnahme ins Leere laufen. Alleine durch Zeitablauf beim Ausschöpfen des Rechtsweges würde der Erfolg des Gesetzes bereits faktisch vereitelt werden. Umgehungen der Inanspruchnahme, etwa durch vorgeschobene Überlassungsverträge, ohne dass eine tatsächliche Nutzung erfolgt, sollten ebenfalls verhindert werden: Eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt, eine Inanspruchnahme durch Land oder die Kommunen zu vereiteln, soll nicht möglich sein.

IV. Flüchtlinge nicht gegen andere Gruppen ausspielen

Im nordrhein-westfälischen Nieheim hat die Stadtverwaltung langjährigen Mietern eines Wohnhauses wegen „Eigenbedarfs“ gekündigt, um dort Flüchtlinge einzuquartieren. Damit allerdings hat sie den Bogen überspannt: Mieter auf die Straße zu setzen kann nicht die Lösung des Problems sein, wie man geflüchtete Menschen unterbringt. Es darf nicht die eine Gruppe gegen die andere ausgespielt werden, solche Versuche sind zu verurteilen. Die Nutzung des vorhandenen Wohnungsleerstands mit allen gebotenen Mitteln ist auf jeden Fall zu bevorzugen. Es zeigt jedoch, wie beansprucht die Kommunen in unserem Land bereits sind.

Selbstverständlich dürfen das Land und die Kommunen auch keine anderen Personen schutzlos in Obdachlosigkeit belassen, gleichgültig, ob es sich um geflüchtete Menschen handelt, die neu zu uns kommen, oder um andere Menschen, die bereits in unserem Land leben. Langfristig bedarf es eines ehrgeiziges Wohnungsbau- und Sozialprogrammes für alle Menschen in unserem Land ungeachtet ihrer Herkunft, die derartige Unterstützung benötigen. Nur so lässt sich die weitere Zunahme von Extremismus und Rassismus verhindern und Integration auch konkret im Alltag bewerkstelligen. Ebenso muss die konkrete Verantwortung für Fluchtursachen übernommen werden. Export von Kriegs- und Repressionsinstrumenten in solche Gebiete muss unterlassen werden.

V. Der Landtag soll folgendes feststellen:

  1. Flüchtlinge sind willkommen in unserem Land. Forderungen nach Obergrenzen für die Aufnahme geflüchteter Menschen unter Missachtung des individuellen Rechts auf Asyl und den humanitären Geboten der Menschenwürde erteilen wir eine klare Absage.
  2. Ein Aufhalten der Flüchtlinge an Europas Außen- oder Binnengrenzen löst das Problem ihrer Unterbringung nicht, sondern verlagert es lediglich in diese Grenzregionen.
  3. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Zahlen schutzsuchender Menschen kurzfristig wieder abnehmen, solange die Fluchtursachen unverändert weiterbestehen. Wir müssen uns auf weitere Zuwanderung einstellen.
  4. Das rechtliche Handlungsinstrumentarium zur Bewältigung der Unterbringung einer großen Zahl von Flüchtlingen durch Land und Kommunen muss der Herausforderung entsprechen und notfalls erweitert werden.
  5. Land und Kommunen sind weiterhin gefordert, alles zu unternehmen, um ausreichend angemessenen Wohnraum zu schaffen und bereitzustellen. Um Obdachlosigkeit zu vermeiden, muss als allerletzte Option möglich sein, leerstehenden Wohnraum auch ohne Zustimmung der Eigentümer in Anspruch zu nehmen. Von dieser Maßnahme muss im Notfall Gebrauch gemacht werden.
  6. Eine langfristige Lösung kann nur in einem ehrgeizigem Wohnungs- und Sozialprogramm liegen zugunsten aller Menschen in unserem Land, die dieser Hilfe bedürfen, sowie in der Übernahme von Verantwortung für die Bekämpfung der Fluchtursachen.

VI. Der Landtag soll die Landesregierung auffordern,

  1. zu prüfen, ob das bestehende Ordnungs- und Polizeirecht des Landes im Notfall eine ausreichend unkomplizierte Inanspruchnahme von leerstehendem Wohnraum ohne besondere Verfahrenshindernisse durch Land bzw. Kommunen zur Abwendung von Obdachlosigkeit ermöglicht;
  2. das Parlament über das Ergebnis dieser Prüfungen zeitnah zu informieren;
  3. ggf. eine Konkretisierung bzw. Änderung des Rechts nach Hamburger Vorbild vorzunehmen.
    1. Eine Änderung des Rechts ist auf maximal 2 Jahre zu befristen;
    2. für die Eigentümer ist eine Entschädigung auf Antrag in Form ortsüblicher, vergleichbarer Mietzahlung vorzusehen;
    3. sie ist so zu gestalten, dass ein Widerspruch der Eigentümer auf die Unterbringung keine aufschiebende Wirkung hat, damit der kurzfristig entlastende Effekt nicht faktisch vereitelt werden kann;
    4. es ist klarzustellen, dass alle Immobilien und Flächen, Immobilienteile und Teilflächen ungeachtet ihres ursprünglichen Zwecks in Anspruch genommen werden können, wenn sie sich für die Unterbringung tatsächlich eignen;
    5. Nutzungen, deren Sinn alleine oder ganz überwiegend darin besteht, die Inanspruchnahme durch Land oder Kommunen zu verhindern, sollen nicht zugelassen werden.