Einladung zum Symposium „Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch“

Der Industrie-Strukturwandel in NRW ist noch nicht mal gemeistert, da steht schon der nächste an: Industrie 4.0 und Arbeit 4.0 werden die Welt der Arbeit erneut erheblich verändern. Welche Fragen werden sich uns stellen? Wie sollen wir den Herausforderungen begegnen? Wie können wir diesen Wandel sozial, solidarisch und ökologisch gestalten? Wir wollen auch darüber diskutieren, ob eine Grundeinkommensgesellschaft die anstehenden Umwälzungen in der Arbeitswelt mitsamt ihren Folgen besser bewältigen kann.

Mit Unterstützung der Rosa Luxemburg Stiftung NRW und freundlicher Erlaubnis der Präsidentin des Landtages NRW lade ich Euch/Sie herzlich ein:

Dienstag, 31. Januar 2017, 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Landtag von Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf, Saal E1D05

Programm:
• 14:00 Uhr: Begrüßung durch Daniel Schwerd (MdL, DIE LINKE)
• 14:15 Uhr: Keynote Anke Domscheit-Berg (Netzaktivistin & Unternehmensberaterin) zu Perspektiven der Digitalisierung / Was kommt auf uns zu?
• 15:00 Uhr: Beginn des Podiums / Moderation: Edith Bartelmus-Scholich (Herausgeberin Onlinemagazin Scharf-Links) & Jörg Reiners (Netzwerk Grundeinkommen)
Daniel Schwerd zu Chancen in NRW
• 15:15 Uhr: Mathias Schweitzer (Gewerkschafterdialog Grundeinkommen) zu Gewerkschaften und die Erosion der Erwerbsarbeit
• 15:45 Uhr: Inge Hannemann (Whistleblowerin & Hartz-IV-Rebellin) zu Folgen für künftige Erwerbsbiografien
• 16:15 Uhr: Dr. Ulrich Schachtschneider (Sozioökologische Transformation) zu Impulsen für den Strukturwandel durch Degrowth und Ökologisierung
• 16:45 Uhr: Podiumsrunde (alle)
• 18:15 Uhr: Ende des Podiums
• 18:20 Uhr: Fazit durch Katja Kipping (Parteivorsitzende DIE LINKE): Welche Impulse sollte die Politik setzen?
• 18:45 Uhr: Schlusswort / Danksagung durch Jörg Reiners
• 19:00 Uhr: Offizielles Ende

Wer das Symposium besuchen möchte, melde sich bitte bis Montag, den 16. Januar 2017 mit Namen, ggf. Funktion und Anschrift per E-Mail bei daniel.schwerd (ät) landtag.nrw.de an. Ein Personalausweis o.vgl. ist zum Eintritt nötig. Der Eintritt ist frei.

„Nafris“ und „Racial Profiling“: Das geht zu weit! Landesregierung muss sich erklären

Deutsche durch die linke Tür, ausländisch anmutende Männer durch die rechte Tür: In der Silvesternacht 2016/2017 wurden am Bahnhof zu kontrollierende Personen offensichtlich anhand ihrer Hautfarbe selektiert. Nur auf den ersten Blick deutsch aussehende Personen konnten die Stadt ungehindert betreten. Die Polizei Köln informierte über dieses Vorgehen in der Silvesternacht folgendermaßen: „Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen.“

Die Auswahl zu kontrollierender Personen alleine anhand der Hautfarbe oder Herkunft, ohne das konkrete Hinweise auf Straftaten vorliegen, stellt Rassismus dar. Aus gutem Grund ist „Racial Profiling“ in mehreren Gerichtsurteilen verboten worden. Wenn die Polizei aus Sorge vor einer Wiederholung der Geschehnisse der Vorjahres-Silvesternacht zu dieser Form diskriminierender Kontrolle greift, geht sie eindeutig zu weit. Man darf Unrecht nicht mit Unrecht bekämpfen. Die Landesregierung muss die Auswahlkriterien der Kontrolle nennen, und gegen rassistische Auswahl Konsequenzen einleiten.

Auch der verwendete Begriff „Nafris“ hat Kritik ausgelöst. Intern wurde der Begriff bei der Polizei für „Nordafrikanische Intensivtäter“ benutzt. Seinen Ursprung hat dieser Ausdruck allerdings in der Neonazi-Szene als abwertende Bezeichnung für Nordafrikaner allgemein. Mittlerweile wird der Begriff synonym für „Nordafrikaner“ benutzt, auch wenn keinerlei Hinweise auf Intensivtäter vorliegen.

Damit hat es der Schmähbegriff dank der unterschiedslosen Verwendung durch die Polizei in den allgemeinen Sprachgebrauch geschafft. Neben der damit verbundenen Schmähung wird transportiert, dass Nordafrikaner mit Intensivtätern gleichzusetzen seien. Die Polizei macht einen rassistischen Begriff salonfähig.

Ich habe die Landesregierung mit zwei kleinen Anfragen (Drucksache 16/13911 und Drucksache 16/13912) aufgefordert, sich zur Verwendung des Begriffs „Nafris“ und zu den Auswahlkriterien des „Racial Profiling“ zu erklären, und dazu folgende Fragen gestellt:

Zu „Racial Profiling“:

  1. Wie definiert die Landesregierung „racial profiling“? Gehen Sie auch auf die zugehörigen Erkenntnisse aus der Silvesternacht 2016/2017 ein und machen diese kenntlich.
  2. Nach welchen Kriterien wurden die zu kontrollierenden Personen ausgewählt? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit „fremdländisches“ Aussehen oder Hautfarbe dabei eine Rolle gespielt hat bzw. nicht hat.
  3. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass sich die zu kontrollierenden Personen zu Straftaten verabredet hätten bzw. durch sie Straftaten drohten? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit das für sämtliche ausgewählte Personen oder nur für einen Teil davon anzunehmen war.
  4. Ist seitens der Landesregierung nachvollziehbar, warum die Kölner Polizei mit dem Vorwurf des „racial profiling“ konfrontiert wurde? Begründen Sie Ihre Meinung.
  5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um Beamtinnen und Beamte der nordrhein-westfälischen Polizei für das Problem „racial profiling“ zu sensibilisieren? Gehen Sie auch auf die Folgen der Silvesternacht 2016/2017 ein.

Zum Begriff „Nafris“:

  1. Wie definiert die Landesregierung die von der Kölner Polizei genutzten Bezeichnungen „Nordafrikanische Intensivtäter“ sowie „Nafris“? Gehen Sie auch auf die Abgrenzung zwischen Nordafrikanern allgemein sowie Intensivtätern ein.
  2. Wie werden diese Kategorien im Zuständigkeitsbereich des Landes verwendet? Geben Sie alle bekannten Fälle mit verwendender Stelle, Datum, Veröffentlichungsort, Zusammenhang und Bedeutungen an.
  3. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass es sich bei den zu kontrollierenden Personen in der Kölner Silvesternacht 2016/2017 um „Nordafrikanische Intensivtäter“ bzw. „Nafris“ handeln könnte? Gehen Sie darauf ein, woran man diese Gruppen erkennen kann.
  4. Hält die Landesregierung die Verwendung der Kurzbezeichnung „Nafris“ für angemessen? Begründen Sie Ihre Meinung, gehen Sie insbesondere auf den rassistischen Hintergrund des Begriffes ein, und inwieweit damit alle Nordafrikaner zu Intensivtätern erklärt werden.
  5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Verwendung des Begriffs „Nafris“ durch Behörden des Landes zu beenden? Gehen Sie auch darauf ein, ob interne Bezeichnungen geändert werden sollen.

Mit Antworten rechne ich in etwa einem Monat, ich werde an gewohnter Stelle darüber berichten.

Bitte beachtet auch die Pressemitteilung des NRW-Landesverbandes:
Polizeieinsatz in Köln: LINKE kritisiert racial profiling

Richtige Idee mit groben Fehlern: Die neue »Charta der digitalen Grundrechte«


Dieser Kommentar erschien in gekürzter Form am 9.12.2016 im »Neues Deutschland«:

Dieser Tage ist mit großangelegten Werbeanzeigen die »Charta der digitalen Grundrechte« [1] vorgestellt worden: Nichts weniger als ein Ansatz für Menschenrechte in der digitale Sphäre soll es werden. Die Initiatoren verstehen es als Diskussionsgrundlage, gleichwohl wird bereits jetzt nach Mitunterzeichnern dieser Charta gesucht. Ich kann das jedoch nicht unterschreiben, nicht in der derzeitigen Form.

Initiiert von der »Zeit«-Stiftung, hat eine Gruppe Politiker, Wissenschaftler und Journalisten einen Entwurf von Grundrechten erstellt, wie wir in der digitalen Zukunft miteinander leben sollen. Diesen wollen sie später in das EU-Parlament einbringen. Die Idee ist vollkommen richtig: Zwar gelten die bestehenden Menschenrechte universell, und sind damit ebenso im Internet gültig wie in der »realen« Welt. Und doch gibt es Interpretationsspielraum und vollkommen neue Fragestellungen, die erst durch die digitale Sphäre aufgeworfen werden.

Auch wenn manche Regelung in der Charta eine Doppelung bereits bestehender Menschenrechte ist, wie beispielsweise das Diskriminierungsverbot oder die Meinungsfreiheit, kann es nicht schaden, die Aufmerksamkeit im Internet erneut darauf zu lenken. Zudem haben wir es vielfach mit Durchsetzungsproblemen dieser Rechte im Internet zu tun, so dass eine digitale Grundrechtecharta hier zu Lösungsansätzen führen könnte. Ich freue mich über die Initiative, halte sie für dringend notwendig und wertvoll.

Gleichwohl sind im derzeitigen Entwurf der Charta – neben einigen Unterlassungen (es fehlen beispielsweise Schranken für Geheimdienste in der digitalen Sphäre) – zwei grobe Fehler enthalten, die mich angesichts der illustren Runde der Erstunterzeichner überrascht.

Unerfüllbare Forderung nach Prävention

In Artikel 5 mit dem Titel »Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit« heißt es in Absatz 2: »Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.«

Man fordert hier also eine Prävention gegen unerwünschte Inhalte im Internet – das hat schon Ursula von der Leyen (CDU) mit ihren Stopp-Schildern versucht. Seit dieser Zeit diskutieren wir die Wirkungslosigkeit von technischen Filtersystemen, die Unmöglichkeit, den Zugriff auf illegales Material im Internet im Vorfeld vollständig zu unterbinden [2]. Doch Straftaten von vorneherein durch technische Maßnahmen zu verhindern ist unmöglich. Es ist genauso wenig möglich, einen Banküberfall sicher zu verhindern: Dazu entschlossene Menschen werden einen Weg finden, ihn durchzuführen.

Der Absatz 4 dieses Artikels verlagert diese unmöglich zu erfüllende Pflicht auch noch auf die Dienstbetreiber. Diese müssten konsequenterweise mit massiven Filtern oder Einzelkontrolle aller Inhalte reagieren – mit allen bekannten Problemen falsch-positiver Ergebnisse, Overblocking und rechtlicher Unsicherheiten, bis hin zu Gefahren für Meinungsfreiheit und Demokratie [3].

Eigentlich waren wir 2009 schon weiter: Spätestens seit der »Zensursula«-Debatte wissen wir, dass nur Löschen solchen unerwünschten Materials an der Quelle wirksam ist [4]. Sehr wohl ist es richtig, dass die Dienst-Betreiber hier ab Kenntnis an der Beseitigung mitzuwirken haben, und dass sie sich davor nicht mit Hinweis auf eigene Standards wegducken dürfen. Es bedarf eingespielter und standardisierter Verfahren, die bei Bedarf von jedem Betroffenen angestoßen werden können. Warum die Initiatoren der Charta diese Erkenntnisse unberücksichtigt lassen ist mir unverständlich.

Statt also unerfüllbare Prävention gegen Cybermobbing und Verleumdung zu fordern, sollte man auf effektives und zügiges Löschen solcher Inhalte an der Quelle setzen. Dazu sollten Dienstanbieter verpflichtet sein, und dazu sollten sie einfach zu erfüllende und standardisierte Verfahren anbieten müssen. Der Absatz 2 könnte also zum Beispiel heißen: »Gegen digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, muss vorgegangen werden.« Und in Absatz 4 könnte man hinzufügen: »Dienstanbieter müssen dazu standardisierte Verfahren für alle Betroffene anbieten.«

Immaterialgüter- statt Urheberrecht

Ein weiterer Artikel wurde kurz vor Schluss den digitalen Grundrechten untergeschoben, der nichts in Menschenrechten verloren hat: Das Immaterialgüterrecht. Im Artikel 22 fällt man ohne Not im Bereich geistiger Eigentumsrechte auf einen Stand vor den Zeiten des Internet zurück. Dort heißt es: »Rechteinhabern steht ein fairer Anteil an den Erträgen zu, die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden.«

Rechteinhaber, das sind heutzutage in der Regel Medienkonzerne und Verlage. Sie handeln mit digitalen Werken und deren Vervielfältigungsrechten, die sie den Autoren abgekauft haben, sind also in erster Linie Wirtschaftsunternehmen. Hier soll eine Leistungsschutzgarantie als Grundrecht verankert werden, eine Verdienstgarantie für Rechteverwerter, wie es zum Beispiel das Leistungsschutzrecht für Presseverleger darstellt [5]. Warum man aber einer einzelnen Industrie plötzlich Menschenrechte zugestehen will, die auf einen Schutz ihres Geschäftsmodells herauslaufen, erschließt sich mir nicht. Ich kann mir das nur mit heftigem Lobbyeinfluss im Erstellungsprozess der Charta erklären. Hat sich hier der Cheflobbyist des Springer-Verlages Christoph Keese [6] eingebracht, der ebenfalls zu den Erstunterzeichnern der Charta gehört?

Kein Wort findet sich dagegen zum Schutze der Kulturschaffenden selbst, der Autoren, Künstler, Journalisten oder Musiker. Der Durchschnittsverdienst bildender Künstler deckt in den meisten Fällen nicht mal die Kosten ihrer Kunst selbst [7]. Wäre nicht viel eher eine Forderung angebracht, dass diese von der digitalen Verwertung ihrer Werke angemessen profitieren? Sollte man nicht eher ihre Position gegenüber den Konzernen – gleichgültig, ob es nun Internetkonzerne oder Medienunternehmen sind – stärken? Nur eine Handvoll Künstler kann tatsächlich vom Vertrieb ihrer Werke durch Medienkonzerne und Verlage leben. Dass man es nicht für nötig hält, Kulturschaffende selbst mit einem digitalen grundrechtlichen Schutz ihrer Urheberrechte auszustatten, entlarvt das spezifische Eigeninteresse der Medienkonzerne.

Die digitale Sphäre bietet die einzigartige Möglichkeit, um Wissen, Kunst und Kultur verlustfrei kostenlos für alle zur Verfügung zu stellen, wenn für faire Vergütung der Kulturschaffenden gesorgt ist. Die künstliche Verknappung von Wissen und Kultur muss nicht in Stein gemeißelt sein. Der Verkauf digitaler Rechte über Rechteverwerter ist längst nicht die einzige Möglichkeit, für das Einkommen von Autoren zu sorgen. Dies in grundrechtliche Form zu gießen ist Behinderung des Fortschritts. Auch das wissen wir im Grunde schon seit Jahren.
Bemühungen, Menschenrechte auf Medienkonzerne auszudehnen, sind nicht neu [8]. Die absichtsvolle Vermischung von Urheberrechten einerseits und handelbaren Immaterialgüterrechten andererseits hat Einzug in diese Grundrechtecharta gefunden. Das ist dreister Lobbyismus. Dies unverändert zu belassen wäre ein Fehler, den ich nicht entschuldigen könnte.

[1] https://digitalcharta.eu/
[2] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/streit-um-internet-filter-die-generation-c64-schlaegt-zurueck-a-628017.html
[3] http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/jugendschutzfilter-filtern-blogs
[4] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger#Gegenstimmen
[6] http://www.horizont.net/medien/nachrichten/-Springer-Lobbyist-Christoph-Keese-Google-ist-eine-Art-Taliban-111793
[7] http://www.bbk-berlin.de/con/bbk/front_content.php?idart=1303
[8] http://www.daniel-schwerd.de/geistiges-eigentum-und-die-menschenrechte/

Meine Besuchergruppe erlebt hitzige Debatte im Landtag

Am vergangenen Freitag besuchten mich Vertreter aus Stadt- und Kreisverbänden der LINKE.NRW. Auf dem Programm stand eine Besichtigung des Landtags, ein kleines Frühstück und ein umso längerer Aufenthalt im Plenum. Langweilig war es nicht, denn mit der aktuellen Stunde „Schlechte Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen droht, langfristig Zukunftschancen und Wohlstandsperspektiven zu verspielen“ wurde Wahlkampf in Reinform geboten. Die Besucher berichteten mir, dass sie von der aggressiven Stimmung zwischen den Rednern und den Fraktionen im Plenum doch recht erstaunt waren. Der Besucherdienst des Landtages gönnte der Gruppe eine Verlängerung im Plenum, denn man hatte sie schlicht vergessen.

Der Besuch endete mit einer einstündigen Diskussion mit mir über aktuelle Themen der Landespolitik. Die Gruppe interessierte sich insbesondere für meine politischen Schwerpunkte und meinen Ansatz zur linken und sozialen Netzpolitik.

Ich möchte mich bei den angereisten Besuchern für Ihr Interesse und Engagement ganz herzlich bedanken. Wer den jetzigen Termin verpasst hat, der hat im kommenden Frühjahr nochmals Gelegenheit.

WDR Westpol zu Reichsbürgern und Waffenhandel im Darknet

westpol

WDR Westpol hat einen Beitrag zu Reichsbürgern und dem Waffenhandel im Darknet gemacht, mit einem Statement von mir. Der Beitrag beginnt in der Sendung ab Minute 12:25.

WDR Westpol Sendung vom 4. Dezember

Wie immer bleibt von einem Interview nur noch ein einzelner Satz übrig. Das ganze bezieht sich auf eine kleine Anfrage vom mir im Landtag, über die ich hier berichtet hatte.

In eigener Sache: Bewerbung für die Landesliste NRW 2016

bewerbung

Digital und sozial im Landtag NRW

Liebe Genossinnen, liebe Genossen,

unsere Gesellschaft ist tief gespalten. Ein Graben liegt zwischen Reich und Arm, zwischen Menschen, die sich eine adäquate Gesundheitsversorgung, eine gute Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und eine würdige Existenz leisten können und jenen, die das eben nicht können. NRW ist ein absolutes Negativbeispiel: Nirgendwo sonst ist diese Spaltung in Deutschland stärker gestiegen als hier. Nirgendwo sonst nimmt Kinderarmut rapider zu als in unserem Bundesland.

Seit 2012 kritisiere ich im Landtag NRW die unsoziale Politik der rot-grünen Koalition. Wir erleben eine passive Landesregierung, die sich sozialen Fragen verweigert, einen Kommunal- und Innenminister, der Applaus aus der dunkelkonservativen Ecke sammelt, einen Wirtschaftsminister, der sich in folgenlosen Ankündigungen ergeht. Die Zustände in den Turnhallen, die mit Geflüchteten belegt sind, sind katastrophal. Infrastruktur, Schulen und Straßen verfallen zusehends.

Netzpolitik und Digitalisierung

Auch in meinem Fachgebiet, Netzpolitik und Fragen rund um die Digitalisierung, versagt die Landesregierung kläglich. Ministerpräsidentin Kraft zeigte ihre Hilflosigkeit deutlich in einer peinlichen Regierungserklärung mit der Überschrift „Megabits, Megaherz, Megastark“, ohne Vision, wie die digitale Revolution, wie die Veränderungen durch Industrie 4.0 aktiv zu meistern sind. Im flächendeckenden Breitbandausbau hat die Landesregierung aufgegeben, zur sozialen Spaltung tritt jetzt auch noch eine digitale.

Wir müssen die Medienkompetenz unserer Kinder fördern, Privatsphäre, Datenschutz und digitale Bürgerrechte stärken, wir müssen gegen Überwachung im Internet und gegen die Übermacht multinationaler Konzerne im Netz kämpfen!

Erfahrung und Transparenz

Seit 2012 bin ich im Landtag NRW. Neben netz-, medien- und wirtschaftspolitischen Themen habe ich vieles aus dem Bereich Antifaschismus, Soziales und Kommunales thematisiert. Auch in Opposition gelang es, Politik des Landes erfolgreich mitzugestalten. Transparenz ist dabei Teil meiner politischen Philosophie.

Durch meine Arbeit im Landtag versuche ich tagtäglich meinen Beitrag dazu zu leisten, damit die LINKE.NRW 2017 wieder in Fraktionsstärke in den Landtag einzieht. Gemeinsam mit der kommenden LINKEN-Fraktion will ich im Bereich der Netzpolitik und Digitalisierung, Medien und Wirtschaft, Antifaschismus und Antirassismus weiter aktiv sein und LINKE Politik stärken.

Ich möchte dazu beitragen, dass Arbeit 4.0, Industrie 4.0 und Wirtschaft 4.0 zu Solidarität 4.0 führen, zu einer sozialen, fairen und gerechten digitalen Zukunft. Über Eure Unterstützung dabei würde ich mich sehr freuen!

Informationen

Politisch

  • 2009-2015: Mitglied Piratenpartei
  • 2010: Gründung Kreisverband Köln
  • 2010-2013: Kreisvorsitzender Köln
  • Seit 2012: Mitglied des Landtags NRW
  • Netz-, Medien- und Wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion
  • Mitglied und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Kultur und Medien
  • Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
  • 2012-2015: Aufsichtsrat NRW.INVEST
  • Seit 2015: Mitglied Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW
  • März 2016: Eintritt LINKE.NRW
  • Sprecher und Mitbegründer der LAG Netzpolitik
  • Mitglied des Sprecher*innenrates der LAG BGE
  • Aktives Mitglied in der LAG Demokratie, Innen- und Rechtspolitik

Beruflich und Privat

  • 50 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder
  • Geboren und wohnhaft in Köln
  • Ausbildung: Mathematisch-technischer Assistent
  • Diplom-Informatiker (FernU Hagen)

Voten

  • Ich trete mit den Voten meines Ortsverbandes und der LAG BGE an

Transparenz

  • Meine Arbeit im Landtag ist vollständig auf meiner Webseite dokumentiert:
    http://www.daniel-schwerd.de. Dort findet Ihr alle Dokumente, Reden, Pressespiegel, Lebenslauf etc.

Die Bewerbung als PDF-Dokument herunterladen.

Die von mir verwendeten Fotos hat übrigens Niels Schmidt von den Linken NRW gemacht.

Rent a Politician: An wen hat sich die Landesregierung vermietet?

gemuesestand

„Kein Kunde kauft jemals ein Erzeugnis. Er kauft immer nur das, was das Erzeugnis für ihn leistet.“
Peter Ferdinand Drucker

Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ aufdeckte, hat die (über den Vorwärts-Verlag) SPD-eigene Medienagentur „Network Media GmbH“ (MWMD) sogenannte „Sponsoring-Termine“ mit Ministern und anderen Regierungsmitgliedern vermittelt. Für 3000 bis 7000 Euro „Sponsoring“ konnten Lobbyisten oder Unternehmer beispielsweise einen Termin bei SPD-Ministern buchen und hatten dann exklusiven Zugang zu diesen Regierungsmitgliedern. Treffen gab es u.a. mit Bundesministern, aber auch mit Ministern des Landes NRW, so mit Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Verkehrsminister Michael Groschek, berichtet der WDR.

Der Direktzugang zu Regierungsmitgliedern durch Unternehmen oder Lobbyverbände ermöglicht deren Manipulation. Kein Mensch kann sich vollständig von Beeinflussung freisprechen, wenn er stundenlang geballte, gut vorbereitete Argumente lediglich von einer Seite zu hören bekommt, und niemand der anderen Anwesenden eine Gegenposition einnimmt. Demokratische Entscheidungsfindung ist das nicht, das ist reinste Postdemokratie.

Diese Möglichkeit dann aber auch noch an Höchstbieter zu verkaufen ist geradezu unverschämt. Hier wird die Chance eingeräumt, gegen Geld Regierungshandeln mittelbar zu beeinflussen. Mich erinnert das an Korruption. Über zunehmende Politikverdrossenheit muss sich so jedenfalls niemand wundern.

Ich habe der Landesregierung zur Erhellung dieser Affäre die folgenden Fragen gestellt:

  1. Welche „Sponsoring-Termine“ hat es mit Landesministern, Staatssekretären oder anderen Mitgliedern der NRW-Regierung seit 2012 gegeben? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweils die beteiligten Gesprächspartner, also die Regierungsmitglieder und alle Personen und Verbände der anderen Seite, sowie das Datum und den Ort der Treffen, die gesponsert worden sind.
  2. Wie hoch war der jeweilige Spenden- bzw. Sponsoringbetrag, der für jedes dieser Gespräche in Aussicht gestellt wurde bzw. geflossen ist?
  3. Um welche Themen ist es bei diesen Gesprächen jeweils gegangen? Gehen Sie für jeden einzelnen Fall darauf ein, inwieweit es sich um Themen des Regierungshandeln oder der jeweiligen Ministerien drehte.
  4. Welche Gegenleistung haben die Sponsoren in jeden dieser Fälle erwartet bzw. bekommen? Gehen Sie darauf ein welchen Einfluss diese Gespräche auf Regierungshandeln oder Entscheidungen der Regierung bzw. der Ministerien hatten.
  5. Wie haben die Regierungsmitglieder jeweils den Charakter der Gespräche eingeschätzt? Gehen Sie für jeden einzelnen Fall darauf ein, inwieweit die jeweiligen Gesprächspartner der Regierung von der Sponsoring-Natur der Gespräche gewusst haben.

Die zugehörige kleine Anfrage findet man hier.

Auf die Antworten bin ich gespannt.

„Reichsbürger“ nicht im Zettelkasten der Landespolizei – Landesregierung setzt falsche Prioritäten

helme

Erst zwei Tage nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten „Reichsbürgers“ auf Polizeibeamte im bayerischen Georgensgmünd wurde in NRW erstmals im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem IGVP das Schlagwort „Reichsbürger“ eingeführt. Zuvor waren „Reichsbürger“ in den polizeilichen Systemen unbekannt. Dies brachte eine Kleine Anfrage von mir zutage. Die Antwort wird morgen im Landtagssystem veröffentlicht, hier ist sie zum Download verfügbar..

Trotz der seit Jahren dokumentierten Straftaten dieser rechten Verschwörungstheoretiker und deren Schnittmenge mit Rechtsextremen bewegen sich die Polizeibehörden in NRW in dieser Angelegenheit auf dem Stand von 1937. Die polizeilichen Datenverarbeitungssysteme in NRW sind unfassbar veraltet.

Die Anfrage ergab, dass seit 2012 bis September 2016 gegen sogenannte „Reichsbürger“ in mehr als 65 Delikten in NRW ermittelt wurde. Diese reichten von Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamten und Verstößen gegen das Waffengesetz über Volksverhetzung bis hin zu Fällen von Nötigung und Erpressung.

Gleichwohl gab es bislang in NRW weder eine einheitliche Erfassung noch werden „Reichsbürger“ im Kriminalpolizeilichen Meldedienst „Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) oder im staatsanwaltlichen Registrierungssystem MESTA mit einem eigenen Schlagwort erfasst. Selbst in den Justizstatistiken kommen „Reichsbürger“ in NRW überhaupt nicht vor. Eine frühere Anfrage von mir belegte hingegen die Speicherung von Personen als HIV- oder hepatitisinfiziert.

Die Gefahren durch „Reichsbürger“ sind seit Jahren bekannt. Trotz zahlreicher Straftaten hat die Landesregierung auf deren Erfassung verzichtet. Stattdessen speichert man HIV- und Hepatitisinfizierte. Anstatt die eigene Verwaltung zu aktualisieren, setzt man auf immer neue esoterische Überwachungstechnologie. Diese vollkommen falsche Prioritätensetzung muss enden.

Gesellschaftlicher Wandel durch Gestaltung des digitalen Wandels: Veranstaltung der Rosa Luxemburg Stiftung in Herford

rls

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW veranstaltet am

Montag, den 24.10.2016, um 19:00 Uhr

einen Vortrag samt Diskussion mit mir

Gesellschaftlicher Wandel durch Gestaltung des digitalen Wandels

im Haus Unter den Linden, Herford
Unter den Linden 12
32052 Herford

in Kooperation mit dem Rosa Luxemburg Club Herford und der Ratsfraktion
„Die Linke Löhne“

Digitaler Wandel erfordert mehr und mehr die Einbeziehung und den Einfluss der Gesellschaft in die Einsatzvielfalt der immer rasanter fortschreitenden technischen Einsatzmöglichkeiten digitaler Technik. Wie kann der Gesellschaft ihrer Mitverantwortungspflicht dabei bewusst gemacht werden und welche Möglichkeiten politischer Einflussnahme gibt es? Darüber soll in der Veranstaltung informiert und diskutiert werden.

Ich freue mich auf Euch!

Strafbefehle gegen „Düsseldorf stellt sich quer“-Aktivisten: Zivilcourage wird bestraft?

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Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Strafbefehle in Höhe von insgesamt 210 Tagessätzen à 50 Euro verhängt. Torsten Nagel, zum damaligen Zeitpunkt Geschäftsführer der Falken Düsseldorf und Mischa Aschmoneit, Programmplaner im Kulturzentrum zakk werden anlässlich der Proteste am Oberbilker Markt gegen die extrem rechten „Republikaner“ am 19. März 2016 die „Störung einer Versammlung“ sowie – wegen einer Sitzblockade – „Landfriedensbruch“ vorgeworfen.

Torsten Nagel wird zusätzlich vorgeworfen, bei einer Veranstaltung der rechtspopulistischen AfD in der Düsseldorfer Messe in seiner Funktion als Anmelder und Leiter der Gegenkundgebung von „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ) gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Beide waren in der Vergangenheit vielfach Leiter verschiedener Kundgebungen und Presseverantwortliche des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“. Gegen die Strafbefehle haben die beiden Beschuldigten Widerspruch eingelegt.

Rassismus und Hetze auf der Straße und im Netz sind immens angestiegen. Rassismus führt zu Gewalt: Angriffe gegen Flüchtlingsunterkünfte haben sich im Jahre 2015 gegenüber dem Vorjahr verdreifacht. In diesem Kontext sind Blockaden als Zivilcourage „Bürgerpflicht “ und werden in anderen Städten NRWs, z.B. in Köln, ohne Repressionen erfolgreich praktiziert.

Die – ansonsten vollkommen friedliche – Behinderung einer Versammlung der extremen Rechte, um sie am Verbreiten ihres rassistischen und rechtsextremen Giftes zu hindern, ist auch eine Form des Protestes und Widerstands, damit ein Akt von Zivilcourage. Sie schützt Minderheiten vor der Konfrontation mit sonst transportiertem Hass und Gewalt.

Die Landesregierung betont die Notwendigkeit von Zivilcourage gegen Rechts, beispielsweise mit dem Projekt „helpline“, oder im vor wenigen Tagen vorgestelltem „Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Preis für Zivilcourage wurde durch das Innenministerium vergeben.

Die Verhängung eines Strafbefehls gegen Aktive und Anmelder von Demonstrationen gegen rechts macht die Organisation und Durchführung zu einem unkalkulierbaren Risiko. Gesellschaftlich erwünschter Widerstand gegen Rechts wird so behindert. Neonazis fühlen sich dadurch bestärkt.

Das „No Border Projekt“, welches die beiden Beschuldigten mit ihren Initiativen gestartet und geleitet haben, war im Februar 2015 Präventonsprojekt des Monats des Landespräventionsrates des Justizministeriums und wurde im Mai 2016 erneut auf den Webseiten des Justizministeriums präsentiert. Es fand auch überregional viel Beachtung und Anerkennung.

Es ist schizophren, wenn die Landesbehörden Menschen in unserem Land für ihr Engagement gleichzeitig würdigen und bestrafen. Zumindest hätte die Staatsanwaltschaft einen Entscheidungsspielraum nutzen können, soweit er besteht, um die damit verbundene Zivilcourage von aktivem Widerstand gegen Rechts zu honorieren.

Ich habe daher der Landesregierung in einer kleinen Anfrage (Drucksache 16/13222) die folgenden Fragen gestellt:

  1. Inwieweit bewertet die Landesregierung den Einsatz der Anmelder der Demonstration gegen Rechts als Zivilcourage?
  2. Welchen Ermessensspielraum hatte die Staatsanwaltschaft im zitierten Fall? Gehen Sie darauf ein, inwieweit das Engagement der Beschuldigten in Betracht gezogen wurde.
  3. Aus welchem Grund hat die Staatsanwaltschaft auf eine geringere Strafe bzw. auf eine Einstellung der Verfahren verzichtet?
  4. Inwieweit ist eine – ansonsten vollkommen friedliche – Blockade gegen rechtsextreme Demonstrationen ein Akt der Zivilcourage bzw. nicht?
  5. Welche Gefahren für die zivilgesellschaftliche Courage gegen Rechts stellt die Verhängung von Strafbefehlen gegen Anmelder solcher Gegendemonstrationen dar?

Über die Antworten werde ich an gewohnter Stelle berichten.