Polizei Köln rudert zurück: Welche Nationalitäten hatten die Silvester überprüften Personen?

Am Silvesterabend selbst teilte die Kölner Polizei per Twitter mit, es würden „mehrere Hundert Nafris überprüft“. In den Stellungnahmen danach war von rund 650 überprüften Personen die Rede, die vorwiegend Nordafrikaner gewesen sein sollen.

Am Freitag, den 13. Januar 2017 wurde diese Darstellung durch die Polizei Köln plötzlich erheblich geändert. Insgesamt habe die Polizei die Identität von 674 Personen ermittelt, wobei bis dato bei 425 Personen die Nationalität festgestellt werden konnte. Von diesen 425 wiederum meldete die Polizei 99 Iraker, 94 Syrer, 48 Afghanen und 46 Deutsche. 17 waren Marokkaner und 13 Algerier. Zu den Nationalitäten der restlichen 108 Personen machte die Polizei keine Angaben. Ebenso unklar ist, warum sich bei 249 Personen die Identität, aber nicht die Nationalität feststellen ließ.

Als unbelegt und offensichtlich falsch hat sich also die Aussage erwiesen, es handele sich vorwiegend um Nordafrikaner. Die Mehrheit entfiel demzufolge auf Iraker und Syrer. Weniger als einer von zehn war Marokkaner oder Algerier. Das ist kein überwiegender, nicht einmal ein großer Anteil.

Ich habe der Landesregierung daher die folgenden Fragen gestellt (Drucksache 16/13984):

  1. Warum ist die Nationalität von 249 Personen nicht bestimmbar, wenn man ihre Identität hat klären können?
  2. Welche Nationalitäten haben die verbleibenden 108 Personen? Stellen Sie eine Tabelle von Nationalitäten aller identifizierten Personen insgesamt auf.
  3. Welche Stellungnahmen hat die Kölner Polizei abgegeben, in denen auf die Nationalitäten der in der Silvesternacht 2015/2016 überprüften Männer eingegangen worden ist? Nennen Sie jede einzelne Stellungnahme mit Datum, herausgebender Stelle und Veröffentlichungsort.
  4. Warum hat die Polizei Köln in der Silvesternacht und in den Stellungnahmen danach vor dem 13. Januar 2017 von einer überwiegenden Zahl Nordafrikaner unter den überprüften Personen gesprochen, wenn diese Feststellung nicht belegbar und damit offenkundig falsch ist? Nennen Sie die Gründe für jede Stellungnahme separat, und gehen darauf ein, wie diese falschen Aussagen jeweils zustande kamen.
  5. Welche Konsequenzen wird diese Verbreitung unbelegter offenkundig falscher Aussagen haben?

14 Identitäten des Anis Amri und keine Strafanzeige deswegen?

Anis Amri, der islamistische Attentäter, der für den Tod von zwölf Menschen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt verantwortlich ist, reiste zuvor monatelang mit insgesamt 14 Identitäten und entsprechenden gefälschten Identitätsdokumenten durch Deutschland, die den nordrhein-westfälischen Behörden bekannt waren. Gleichwohl behauptete Innenminister Jäger in der Sondersitzung des Innenausschusses im Landtag, es habe keine ausreichende Grundlage gegeben, Amri als Gefährder in Haft zu nehmen.

Wer sich falsche Ausweise verschafft, macht sich strafbar, ihm drohen mehrere Jahre Haft.

Anis Amri war als Gefährder bekannt, strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten, hatte bereits eine mehrjährige Freiheitsstrafe abgesessen, vor ihm wurde durch den tunesischen Geheimdienst gewarnt, er hatte Sozialhilfebetrug begangen, mit Betäubungsmitteln gehandelt, suchte Kontakte zu Islamisten, googelte Bombenbauanleitungen und war mehrfach Gegenstand geheimdienstlicher Beratungen gewesen.

Obgleich der Kreis Wesel, in dem Amri gemeldet war und Sozialhilfebetrug beging, es vorschlug, wurde durch Innenminister Jäger keine Abschiebungsanordnung beantragt. Nach der wäre es möglich gewesen, Amri bis zu 18 Monate in Abschiebehaft zu nehmen.

Es stellt sich die Frage, ob konsequente Ermittlungen wenigstens in dieser offenkundigen Straftat der Urkundenfälschung auf Basis bestehender Gesetze Amri womöglich hätten stoppen können.

Es wurde auch spekuliert, ob ein Amt für Verfassungsschutz seine schützende Hand über Amri gehalten haben könnte, weil er als potentieller V-Mann angesehen wurde oder sogar geführt wurde.

Ich habe daher die Landesregierung heute folgendes gefragt (Drucksache 16/13983):

  1. Welchen nordrhein-westfälischen Stellen waren die gefälschten Identitätsdokumente und/oder die falschen Identitäten des Anis Amri bekannt?
  2. Warum wurde wegen der falschen Identitäten und/oder der gefälschten Identitätsdokumente keine Strafanzeige gegen Anis Amri erstattet bzw. konkret diesbezüglich Ermittlungen eingeleitet? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit ein Verfassungsschutzamt daran beteiligt war, Amri vor Strafverfolgung zu bewahren.
  3. Bestehen eine oder mehrere Rechtsverpflichtungen, ab Kenntnis einer solchen Fälschung Anzeige zu erstatten bzw. Ermittlungen einzuleiten? Geben Sie an, auf welchen Rechtsvorschriften sie jeweils beruhen.
  4. Welche Strafe hätte Anis Amri zu erwarten gehabt?
  5. Wäre Anis Amri – wegen dieser Straftat, ggf. in Verbindung mit dem Sozialhilfebetrug und/oder dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – in Untersuchungshaft zu nehmen gewesen? Gehen Sie auf das Risiko der Fluchtgefahr bzw. der zu erwartenden Abschiebung ein.

Einladung zum Symposium „Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch“

Der Industrie-Strukturwandel in NRW ist noch nicht mal gemeistert, da steht schon der nächste an: Industrie 4.0 und Arbeit 4.0 werden die Welt der Arbeit erneut erheblich verändern. Welche Fragen werden sich uns stellen? Wie sollen wir den Herausforderungen begegnen? Wie können wir diesen Wandel sozial, solidarisch und ökologisch gestalten? Wir wollen auch darüber diskutieren, ob eine Grundeinkommensgesellschaft die anstehenden Umwälzungen in der Arbeitswelt mitsamt ihren Folgen besser bewältigen kann.

Mit Unterstützung der Rosa Luxemburg Stiftung NRW und freundlicher Erlaubnis der Präsidentin des Landtages NRW lade ich Euch/Sie herzlich ein:

Dienstag, 31. Januar 2017, 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Landtag von Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf, Saal E1D05

Programm:
• 14:00 Uhr: Begrüßung durch Daniel Schwerd (MdL, DIE LINKE)
• 14:15 Uhr: Keynote Anke Domscheit-Berg (Netzaktivistin & Unternehmensberaterin) zu Perspektiven der Digitalisierung / Was kommt auf uns zu?
• 15:00 Uhr: Beginn des Podiums / Moderation: Edith Bartelmus-Scholich (Herausgeberin Onlinemagazin Scharf-Links) & Jörg Reiners (Netzwerk Grundeinkommen)
Daniel Schwerd zu Chancen in NRW
• 15:15 Uhr: Mathias Schweitzer (Gewerkschafterdialog Grundeinkommen) zu Gewerkschaften und die Erosion der Erwerbsarbeit
• 15:45 Uhr: Inge Hannemann (Whistleblowerin & Hartz-IV-Rebellin) zu Folgen für künftige Erwerbsbiografien
• 16:15 Uhr: Dr. Ulrich Schachtschneider (Sozioökologische Transformation) zu Impulsen für den Strukturwandel durch Degrowth und Ökologisierung
• 16:45 Uhr: Podiumsrunde (alle)
• 18:15 Uhr: Ende des Podiums
• 18:20 Uhr: Fazit durch Katja Kipping (Parteivorsitzende DIE LINKE): Welche Impulse sollte die Politik setzen?
• 18:45 Uhr: Schlusswort / Danksagung durch Jörg Reiners
• 19:00 Uhr: Offizielles Ende

Wer das Symposium besuchen möchte, melde sich bitte bis Montag, den 16. Januar 2017 mit Namen, ggf. Funktion und Anschrift per E-Mail bei daniel.schwerd (ät) landtag.nrw.de an. Ein Personalausweis o.vgl. ist zum Eintritt nötig. Der Eintritt ist frei.

„Nafris“ und „Racial Profiling“: Das geht zu weit! Landesregierung muss sich erklären

Deutsche durch die linke Tür, ausländisch anmutende Männer durch die rechte Tür: In der Silvesternacht 2016/2017 wurden am Bahnhof zu kontrollierende Personen offensichtlich anhand ihrer Hautfarbe selektiert. Nur auf den ersten Blick deutsch aussehende Personen konnten die Stadt ungehindert betreten. Die Polizei Köln informierte über dieses Vorgehen in der Silvesternacht folgendermaßen: „Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen.“

Die Auswahl zu kontrollierender Personen alleine anhand der Hautfarbe oder Herkunft, ohne das konkrete Hinweise auf Straftaten vorliegen, stellt Rassismus dar. Aus gutem Grund ist „Racial Profiling“ in mehreren Gerichtsurteilen verboten worden. Wenn die Polizei aus Sorge vor einer Wiederholung der Geschehnisse der Vorjahres-Silvesternacht zu dieser Form diskriminierender Kontrolle greift, geht sie eindeutig zu weit. Man darf Unrecht nicht mit Unrecht bekämpfen. Die Landesregierung muss die Auswahlkriterien der Kontrolle nennen, und gegen rassistische Auswahl Konsequenzen einleiten.

Auch der verwendete Begriff „Nafris“ hat Kritik ausgelöst. Intern wurde der Begriff bei der Polizei für „Nordafrikanische Intensivtäter“ benutzt. Seinen Ursprung hat dieser Ausdruck allerdings in der Neonazi-Szene als abwertende Bezeichnung für Nordafrikaner allgemein. Mittlerweile wird der Begriff synonym für „Nordafrikaner“ benutzt, auch wenn keinerlei Hinweise auf Intensivtäter vorliegen.

Damit hat es der Schmähbegriff dank der unterschiedslosen Verwendung durch die Polizei in den allgemeinen Sprachgebrauch geschafft. Neben der damit verbundenen Schmähung wird transportiert, dass Nordafrikaner mit Intensivtätern gleichzusetzen seien. Die Polizei macht einen rassistischen Begriff salonfähig.

Ich habe die Landesregierung mit zwei kleinen Anfragen (Drucksache 16/13911 und Drucksache 16/13912) aufgefordert, sich zur Verwendung des Begriffs „Nafris“ und zu den Auswahlkriterien des „Racial Profiling“ zu erklären, und dazu folgende Fragen gestellt:

Zu „Racial Profiling“:

  1. Wie definiert die Landesregierung „racial profiling“? Gehen Sie auch auf die zugehörigen Erkenntnisse aus der Silvesternacht 2016/2017 ein und machen diese kenntlich.
  2. Nach welchen Kriterien wurden die zu kontrollierenden Personen ausgewählt? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit „fremdländisches“ Aussehen oder Hautfarbe dabei eine Rolle gespielt hat bzw. nicht hat.
  3. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass sich die zu kontrollierenden Personen zu Straftaten verabredet hätten bzw. durch sie Straftaten drohten? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit das für sämtliche ausgewählte Personen oder nur für einen Teil davon anzunehmen war.
  4. Ist seitens der Landesregierung nachvollziehbar, warum die Kölner Polizei mit dem Vorwurf des „racial profiling“ konfrontiert wurde? Begründen Sie Ihre Meinung.
  5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um Beamtinnen und Beamte der nordrhein-westfälischen Polizei für das Problem „racial profiling“ zu sensibilisieren? Gehen Sie auch auf die Folgen der Silvesternacht 2016/2017 ein.

Zum Begriff „Nafris“:

  1. Wie definiert die Landesregierung die von der Kölner Polizei genutzten Bezeichnungen „Nordafrikanische Intensivtäter“ sowie „Nafris“? Gehen Sie auch auf die Abgrenzung zwischen Nordafrikanern allgemein sowie Intensivtätern ein.
  2. Wie werden diese Kategorien im Zuständigkeitsbereich des Landes verwendet? Geben Sie alle bekannten Fälle mit verwendender Stelle, Datum, Veröffentlichungsort, Zusammenhang und Bedeutungen an.
  3. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass es sich bei den zu kontrollierenden Personen in der Kölner Silvesternacht 2016/2017 um „Nordafrikanische Intensivtäter“ bzw. „Nafris“ handeln könnte? Gehen Sie darauf ein, woran man diese Gruppen erkennen kann.
  4. Hält die Landesregierung die Verwendung der Kurzbezeichnung „Nafris“ für angemessen? Begründen Sie Ihre Meinung, gehen Sie insbesondere auf den rassistischen Hintergrund des Begriffes ein, und inwieweit damit alle Nordafrikaner zu Intensivtätern erklärt werden.
  5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Verwendung des Begriffs „Nafris“ durch Behörden des Landes zu beenden? Gehen Sie auch darauf ein, ob interne Bezeichnungen geändert werden sollen.

Mit Antworten rechne ich in etwa einem Monat, ich werde an gewohnter Stelle darüber berichten.

Bitte beachtet auch die Pressemitteilung des NRW-Landesverbandes:
Polizeieinsatz in Köln: LINKE kritisiert racial profiling

Meine Besuchergruppe erlebt hitzige Debatte im Landtag

Am vergangenen Freitag besuchten mich Vertreter aus Stadt- und Kreisverbänden der LINKE.NRW. Auf dem Programm stand eine Besichtigung des Landtags, ein kleines Frühstück und ein umso längerer Aufenthalt im Plenum. Langweilig war es nicht, denn mit der aktuellen Stunde „Schlechte Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen droht, langfristig Zukunftschancen und Wohlstandsperspektiven zu verspielen“ wurde Wahlkampf in Reinform geboten. Die Besucher berichteten mir, dass sie von der aggressiven Stimmung zwischen den Rednern und den Fraktionen im Plenum doch recht erstaunt waren. Der Besucherdienst des Landtages gönnte der Gruppe eine Verlängerung im Plenum, denn man hatte sie schlicht vergessen.

Der Besuch endete mit einer einstündigen Diskussion mit mir über aktuelle Themen der Landespolitik. Die Gruppe interessierte sich insbesondere für meine politischen Schwerpunkte und meinen Ansatz zur linken und sozialen Netzpolitik.

Ich möchte mich bei den angereisten Besuchern für Ihr Interesse und Engagement ganz herzlich bedanken. Wer den jetzigen Termin verpasst hat, der hat im kommenden Frühjahr nochmals Gelegenheit.

WDR Westpol zu Reichsbürgern und Waffenhandel im Darknet

westpol

WDR Westpol hat einen Beitrag zu Reichsbürgern und dem Waffenhandel im Darknet gemacht, mit einem Statement von mir. Der Beitrag beginnt in der Sendung ab Minute 12:25.

WDR Westpol Sendung vom 4. Dezember

Wie immer bleibt von einem Interview nur noch ein einzelner Satz übrig. Das ganze bezieht sich auf eine kleine Anfrage vom mir im Landtag, über die ich hier berichtet hatte.

In eigener Sache: Bewerbung für die Landesliste NRW 2016

bewerbung

Digital und sozial im Landtag NRW

Liebe Genossinnen, liebe Genossen,

unsere Gesellschaft ist tief gespalten. Ein Graben liegt zwischen Reich und Arm, zwischen Menschen, die sich eine adäquate Gesundheitsversorgung, eine gute Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und eine würdige Existenz leisten können und jenen, die das eben nicht können. NRW ist ein absolutes Negativbeispiel: Nirgendwo sonst ist diese Spaltung in Deutschland stärker gestiegen als hier. Nirgendwo sonst nimmt Kinderarmut rapider zu als in unserem Bundesland.

Seit 2012 kritisiere ich im Landtag NRW die unsoziale Politik der rot-grünen Koalition. Wir erleben eine passive Landesregierung, die sich sozialen Fragen verweigert, einen Kommunal- und Innenminister, der Applaus aus der dunkelkonservativen Ecke sammelt, einen Wirtschaftsminister, der sich in folgenlosen Ankündigungen ergeht. Die Zustände in den Turnhallen, die mit Geflüchteten belegt sind, sind katastrophal. Infrastruktur, Schulen und Straßen verfallen zusehends.

Netzpolitik und Digitalisierung

Auch in meinem Fachgebiet, Netzpolitik und Fragen rund um die Digitalisierung, versagt die Landesregierung kläglich. Ministerpräsidentin Kraft zeigte ihre Hilflosigkeit deutlich in einer peinlichen Regierungserklärung mit der Überschrift „Megabits, Megaherz, Megastark“, ohne Vision, wie die digitale Revolution, wie die Veränderungen durch Industrie 4.0 aktiv zu meistern sind. Im flächendeckenden Breitbandausbau hat die Landesregierung aufgegeben, zur sozialen Spaltung tritt jetzt auch noch eine digitale.

Wir müssen die Medienkompetenz unserer Kinder fördern, Privatsphäre, Datenschutz und digitale Bürgerrechte stärken, wir müssen gegen Überwachung im Internet und gegen die Übermacht multinationaler Konzerne im Netz kämpfen!

Erfahrung und Transparenz

Seit 2012 bin ich im Landtag NRW. Neben netz-, medien- und wirtschaftspolitischen Themen habe ich vieles aus dem Bereich Antifaschismus, Soziales und Kommunales thematisiert. Auch in Opposition gelang es, Politik des Landes erfolgreich mitzugestalten. Transparenz ist dabei Teil meiner politischen Philosophie.

Durch meine Arbeit im Landtag versuche ich tagtäglich meinen Beitrag dazu zu leisten, damit die LINKE.NRW 2017 wieder in Fraktionsstärke in den Landtag einzieht. Gemeinsam mit der kommenden LINKEN-Fraktion will ich im Bereich der Netzpolitik und Digitalisierung, Medien und Wirtschaft, Antifaschismus und Antirassismus weiter aktiv sein und LINKE Politik stärken.

Ich möchte dazu beitragen, dass Arbeit 4.0, Industrie 4.0 und Wirtschaft 4.0 zu Solidarität 4.0 führen, zu einer sozialen, fairen und gerechten digitalen Zukunft. Über Eure Unterstützung dabei würde ich mich sehr freuen!

Informationen

Politisch

  • 2009-2015: Mitglied Piratenpartei
  • 2010: Gründung Kreisverband Köln
  • 2010-2013: Kreisvorsitzender Köln
  • Seit 2012: Mitglied des Landtags NRW
  • Netz-, Medien- und Wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion
  • Mitglied und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Kultur und Medien
  • Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
  • 2012-2015: Aufsichtsrat NRW.INVEST
  • Seit 2015: Mitglied Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW
  • März 2016: Eintritt LINKE.NRW
  • Sprecher und Mitbegründer der LAG Netzpolitik
  • Mitglied des Sprecher*innenrates der LAG BGE
  • Aktives Mitglied in der LAG Demokratie, Innen- und Rechtspolitik

Beruflich und Privat

  • 50 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder
  • Geboren und wohnhaft in Köln
  • Ausbildung: Mathematisch-technischer Assistent
  • Diplom-Informatiker (FernU Hagen)

Voten

  • Ich trete mit den Voten meines Ortsverbandes und der LAG BGE an

Transparenz

  • Meine Arbeit im Landtag ist vollständig auf meiner Webseite dokumentiert:
    http://www.daniel-schwerd.de. Dort findet Ihr alle Dokumente, Reden, Pressespiegel, Lebenslauf etc.

Die Bewerbung als PDF-Dokument herunterladen.

Die von mir verwendeten Fotos hat übrigens Niels Schmidt von den Linken NRW gemacht.

Rent a Politician: An wen hat sich die Landesregierung vermietet?

gemuesestand

„Kein Kunde kauft jemals ein Erzeugnis. Er kauft immer nur das, was das Erzeugnis für ihn leistet.“
Peter Ferdinand Drucker

Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ aufdeckte, hat die (über den Vorwärts-Verlag) SPD-eigene Medienagentur „Network Media GmbH“ (MWMD) sogenannte „Sponsoring-Termine“ mit Ministern und anderen Regierungsmitgliedern vermittelt. Für 3000 bis 7000 Euro „Sponsoring“ konnten Lobbyisten oder Unternehmer beispielsweise einen Termin bei SPD-Ministern buchen und hatten dann exklusiven Zugang zu diesen Regierungsmitgliedern. Treffen gab es u.a. mit Bundesministern, aber auch mit Ministern des Landes NRW, so mit Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Verkehrsminister Michael Groschek, berichtet der WDR.

Der Direktzugang zu Regierungsmitgliedern durch Unternehmen oder Lobbyverbände ermöglicht deren Manipulation. Kein Mensch kann sich vollständig von Beeinflussung freisprechen, wenn er stundenlang geballte, gut vorbereitete Argumente lediglich von einer Seite zu hören bekommt, und niemand der anderen Anwesenden eine Gegenposition einnimmt. Demokratische Entscheidungsfindung ist das nicht, das ist reinste Postdemokratie.

Diese Möglichkeit dann aber auch noch an Höchstbieter zu verkaufen ist geradezu unverschämt. Hier wird die Chance eingeräumt, gegen Geld Regierungshandeln mittelbar zu beeinflussen. Mich erinnert das an Korruption. Über zunehmende Politikverdrossenheit muss sich so jedenfalls niemand wundern.

Ich habe der Landesregierung zur Erhellung dieser Affäre die folgenden Fragen gestellt:

  1. Welche „Sponsoring-Termine“ hat es mit Landesministern, Staatssekretären oder anderen Mitgliedern der NRW-Regierung seit 2012 gegeben? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweils die beteiligten Gesprächspartner, also die Regierungsmitglieder und alle Personen und Verbände der anderen Seite, sowie das Datum und den Ort der Treffen, die gesponsert worden sind.
  2. Wie hoch war der jeweilige Spenden- bzw. Sponsoringbetrag, der für jedes dieser Gespräche in Aussicht gestellt wurde bzw. geflossen ist?
  3. Um welche Themen ist es bei diesen Gesprächen jeweils gegangen? Gehen Sie für jeden einzelnen Fall darauf ein, inwieweit es sich um Themen des Regierungshandeln oder der jeweiligen Ministerien drehte.
  4. Welche Gegenleistung haben die Sponsoren in jeden dieser Fälle erwartet bzw. bekommen? Gehen Sie darauf ein welchen Einfluss diese Gespräche auf Regierungshandeln oder Entscheidungen der Regierung bzw. der Ministerien hatten.
  5. Wie haben die Regierungsmitglieder jeweils den Charakter der Gespräche eingeschätzt? Gehen Sie für jeden einzelnen Fall darauf ein, inwieweit die jeweiligen Gesprächspartner der Regierung von der Sponsoring-Natur der Gespräche gewusst haben.

Die zugehörige kleine Anfrage findet man hier.

Auf die Antworten bin ich gespannt.

Strafbefehle gegen „Düsseldorf stellt sich quer“-Aktivisten: Zivilcourage wird bestraft?

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Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Strafbefehle in Höhe von insgesamt 210 Tagessätzen à 50 Euro verhängt. Torsten Nagel, zum damaligen Zeitpunkt Geschäftsführer der Falken Düsseldorf und Mischa Aschmoneit, Programmplaner im Kulturzentrum zakk werden anlässlich der Proteste am Oberbilker Markt gegen die extrem rechten „Republikaner“ am 19. März 2016 die „Störung einer Versammlung“ sowie – wegen einer Sitzblockade – „Landfriedensbruch“ vorgeworfen.

Torsten Nagel wird zusätzlich vorgeworfen, bei einer Veranstaltung der rechtspopulistischen AfD in der Düsseldorfer Messe in seiner Funktion als Anmelder und Leiter der Gegenkundgebung von „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ) gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Beide waren in der Vergangenheit vielfach Leiter verschiedener Kundgebungen und Presseverantwortliche des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“. Gegen die Strafbefehle haben die beiden Beschuldigten Widerspruch eingelegt.

Rassismus und Hetze auf der Straße und im Netz sind immens angestiegen. Rassismus führt zu Gewalt: Angriffe gegen Flüchtlingsunterkünfte haben sich im Jahre 2015 gegenüber dem Vorjahr verdreifacht. In diesem Kontext sind Blockaden als Zivilcourage „Bürgerpflicht “ und werden in anderen Städten NRWs, z.B. in Köln, ohne Repressionen erfolgreich praktiziert.

Die – ansonsten vollkommen friedliche – Behinderung einer Versammlung der extremen Rechte, um sie am Verbreiten ihres rassistischen und rechtsextremen Giftes zu hindern, ist auch eine Form des Protestes und Widerstands, damit ein Akt von Zivilcourage. Sie schützt Minderheiten vor der Konfrontation mit sonst transportiertem Hass und Gewalt.

Die Landesregierung betont die Notwendigkeit von Zivilcourage gegen Rechts, beispielsweise mit dem Projekt „helpline“, oder im vor wenigen Tagen vorgestelltem „Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Preis für Zivilcourage wurde durch das Innenministerium vergeben.

Die Verhängung eines Strafbefehls gegen Aktive und Anmelder von Demonstrationen gegen rechts macht die Organisation und Durchführung zu einem unkalkulierbaren Risiko. Gesellschaftlich erwünschter Widerstand gegen Rechts wird so behindert. Neonazis fühlen sich dadurch bestärkt.

Das „No Border Projekt“, welches die beiden Beschuldigten mit ihren Initiativen gestartet und geleitet haben, war im Februar 2015 Präventonsprojekt des Monats des Landespräventionsrates des Justizministeriums und wurde im Mai 2016 erneut auf den Webseiten des Justizministeriums präsentiert. Es fand auch überregional viel Beachtung und Anerkennung.

Es ist schizophren, wenn die Landesbehörden Menschen in unserem Land für ihr Engagement gleichzeitig würdigen und bestrafen. Zumindest hätte die Staatsanwaltschaft einen Entscheidungsspielraum nutzen können, soweit er besteht, um die damit verbundene Zivilcourage von aktivem Widerstand gegen Rechts zu honorieren.

Ich habe daher der Landesregierung in einer kleinen Anfrage (Drucksache 16/13222) die folgenden Fragen gestellt:

  1. Inwieweit bewertet die Landesregierung den Einsatz der Anmelder der Demonstration gegen Rechts als Zivilcourage?
  2. Welchen Ermessensspielraum hatte die Staatsanwaltschaft im zitierten Fall? Gehen Sie darauf ein, inwieweit das Engagement der Beschuldigten in Betracht gezogen wurde.
  3. Aus welchem Grund hat die Staatsanwaltschaft auf eine geringere Strafe bzw. auf eine Einstellung der Verfahren verzichtet?
  4. Inwieweit ist eine – ansonsten vollkommen friedliche – Blockade gegen rechtsextreme Demonstrationen ein Akt der Zivilcourage bzw. nicht?
  5. Welche Gefahren für die zivilgesellschaftliche Courage gegen Rechts stellt die Verhängung von Strafbefehlen gegen Anmelder solcher Gegendemonstrationen dar?

Über die Antworten werde ich an gewohnter Stelle berichten.

Die DITIB und das Land NRW

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Die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion“ (DITIB) ist ein Dachverband türkisch-islamischer Moscheegemeinden des Landes. Nachdem es eine langjährige Zusammenarbeit zwischen DITIB und Land und Kommunen gab, gibt es in letzter Zeit verstärkt Kritik an der DITIB. Ihr wird zu große Staatsnähe zur Türkei und fehlende Distanzierung zum extremen bzw. radikalen Islam vorgeworfen. Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist die DITIB laut ihrer Satzung an die türkische Religionsbehörde in Ankara angebunden.

Innenminister Jäger hat die bisherige Zusammenarbeit beim Präventionsprogramm „Wegweiser“ aus diesen Gründen beendet, während das Schulministerium weiter mit der DITIB im Beirat für Islamkunde an Schulen arbeitet. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ging zur DITIB ebenfalls auf Distanz. „Es verstärken sich die Zweifel, dass DITIB den Kriterien zur Einstufung als Religionsgemeinschaft entspricht“ wird sie zitiert.

Ich habe daher die Landesregierung heute mit einer kleinen Anfrage (DrsNr. 16/12062) nach einer Bewertung und dem aktuellen Stand der Zusammenarbeit gefragt:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die DITIB im Hinblick ihrer Beziehung zur Türkei und zum extremen bzw. radikalen Islam?
  2. Welche Zusammenarbeit gab bzw. gibt es mit der DITIB bzw. Mitgliedsorganisationen der DITIB auf Landesebene? Nennen Sie beteilige Organisationen und Landesstelle, Name und Art der Zusammenarbeit, und ob diese fortgesetzt wird oder beendet ist bzw. wird.
  3. Welche Förderarten und -mittel sind für diese Zusammenarbeit bzw. für dabei geförderte Projekte von 2014 bis heute geflossen? Nennen Sie Empfänger, Projekt, Förderart, Summe und Zeitraum.
  4. Wieviele vom türkischen Staat abgestellte Imame gibt es in Nordrhein-Westfalen, beispielsweise in Moscheen, Schulen oder als Gefängnisseelsorger? Nennen Sie auch den jeweiligen Einsatzort.
  5. Inwieweit und in welcher Form sind DITIB oder DITIB-Organisatonen an Religions- oder Türkischunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen eingebunden?

Ich werde über die Antwort auf gewohnte Weise berichten.