Drei parlamentarische Anträge, die die Fraktion nicht wollte.

2013-12-08-17.05.53Ich mag es nicht, mich öffentlich nach „innen“ zu beschäftigen. Öffentlich möchte ich lieber nach außen wirken. Euch wird aufgefallen sein, dass ich bislang nicht über pirateninterne Geschehnisse blogge, über Vorstände oder Fraktionskollegen, die Fraktion, was sie machen oder lassen soll und wie.

Das mit der Transparenz politischer Prozesse liegt mir am Herzen. Vor allem dann, wenn die politischen Prozesse mal nicht so optimal laufen. Dann hingegen ist es fair, wenn ich auch auf innerfraktionelle Prozesse, die meines Erachtens suboptimal funktionieren, diese Transparenz anwende. Zumindest, wenn Bemühungen, es zu thematisieren, nicht fruchten. Also werde ich meinem Vorsatz untreu.

In der vergangenen dienstäglichen Fraktionssitzung wurden – teils im öffentlichen, teils im nichtöffentlichen Teil – die Anträge für die kommende Plenarwoche durchgesprochen und abgestimmt.

Über mich sind insgesamt fünf Anträge gekommen, die zur Diskussion standen. Drei dieser Anträge wurden von der Fraktion nicht angenommen. Ich möchte sie Euch dennoch hier vorstellen.

• Es lag durch mich ein Haushaltsantrag vor, in dem gefordert wurde, den Etat 2014 des Verfassungsschutzes NRW 1 Million Euro zu mindern. Dies deckt sich durchaus mit unserer Beschlusslage, Verfassungsschutz langfristig abzubauen und die geheimdienstlichen Tätigkeiten einzustellen.

Mit dieser Million soll das Land NRW Bemühungen unterstützen, in NRW abhörsichere Software und Sicherheitssoftware auf Open Source Basis zu fördern. Damit könnte sich NRW an die Spitze der Entwicklung setzen, die ja nach Software verlangt, die nicht von der NSA verseucht wurde.

Wurde mehrheitlich abgelehnt. Begründung: Zahlen lägen jetzt nicht vor, kämen im (geheimen) Ausschuss auf den Tisch, Antrag würde eh abgelehnt etc. Schaut es Euch im Stream an.

• Ein weiterer Antrag sollte sich polemisch-ironisch mit dem Koalitionsvertrag und den „Erfolgen“ der Verhandlungen durch Mitglieder der Landesregierung und der Oppositionsführung beschäftigen. Der war natürlich extra provokativ.

Als sich im Meinungsbild abbildete, dass sich keine Mehrheit findet, habe ich auf die Abstimmung verzichtet. Begründungstenor: Kein Landesbezug, daher mutmaßlich nicht zulässig, zu polemisch etc. Wir würden den „Pfad der Glaubwürdigkeit“ verlassen. Kann man ebenfalls im Stream nachsehen. Diesem Antrag möchte ich noch einen separaten Blogpost in ein paar Tagen widmen.

• Der dritte Antrag war erst in der Nacht zuvor entstanden. Es ging um den Aufruf „Demokratie verteidigen im digitalen Zeitalter“ durch 560 Schriftsteller aus 83 Ländern. Ich wollte die Landesregierung auffordern, diesen Aufruf auf allen Ebenen zu unterstützen und eine eventuell entstehende Konvention anzuerkennen.

Wurde ebenfalls nicht angenommen. Da im nicht-öffentlichen Teil die Fraktions-Kaffeemaschine zuvor Thema war, gab es keine ausreichende Zeit für eine Debatte. Alle Versuche meinerseits, darauf hinzuweisen, sind gescheitert. Als dann (etwa 20 Minuten vor Einreichungsende von Anträge an diesem Dienstag) abgestimmt werden sollte, ob es überhaupt behandelt werden soll, habe ich aufgegeben und die Sitzung verlassen. Das alles fand im nichtöffentlichen Teil der Sitzung statt.

Mittlerweile haben die Grünen auf Bundesebene einen entsprechenden Antrag eingebracht, der so ziemlich die gleichen Forderungen aufstellt wie mein Antrag das getan hatte. Es wäre furchtbar spannend gewesen, zu sehen, wie sich die Landesgrünen positioniert hätten. Zudem ist die Chance, als Urheber dieser Idee wahrgenommen zu werden, vertan. (Wer weiß, woher die Bundesgrünen die Idee hatten.)

Zu den zwei Anträgen, die letztlich angenommen wurden, gehört ein Breitband-Antrag, den wir gemeinsam mit CDU, FDP und dem fraktionslosen Abgeordneten Robert Stein gemeinsam stellen. Dieser wurde eine Dreiviertelstunde intensiv debattiert – allerdings nicht inhaltlich, sondern ob man mit Robert gemeinsam auf einen Antrag wolle oder nicht. Kinderkacke. Im Livestream zu verfolgen (wer es sich antun will). Mir böses Blut bescherend, wie ich das denn tun könnte.

Nur ein Antrag hat es ohne großen Widerstand geschafft, angenommen zu werden: „Anhörung von Edward Snowden im Europäischen Parlament genau verfolgen und auswerten.“

Zeitgleich erlebte ich die Resonanz auf meine Anfrage zu den „Zombie“-Bügeleisen. Noch während der Fraktionssitzung gab es ein Interview mit SAT1 NRW sowie jede Menge Presseberichte (z.B. hier und – ausgesprochen fair und differenziert – hier.). Trotz des Potentials, uns nicht ernst zu nehmen, ist bei allen diesen Berichten die dahinterliegende Problematik von IT-Sicherheit speziell im Umfeld von Regierungen gut rausgekommen. Und das alles fest mit den Piraten verknüpft. Ein absoluter Win. Möchte man meinen.

Ich bekam allerdings jede Menge Gegenwind. Ausschließlich von Piraten. Meiner Motivation ist das nicht sonderlich zuträglich. Könnt Ihr das verstehen?

Ich empfinde einen Konformitätszwang, dem wir uns selbst gegenseitig aussetzen. Niemand soll vorspurten oder Initiativen entwickeln, die nicht von allen zuvor abgesegnet sind. Ja nicht negativ auffallen, keine Aktionen machen, die einen Showeffekt enthalten. Aus Angst, irgendwo eine offene Flanke zu hinterlassen ist man streckenweise extrem vorsichtig. Ich fühle an manchen Stellen etwas wenig Vertrauen untereinander. Wir bremsen uns gegenseitig. Dabei bedeutet „einfach mal machen“ auch „machen lassen“. Wir erledigen unsere Arbeit im Hamsterrad des Tagesbetriebs und sind uns gegenseitig die strengsten Kritiker.

Versuche, provokant zu sein, finden keine Mehrheit. Das wird dann schon mal als populistische Kackscheiße abqualifiziert, oder als Show-Antrag, als Problem für unsere Glaubwürdigkeit. Dabei wird nicht erkannt, dass gezielte „Show-Elemente“, manch populistisch zugespitzte Aktion die Chance bietet, unsere Themen zu platzieren und mit uns Piraten in den Medien zu verknüpfen. Wir sind Opposition, aber wir verhalten uns wie ein Teil der Regierung. Eine Flut von Pressemitteilungen und sterbenslangweilige Plenarreden werden das jedenfalls nicht leisten.

Was will ich jetzt mit diesem Blogpost erreichen? Ich weiß es nicht. Vielleicht muss ich es einfach nur loswerden. Vielleicht bin ich nur dünnhäutig. Vielleicht ist es verletzte Eitelkeit.

Fairerweise will ich mitteilen, dass einige Fraktionskollegen ähnlich konsterniert sind wie ich. Und seitens der Fraktionsmitarbeiter und der Piraten im Land habe ich sehr viel Zuspruch erhalten. Danke dafür, das bedeutet mir sehr viel.

#Vorratsdatenspeicherung im Landtag NRW – oder: Parlamentarische Zwänge tun manchmal weh

alone-62253_640Am vergangenen Mittwoch, den 27. November wurde im Landtag NRW unter Tagesordnungspunkt 6 etwa gegen 21 Uhr über unseren Antrag debattiert, sich auf allen Ebenen gegen die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Dazu haben wir einen Antrag remixt, der im Schleswig-Holsteinischen Landtag bereits behandelt wurde, und ihn nahezu wortgleich ins Plenum eingebracht.

Er lautete wie folgt:

Vorratsdatenspeicherung stoppen!

I. Der Landtag stellt fest:
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte der Bürger unseres Landes.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
sich auf allen politischen Ebenen, auf EU-Ebene, im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Kurz, knackig, unmissverständlich.

Während der entsprechende Antrag in Schleswig-Holstein von Piraten, SPD, Grünen und SSW eingebracht und gemeinsam beschlossen wurde, ist dieser Antrag in Nordrhein-Westfalen durchgefallen. Neben CDU und SPD haben auch die Grünen gegen diesen Antrag gestimmt. Letztere aus „parlamentarischen Zwängen“, genauer gesagt aufgrund ihres Koalitionsvertrages mit der SPD. Wollen hat man schon gemocht, aber dürfen hat man sich nicht getraut. Hier haben die Aussagen wieder einmal nicht zum Handeln gepasst.

Die Debatte ist insgesamt höchst aufschlussreich. Hans-Willi Körfges (SPD) redet über alles mögliche, aber nicht über die Sache. Verena Schäffer (Grüne) argumentiert für unseren Antrag, stellt aber fest, ihn ablehnen zu müssen. Daniel Sieveke (CDU) findet den Antrag eine Missachtung des Parlaments, weil er ja nur aus zwei Zeilen besteht. Eine Begründung, warum der Antrag in Schleswig-Holstein gut, aber bei uns schlecht ist, hat niemand von ihnen geliefert. Lediglich die FDP hat mit uns gegen die Vorratsdatenspeicherung und für unseren Antrag gestimmt. Besonderes Highlight ist der Beitrag von Innenminster Jäger (SPD). Er lässt wirklich kein Argument aus der Gruselkiste der Angstmacher aus. Wer die Debatte nachsehen will, kann das hier tun:

Bei der namentlichen Abstimmung sind bei manchen Grünen die körperlichen Beschwerden, „Nein“ zu sagen, quasi spürbar.

Meinen Redebeitrag zum Nachlesen gibt es hier.

Im Anschluss an dieses interessante Abstimmverhalten haben wir ein Pressestatement herausgegeben, dessen Videoaufzeichnung Ihr hier sehen könnt:

Ich freue mich auf Feedback!

Asyl für Edward Snowden!

freiheitWhistleblower Edward Snowden soll sich sicher und dauerhaft in Deutschland aufhalten dürfen! Wir haben für die kommende Plenarphase (27.-29. November) einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Erst durch Edward Snowden haben wir von dem größten Überwachungsskandal unserer Zeit erfahren. Dank ihm wissen wir, dass sich westliche Geheimdienste zunehmend verselbständigen und dass jeder, der moderne Kommunikationsmittel benutzt, in ihrem Visier ist – von den Bürgern bis hin zur Bundeskanzlerin. Jetzt wird Snowden von den USA politisch verfolgt, sein Asyl in Russland läuft im Sommer ab. Darum müssen wir ihm helfen, wir verdanken ihm jede Menge! Er sollte die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Würde führen zu können – und zwar in einem demokratischen Staat, denn es sind die Werte der Demokratie, für die er kämpft. Für uns ist Edward Snowden ein Held. Darum fordern wir in unserem Antrag Bundes- und Landesregierung auf, Edward Snowden einen sichereren und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.

Unser Antrag fordert neben dauerhaftem Aufenthalt selbstverständlich den Schutz von Edward Snowden vor einer möglichen Auslieferung. Juristisch sind hierbei mehrere Varianten denkbar – z.B. Asyl, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder Zeugenschutz. Oder auch Einbürgerung. Damit der Antrag nicht aus formalen Gründen abgelehnt wird, habe ich darauf verzichtet, eine konkrete Maßnahme zu fordern, sondern die Regierungen aufgefordert, selbst die passende Maßnahme auszuwählen. Das in Deutschland geltende Asylrecht bietet Verfolgten kaum Schutz und ist im übrigen dringend reformbedürftig – auch dieses Problem adressieren wir im Landtag, z.B. hier.

Den Antrag könnt ihr hier nachlesen.

Übrigens: Kennt ihr schon unsere geplante Kunstausstellung #SnowdenArt? Macht mit!

Und wenn wir schon bei Asyl sind: Wir fordern in dieser Plenarwoche zugleich die Landesregierung auf, mehr Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen.

.@netnrd hat Hals im Ausschuss: Possenspiel um den „Yes We Scan“-Antrag

binoculars-67535_640Am 9. Oktober haben wir in der 23. Ausschusssitzung des Wirtschaftsausschuss über unseren Antrag „Yes We Scan“ gesprochen, den wir dort unter Punkt 7 zur Mitberatung auf der Tagesordnung hatten.

Ich habe mich etwas aufgeregt über den unterirdischen Umgang der anderen Fraktionen mit unseren Anträgen zu der Sache, und der beispiellosen Ignoranz zur Überwachungsaffäre allgemein.

Ich bin jetzt dazu gekommen, meinen Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt zu schneiden und hochzuladen, ich glaube, ich war ganz gut 😉 Viel Spaß beim Nachhören!

Wachstum, Wachstum über alles? McKinsey-Studie „NRW 2020“

industry-80955_640Am 9. Oktober haben wir in der 23. Ausschusssitzung des Wirtschaftsausschuss über die Studie „NRW 2020 – Unser Land, unsere Zukunft“ von McKinsey diskutiert. Auf Antrag von CDU und FDP wurden zwei Vertreter des Beratungshauses eingeladen und stellten die Studie vor.

Ich habe hier meinen Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt hochgeladen, da könnt Ihr unsere Einschätzung dieser Studie nachhören – es sind aber auch einige grundsätzliche Punkte angesprochen, wie wir Piraten das mit der Wirtschaftspolitik sehen. Viel Spaß!

Landgericht Köln untersagt der Telekom die Drossel-Klausel

Telekom Campus Demo NetzneutralitätHeute hat das Kölner Landgerichts geurteilt, dass die Drosselung der Surfgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenverbrauch bei Pauschaltarifen im Festnetz unzulässig ist. Ihr wisst, dass die #Drosselkom vorhatte, nach einem Verbrauch von 75 GB die Datenrate zu drosseln – zunächst waren 384 Kilobit pro Sekunde im Gespräch, später 2 Mbit – und das ganze sollte immer noch Flatrate heißen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt.

Wir sind erleichtert, dass das Kölner Landgericht die Drossel-Pläne der Telekom einstweilen gestoppt hat, nachdem die Bundesregierung wieder einmal untätig geblieben ist. Der Schutz der Verbraucher und der Netzneutralität muss Vorrang haben vor dem Gewinnstreben eines Quasi-Monopolisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, mit einem Widerspruch der Telekom muss man rechnen.

Die Telekom hatte geplant, ihre DSL-Zugänge künftig ab einem bestimmten Datenverbrauch zu drosseln, eigene Dienste wie „Entertain“ sowie Angebote mancher Parnter jedoch von der Drosselung auszunehmen. Im Mobilfunkbereich übt die Telekom diese Geschäftspraxis schon seit einiger Zeit aus.

Die Drossel-Pläne der Telekom bedrohen das freie Internet. Denn die Telekom will entscheiden können, welche Dienste unter die Drossel fallen und welche nicht. Wer der Telekom ein Schutzgeld bezahlt, sollte als sogenannter „Managed Service“ weiter ohne Einschränkungen erreichbar sein – alle anderen Anbieter im Internet, etwa Non-Profit-Organisationen und Startups, werden gedrosselt. Das ist ein massiver Angriff auf das Prinzip der Netzneutralität. Wir werden uns politisch dafür einsetzen, dass das Drossel-Verbot auch auf den Mobilfunkbereich ausgeweitet wird.

Wir haben Anträge für die Netzneutralität und gegen die Drossel im Landtag NRW gestellt:

Ein weiterer Änderungsantrag zur aktuellen Entwicklung auf EU-Ebene wird noch eingereicht.

Auch eine Anhörung in der Sache hat es schon gegeben, berichtet darüber habe ich hier. Ich hoffe, dass wir eine gemeinsame Fassung mit anderen Fraktionen finden werden.

Neue Geschäftsordnung – Foo im Landtag

pencil-101204_640Heute stand am frühen Abend die Abstimmung der neuen Geschäftsordnung des Landtags auf der Tagesordnung. Eine Debatte dazu war nicht vorgesehen. Antragsteller waren alle Fraktionen, auch die Piraten.

Um es kurz zu machen: Die neue Geschäftsordnung enthält einige Fortschritte gegenüber der alten Version. Minderheitenrechte werden gestärkt, die Kurzintervention festgeschrieben, und die Lesbarkeit erhöht. Sie ist, das kann man sagen, eine der progressivsten Geschäftsordnungen der Landtage überhaupt.

Nichts desto trotz wurden zentrale Piratenforderungen nicht übernommen. So gibt es nach wie vor kein Streaming aus Ausschüssen, es bleibt bei den Monster-Plenarsitzungen ohne Pause, an denen niemand vollständig aufmerksam teilnehmen kann, elektronische namentliche Abstimmungen wird es nicht geben.

Im Vorfeld hat es in der Fraktionssitzung eine heftige Diskussion gegeben. Soll man trotzdem als Mitantragsteller auf die Einführung dieser GO drauf? Soll man dieser GO unter diesen Voraussetzungen zustimmen, sich enthalten oder sie gar ablehnen?

Die Fraktion hat sich schließlich mit einer Mehrheit von 11 ja- gegen 6 nein-Stimmen zur Mitantragstellung und zur Zustimmung der GO ausgesprochen.

Dieser Entscheidung habe ich mich nicht angeschlossen. Ich habe im Plenum gegen diese Geschäftsordnung gestimmt.

Damit will ich nicht zum Ausdruck bringen, dass die alte GO besser sei als die neue – das ist nicht der Fall – aber ich kann nicht einer Geschäftsordnung den Stempel „Approved by Pirates“ verleihen, die so essentielle Anforderungen an Transparenz nicht erfüllt. Auch wenn das Konsenz-Credits kostet.

SPD, Grüne, CDU und FDP mauern gegen Transparenz im Landtag

house-wall-113541_640Transparenz? Ist unerwünscht. Zumindest im Ausschuss für Kultur und Medien, als es um die Anhörung zum Thema „Netzneutralität“ ging, die am 10.10. auf Antrag der Piratenfraktion im Landtag stattfand. Und gerade da, bei dieser Zielgruppe, wäre sie so wichtig und nützlich gewesen. Aber der Reihe nach.

Vor der Ausschusssitzung, in der die Anhörung stattfinden sollte, ließ ich über das Ausschusssekretariat fragen, ob die Fraktionen einverstanden wären, dass wir Piraten die Anhörung live streamen, oder alternativ wenigstens nachträglich einen Videomitschnitt, oder notfalls auch einen Audiomitschnitt zu veröffentlichen.

Folgende Email wurde durch das Ausschusssekretariat an die Ausschusssprecher der Fraktionen versendet:

An die Sprecher/-in im Ausschuss für Kultur und Medien

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der Piraten hat beantragt, die Anhörung zur Netzneutralität – TOP 1 der Sitzung am 10.10.2013 im CDU-Fraktionssaal zu streamen.

Ich bitte um Rückmeldung bis Dienstag 14 Uhr, ob Ihre Fraktion Einwände gegen den Life-Stream oder ggf. gegen eine Aufzeichnung der Anhörung (TOP 1) erhebt.

Im Falle eines Streamens der Anhörung wird noch das Einverständnis der Sachverständigen abgefragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
[…]

 
Eine solche Vereinbarung muss einvernehmlich getroffen werden. Die Persönlichkeitsrechte erfordern grundsätzlich, dass alle mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Zudem sind Änderungen der Tagesordnung nach dem Druck nur noch einvernehmlich möglich. Der Widerspruch einer Person bzw. einer Fraktion reicht im Prinzip bereits aus, den Antrag abzulehnen.

Und das kam dann auch so. Telefonisch erhielt ich etwas später die Antwort, dass es seitens einer Fraktion einen Widerspruch gäbe. Als Begründung wurde angegeben, dass der Ältestenrat das Streaming aus dem Plenarsaal beschlossen habe – in den anderen Sälen die Technik aber nicht zur Verfügung steht. Irgendwie war man der Meinung, dass der Ältestenrat damit sich gegen ein Streaming aus anderen Sälen ausgesprochen habe – was natürlich Unsinn ist. Übrigens, ich erfuhr auch, dass dieser Widerspruch aus den Reihen der Grünen kam.

Der Ältestenrat hat sich ganz sicher nicht gegen Streaming in anderen Sälen ausgesprochen, wenn er das Streaming aus dem Plenarsaal erlaubt – er hat zu Streaming in den übrigen Sälen einfach noch gar nichts gesagt.

Das Argument, dass die Technik in den Sälen landtagsseitig nicht zur Verfügung steht, ist natürlich invalide, da die Piratenfraktion ihre Technik dazu anbot. Spätestens aber beim Audio-Mitschnitt zeigt sich, dass dieses Argument vorgeschoben ist, denn ein Audio-Mitschnitt wird von jeder Sitzung angefertigt, diese nutzt dann der sitzungsdokumentarische Dienst, um das Protokoll zu erstellen. Es ist also ohnehin vorhanden.

Ich schrieb daraufhin eine Mail an die Ausschusssprecher der Fraktionen, in der ich erneut und detaillierter vorschlug, die Anhörung selbst zu streamen, oder alternativ wenigstens nachträglich einen Videomitschnitt, oder notfalls eben den Audiomitschnitt zu veröffentlichen. Um das Konfliktpotential zu minimieren, habe ich darauf verzichtet, auch bei den anderen Tagesordnungspunkten auf ein Streaming bzw. einen Mitschnitt zu beantragen.

Folgende Email an die Medienpolitischen Sprecher der übrigen Fraktionen, an den Ausschussvorsitzenden und das Ausschusssekretariat habe ich also versandt:

*An die Sprecher/-innen im Ausschuss für Kultur und Medien*

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Piratenfraktion hatte beantragt, dass die Anhörung zur Netzneutralität (TOP 1 der Sitzung morgen) gestreamt wird. Da im CDU-Saal keine Streamingtechnik zur Verfügung steht und der Plenarsaal, der diese Technik hat, an diesem Tag belegt ist, hatte die Piratenfraktion zusätzlich angeboten, die Streamingtechnik ihrerseits zur Verfügung zu stellen und zu realisieren.

Seitens einer Fraktion wurde auf die unten stehende Frage von Frau […] eingewendet, der Ältestenrat habe einen Beschluss gefasst, wonach Streaming in Anhörungen aus dem Plenarsaal stattfände und in den Fraktionsräumen die Technik erst später zur Verfügung stünde. Die Piratenfraktion ist jedoch der Ansicht, dass das an sich noch keine Entscheidung darstellt, dass ein Streaming aus Anhörungen, die nicht im Plenarsaal durchgeführt werden, auch nicht stattfinden dürfe. Ein entsprechender Beschluss kann durchaus von einem Ausschuss herbeigeführt werden.

Im Namen der Piratenfraktion will ich daher die Frage nochmals erneuern und präzisieren, sowie die verschiedenen Handlungsalternativen darstellen.

Die erste Möglichkeit wäre der Vorschlag, dass die Anhörung zur Netzneutralität gestreamt wird, indem wir dies mit Technik der Piratenfraktion durchführen. Die Piratenfraktion sichert zu, dass dieses Streaming neutral stattfinden wird, es wird keine Moderation, Kommentierung und keinen inhaltlichen Schnitt geben.

Alternativ, und insbesondere wenn Sie sich Sorgen um die Neutralität der Darstellung machen, ist es möglich, den Tagesordnungspunkt lediglich per Video aufzunehmen und nicht unmittelbar live zu streamen. Das Rohmaterial dieser Aufnahme können wir dann der Landtagsverwaltung zur Verfügung stellen, mit der Bitte, dieses in voller Länge über die eigenen Kanäle zu veröffentlichen.

Die dritte, und „weichste“ Variante wäre, das durch die Landtagsverwaltung zur Protokollfertigung erstellte Audio-File dazu zu benutzen, um die Anhörung wenigstens im Audio-Format zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen.

Ich finde, gerade diese Anhörung zur Netzneutralität ist eine schöne Gelegenheit, die Idee vom transparenten Parlament und der nachvollziehbaren Politik mit Leben zu füllen, und dies in einem Thema, was die Betroffenen der Anhörung ganz besonders interessieren dürfte.

Bitte prüfen Sie für sich und Ihre Fraktion, ob sie mit einer dieser Möglichkeiten leben könnten. Mir ist bewusst, dass es zur tatsächlichen Durchführung eines einstimmigen Votums aller Beteiligten und selbstverständlich auch der Sachverständigen bedarf. Dieses Einverständnis würde ich dann zu Beginn der Sitzung beim Eintritt in die Tagesordnung abfragen.

Vielen Dank und viele Grüße

Daniel Schwerd

 
Diese dürre Antwort erhielt ich kurze Zeit später über die zuständige Referentin der SPD:

Sehr geehrter Herr Schwerd,

im Auftrag der medienpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen möchte ich Ihnen mitteilen, dass sie mit den vorgeschlagenen Verfahren nicht einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
[…]

 
Am Anhörungstermin selbst hatte ich die Ehre, dem Ausschuss vorzusitzen. Ich bin im Ausschuss für Kultur und Medien stellvertretender Vorsitzender, und an diesem Tag war der Vorsitzende selbst wegen einer Ausschussreise verhindert.

Ich informierte also den Ausschuss zu Eintritt in die Tagesordnung über unseren Antrag, und den vorliegenden Widerspruch der beiden regierungstragenden Fraktionen. Spontan schlossen sich FDP und CDU diesem Widerspruch an.

Soweit also zu den leeren Versprechungen von Nachvollziehbarkeit und Transparenz im politischen Handeln.
Im Landtag NRW wird gemauert, was das Zeug hält.

Anhörung #Netzneutralität, PM

Heute fand die Anhörung zum Thema „Netzneutralität“ statt. Zu dieser Anhörung und auch aus dem Umfeld gibt es viel zu sagen, und das werde ich auch verbloggen. Einstweilen hier die Pressemitteilung, die wir zu diesem Thema herausgegeben haben.

Experten schlagen Alarm!
Nur die Piraten verlangen echte Netzneutralität

Die geplanten neuen Regelungen zur Netzneutralität stellen eine massive Gefährdung des freien Internets dar. Das ist das Ergebnis der heutigen Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Kultur und Medien im Landtag NRW.

Daniel Schwerd, Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion:

„Jeder versteht unter dem Wort ‚Netzneutralität‘ etwas anderes: die anderen Fraktionen wollen Spezialdienste zulassen – aber aus Piraten-Sicht darf es keinerlei Einschränkungen geben. Denn mit diesen Spezialdiensten werden die Verbraucher massiv getäuscht: Jemand anderes bestimmt, welche Daten ich bevorzugt abrufen kann, meine Internetleitung wird gedrosselt, Inhalte werden gesperrt. Das ist eine Form moderner Zensur!

Sobald jemand anderes über meinen Datentfluss entscheidet, verabschieden wir uns vom offenen und freien Internet, so wie wir es heute noch kennen. Die Vorschläge auf Bundes- und EU-Ebene zur Regelung der Netzneutralität torpedieren das freie Netz – sie sind der Einstieg in ein Zwei-Klassen-Internet.

Die Sachverständigen haben uns in der heutigen Anhörung recht gegeben, dass die Breitband-Anbieter gesetzlich verpflichtet werden sollten, alle Daten auf ihren Anschlüssen gleich zu behandeln.“